Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen. Erweiterung des Programms auf die Berliner Grundschulen
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- Juliane Kopp
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1 Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen Erweiterung des Programms auf die Berliner Grundschulen
2 Entstehung und Entwicklung des Programms: ESF- und Landesmittelprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 2006: Programmstart an allen Berliner Hauptschulen (51) 2007: Programmerweiterung I auf Förderzentren mit sonderpädagogischem Förderbedarf (50) 2009: Programmerweiterung II auf berufliche und zentral verwaltete Schulen (4) 2009: Programmerweiterung III auf Grundschulen (74*) und weitere berufliche und zentral verwaltete Schulen (4 + 8*) * Aktueller Planungsstand. Es gilt der Haushaltsvorbehalt.
3 Grundsätze des Programms: Zur Umsetzung wurde die Stiftung SPI Berlin als Programmagentur beauftragt. Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden über Kooperationsverträge an den Schulen aktiv. Tandem-Prinzip: Von der Schule werden Lehrer/innen als direkte Ansprech- und Kooperationspartner/innen für die Umsetzung der Jugendsozialarbeit benannt. An den Grundschulen werden zusätzlich Erzieher/innen als Kooperationspartner/innen benannt (Tridem-Prinzip). Verbindliche programminterne Tandem- bzw. Tridem- Fortbildung unterstützt die Entwicklung der Kooperation.
4 Erweiterung auf die Berliner Grundschulen: Ab 2009 stehen Mittel für insgesamt 74* Stellen Jugendsozialarbeit an Berliner Grundschulen. (Programmbeginn: *). Auswahl der beteiligten Schulen erfolgt durch die Bezirke. Auswahl der Träger erfolgt durch die Schulen, jedoch in Abstimmung mit der bezirklichen Jugend- und Schulverwaltung. Kooperationsvertrag zwischen Träger und Schule wird von bezirklicher Jugend- und Schulverwaltung sowie dem Schulamt mitgezeichnet. * Aktueller Planungsstand. Es gilt der Haushaltsvorbehalt.
5 Aufgabenfelder von Jugendsozialarbeit an Grundschulen: Umgang mit Schuldistanz, insbesondere in den Klassenstufen 5 und 6, Begleitung des Übergangs in die SEK I (besonders in Fällen von Schuldistanz), Soziales Lernen als Angebot für Klassen/Gruppen in Kooperation mit den Klassenleitern/innen, Begleitung der Bearbeitung von Gewaltvorfällen und Konflikten (durch Täter-Opfer-Ausgleich, Konfliktlotsenund Mediations-Angebote), Stärkung der Elternkompetenz, Genderbezogene Angebote für Mädchen und Jungen, Einzelfallbetreuungen von Schüler/innen,
6 Aufgabenfelder von Jugendsozialarbeit an Grundschulen: Beratung für Schüler/innen, Eltern und Pädagogen/innen, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Institutionen, Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen, Mitwirkung bei der sozialräumlichen Vernetzung von Schule (Vernetzungsarbeit innerhalb der Schule und von Schule in den Sozialraum), Mitarbeit in schulischen und außerschulischen Gremien, Mitwirkung bei der Erstellung von Dokumentationen und Evaluation.
7 Rahmenbedingungen des Programms: Beantragbar sind: Personalkosten (bis max. BAT IVb, laut Entgelttabelle vom ) für den bewilligten Stellenumfang. An den Grundschulen beträgt der Umfang eine volle Stelle pro Schule. 5 % Anleitungs- und Verwaltungskostenpauschale für projektbezogene anteilige Personal- und Sachkosten und 5 % für Fortbildung und Projekte für Tridem-Fortbildung, Supervision, Inhouse- Schulungen, sonstige Fortbildung sowie zusätzlich an der Schule bzw. für die Schüler/innen durchgeführt Projekte. (Ab 2010 sind 4 % für Fortbildung und Projekte beantragbar.) Zusätzlich müssen ein gültiger Kooperationsvertrag, die Personalbögen und Unterlagen zum Träger eingereicht werden. Prüfung des Antrags erfolgt durch die Programmagentur, die Bewilligung erfolgt durch die SenBWF. Mittelabruf erfolgt für jeweils 2 Monate (im Voraus). Antragstellung erfolgt jährlich in Form einer Fortschreibung. Auch der Kooperationsvertrag ist jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren.
8 Juni Juli September Oktober November Dezember Antragsbearbeitung (online), Erarbeitung des Kooperationsvertrags, Übermittlung der Trägerunterlagen Prüfung der Anträge durch die Programmagentur Bewilligung durch SenBWF Ausstellung der Förderverträge (Anträge und Förderverträge unterschrieben an die Programmagentur übermitteln!) Start an den Grundschulen Übermittlung der Personalbögen Fortschreibung der Anträge für 2010 Prüfung der Anträge durch die Programmagentur Bewilligung durch SenBWF Ausstellung der Förderverträge (Anträge und Förderverträge unterschrieben an die Programmagentur übermitteln!) Ergebnis- und Finanzberichte für 2009 erstellen
9 Homepage der Programmagentur Allgemeine Informationen zum Programm Informationen zur Jugendsozialarbeit an Grundschulen Hinweise, Leitfäden und Muster zum Download
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14 Datenbank der Programmagentur Zugänge für die Träger zur Antragsbearbeitung und zur Erstellung der Ergebnis- und Finanzberichte Zugänge für die Schulen: Leserecht für den Antrag und die Ergebnisberichte der Schule Zugänge für die Jugendämter: Leserechte für die Anträge und Ergebnisberichte der Schulen im Bezirk Zugänge für die SenBWF: Leserechte für die Anträge und Ergebnisberichte
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18 Häufig gestellte Fragen: 1. Warum ist der Antrag so lang? 2. Warum können im Kooperationsvertrag nur bestimmte Felder ausgefüllt werden? 3. Können wir die Stelle an der Schule teilen? 4. Wie können die Sachkosten verwendet werden? Wie und wann werden diese abgerechnet? 5. Darf ich Sie noch mal anrufen?
19 Programmagentur Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen Stiftung SPI Walter May Berlin Müllerstraße Berlin Projektleitung: Hartmut Brocke Programmmanagement: Wiebke Them und Sarah Morf Programmverwaltung: Christian Sand, Conny Seidel und Susanne Witte Telefon: 030/ /-89 Telefax: 030/ Internet:
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