Vereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen vom 18. Juli zwischen

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1 Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 23. März 2015 über die Versorgung Berechtigter der Versiche rungsträger mit Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Hessen Vereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen vom 18. Juli 2017 zwischen 1. deraok Die Gesundheitskasse in Hessen, Bad Homburg v. d. H. 2. dem BKK Landesverband Süd Regionaldirektion Hessen, Frankfurt am Main für die Betriebskrankenkassen 3. der IKK classic, Dresden 4. der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Frankfurt, Frankfurt am Main und dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaifhorst-Andersen e. V. (dba) dem Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl) dem Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e. V. (dbs) der Interessengemeinschaft selbständiger Logopädl nnen und Sprachtherapeutl nnen e. V. (LOGO Deutschland) - in Vollmacht handelnd für ihre Mitglieder - wird auf Grundlage des 125 Absatz 2 SGB V zum o. g. Rahmenvertrag folgende Vereinbarung geschlossen:

2 1 Behandlungspreise 1. Für die Behandlung von Berechtigten der Versicherungsträger gelten vom 01. September 2017 bis 31. August 2018 in Hessen folgende Höchstpreise: Abrechnungscode/Tarifkennzeichen (kleines Schlüsselverzeichnis) Logopäden, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Sprachheilpädagogen Pos.- Leistungsbeschreibung Gesamt- Kassen- Versicher Nr. betrag anteil tenanteil X3010 X3102 X3103 X3104 X3220 X3222 X3223 X3224 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Regelzeit: 60 Minuten en EUR EUR EUR 72,41 65,17 7, Minuten mit dem Patienten Minuten mit dem Patienten Minuten mit dem Patienten Gruppenbehandlungen Vergütung je Patient ,32 60,59 6,73 42,24 38,02 4,22 Hausbesuch ärztlich verordnet X9901 Zuschlag 9,50 8,55 0,95 X9902 Bei Besuch eines weiteren Kranken derselben sozialen Gemeinschaft (auch z. B. Altenheime) in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang X9907 Wegegebührje Kilometer 0,30 0,27 0,03 Seite 2 von 7

3 Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 23. März2015 über die Versorgung Berechtigter der la) Für die Behandlung von Berechtigten der Versicherungsträger gelten vom 01. September 2018 bis 31. August 2019 in Hessen folgende Höchstpreise: Abrechnungscode/Tarifkennzeichen (kleines Schlüsselverzeichnis) Logopäden, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Sprachheilpädagogen Pos.- Leistungsbeschreibung Gesamt- Kassen- Versicher Nr. betrag anteil tenanteil X3010 X3102 X3103 X3104 X3220 X3222 X3223 X3224 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Regelzeit: 60 Minuten en 30 Minuten mit dem Patienten 45 Minuten mit dem Patienten 60 Minuten mit dem Patienten Gruppenbehandlungen Vergütung je Patient Hausbesuch ärztlich verordnet EUR EUR EUR 78,20 70,38 7,82 30,61 27,55 3,06 43,02 38,72 4,30 54,15 48,73 5,42 39,11 35,20 3,91 26,06 23,45 2,61 72,71 65,44 7,27 45,62 41,06 4,56 X9901 Zuschlag 10,27 9,24 1,03 X9902 Bei Besuch eines weiteren Kranken derselben 5,18 4,66 0,52 sozialen Gemeinschaft (auch z. B. Altenheime) in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang X9907 Wegegebührje Kilometer 0,30 0,27 0,03 Seite 3 von 7

4 ib) Für die Behandlung von Berechtigten der Versicherungsträger gelten ab O1.September 2019 in Hessen folgende Höchstpreise: Abrechnungscode/Tarifkennzeichen (kleines Schlüsselverzeichnis) Logopäden, Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/innen Sprachheilpädagogen Pos.- Leistungsbeschreibung Gesamt- Kassen- Versicher Nr. betrag anteil tenanteil X301 0 X3102 X3103 X3104 X3220 X3222 X3223 X3224 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Regelzeit: 60 Minuten en 30 Minuten mit dem Patienten 45 Minuten mit dem Patienten 60 Minuten mit dem Patienten Gruppenbehandlungen Vergütung je Patient EUR EUR EUR ,85 37,66 4,19 27,88 25,09 2,79. 77,80 70,02 7,78 48,81 43,93 4,88 Hausbesuch ärztlich verordnet X9901 Zuschlag 10,99 9,89 1,10 X9902 Bei Besuch eines weiteren Kranken derselben sozialen Gemeinschaft (auch z. B. Altenheime) in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang X9907 Wegegebührje Kilometer 0,30 0,27 0,03 Seite 4 von 7

5 2. Art und Umfang richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu dem Rah menvertrag). 3. Mit den in 1 genannten Vergütungssätzen sind alle im Zusammenhang mit der stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Behandlung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Vor- und Nachbereitungszeit, Atemtherapie) abgegolten (Endpreis). 4. Die Position X301 0 ist je Behandlungsfall (siehe Absatz 7) nur einmal abrechenbar und ist vom Versicherten auf der Rückseite der Verordnung unter Angabe des Datums als IEBIBE) zu bestätigen. Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und abgerechnet werden. 5. Der Versicherte hat die Wahl zwischen zwei nächsterreichbaren Leistungserbringern. Für die Berechnung der Wegegebühr ist die Kilometerzahl der kürzesten Wegstrecke von der Praxis bis zum Patienten zugrunde zu legen. Beträft die Entfernung zwischen der Praxis des Leistungserbringers und der Stelle der Leistungserbringung bis zu 2 km, so sind die Wegegebühren mit dem Zuschlag (X9901) abgegolten. Werden im zeitlichen Zusammenhang mehrere Patienten behandelt, so können nur die Wegegebühren für die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt werden; sie sind an teilig zu berechnen. Ist Sitz und Ort der Leistungserbringung der gleich, entfällt die Hausbesuchspauschale inkl, des Wegegeldes. 6. Die Durchführung der Verordnung erfolgt aufgrund der jeweils gültigen Heilmittel- Richtlinie bzw. aufgrund der jeweils gültigen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte. Der Rahmenvertrag vom 23. März 2015 über die Versorgung Berechtigter der Versiche rungsträger mit Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Hessen findet analog auch bei (vertrags)zahnärztlichen Verordnungen Anwendung. 7. Rezidive oder neue Erkrankungen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuter Regelfall/Behandlungsfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behand lungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. 8. Bei der Abrechnung der einzelnen Positionen ist der Tag der Leistungserbhngung anzu geben. 2 Leistungsbeschreibung Die Anlage 2 zum Rahmenvertrag (Leistungsbeschreibung) gilt in der zum ver einbarten Fassung. Seite 5 von 7

6 weiterentwickelt Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 23. März 2015 über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit Leistungen der Stirnm,- Sprech- und Sprachtherapie in Hessen 3 Gültigkeit der Vereinbarung Diese Vereinbarung gilt für alle Versicherten der unter den Nrn. 1-4 (Rubrum) aufgeführten Krankenkassen. 4 Datenschutz Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Schutz der Sozialdaten (SGB X, 2. Kapitel) zu beachten, insbesondere personenbezogene Daten nur zur Erfüllung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Aufgaben zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder zu nutzen. 5 Abrechnung nach 302 SGB V Für die Abrechnungen gelten die Vorschriften über Form und Inhalt des Abrechnungsverfah rens mit sonstigen Leistungserbringern nach 302 Abs. 2 SGB V in der jeweils gültigen Fas sung. 6 Transparenzpflicht nach dem HHVG Das HHVG gibt für 125 Abs. 1 Satz 4 SGB V verbindlich vor, dass die Partner der Rah menempfehlung über Vergütungsstrukturen einschließlich der Transparenzvorgaben für die Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeits entgelte zu verhandeln haben. Wenngleich damit die Zuständigkeit für diesbezügliche Vorgaben ausschließlich bei den Partnern der Rahmenempfehlungen und damit auf der Bundesebene liegt, besteht zwischen den hier agierenden Vertragspartnern Einvernehmen, dass Geist und Ziel dieser Vereinba rung ist, die deutliche Erhöhung der Vergütung substanziell dazu zu verwenden, die Vergü tung insbesondere der angestellten Therapeuten zeitnah zu verbessern, damit die vorhan denen Versorgungsstrukturen gesichert und soweit erforderlich werden können. Im Hinblick auf die Bedeutung des Themas erklären die Vertragspartner zudem ihre Absicht, das ihnen Mögliche zur Unterstützung dieser gesetzlichen Transparenzvorgaben beizutra gen. Weiterhin wird eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe unverzüglich nach Abschluss der Rahmenempfehlungen gegründet, die u. a. mögliche Formen des Nachweises für die Ent wicklung der Vergütung der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeutenf-innen in Hessen erar beitet. Die Ergebnisse werden bei den zukünftigen Verhandlungen der Vergütungen der Leistungen berücksichtigt. Seite 6 von 7

7 7 Inkrafttreten, Laufzeit 1. Diese Vergütungsvereinbarung tritt am 01. Februar 2017 in Kraft. Die Vergütungsverein barung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum 31. August 2020 gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 2. Die am 31. Januar 2017 gültigen Preise gelten bis zum 31. August 2017 fort. Ab dem 01. September 2017 gelten die Preise nach 1 Abs. 1 für alle ab dem 01. September 2017 erbrachten Leistungen und ändern sich während der Vertragslauf zeit jeweils zum 01. September des Kalenderjahres. Der Höchstpreis und die Fälligkeit der Zuzahlung ( 32 5GB V) richten sich nach dem Tag der Leistungserbringung (Stichtagsregelung). 3. Bis zum Abschluss einer neuen Preisvereinbarung gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung weiter. Bad Homburg, Dresden, FrankfurtlMain, Frechen, Hamburg, Moers, Saarbrücken den 18. Juli 2017 dba Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Sprachlehrer/innen Lehrervereinigung Schlaifhorst-Andersen e. V. AOK Die Gesundheitskasse in Hessen dbl Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. BKK Landesverband Süd dbs Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e. V. IKK classic, Dresden LOGO Deutschland Interessengemeinschaft selbständiger Logopädlnnen und Sprachtherapeutlnnen e. V. KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Frankfurt Seite 7 von 7

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