Praxishandbuch. GmbH- Geschäftsführer. Informationen zum Praxishandbuch GmbH-Geschäftsführer finden Sie im Internet
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- Miriam Hofer
- vor 8 Jahren
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1 GmbH- Geschäftsführer Informationen zum GmbH-Geschäftsführer finden Sie im Internet
2 pensionszusage, änderungen P 240 / 1 Anlässe für die Überprüfung Ihrer Pensionszusage und worauf Sie achten sollten darum geht es: Ursprünglich als attraktive Altersvorsorge und zugleich Steuersparmodell für die GmbH angelegt, stellen Pensionszusagen inzwischen leider zunehmend eine Belastung dar. Sei es, dass die GmbH verkauft werden soll oder sich herausstellt, dass die Finanzierung der Pensionszusage deutlich teurer wird als gedacht. Sie sollten regelmäßig prüfen, ob Ihre Pensionszusage noch mit Ihren und den Zielen der GmbH vereinbar ist. Wie Sie das tun und wie Sie bei Änderungsbedarf eine optimale Lösung finden und umsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag. ihre autoren: Ulrich Watermann, Bonn, ist Bankkaufmann (IHK), Versicherungsfachmann (BWV) sowie Spezialist für betriebliche Altersversorgung (DVA). Herr Watermann ist geschäftsführender Gesellschafter der von buddenbrock business consulting gmbh, die sich ausschließlich mit Fragen der betrieblichen Altersversorgung befasst. Internet: Christoph Kohlmann, Aschaffenburg, ist Versicherungskaufmann (IHK), Finanzökonom (ebs), Certified Financial Planner (CFP) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH). Herr Kohlmann ist Partner der von buddenbrock business consulting gmbh. Internet: Suchwort-Verzeichnis Tipps und Meldungen A B C D E F G H I J K L M NO die themen: Warum Sie Ihre Pensionszusage jetzt überprüfen sollten Gründe, warum auch Ihre Pensionszusage ein finanzielles Risiko sein kann Konkrete Anlässe für die Überprüfung von Pensionszusagen Mit diesen 4 Maßnahmen passen Sie eine Pensionszusage an die individuellen Belange an So ändern Sie eine Pensionszusage Schritt für Schritt P Q R S T U V W X Y Z GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/2010 3
3 P 240 / 2 pensionszusage, änderungen z Warum Sie Ihre Pensionszusage jetzt überprüfen sollten beispiel: Die Geschäfte der AM Import-Export GmbH liefen gut. Die Kehrseite der guten Entwicklung war allerdings eine wie der Gesellschafter-Geschäftsführer fand unerträglich hohe Steuerschuld. Der Steuerberater empfahl eine Pensionszusage für den Geschäftsführer, die eine Altersrente von mtl. sowie eine Witwenrente (60 % der Altersrente) von vorsah. Dafür wurden in der Bilanz Rückstellungen gebildet. Für dieses betriebliche Versorgungsversprechen, welches für die GmbH eine in die Zukunft gerichtete Verpflichtung darstellt, deren Höhe und Eintritt ungewiss ist, muss in der Bilanz eine entsprechende Rückstellung nach 6a EStG gebildet werden. Gleichzeitig entschließt sich die GmbH zum Abschluss einer Rückdeckungsversicherung auf den steuerlichen Barwert zum Rentenbeginn. Knapp 20 Jahre später will der Gesellschafter-Geschäftsführer seine GmbH verkaufen. Die Pensionszusage wird in der Bilanz zu diesem Zeitpunkt wie folgt ausgewiesen: w Passiva Rückstellung für Pensionen: w Aktiva Rückdeckungsversicherung: Angesichts des von seinem Steuerberater taxierten Firmenwertes von ca blickt der Gesellschafter in eine finanziell gesicherte Zukunft. Das glaubt er zumindest, bis der Kaufinteressent folgende Rechnung aufmacht: Firmenwert Tatsächlicher Verpflichtungsumfang./ der Pensionszusage Wert der Rückdeckungsversicherung Verbleibender Firmenwert Der Geschäftsführer hat die Wahl: 4 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
4 pensionszusage, änderungen P 240 / 3 Pensionszusagen an Geschäftsführer werden in der Regel als Einzelzusage auf eine Altersrente vereinbart ggf. erw Akzeptiert er den verminderten Kaufpreis, erzielt er deutlich weniger Verkaufserlös als geplant und ist überdies mit seinen Altersbezügen vom wirtschaftlichen Geschick seines Nachfolgers abhängig. w Akzeptiert er nicht, wird der Käufer vermutlich vom Kauf der GmbH Abstand nehmen. Der Beispielfall beschreibt eine typische Situation, in der sich viele GmbHs unversehens wiederfinden: Die Pensionszusage wird vom ursprünglichen Steuersparmodell zur Belastung für die GmbH und den oder die Gesellschafter-Geschäftsführer. Grund sind veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen. Der Verkauf der GmbH ist nur eine von vielen denkbaren Situationen, in denen die betriebsfremden Risiken der Pensionszusage zur Belastung werden. Häufig war zum Zeitpunkt der Vereinbarung einer Pensionszusage das vorrangige Ziel, die Gewinne der GmbH und damit die Steuerlast nachhaltig zu reduzieren. Mit zunehmendem Alter der Versorgungsberechtigten verändert sich jedoch die Motivationslage: Zusehends rückt aus Sicht des begünstigten Geschäftsführers die finanzielle Absicherung im Alter in den Vordergrund. Gleichzeitig will die GmbH betriebsfremde Risiken wie eine Pensionszusage vom operativen Geschäft trennen. Häufig passen die Gestaltung der Pensionszusage und die damit verfolgte Zielsetzung irgendwann nicht mehr zusammen. Spätestens dann wird es Zeit, über Anpassungen nachzudenken. Geänderte Ziele Auch Sie sollten vor diesem Hintergrund regelmäßig prüfen, ob Ihre Pensionszusage noch zu Ihren und den Zielen der GmbH passt. z 3 Gründe, warum auch Ihre Pensionszusage ein finanzielles Risiko sein kann GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/2010 5
5 P 240 / 4 pensionszusage, änderungen Anspruch ohne Finanzierungsvorbehalt gänzt um eine Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenrente. Die Versorgungszusage besteht unabhängig davon, ob die GmbH sie überhaupt finanzieren kann! Sie kann also nicht ohne erhebliche steuerliche Nachteile angepasst werden, falls die GmbH nicht über ausreichend Kapital verfügen sollte. beispiel: Eine GmbH hat ihrem geschäftsführenden Gesellschafter eine Pensionszusage erteilt. Die Werte stellen sich wie folgt dar: w Bilanzielle Rückstellung (Heubeck-Barwert): w Tatsächliche Verpflichtung (Versichererbarwert): Eine Rückdeckung der Verpflichtung besteht nicht! Die GmbH hat dennoch für den tatsächlichen Verpflichtungsumfang einzustehen. Aber woher soll das Geld kommen? Unerwartete finanzielle Belastungen durch eine Pensionszusage für Sie und die GmbH können sich durch eine falsche Einschätzung des tatsächlichen Verpflichtungsumfangs oder geänderte Rahmenbedingungen auch ohne Ihr konkretes Zutun ergeben: Leistungszusage Zu niedrige Rückstellungen 1. Finanzierungslücke durch falsche Einschätzung des Verpflichtungsumfangs Die häufigste Form der Pensionszusage ist die sogenannte Leistungszusage: Dem Begünstigten wird eine monatliche lebenslange Altersrente mit Erreichen der definierten Altersgrenze und Ausscheiden aus dem Unternehmen zugesagt. Diese Form der Zusage beinhaltet konzeptionsbedingt immer ein Finanzierungsrisiko für die GmbH. Für die in die Zukunft gerichtete Verpflichtung der Pensionszusage werden Rückstellungen in der Steuerbilanz gebildet. Der Verpflichtungsumfang wird dabei gem. 6a EStG mit einem Zinssatz von 6 % abgezinst (Richttafeln 2005G der Heubeck AG). Dieser Zinssatz lässt sich jedoch 6 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
6 pensionszusage, änderungen P 240 / 5 am Kapitalmarkt nicht realisieren. Folge: Die Rückstellungen fallen zu niedrig und die zu versteuernden Gewinne zu hoch aus. Der GmbH wird Liquidität entzogen, die sie zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung dringend benötigen würde. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) kommt es zu größeren Abweichungen der Handels- von der Steuerbilanz. Das Steuerrecht weist in 6a EStG detaillierte Vorschriften zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen aus. Danach muss der Wert der Zusage nach dem Teilwertverfahrens mit einem Rechnungszins von 6 % p. a. ermittelt werden. In der bis Ende 2009 zulässigen Bilanzierungspraxis wurde der steuerliche Wertansatz in der Regel unverändert in die Handelsbilanz übernommen. Die Passivierung der Pensionsverpflichtung war aber keine realistische Abbildung des tatsächlichen Verpflichtungsumfangs. Nach dem BilMoG sollen nun in der Handelsbilanz näherungsweise die tatsächlichen Verhältnisse bilanziert werden. Statt des paubeispiel: Vor 22 Jahren hat eine GmbH ihrem geschäftsführenden Gesellschafter eine Pensionszusage erteilt. Die erdienten Besitzstände werden wie folgt ausgewiesen: w Rückstellung in der Steuerbilanz: w Aktivwert (Rückdeckungsversicherung): Das bedeutet aber nicht, dass eine Finanzierungslücke von besteht. Der tatsächliche Verpflichtungsumfang hängt vielmehr davon ab, welchen Betrag ein externer Dritter (z. B. eine Versicherungsgesellschaft) verlangen würde, um die Versorgungsverpflichtung zu übernehmen. Dieser Wert beläuft sich auf (versicherungsmathematisch auf Garantiezinsbasis mit 2,25 % kalkuliert). Die Finanzierungslücke beträgt also tatsächlich sogar ! 2. Verringerung von Gewinnausschüttungen durch Neubewertung von Rückstellungen Änderung durch BilMoG GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/2010 7
7 P 240 / 6 pensionszusage, änderungen Niedrigerer Gewinn schalen Zinssatzes von 6 % p. a. wird ein Zinssatz verwendet, der monatlich von der deutschen Bundesbank veröffentlicht wird ( 253 Abs. 2 HGB). In der Handelsbilanz werden Pensionsrückstellungen dadurch höher bewertet als in der Steuerbilanz. Der Nachteil: Der handelsrechtliche Gewinn und damit auch etwaige Gewinnbeteiligungen fallen geringer aus als bisher ein unmittelbarer finanzieller Nachteil für Sie, wenn Sie Gewinnausschüttungen oder gewinnabhängige Tantiemen erhalten. In der Regel führt die Berücksichtigung der neuen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze zu einer deutlichen Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbibeispiel: Die Pensionsrückstellungen in der Bilanz einer GmbH basieren auf einer Versorgungszusage, die eine Altersrente von und eine Witwenrente von beinhaltet. Die Zusage wurde am erteilt und soll ab zur Auszahlung kommen. Aufgrund des relativ kurzen Erdienungszeitraums von nur 15 Jahren kommt es schnell zu einer hohen Rückstellung in der Bilanz. Das hat zwar positive Effekte in der Steuerbilanz, aber negative in der Handelsbilanz und damit für die Gewinnausschüttung an den Gesellschafter. Bei einer Gewinnbeteiligung von 10 % des Nachsteuergewinns ergibt sich folgende Rechnung: Rückstellungshöhe nach BilMoG Abzüglich bisherige Rückstellungshöhe./ Mindergewinn durch BilMoG Abzüglich ~30 % Unternehmenssteuern./ Ausschüttungsfähiger Gewinn Hiervon 10 % Gewinnbeteiligung Allein durch den handelsbilanziellen Effekt mindert sich die Gewinnausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer dauerhaft allein im betrachteten Jahr um ! 3. Erhöhtes Überschuldungsrisiko durch Neubewertung von Rückstellungen Erhöhung der Rückstellungen um bis zu 40 % 8 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
8 pensionszusage, änderungen P 240 / 7 lanz in Einzelfällen um 40 % und mehr! Die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen darf zwar auf einen Zeitraum bis spätestens zum verteilt werden. Der noch zu passivierende Betrag muss aber in jedem Fall im Anhang der Bilanz angegeben werden. In der Folge kommt es zu einer Verschlechterung der Bilanzkennzahlen, von der insbesondere die Eigenkapitalquote betroffen sein dürfte. Dies wirkt sich auch auf das Bank-Rating aus. Kredite könnten für Ihre GmbH also teurer werden. Ersten Studien zufolge besteht aufgrund der Neubewertung von Pensionszusagen sogar ein latentes Überschuldungsrisiko für zahlreiche mittelständische Unternehmen. Verschlechterte Eigenkapitalquote Bestehende Pensionsverpflichtungen schränken Ihren Entscheidungsspielraum als Geschäftsführer ein. Dies insbebeispiel: Basierend auf den Zahlen der Bilanz im Beispiel oben, müssten die Pensionsrückstellungen jährlich um erhöht werden. Das bilanzielle Eigenkapital würde dadurch schnell aufgezehrt und ab 2012 in den negativen Bereich abrutschen. Eine bilanzielle Überschuldung wäre die Folge: Jahr Pensionsrückstellung Zuführung zur Rückstellung Eigenkapital Annahme: Jährliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen linear bis zum Rentenbeginn; die anderen Bilanzzahlen bleiben unverändert. z Konkrete Anlässe für die Überprüfung von Pensionszusagen GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/2010 9
9 P 240 / 8 pensionszusage, änderungen sondere im Zusammenhang mit Nachfolgeüberlegungen, Unternehmenstransaktionen, Bank-Ratings und sogar einer Liquidation der Gesellschaft. Konkret können folgende Ziele eine Anpassung der bisherigen Pensionszusage notwendig machen: Auflösung von Pensionsrückstellungen Ausschluss von Fallstricken in der Formulierung des Versorgungsversprechens Für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage von Gesellschafter-Geschäftsführern ist ein schriftliches Versorgungsversprechen unabdingbar. Ergänzend muss es einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss geben. In nahezu allen Pensionszusagen finden sich aber Mängel in der Formulierung, die unter Umständen gravierende Auswirkungen haben können. Im schlimmsten Fall wird die Pensionsrückstellung gewinnerhöhend aufgelöst. beachten sie: Dass eine Pensionszusage bislang nicht beanstandet wurde, z. B. im Rahmen von Betriebsprüfungen, hat keine rechtsverbindliche Bestätigung zur Folge. Künftige Prüfungen können zu einer anderen Einschätzung kommen! Lassen Sie die Zusage immer abgestellt auf Ihren individuellen Fall von einem fachkundigen Juristen entwerfen. Das Honorar ist gut angelegt, wenn man bedenkt, dass ein Fehler in der Formulierung unter Umständen einen 6-stelligen Schaden, z. B. durch die gewinnerhöhende Auflösung der Rückstellungen, verursachen kann. Verpfändung von Ansprüchen Erhalt der unverfallbaren Anwartschaft im Fall der Insolvenz Rentenzahlungen aus Pensionszusagen an Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung übernimmt im Fall einer Insolvenz der GmbH der Pensionssicherungsverein (PSV). Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es keinen solchen Schutz. Um eine gewisse Absicherung zu erreichen, werden 10 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
10 pensionszusage, änderungen P 240 / 9 Rückdeckungsmittel (z. B. Ansprüche aus Versicherungsverträgen) deshalb häufig an den begünstigten Gesellschafter- Geschäftsführer verpfändet. Enthält die Pensionszusage jedoch gleichzeitig einen Widerrufsvorbehalt, läuft die Verpfändung ins Leere. Grund: Die Verpfändung hat nur so lange Bestand, wie ihr zugrunde liegendes Rechtsgeschäft Bestand hat. Wird die Pensionszusage widerrufen, erlischt folglich auch das Pfandrecht. beispiel: Eine GmbH wird insolvent. Der Insolvenzverwalter nutzt alle Möglichkeiten, finanzielle Mittel der Insolvenzmasse zuzuschlagen. In der Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers stößt er auf einen Widerrufsvorbehalt für den Fall einer nachhaltig verschlechterten wirtschaftlichen Lage. Diese Möglichkeit nutzt er. Folge: Die Verpfändung wird unwirksam. Die Rückdeckungsversicherung wird an die insolvente GmbH und nicht an den Gesellschafter-Geschäftsführer ausgezahlt. Lösen lässt sich das Problem, indem die Widerrufsklausel ersatzlos gestrichen wird. Damit hat das Pfandrecht auch im Insolvenzfall Bestand. Alternativ können Sie das Widerrufsrecht auf die durch fortlaufende Betriebstreue in Zukunft noch zu erdienenden Versorgungsansprüche begrenzen. Erdiente Ansprüche bleiben dann durch die Verpfändung geschützt. Trennung betriebsfremder Risiken vom operativen Geschäft (Bilanzbereinigung) Gerade im Zusammenhang mit der jüngsten Wirtschaftskrise werden viele Geschäftsführer von der Bank auf betriebsfremde Risiken auf der Passiv-Seite der Bilanz angesprochen. Häufig sind das Pensionsrückstellungen. In anderen Fällen ist es nicht die Bank, sondern ein potenzieller Investor oder ein Kaufinteressent für die GmbH, der das Thema aufgreift. Pensionsrückstellungen in der Bilanz können den Handlungsspielraum der Geschäftsführung Eingeschränkter Handlungsspielraum GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/
11 P 240 / 10 pensionszusage, änderungen erheblich einschränken. Zudem stellen sie als betriebsfremde Risiken keine operativen Investitionen dar. Die Bilanz sollte aber weitestgehend ein Spiegelbild des operativen Geschäfts sein. Versorgungssicherheit Unabhängigkeit des Rentenbezugs vom wirtschaftlichen Schicksal der GmbH Glauben Sie vielleicht, ich möchte mich nach dem Eintritt in den verdienten Ruhestand und der Veräußerung der GmbH an meinen Nachfolger jeden Tag fragen müssen, ob dieser es wohl schafft, die GmbH so am Laufen zu halten, dass diese meine Altersbezüge zuverlässig jeden Monat zahlen kann? Diese Aussage bringt die wesentliche Befürchtung vieler Gesellschafter-Geschäftsführer auf den Punkt. Sie ist häufig Ausgangspunkt der Überlegung, bestehende Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger auszulagern. Neben der Befreiung der GmbH von wirtschaftlichen Risiken wird auf diesem Wege auch die Bilanz von Pensionsverpflichtungen bereinigt. z Mit diesen 4 Maßnahmen passen Sie eine Pensionszusage an die individuellen Belange an Angespartes Kapital 1. Ausfinanzierung des tatsächlichen Verpflichtungsumfangs Der Wert der Pensionszusage entspricht dem Betrag, den ein externer Dritter mit Renteneintritt verlangen würde, um die versprochene Rentenleistung wirtschaftlich enthaftend zu übernehmen (z. B. Einmalbeitrag an eine Versicherungsgesellschaft). Damit die GmbH die tatsächlichen Verpflichtungen erfüllen kann, sollte bis zum Rentenbeginn zweckgebundenes Kapital angespart werden (= Ausfinanzierung). Ein Kapital in Höhe der Rückstellungen in der Bilanz reicht dafür nicht aus. 12 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
12 pensionszusage, änderungen P 240 / 11 Wie hoch die erforderlichen Sparraten ausfallen, hängt von folgenden Variablen ab: w Höhe der zugesagten Rente, w Dauer der verbleibenden Ansparphase, w erwartete Rendite (Problematik: fallende Zinsen!), w kalkulierte Dauer der Auszahlungsphase (Problematik: steigende Lebenserwartung!), w Höhe der zugesagten Rentenanpassungen, w gegebenenfalls vorhandene biometrische Risiken (Hinterbliebenenversorgung und Invalidität). Die folgende Tabelle gibt einen ersten Anhaltspunkt dafür, wie hoch die erforderliche Sparrate zur Ausfinanzierung einer lebenslangen Altersrente pro sein kann. Faktoren Erforderliche Sparrate pro Altersrente (65. bis 95. Lebensjahr) Kalkulierte Rendite in Ansparphase und Rentenphase 2% 4% 6% Alter bei Rentensteigerung der Zusage 0% 2% 0% 2% 0% 2% Wie aus der Tabelle leicht erkennbar ist, hängt die erforderliche Sparrate insbesondere von der erwarteten Rendite in der Anspar- und Rentenphase ab. Eine hohe Rendite ist also wünschenswert. Gleichzeitig soll das Geld jedoch mit größtmöglicher Sicherheit angelegt und schnell verfügbar sein. Die widersprüchlichen Anforderungen machen die Auswahl geeigneter Sparanlagen nicht einfach. Definieren Sie konkret Ihre jährliche Renditeerwartung für die Anspar- und die Rentenphase in Prozent. Legen Sie genau fest, welche Garantien Sie wünschen bzw. t GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/
13 P 240 / 12 pensionszusage, änderungen wie hoch die maximale Wertschwankung kurz- und langfristig sein darf. Sprechen Sie hinsichtlich Ihrer Anlageziele und Wünsche sowie des Chancen-/Risikoverhältnisses der gewünschten Ausfinanzierung mit einem auf Vorsorgelösungen spezialisierten Berater. Übernahme durch Versicherung Hoher Aufwand Formen der Ausfinanzierung Im Prinzip ist zwischen Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten zu unterscheiden: Rückdeckungsversicherung: Mit einer Rückdeckungsversicherung können neben der zugesagten lebenslangen Altersrente die biometrischen Risiken (Invalidität und Hinterbliebenenversorgung) abgebildet werden. Die Rentenversicherung ist die einzige Form, mit der das Risiko der Langlebigkeit auf den Versicherer verlagert werden kann. Steuerlich werden Beiträge zur Rückdeckungsversicherung (auch reine Risikoversicherungen für die Fälle Invalidität und Tod) bei der GmbH als Betriebsausgabe behandelt. Der Wert der Versicherung zum Bilanzstichtag (Aktivwert) wird dem Anlagevermögen zugeführt und wirkt gewinnerhöhend. Kombination von Kapitalanlageprodukten ( Asset Funding ): Durch die Investition in verschiedene Kapitalanlageprodukte wie Geldmarktfonds, Rentenfonds, offene Immobilienfonds, Aktienfonds, Beteiligungen und die zusätzliche Absicherung von biometrischen Risiken (Tod und Invalidität) über Versicherungen können Risiken verteilt und die Renditechancen erhöht werden. Eine solche Aufteilung bringt jedoch einige Nachteile mit sich: w Der Anlagemix muss permanent an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. w Die einzelnen Kapitalanlagen müssen jeweils für den Fall der Insolvenz abgesichert werden. w Die Beschaffung der relevanten Werte zur Aufstellung der Bilanz ist sehr aufwändig. w Zudem lassen sich die Kosten für eine lebenslange Rentenzahlung unter Berücksichtigung von gegebenenfalls 14 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
14 pensionszusage, änderungen P 240 / 13 veränderter Lebenserwartung und Zinssituation nur schwer kalkulieren. Investitionen in Kapitalanlagen sind keine Betriebsausgaben. Nicht realisierte Wertsteigerungen dürfen weder in der Steuerbilanz noch in der Handelsbilanz berücksichtigt werden. Nicht realisierte dauerhafte Wertminderungen führen zu außerordentlichen Abschreibungen. Für nicht dauerhafte Wertminderungen gilt ein Abschreibungsverbot. Dividenden, Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne, die Körperschaften von anderen Körperschaften beziehen, bleiben zu 95 % steuerfrei, indem 5 % des Gewinns als nicht abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden. Gewinnminderungen bleiben dabei unberücksichtigt. Für Zinsen erfolgt volle jährliche Besteuerung unabhängig davon, ob die Zinsen ausgeschüttet oder thesauriert werden. Und: Seit Einführung des BilMoG für alle Geschäftsjahre ab , können zweckgebundene Rückdeckungsmittel der Aktivseite mit Pensionsrückstellungen der Passivseite in der Handelsbilanz saldiert werden. Dies führt zur Erhöhung der Eigenkapitalquote und ggf. verbessertem Kreditrating. * Steuerliche Behandlung im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft Vergleich unterschiedlicher Anlageformen Anlageform (aufsteigend nach Risiko) Besteuerung* Renditeerwartung vor Steuern Garantien Risikobewertung Eignung Geldmarktfonds (2) voll 1 2,5 % keine gering bedingt Klassische Rentenversicherung voll 3 4 % 2,25% p.a. gering bedingt (2) Rentenfonds (2) voll 3 5 % keine mittel bedingt Offene Immobilienfonds (2) fast steuerfrei 3 5 % keine mittel bedingt Britische Rentenversicherung voll 4 6 % Kapital mittel gut (1) Fondgebundene voll 4 8 % vereinbar mittel hoch gut Rentenversicherung (1) Geschlossenen voll 6 8 % keine mittel hoch bedingt Immobilienfonds (2) Aktienfonds (2) fast steuerfrei 5 10 % keine hoch bedingt Schiffsbeteiligungen (2) minimal 6 8 % keine hoch bedingt Private Equity (2) fast steuerfrei 0 20 % keine sehr hoch bedingt GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/
15 P 240 / 14 pensionszusage, änderungen Hohe steuerliche Belastung Steuer auf nicht zugeflossene Einnahmen 2. Teilweiser oder vollständiger Verzicht auf die Zusage Wenn das Ausmaß der finanziellen Verpflichtung bekannt wird, denken viele Gesellschafter-Geschäftsführer darüber nach, teilweise oder sogar ganz auf ihre Pensionszusage zu verzichten. Die Praxis zeigt aber, dass ein Verzicht in aller Regel nicht lohnt! Zu hoch ist die steuerliche Belastung für den begünstigten Geschäftsführer. In der Regel sieht das Finanzamt einen Pensionsverzicht als gesellschaftlich veranlasst und damit als sogenannte verdeckte Einlage an. Im Einzelnen unterscheiden sich die Belastungen für bereits erdiente und künftige Anwartschaften. Gesellschaftlich veranlasster Verzicht auf erdiente Anwartschaften (Past Service) Ein gesellschaftlich veranlasster Verzicht auf den erdienten Teil der Anwartschaft führt zur Auflösung der Pensionsrückstellungen und damit zu einer Gewinnerhöhung. Außerbilanziell erfolgt eine Kürzung des Gewinns um den tatsächlichen Versorgungswert des Verzichts. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirkt ein Verzicht einen fiktiven lohnsteuerlichen Zuflusses in Höhe des tatsächlichen Versorgungswerts. Faustformel: ca. 1,8-facher Wert der Rückstellung. Es müssen also Einnahmen versteuert werden, die de facto nie zugeflossen sind. Durch die verdeckte Einlage erhöhen sich die Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung entsprechend bei einer Veräußerung von GmbH-Anteilen verringert sich also der steuerpflichtige Gewinn. Da der Veräußerungsgewinn aber nach dem Halbeinkünfteverfahren sowieso nur zur Hälfte besteuert wird, verringert sich die Steuerlast dadurch selbst im Falle eines zeitnahen Verkaufs nur teilweise. Von einer verdeckten Einlage ist dagegen nicht auszugehen, wenn die Pensionszusage nicht werthaltig ist. Die fehlende Werthaltigkeit kann nur durch die Erstellung einer Überschuldungsbilanz dargelegt werden. 16 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
16 pensionszusage, änderungen P 240 / 15 beispiel: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer will aus gesellschaftlichem Anlass auf eine werthaltige und erdiente Anwartschaft verzichten. In der Bilanz wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von gebildet. Tatsächlich muss die GmbH zur Finanzierung der Zusage aufbringen. w Die Rückstellungen i. H. v werden gewinnerhöhend aufgelöst. Dem steht der tatsächliche Versorgungswert i. H. v als außerbilanziell gewinnmindernder Aufwand entgegen, was zu einer Ergebnisminderung von führt. w Der Gesellschafter müsste die fiktiv zugeflossenen versteuern und würde mit (angenommener Steuersatz: 42 % zzgl. SolZ) belastet. w Die verdeckte Einlage führt zudem zu nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafter-Geschäftsführers für die GmbH-Anteile. Gesellschaftlich veranlasster Verzicht auf noch nicht erdiente Anwartschaften (Future Service) Der Verzicht auf künftige Anwartschaften kann bei der GmbH ebenfalls zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Rückstellungen führen. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer fallen nach weit verbreiteter Auffassung keine zusätzlichen Steuern an. In jüngster Zeit vertreten vereinzelte Finanzverwaltungen jedoch eine gegenteilige Auffassung mit der Folge der zuvor beschriebenen verdeckten Einlage (FinMin Nordrhein-Westfalen, , Az: S V B 4). Vor einem (Teil-)Verzicht sollte deshalb eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erfolgen. Gewinnerhöhende Auflösung Sofern ein Verzicht in Ihrem Fall trotz der massiven Steuerlast infrage kommt, sollten Sie eine detaillierte Altersvorsorgeplanung mit einem spezialisierten Berater erstellen, um die Versorgung insgesamt nicht zu gefährden. GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/
17 P 240 / 16 pensionszusage, änderungen Hohe Steuerlast Risiko beim Gf 3. Abfindung der Versorgungsanwartschaft Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen abgefunden werden anders als bei Fremdgeschäftsführern oder Geschäftsführern mit Minderheitsbeteiligung. Die GmbH ist in diesem Fall vollständig von der Versorgungsverpflichtung befreit. Voraussetzung ist eine entsprechende Regelung in der Pensionszusage. Allerdings ist die Steuerlast sehr hoch. Die GmbH löst die Pensionsrückstellungen vollständig gewinnerhöhend auf. Dem steht die Abfindungszahlung sofern betrieblich veranlasst als Betriebsausgabe entgegen. Beim begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Abfindungsbetrag lohnsteuerpflichtig. Wie beim Verzicht muss der tatsächliche Verpflichtungsumfang der künftigen Pensionsverpflichtung abgefunden und versteuert werden. Zudem trägt der Gesellschafter-Geschäftsführer das Langlebigkeitsrisiko sowie die biometrischen Risiken der Zusage (Hinterbliebenenversorgung und Invalidität). Eine Abfindung ist aus diesen Gründen ebenfalls nur selten ratsam. Liquiditätsschonend 4. Auslagerung der Versorgungsverpflichtung auf einen externen Versorgungsträger Die Auslagerung bereits erdienter Anwartschaften (= Past Service) über Pensionsfonds und künftiger Anwartschaften (= Future Service) über eine Unterstützungskasse hat die vollständige Herauslösung der Pensionsrückstellungen aus der Bilanz zur Folge. Außerdem sind damit weitere Vorteile verbunden: w Eine steuerunschädliche und liquiditätsschonende Auslagerung ist möglich. w Es erfolgt keine Aktivwertbesteuerung mehr, da die Erträge im Pensionsfonds steuerfrei vereinnahmt werden. w Die Einzahlungen beim neuen Versorgungsträger sind der Höhe und Verteilung nach flexibel. w Das Bilanzbild und die Kredit-Ratings werden verbessert. 18 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
18 pensionszusage, änderungen P 240 / 17 w Der Unternehmensverkauf bzw. die Unternehmensnachfolge werden erleichtert. w Der Verwaltungsaufwand verringert sich erheblich. w Es ist kein Cashflow zur Zahlung der Renten erforderlich. w Die Versorgungssituation wird transparenter. w Die persönliche Alterssicherung wird vom Schicksal der GmbH getrennt. Auslagerung des Past Service Bereits erdiente Anwartschaften können nach 3 Nr. 66 EStG in unbegrenzter Höhe auf einen Pensionsfonds ausgelagert werden. Die Rückstellung wird gewinnerhöhend aufgelöst. Der Einmalbeitrag an den Pensionsfonds stellt im Jahr der Übertragung bis zur Höhe der gebildeten Rückstellung eine Betriebsausgabe dar. Die Auslagerung verhält sich somit im betreffenden Wirtschaftsjahr steuerneutral. Der die gebildeten Rückstellungen übersteigende Teil des Einmalbeitrags kann über die folgenden 10 Jahre gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe angesetzt werden. U. U. kann auch die Finanzierung des Einmalbetrags selbst liquiditätsschonend in mehreren Schritten erfolgen. Der Wert einer bestehenden Rückdeckungsversicherung kann für die Einmalzahlung herangezogen werden. Dabei können auch biometrische Risiken wie Tod und Invalidität auf den Pensionsfonds ausgelagert werden. Future Service Noch zu erdienende Anwartschaften (Future Service) können nach 4d EStG gegen laufende Beitragszahlung in nahezu unbegrenzter Höhe über eine Unterstützungskasse ausgelagert werden. Die Beiträge an die Unterstützungskasse stellen eine Betriebsausgabe dar. Steuerneutral Keine Begrenzung beispiel: Die Pensionsrückstellungen einer GmbH belaufen sich auf (Past Service). Der Wert der Rückdeckungsversicherung beträgt Um die bestehenden Anwartschaften zu finanzieren, muss die GmbH einmalig an einen Pensionsfonds zahlen. t GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/
19 P 240 / 18 pensionszusage, änderungen Um die Liquiditätsbelastung für die GmbH zu minimieren, bietet sich folgende Variante an: Die GmbH verwertet die Rückdeckungsversicherung. Die vorhandenen werden in den Pensionsfonds eingebracht. Die verbleibenden werden durch einen Zahlungsplan verteilt auf 6 Jahre zu je erbracht. Es ergibt sich folgende steuerliche Belastung: Auflösung der Pensionsrückstellung Einmalbeitrag an Pensionsfonds = Steuerliches Ergebnis 0 Das steuerliche Ergebnis ist neutral, da der Aufwand in Höhe der vorhandenen Rückstellungen als Betriebsausgabe im Übertragungsjahr anerkannt wird. Zudem ergibt sich in den kommenden 6 Jahren ein steuerlicher Entlastungseffekt durch die Verteilung der verbliebenen i. H. v. ca p. a. z So ändern Sie eine Pensionszusage Schritt für Schritt Wenn Sie eine Pensionszusage auf den Prüfstand stellen und Änderungen vornehmen wollen, sollten Sie in folgenden Schritten vorgehen: Unterlagen 1. Datenaufnahme Zunächst sind sämtliche zur Pensionszusage vorhandenen Unterlagen zusammenzutragen: w Ursprungszusage samt aller Nachträge, w Gesellschafterbeschlüsse, w Verpfändungserklärungen samt Bestätigungen durch den Versicherer, w versicherungsmathematisches Gutachten, 20 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
20 pensionszusage, änderungen P 240 / 19 w aktuelle Bilanz (Aktiva und Passiva) und w Aktivwerte der Rückdeckungsmittel (Rückdeckungsversicherungen etc.). 2. Rechtliche Schwachstellenanalyse Selbsttest zur Schwachstellenanalyse einer Pensionszusage Laden Sie sich den Selbsttest von der Internet-Seite Ihres s und prüfen Sie damit Ihre Pensionszusage. Müssen Sie mehrere Fragen mit Nein beantworten, sollten Sie die Zusage von einem Experten prüfen lassen. Adresse:. Das Passwort entnehmen Sie bitte der Titelseite der aktuellen Ausgabe. 3. Prüfung des Ausfinanzierungsgrades Kann die GmbH die Pensionsverpflichtungen finanzieren? Als Faustformel beträgt der tatsächliche Verpflichtungsumfang pro Altersrente ab dem 65. Lebensjahr ca Beträgt beispielsweise die Ablaufleistung einer Rückdeckungsversicherung , ergibt sich bei einer Zusage über monatlich ein Ausfinanzierungsgrad von 50 %. Die Differenz ist noch zu finanzieren! Sie sollten zudem prüfen, inwieweit die vorhandene Rückdeckungsversicherung die in der Pensionszusage versprochenen Witwen- und Invalidenrenten abdeckt. Außerdem sollte der Ablauftermin der Rückdeckungsversicherung zeitnah am Rentenbeginn der Pensionszusage liegen. Aufgrund der Altersberechnung der Versicherer kann sich trotz gleichlautendem Endalter eine Abweichung von bis zu 11 Monaten ergeben. Tatsächliche Verpflichtung Umfang der Rückdeckungsversicherung beispiel: Bei einem am geborenen Geschäftsführer ist der Renteneintritt am Die Rückdeckungsversicherung läuft aber erst am ab. In diesem Fall müsste die GmbH die Rente für 9 Monate vorfinanzieren. GmbH-Geschäftsführer Ausgabe 9/
21 P 240 / 20 pensionszusage, änderungen Anforderungen an Berater 4. Strategieentwicklung unter Einbeziehung spezialisierter Berater Fachkundige Unterstützung ist bei der Änderung von Pensionszusagen unerlässlich. Bei der Auswahl des geeigneten Beraters sollten Sie folgende Mindestanforderungen stellen: w Spezialisierung auf die betriebliche Altersversorgung (ggf. durch nachweisbare Qualifikation), w Unabhängigkeit von Produktanbietern, w nachweisbare Erfahrung (Referenzen), w enge Zusammenarbeit mit Fachanwälten, Steuerberatern und Vermögensverwaltern. Zusammen mit Ihrem Berater gleichen Sie die vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihren persönlichen Zielvorstellungen ab und entwickeln ein Konzept. Sofern externe Versorgungsträger benötigt werden, erstellt der Berater eine individuelle Ausschreibung. Das Gesamtkonzept wird in schriftlicher Form ausführlich dokumentiert. Umsetzung durch Experten 5. Umsetzung Steht das neue Versorgungskonzept fest, werden alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Änderung der Pensionszusage, Gesellschafterbeschlüsse, Antragsformulare externer Versorgungsträger, Gutachten) vom Berater, Fachanwalt bzw. Steuerberater erstellt und in die Praxis umgesetzt. Nach erfolgreicher Umsetzung sollte die Pensionszusage fortlaufend rechtlich und wirtschaftlich von den Beteiligten überprüft und dem dynamischen Umfeld der betrieblichen Altersversorgung zeitnah angepasst werden. Ein Klick und Sie sind immer bestens informiert. Nutzen Sie auch den Abonnentenbereich exklusiv für alle Leser des s! Tipp 22 Ausgabe 9/2010 GmbH-Geschäftsführer
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