Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund"

Transkript

1 Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Regionaler Infoanlass Datum: 25./26. März 2014 Max Ziegler Ausbildung Chemikalien Bundesamt für Gesundheit Bundesvollzug 2 1

2 Organisation Umsetzung Chemikalienrecht die Anmeldestelle Chemikalien ist die zentrale Anlauf- und Verfügungsstelle für Firmen. 3 Beurteilungsstellen beurteilen Fragen und Dossiers in den Bereichen Gesundheitsschutz (BAG), Umweltschutz (BAFU) und Arbeitnehmerschutz (SECO) Enge Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Chemikalienfachstellen und den Bundesbehörden Durchführung von schweizweiten Kontrollaktionen von chemischen Produkten. Z.B Überprüfung von Rezepturen und Kennzeichnungen. Kontakte Chemikalien Anmeldestelle für Chemikalien: cheminfo@bag.admin.ch; Tel: Fragen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Kantonale Chemikalienfachstellen: 4 2

3 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Name der Präsentation / Untertitel Melde- und Zulassungspflichten Regionaler Infoanlass Datum: 25/ 26. März

4 Inhalt Wer ist betroffen? Herstellerbegriff, Selbstkontrolle? Meldung: Was, wie? Zulassungspflicht: Biozide, Pflanzenschutzmittel Dünger 7 Herstellen und importieren 8 4

5 Herstellerin ChemV Art. 2 9 Herstellerin (Artikel 2 Chemikalienverordnung, ChemV) Sitz in der Schweiz wer Stoffe oder Zubereitungen beruflich oder gewerblich herstellt, gewinnt oder einführt; in der Schweiz bezieht und unter eigenem Handelsnamen oder für einen anderen Verwendungszweck beruflich oder gewerblich abgibt; wer einen Stoff, eine Zubereitung oder einen Gegenstand durch einen Dritten in der Schweiz herstellen lässt. Herstellerin juristisch und Herstellerin chemisch sind nicht unbedingt dieselben! 10 5

6 Herstellerpflichten Durchführen der Selbstkontrolle: Einstufen, verpacken und kennzeichnen ( Vorträge: Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen; GHS) Erstellen eines Sicherheitsdatenblattes ( Vortrag: Das Sicherheitsdatenblatt) Melden Anmelden Zulassen etc 11 Herstellerpflichten auch bei Parallelimport Situation bei Parallelimport: Zwei Firmen A und B : Firma A importiert ein chemisches Produkt in die Schweiz und übernimmt Herstellerverpflichtungen. Firma B importiert das gleiche Produkt: B hat die gleichen Herstellerpflichten wie Firma A. 12 6

7 Meldung, Anmeldung und Zulassung 13 Melden Alte Stoffe + Zubereitungen: Meldung innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Inverkehrbringen Die Herstellerin oder Importeurin muss folgende in Verkehr gebrachte Zubereitungen melden (Art. 3, 52 und 61 ChemV): gefährliche Zubereitungen (Art. 3 ChemV) Zubereitungen mit mindestens einem gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff in einer Einzelkonzentration von 1,0 Gewichtsprozent (nicht gasförmige Zubereitungen) beziehungsweise von 0,2 Volumenprozent (gasförmige Zubereitungen) (Art.52, Bst.d); Zubereitungen mit mindestens einem PBT- oder vpvb-stoff in einer Einzelkonzentration von 0,1 Gewichtsprozent (Art.52, Bst.e); Zubereitungen mit mindestens einem in Anhang 7 ChemV aufgeführten Stoff in einer Einzelkonzentration von 0,1 Gewichtsprozent(Art.52, Bst.f); Zubereitungen mit mindestens einem Stoff, für den ein Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz festgelegt ist in der Richtlinie 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU (Art.52, Bst.g). Website der Anmeldestelle Chemikalien

8 Warum melden? Die Daten dienen dem STIZ (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Tel-Nr. 145) für Notfallauskünfte 15 Anmelden - Neustoffe Neustoffe Altstoffe (aufgeführt im EINECS) Siehe Wegleitung für Anmeldungen, Meldungen und Mitteilungen neuer Stoffe nach der ChemV in der Schweiz Formulare und Prozeduren Anmeldepflicht 16 8

9 Zulassung: Biozide und Pflanzenschutzmittel Was sind Biozide? Zubereitungen oder Wirkstoffe, die Schadorganismen abschrecken, unschädlich machen, zerstören [ ] (VBP Art. 2 Bst.a) 23 Produktarten z.b Desinfektionsmittel für Wasser Was sind Pflanzenschutzmittel? Zubereitungen oder Wirkstoffe, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen schützen [ ] (PSMV Art. 2 Abs.1) 17 Pflicht zur Zulassung Nur zugelasse Biozide und Pflanzenschutzmittel dürfen - in Verkehr gebracht, - beruflich/ gewerblich verwendet oder - angepriesen werden. Status des Wirkstoffes bestimmt Zulassungsverfahren Erleichterte Zulassung für Produkte, die bereits auf dem europäischen Markt sind 18 9

10 Weitere Informationen Biozide: Homepage der Anmeldestelle: Anfragen bitte senden an: EU: Pflanzenschutzmittel: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Produktionsmittel Pflanzenschutzmittel. Mail: ; 19 Kurse --> Neue GHS Kurse Kurse der Anmeldestelle Chemikalien: GHS Kurse Kurse zur Zulassung von Bioziden Kurs zur Meldung via Internet Weitere Angebote: von privaten Anbietern zu verschiedenen Themen 20 10

11 Dünger Dünger sind Stoffe oder Erzeugnisse, die der Pflanzenernährung dienen. Sie fördern das Wachstum der Pflanzen, erhöhen ihren Ertrag oder verbessern ihre Qualität. Rechtliche Definition: Dünger-Verordnung (DüV, SR ) Bei den Düngern wird unterschieden zwischen - Nicht anmeldepflichtige Dünger - Anmeldepflichtige Dünger - Bewilligungspflichtige Dünger Weitere Informationen: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Themen Produktionsmittel Dünger 21 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Name der Präsentation / Untertitel

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel

Mehr

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV

Mehr

Chemikalienrecht. Allgemeine Branchenkunde

Chemikalienrecht. Allgemeine Branchenkunde 4.19.4 Information zum Kantonale Fachstellen für Chemikalien 4.19.5 Merkblatt A04 Seite 1 von 3 Ver. 5.0 07/2013 Detailhandel: besondere Pflichten bei der Abgabe Dieses Merkblatt richtet sich an den Detailhandel,

Mehr

Selbstkontrollkonzept

Selbstkontrollkonzept Selbstkontrolle nach Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Anleitung Seite 1 von 6 Ver. 1.0 02/2010 Selbstkontrollkonzept 1. Grundlagen 1.1 Sinn und Zweck eines Selbstkontrollkonzepts

Mehr

Medizinprodukte, die nicht unter Körperberührung verwendet werden: Schnittstellen zum Chemikalienrecht

Medizinprodukte, die nicht unter Körperberührung verwendet werden: Schnittstellen zum Chemikalienrecht Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Medizinprodukte, die nicht unter Körperberührung verwendet werden: Schnittstellen zum Chemikalienrecht

Mehr

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels

Mehr

Erfassung gefährlicher chemischer Produkte auf dem Schweizer Markt

Erfassung gefährlicher chemischer Produkte auf dem Schweizer Markt Erfassung gefährlicher chemischer Produkte auf dem Schweizer Markt Auswertung von zurückgegebenen chemischen Produkten in einer Sonderabfallsammelstelle Impressum Bundesamt für Gesundheit (BAG) Herausgeber:

Mehr

Das Chemikalienrecht eine Übersicht

Das Chemikalienrecht eine Übersicht Das eine Übersicht Olivier Depallens Bundesamt für Gesundheit, Bern Olivier.depallens@bag.admin.ch, Olten, Zweck Das soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen

Mehr

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Werbung und Internet Einschlägige Rechtsvorschriften Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Definition Unter Werbung werden Anpreisungen, Darstellungen, Aufmachungen und

Mehr

Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat

Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Ich kann meine Kunden professionell über den Umgang mit chemischen Produkten beraten. Robert W. Verkaufsberater Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Der obligatorische Kurs für alle, die gefährliche

Mehr

Gesetzeskonformes Inverkehrbringen von Chemikalien

Gesetzeskonformes Inverkehrbringen von Chemikalien Infoveranstaltung Umsetzung Chemikalienrecht Gesetzeskonformes Inverkehrbringen von Chemikalien Amt für Verbraucherschutz, Zug 21.11.2013 / 3.12.2013 Übersicht Inverkehrbringen von Chemikalien Selbstkontrolle

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu

Mehr

Mit diesem Schreiben erhalten Sie Informationen aus dem Kantonsapothekeramt (KAPA) zu diversen Themen:

Mit diesem Schreiben erhalten Sie Informationen aus dem Kantonsapothekeramt (KAPA) zu diversen Themen: Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Kantonsapothekeramt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office du pharmacien cantonal Rathausgasse 1 3011 Bern

Mehr

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie

Mehr

Chemikalien - Rechtsgrundlagen

Chemikalien - Rechtsgrundlagen Chemikalien - Rechtsgrundlagen Recht, GHS Kennzeichnung, Abgabe in Gartenzentern Jardin Suisse, ZHW Wädenswil, 13. Dezember 2012 Websites: www.bagchem.ch www.cheminfo.ch Heribert Bürgy,, BAG Hintergrund

Mehr

Die Richtline 2001/58/EG

Die Richtline 2001/58/EG Die Richtline 2001/58/EG das Sicherheitsdatenblatt als Informationsträger für den Arbeitgeber 1 dass... viele Sicherheitsdatenblätter von geringer Qualität sind und dem Verwender nicht die erforderlichen

Mehr

Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) vom 5. Juni 2015 (Stand am 1. Dezember 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Chemikaliengesetz

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung

Mehr

Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) 813.1 vom 15. Dezember 2000 (Stand am 13. Juni 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

Wegleitung Vollzug Werbung für Chemikalien ChemV vom 5. Juni 2015 (Stand: 1. Februar 2016)

Wegleitung Vollzug Werbung für Chemikalien ChemV vom 5. Juni 2015 (Stand: 1. Februar 2016) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Anmeldestelle Chemikalien Internet-Dokument Datum: 08. März 2016 Für ergänzende Auskünfte: Anmeldestelle Chemikalien Eidgenössisches

Mehr

Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen/Gemischen

Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen/Gemischen Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt D11 Seite 1 von 9 Ver. 5.1 11/2014 Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen/Gemischen Dieses Merkblatt richtet sich an

Mehr

Biozidprodukte in Verkehr bringen

Biozidprodukte in Verkehr bringen Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt B03 Seite 1 von 7 Ver. 5.1-11/2014 Biozidprodukte in Verkehr bringen Dieses Merkblatt informiert über die wichtigsten Pflichten

Mehr

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

Mehr

Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz basierend auf der Totalrevision der ChemV gültig ab 1. Dezember 2015

Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz basierend auf der Totalrevision der ChemV gültig ab 1. Dezember 2015 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Anmeldestelle Chemikalien Internet-Dokument Datum: 24. März 2016 Für ergänzende Auskünfte: Anmeldestelle Chemikalien Das Sicherheitsdatenblatt

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen

Mehr

Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2001 (1. Arbeitstag: 9. April 2001) Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) vom 15. Dezember 2000 Die Bundesversammlung

Mehr

Kennzeichnung von Biozidprodukten

Kennzeichnung von Biozidprodukten Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt D08 Seite 1 von 10 Ver. 6.0 04.2016 Warum dieses Merkblatt? Grundsätze Kennzeichnung von Biozidprodukten Dieses Merkblatt

Mehr

Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main

Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht REACH CLP Emrah Turudu Themen Wichtige Neuerung in REACH Wichtige Neuerungen bezüglich CLP Wie bleibt man informiert 2 Chemikalienrecht in der EU und AT Chemikalienmanagement:

Mehr

Das schweizerische Spielzeugrecht

Das schweizerische Spielzeugrecht Das schweizerische Spielzeugrecht Fachveranstaltung INSOS vom Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen: LMG, LGV, VSS 2. Totalrevision 2012: Ziele, Neuerungen 3. Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Mehr

Das Cassis de Dijon-Prinzip

Das Cassis de Dijon-Prinzip Das Cassis de Dijon-Prinzip Einführung und erste Erfahrungen im Lebensmittelbereich Frühlingstagung Nutrinet 12. Mai 2011 Inhalt Ursprung und Idee Umsetzung in der Schweiz Erfordernisse für das Inverkehrbringen

Mehr

Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte.

Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte. Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Nichtraucherschutz Erfahrungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Urs Hof Staatssekretariat

Mehr

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

REACH AUS LIEFERANTENSICHT REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen

Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Dr. Carsten Bloch Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1 Moosbekämpfungsmittel Rodentizide Grünbelagsentfernen Steinreiniger Fungizide Herbizide

Mehr

Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz basierend auf der Totalrevision der ChemV gültig ab 1. Juli 2015

Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz basierend auf der Totalrevision der ChemV gültig ab 1. Juli 2015 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Anmeldestelle Chemikalien Internet-Dokument Datum: 18. September 2015 Für ergänzende Auskünfte: Anmeldestelle Chemikalien Das Sicherheitsdatenblatt

Mehr

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht

Mehr

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und (VKP-KMU) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8, 55 und 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Mehr

Interpretationshilfe zur Chemikalienverordnung (ChemV; SR )

Interpretationshilfe zur Chemikalienverordnung (ChemV; SR ) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Interpretationshilfe zur Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11) vom 5. Juni 2015 (Stand am

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Fragen zu GHS 1. Was bedeutet GHS? 2. Wie sehen die neuen Gefahrensymbole aus? 3. Welche Gebiete decken die Gefahrensymbole ab?

Fragen zu GHS 1. Was bedeutet GHS? 2. Wie sehen die neuen Gefahrensymbole aus? 3. Welche Gebiete decken die Gefahrensymbole ab? Fragen zu GHS 1. Was bedeutet GHS? GHS steht als Abkürzung für «Globally Harmonized System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien», für dessen Erarbeitung sich der UNO-Weltgipfel für Nachhaltige

Mehr

FAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG. Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann

FAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG. Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG FAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann Welche Produkte sind dem BfR zu melden? alle gefährlichen Gemische

Mehr

Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis 15.03.2013

Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis 15.03.2013 Stellungnahme von / Organisation : NGO-Allianz Ernährung, Bewegung und Körpergewicht Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : c/o CardioVasc Suisse Kontaktperson : Andy Biedermann Telefon : E-Mail

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Stellen Sie chemische

Mehr

Das neue Chemikalienrecht

Das neue Chemikalienrecht Das neue Chemikalienrecht Einige Randbemerkungen zum Gefahrguttransport Neosys AG Dr. Walter Schaad Privatstrasse 10 4563 Gerlafingen walter.schaad@neosys-ag.ch SAQ Sektion Bern 31.1.2006 Chemikalienrecht,

Mehr

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von

Mehr

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Dr. Jessica Jordan BAuA Biozide - Definition Biozide Biozide Wirkstoffe (WS) Produkte (BP) Definition eines BP Teil 1 dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen

Mehr

Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung

Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung Mit der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPV 1 ) und der Änderungsverordnung (Nr. 334/2014 2 ) werden das Inverkehrbringen

Mehr

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung

Mehr

Grundzüge der REACH-Verordnung

Grundzüge der REACH-Verordnung Grundzüge der REACH-Verordnung Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender am 21.02.2013, Stuttgart Meike Thorenz Regierungspräsidium

Mehr

Chemische Produkte nach GHS richtig kennzeichnen

Chemische Produkte nach GHS richtig kennzeichnen Chemische Produkte nach GHS richtig kennzeichnen Wichtige Informationen zur neuen Gefahrenkennzeichnung für Hersteller und Importeure chemischer Produkte. GHS die neue, weltweit einheitliche Gefahrenkennzeichnung

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles

Mehr

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009 Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bodenschutzrecht Düngerecht Naturschutzrecht Tierseuchenrecht

Mehr

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger

Mehr

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Lars Tietjen Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Gliederung Einführung Chemikalienrechtliche Instrumente REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006

Mehr

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel

Mehr

I. Allgemeine Erläuterung

I. Allgemeine Erläuterung Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Verordnung des EDI über die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Konsum

Mehr

REACH: Übernahme ins Schweizer Recht

REACH: Übernahme ins Schweizer Recht Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Industriechemikalien REACH: Übernahme ins Schweizer Recht Dr. Andreas

Mehr

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. Heribert Bürgy Abteilung Chemikalien

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. Heribert Bürgy Abteilung Chemikalien Neues zum Chemikalienrecht in der Schweiz Abteilung Chemikalien 2 in der Schweiz 12 Todesfälle durch Vergiftungen pro Jahr 34 000 Anfragen beim STIZ (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum)

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas

Mehr

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen 1 Basis-VO (EG) Nr. 178/2002, SARAH STÜRENBURG 1.1 Art. 1 Ziel und Anwendungsbereich 1.2 Art. 2 Definition von Lebensmittel 1.3 Artikel 3 Sonstige Definitionen

Mehr

Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015

Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015 Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015 Sächsischer Betriebsärztetag 2011 Dr. Erhard Schmidt 22.06.2011 Die Gefahrstoffverordnung zwischen

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des

Mehr

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen

Mehr

Erkenntnisse aus Studien und Grundlagen Informationskampagne Globally Harmonized System (GHS)

Erkenntnisse aus Studien und Grundlagen Informationskampagne Globally Harmonized System (GHS) Erkenntnisse aus Studien und Grundlagen Informationskampagne Globally Harmonized System (GHS) 1/5 Forschungsprojekt zur Wahrnehmung von gefährlichen chemischen Produkten Fast alle Menschen kommen täglich

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 Matthias Hintzsche Telefon: 030 / 8903-2265 matthias.hintzsche@uba.de Kennzeichnungspflicht

Mehr

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr. Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue

Mehr

Erläuterung zur Liste: Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Tierarzneimittel oder als Futtermittel

Erläuterung zur Liste: Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Tierarzneimittel oder als Futtermittel Erläuterung zur Liste: Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Tierarzneimittel oder als Futtermittel Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut und Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand

Mehr

Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) gemäss Schweizer ChemV

Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) gemäss Schweizer ChemV Sicherheitsdatenblatt (gemäss Schweizer ChemV) Druckdatum: 20.10.2015 Überarbeitet: 12.11.2007 (CH) Version 1.3 Ergänzungen zum Sicherheitsdatenblatt (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) gemäss Schweizer ChemV

Mehr

Merkblatt Chemikalienrecht im Detailhandel / Folgepflichten für Chemikalien mit GHS- Kennzeichnung

Merkblatt Chemikalienrecht im Detailhandel / Folgepflichten für Chemikalien mit GHS- Kennzeichnung Merkblatt Chemikalienrecht im Detailhandel / Folgepflichten für Chemikalien mit GHS- Kennzeichnung Geltende Regeln bei der Handhabung mit Chemikalien gemäss der Chemikaliengesetzgebung (Inkraftsetzung

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Umsetzung des Chemikalienrechts in den Apothekeralltag. Totalrevision der ChemV Was ändert sich? Jürg Leu Kantonales Laboratorium Bern

Umsetzung des Chemikalienrechts in den Apothekeralltag. Totalrevision der ChemV Was ändert sich? Jürg Leu Kantonales Laboratorium Bern Umsetzung des Chemikalienrechts in den Apothekeralltag Totalrevision der ChemV Was ändert sich? Jürg Leu Kantonales Laboratorium Bern Inhalte Übersicht Lieferkette, Chemikalienrecht GHS Neues Kennzeichnungssystem

Mehr

Erläuterung zur Liste: Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Arzneimittel oder als Lebensmittel

Erläuterung zur Liste: Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Arzneimittel oder als Lebensmittel Erläuterung zur Liste: Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Arzneimittel oder als Lebensmittel Stand: Dezember 2006 1 Einleitung Eine zunehmende Zahl an pflanzlichen Stoffen oder deren

Mehr

FUCHS für REACH. Das aktuelle europäische Chemikalienrecht

FUCHS für REACH. Das aktuelle europäische Chemikalienrecht FUCHS für REACH Das aktuelle europäische Chemikalienrecht 1/2009 Vorwort Die wichtigsten Ziele von REACH sind der verbesserte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken aus chemischen

Mehr

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Dipl.-Geogr. Eila Eichhorn IDU IT+Umwelt GmbH Was ist ein AZB? Inhalt eines AZB? Wer muss einen AZB vorlegen? 01.10.2015 Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Mehr

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard

Mehr

REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion

REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Dr Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz email: eugen.anwander@vorarlberg.at Telefon: 05574-511-42311 www.vorarlberg.at/umweltinstitut

Mehr

Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase

Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Ing. Günter Bauer Amt der Oö.. Landesregierung Abteilung Umwelt-,, Bau- und Anlagentechnik Kärntnerstraße 10-12, 12, 4021 Linz Tel. 0732 7720 13646

Mehr

Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien

Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt D01 Seite 1 von 11 Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien Dieses Merkblatt richtet sich an Apotheken und

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die

Mehr

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten [Signature] [QR Code] Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln

Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung) Änderung vom 25. Juni 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Futtermittel-Verordnung vom

Mehr

Ätherische Öle und andere Raumluftdüfte: Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

Ätherische Öle und andere Raumluftdüfte: Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung Kant. Laboratorium BS Seite 1 von 8 Ätherische Öle und andere Raumluftdüfte: Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung Nationale Schwerpunktkampagne (koordiniert durch das Kantonale Laboratorium Basel-

Mehr

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 REACH eine Einführung Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS

Mehr

REACH in zehn Minuten

REACH in zehn Minuten REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden

Mehr

Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung. Lena Gruhn

Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung. Lena Gruhn 1 Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung Lena Gruhn 2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Biozidprodukte 3. In-situ 4. Behandelte Waren 5. Abgrenzung 6. Neue Begriffe 3 Allgemeines Artikel 2 definiert Geltungsbereich

Mehr

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:

Mehr

VertrauensWerte. 19. März REACH - Grundlagen und Auswirkungen auf die Wirtschaft Dipl.-Ing. Olaf Jäger

VertrauensWerte. 19. März REACH - Grundlagen und Auswirkungen auf die Wirtschaft Dipl.-Ing. Olaf Jäger VertrauensWerte 19. März 2007 REACH - Grundlagen und Auswirkungen auf die Wirtschaft Dipl.-Ing. Olaf Jäger Das sind wir privates, unabhängiges Dienstleistungsunternehmen internationale Präsenz renommierter

Mehr

Für andere Gefahrstoffe nach ChemVerbV bzw. REACH-Verordnung siehe Gesamt-Betriebsanweisung MASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN (Überblick)

Für andere Gefahrstoffe nach ChemVerbV bzw. REACH-Verordnung siehe Gesamt-Betriebsanweisung MASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN (Überblick) BETRIEBSANWEISUNG GEM. 14 GEFSTOFFV GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG DATUM: 01/2016 Nächste Überprüfung: bei Bedarf Unterschrift: Inverkehrbringen (Handel, Bereitstellen auf dem Markt) von Stoffen und Gemischen

Mehr

Bundesrat Drucksache 427/ Unterrichtung durch die Europäische Kommission. EU - AV G - U - Wi

Bundesrat Drucksache 427/ Unterrichtung durch die Europäische Kommission. EU - AV G - U - Wi Bundesrat Drucksache 427/13 17.05.13 EU - AV G - U - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung

Mehr