Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der Stadtwerk Külsheim GmbH gültig ab 1. Januar 2011

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1 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der Stadtwerk Külsheim GmbH gültig ab 1. Januar 2011 Stadtwerk Külsheim GmbH Am E-Werk Külsheim Ruf Fax

2 Vorbemerkung Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt / Zähler aus den nachfolgend geregelten Bestandteilen für die Netznutzung des Netzes der Stadtwerk Külsheim GmbH und der vorgelagerten Netze innerhalb des Marktgebietes bis zum virtuellen Handelspunkt zusammen. Dabei wird zwischen Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung (RLM) und Ausspeisepunkten ohne Leistungsmessung (SLP) unterschieden. Für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden und einer Ausspeiseleistung von 500 kwh/h kommen vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile) zur Anwendung. Das Stadtwerk Külsheim GmbH verwendet dazu die repräsentativen Standardlastprofile der TU München. 1. Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung (RLM) 1.1 Jahresverbrauchsmenge Arbeitspreis der durch Sockelbetrag nicht abgegoltenen ID-Nr. Untergrenze Obergrenze Sockelbetrag abgegoltene Arbeit Arbeit Wmin Wmax SBW WS AP ab [kwh] bis [kwh] [ pro a] [kwh] [ct pro kwh] , , , , ,123 Abrechnungsformel für Preistabelle Arbeit NE W = (W - W S ) x AP / SB W NE W W [kwh] W S [kwh] AP [ct pro kwh] SB W abzurechnende Arbeitsmenge durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit Sockelbetrag für abgegoltene Arbeit Die jährliche Sockelbetrag SB W wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Stand: 1. Januar 2011 Seite 2 von 6

3 1.2 Leistungsentgelt Jahreshöchstleistung durch Sockelbetrag Leistungspreis der abgegoltene nicht abgegoltenen ID-Nr. Untergrenze Obergrenze Sockelbetrag Leistung Leistung Pmin Pmax SBP PS LP ab [kw] bis [kw] [ pro a] [kw] [ pro kw] , , , , ,604 Abrechnungsformel für Preistabelle Leistung NE P = (P - P S ) x LP + SB P NE P P [kw] P S [kw] LP [ pro kw] SB P Leistungsentgelt abzurechnende Jahreshöchstleistung durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung Sockelbetrag für abgegoltene Leistung Abrechnungsformel Netzentgelt (Summe) NE KmL = NE W + NE P NE KmL NE W NE P Summe Netzentgelte Arbeit und Leistung Leistungsentgelt Die jährliche Sockelbetrag SB P werden mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. 2. Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung (SLP) ID-Nr. SLP1 SLP 2 SLP3 SLP4 SLP5 Jahresverbrauchsmenge Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Untergrenze Obergrenze Grundpreis Arbeit Wmin Wmax GP AP ab [kwh] bis [kwh] [ pro Monat] [ct pro kwh] ,25 2, ,50 1, ,00 1, ,00 1, ,00 1,203 Abrechnungsformel für Preistabelle NE KoL = W x AP / GP x 12 NE KoL W [kwh] GP [ pro Monat] AP [ct pro kwh] abzurechnende Arbeitsmenge durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit Stand: 1. Januar 2011 Seite 3 von 6

4 3. Entgelte für Messstellenbetrieb und Messvorgang Zähler Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung (SLP) Jahrespreis (gesamt) Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung (RLM) Jahrespreis (gesamt) Messstellenbetrieb Messvorgang Messstellenbetrieb Messvorgang G2,5 bis G6 10,63 8,83 1,80 98,83 8,83 90,00 G10 bis G25 22,40 20,60 1,80 110,60 20,60 90,00 G40 bis G ,50 117,70 1,80 207,70 117,70 90,00 größer G ,83 306,03 1,80 396,03 306,03 90,00 Zusatzausstattung Preise für Zusatzaustattung bei SLP Mengenumwerter Ausspeisestellen siehe unten! 459,05 459,05 Das jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb richtet sich nach der Größe des Zählers, nach der Art des Ausspeisepunktes (ohne Leistungsmessung (SLP) bzw. mit Leistungsmessung (RLM)) sowie der zusätzlichen Ausstattung der Messstelle. Das Entgelt für den Messvorgang richtet sich nach der Art des Ausspeisepunktes (ohne Leistungsmessung (SLP) bzw. mit Leistungsmessung (RLM)). Bei SLP-Entnahmestellen ist im Regelfall nur ein Messvorgang pro Jahr vorgesehen. Nach Kundenwunsch kann der Messvorgang halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Der Kundenwunsch zum abweichenden Messvorgang ist dem Stadtwerk Külsheim GmbH in Schriftform mitzuteilen. Die hierfür zu entrichtenden Entgelte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Zeitraumbezogene Kosten für den Messvorgang bei SLP-Entnahmestellen: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich 21,60 7,20 3,60 1,80 Für RLM-Entnahmestellen erfolgt im Regelfall 12 Mal im Jahr ein Messvorgang. Preise für Sonderleistungen mit abweichender Auslesefrequenz erhalten Sie auf Anfrage. Die Grundausstattung für Ausspeisepunkte mit registrierender Leistungsmessung (RLM) besteht aus Zähler Messwertregistriergerät Zählerfernauslesung/Modem Auf schriftlichen Wunsch des Lieferanten können z. B. folgende Geräte bei Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung (SLP) installiert werden: Modem Messwertregistriergerät Mengenumwerter Dafür werden folgende Preise in Rechnung gestellt: Zusatzgeräte Modem Messwertregistriergerät Mengenumwerter (> 100 mbar bzw. ab Zähler > G 400 ) Kosten 240,00 /a 320,00 /a 840,52 /a Stand: 1. Januar 2011 Seite 4 von 6

5 Intelligente Zähler: Zählertyp Messstellenbetrieb Gas Strom+Gas Messung pro Vorgang *) Funktionalität: M-Bus für Anschluss an den Datensammler des Stromzählers (GSM Modul) Anzeige der historischen Zählerwerte über Display durch Tastendruck 33,00 1,80 Funktionalität: wie oben zusätzlich Inhouse Display über das GSM Modul des Stromzählers, Funktionen wie Stromzähler 68,00 1,80 4. Entgelte für Abrechnung Abrechnungsart Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung Jahrespreis Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung Jahrespreis 8,63 103,60 SLP-Entnahmestellen erhalten im Regelfall nur eine Abrechnung pro Jahr. Nach Kundenwunsch kann die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden Abrechnung ist dem Stadtwerk Külsheim in Schriftform mitzuteilen. Die hierfür zu entrichtenden Entgelte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Zeitraumbezogene Kosten für die unterjährige Abrechnung von SLP-Entnahmestellen: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich 103,56 34,52 17,26 8,63 RLM-Entnahmestellen erhalten im Regelfall 12x im Jahr eine Abrechnung. Der Jahrespreis für Abrechnung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. 5. Sperrung der Anschlussnutzung Für die Unterbrechung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten und Wiederherstellung der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber wird folgender pauschaler Betrag in Rechnung gestellt. Die Wiederherstellung ist in diesem Betrag mit inbegriffen. Preis pro Unterbrechung und Wiederinbetriebnahme 100,00 Die Pauschale ist zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Lieferanten zu zahlen. Bei erheblichen Abweichungen vom Standardverfahren wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. 6. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Zusätzliche beauftragte Zählerablesung Verrechnungssatz je Monteurstunde 46,50 / Ablesung 46,50 / Stunde Stand: 1. Januar 2011 Seite 5 von 6

6 Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z.b. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z.b. historische Lastgänge; 7. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe ist in den vorgenannten Entgelten nicht enthalten und wird auf der Netznutzungsrechnung getrennt ausgewiesen. 8. Umsatzsteuer Auf Basis der vorgenannten Entgelte für die Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung sowie der Konzessionsabgabe wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) berechnet und den Entgelten hinzugefügt. Stand: 1. Januar 2011 Seite 6 von 6

7 Stadtwerk Külsheim GmbH Anwendungsbeispiel für Kunden mit Leistungsmessung Jahresverbrauch W = kwh Leistung (max.) P = kw Installierter Zähler G160 Anzahl Zähler 1 monatliche Abrechnung Arbeitspreisermittlung lt. Preisblatt: Abrechnungsformel für Preistabelle Arbeit NE W = (W - W S ) x AP / SB W NE W W [kwh] W S [kwh] AP [ct pro kwh] SB W abzurechnende Jahresverbrauchsmenge durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit Sockelbetrag für abgegoltene Arbeit Berechnungsbeispiel ,00 = ( kwh kwh) x 0,34 ct/kwh / ,00 Leistungspreisermittlung lt. Preisblatt: Abrechnungsformel für Preistabelle Leistung NE P = (P - P S ) x LP + SB P NE P P [kw] P S [kw] LP [ pro kw] SB P Leistungsentgelt abzurechnende Jahreshöchstleistung durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung Sockelbetrag für abgegoltene Leistung Berechnungsbeispiel ,50 = (1 000 kw kw) x 13,5 /kw ,50 Netzentgeltsumme: Abrechnungsformel Netzentgelt (Summe) NE KmL = NE W + NE P NE KmL NE W NE P Summe Netzentgelte Arbeit und Leistung Leistungsentgelt Berechnungsbeispiel ,50 = , ,50 Entgelt für Messung und Messstellenbetrieb lt. Preisblatt für 1 Zähler G160: 396,03 Entgelt für monatliche Abrechnung lt. Preisblatt: 103,60 Das Entgelt für die Netznutzung; Messung und Abrechnung beträgt insgesamt: ,13 = , , ,6 Die Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für Messung und Abrechnung, ggf. Konzessionsabgabe, und Umsatzsteuer (zzt.19%)

8 Stadtwerk Külsheim GmbH Anwendungsbeispiel für Kunden ohne Leistungsmessung Jahresverbrauch W = kwh Installierter Zähler G4 Anzahl Zähler 1 jährliche Abrechnung Netzentgeltermittlung lt. Preisblatt: Abrechnungsformel für Preistabelle NE KoL = W x AP / GP x 12 NE KoL W [kwh] GP [ pro Monat] AP [ct pro kwh] abzurechnende Arbeitsmenge durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit Berechnungsbeispiel 844,35 = kwh x 1,743 ct/kwh / ,00 x 12 Entgelt für Messung und Messstellenbetrieb lt. Preisblatt für 1 Zähler G4: 10,63 Entgelt für jährliche Abrechnung lt. Preisblatt: 8,63 Das Entgelt für die Netznutzung; Messung und Abrechnung beträgt insgesamt: 863,61 = 844, ,63 + 8,63 Die Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für Messung und Abrechnung, ggf. Konzessionsabgabe, und Umsatzsteuer (zzt.19%)

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