Abwärmenutzung von Biogasanlagen Rechtliche Aspekte zur Wärmenutzung
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1 Rechtliche Aspekte zur Wärmenutzung Lengdorf, Rechtsanwalt Andreas Bremer
2 Über uns BBH gibt es als Sozietät seit Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern - mit Ingenieuren und weiteren Experten in unserer BBH Consulting. Über 450 Mitarbeiter, darunter mehr als 200 Berufsträger, arbeiten für Sie. Wir betreuen über Mandanten. Wir sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Tatsächlich sind wir das. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren, Intermediäre sowie die Politik, z. B. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften u. v. a. m. schätzen BBH /
3 Andreas Bremer, Rechtsanwalt Andreas Bremer Rechtsanwalt Counsel Kontakt: Tel.: 089/ Geboren 1981 in Schwerin 2002 bis 2007 Studium an der Universität in Osnabrück 2004 bis 2007 Wirtschaftswissenschaftliche und steuerrechtliche Zusatzausbildung an der Universität in Osnabrück 2007 Erstes jur. Staatsexamen sowie Erlangung des Grades Dipl.- Jurist 2007 bis 2009 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg 2007 bis 2009 Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines größeren deutschen Stadtwerkes Seit 2009 Rechtsanwalt in der Sozietät Tätigkeitsschwerpunkte: Energiewirtschaftsrecht, Recht der erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Energielieferverträge Netzübernahmen, (Re-)Kommunalisierungen, allgemeines Zivilrecht, insbesondere Vertragsgestaltung 3
4 Inhaltsübersicht I. Förderung der Abwärmenutzung im EEG II. Aspekte im Rahmen der Wärmelieferung an Dritte III. Fragen/Diskussionen 4
5 Förderung von Strom aus Biomasse im EEG 2009 Formaldehyd-Bonus KWK-Bonus Nawaro-Bonus Technologie-Bonus Grundvergütung 5
6 Förderung von Strom aus Biomasse im EEG 2012 Gasaufbereitungs-Bonus Einsatzstoff-Bonus Vergütungsklasse I Vergütungsklasse II Grundvergütung Wesentliche Neuerung: Der KWK-Bonus wurde in die Grundvergütung integriert Kombination von Einsatzstoffen ist möglich 6
7 Vorgaben für die Erzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung Anlage 2 zum EEG 2012 Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung Wärmenutzung im Sinne der Positivliste oder Wärmenutzung nachweislich fossile Energieträger in einem mit dem Umfang der fossilen Wärmenutzung vergleichbaren Energieäquivalent ersetzt Nachweis durch ein Umweltgutachten 7
8 Vorgaben für die Erzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung Positivliste in Anlage 2 zum EEG 2012 (Beispiele) Wärme-, Warmwasser- und Kälteversorgung von Gebäuden (max. 200 kwh pro m² Nutzfläche im Jahr) Wärmeeinspeisung in ein Wärmenetz mit einer Länge von mind. 400m, wobei Wärmeverluste bis zu 25% anerkannt werden. Nutzung als Prozesswärme zur Hygienisierung oder Pasteurisierung, die nach geltendem Recht der Hygienisierung oder Pasteurisierung bedürfen. 8
9 Inhaltsübersicht I. Förderung der Abwärmenutzung im EEG II. Aspekte im Rahmen der Wärmelieferung an Dritte III. Fragen/Diskussionen 9
10 Aspekte im Rahmen der Wärmelieferung an Dritte Anwendbarkeit der AVBFernwärmeV Verwendung von Versorgungsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind Keine Anwendung bei der Versorgung von Industrieunternehmen Abweichungen von der AVBFernwärmeV sind nur zulässig, wenn das FVU dem Kunden einen Standard-AVB-Vertrag angeboten hat und der Kunde mit der Abweichung ausdrücklich einverstanden ist. 10
11 Aspekte im Rahmen der Wärmelieferung an Dritte Vorgaben der AVBFernwärmeV (Auszüge) Zum Vertragsabschluss Zur Messung und Abrechnung der Wärme Zu Preisanpassungsklauseln Zur zulässigen Laufzeit 11
12 Preisänderungsklauseln Anforderungen des 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV Kostenelement Kostenorientierung, keine Kostenechtheit aber: unmittelbare Anknüpfung an die beim Fernwärmeversorger anfallenden Kosten der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme geboten Marktelement BGH: der allgemeine, d. h. der sich auch auf andere Energieträger erstreckende Wärmemarkt 12
13 Abbildung des Kostenelements Indices des Statistischen Bundesamtes öffentlich zugänglich Transparenz für Kunden FVU hat keinen Einfluss auf veröffentlichte Preise Nur solche Indices verwenden, die die tatsächlichen Erzeugungskosten abbilden es muss sichergestellt sein, dass sich die konkreten Energiebezugskosten in gleicher Weise wie die gewählten Indices entwickeln Anknüpfung an Preis des Vorlieferanten? Offenlegung der Verträge? 13
14 Inhaltsübersicht I. Förderung der Abwärmenutzung im EEG II. Aspekte im Rahmen der Wärmelieferung an Dritte III. Fragen/Diskussionen 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ansprechpartner: Andreas Bremer, Rechtsanwalt BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: berlin@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix Brüssel/Belgien Tel.: Fax.: bruessel@bbh-online.be BBH Hamburg Kaiser-Wilhelm-Str Hamburg Tel.: Fax: hamburg@bbh-online.de BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: koeln@bbh-online.de BBH München Pfeuferstraße München Tel.: Fax: muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: stuttgart@bbh-online.de
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