. Toilettenanlagen. Gaststätte / Veranstaltungsraum, Küche mit Lager. 2. unterstützung bei erfoigtem tsinbruch bei der Aufklärung der Tat

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1 Anlage zur Vereinssatzung Regelungen zur Videoüberwachung der Liegenschaft Bürgerschützenverein Cloppenburg, An den Ambuhrener Tannen, Ctroppenburg gem. 6b Bundesdatenschutzgesetz. Regelungen lr die Videoüberwachung / Videoaufzcichnung Die oben bezeichnete Liegenschaft ist grundsätzlich nur den Mitgliedern oder iliren Gästen zugänglich,-rnd wird in den nachfolgend genau benannten und mit Hinweisschiid (Muster siehe Anhang zur Ania e) kenntlich gemachten Bereichen videoüberwacht. tr Zweck Die Überwachung orientiert sich an Berichten über auf deutschen Schießständen bereits eriolge Straftaten und der besonderen Art der Liegenschaft BSV mit sowohl aktivem Schießbetrieb als auch gelagerten Waffenr&lunition ohne ständige Anwesenheit von Aufsichtspersonal im abgelegen Bereich ClJppenburgs. Die Liegenschaft ist ergänzend mit einer femüberwachten Alarmanlage ausgerüstet. Mit diesen Maßnahmen soll der besonderen Sorgfaitspflicht Rechnung getragen rverden, die beim {Jmgang mit waffen und Munition geboten ist. Konkret werden vier Ziele verfolgt: 1. Abschreckung vor Einbruch/ Diebstahl 2. unterstützung bei erfoigtem tsinbruch bei der Aufklärung der Tat 3. Unterstützung bei der Aufklärung von Straftaten während des Schiessbetriebs (2. B. Di ebstahl von WaffenAVaffentei len /Munition) 4. Unterstützung der Sportleiter im lau.fenden Schießbetrieb durch Realtime-Darstellung der einzelnen Schießstände und Flure im Sportleiterraum im Rahmen der Aufsichtspflicht und Gewährleistung der Sicherheit Die Videoaufzeichnung dient damit nicht der Kontrolle der Vereinsmitglieder, sondem der Strafuereiteiung/- aufklärung und liegt damit im Interesse der Vereinsmitglieder. Die Darstellung der Schießstlinde und der nachfolgend bezeichneten Bereiche auf dem Monitor im Sportleiterraum dient der Sicherheit des laufenden Schießbetrieb und liegt damit ebenfalls im Interesse der Mitglieder. 2 Überwachungsbereiche/ technische Details Die Sichtbereiche der 8 Kameras sind im Anhang dargestellt und ausgewiesen. Kamera 1 Kamera 2 Karnera 3 &4 Kamera 5 Kamera 6 Kamera 7 Kamera 8 Eingangsbereich Yorraum & Aufsicht KK-Stand Luftdruckwaffenstand Vorraum Pistolenstand Pistolenstand i Pistolenstand 2 Die Überwachungsbereiche sind fixiert. Aufgrund der Bauart der Kameras ist ein zoomen oder schwenken nicht mtiglich. Die Kameras haben eine Auflösung von 1024p und sind bei Dunkelheit durch eingebaute IR-Dioden nachtsicht{iihig. Nicht überwacht werden die Bereiche:. Toilettenanlagen. Gaststätte / Veranstaltungsraum, Küche mit Lager

2 . Schießleitung. Heizungsraum, Lager 3 Datenspeichenung Die Speicherung der Aufnahmen, die durch Bewegungen im deflnierten Sichtbereich der Kameras ausgelöst werden, erfolgt auf einer Festplatte, die in einem verschlossenen Schrank in der Schießieifung aufbewahrt wird und nur dem Hauptmann und dem vereinssportleiter zugänglich ist. Das Aufnahmegerät zeichnet mit 750p auf. Die Festplatte sind auf 2 TB begrenzt. Gem. der Vorgabe des BDSG sind Tonauf,nahmen technisch ausgeschlossen (eine entsprechende Tonkanalbuchse an dern Au&eichnungsgerät ist nicht belegv Kameras verfügen über kein Mikrofon). Der Speicher der Festplatte wird durch die Aufnahmen fortiaufend beschrieben. Sobald die Kapazitat erreicht isl erfolgt ein automatisches Überschreiben beginnead mit den ältesten Aufnahmen. Da die Anzahl der Aufnahmen und der jeweiligen Aufnahmedauer stark unterschiedlich ist (abhängig von der Empfindlichkeit des Kamerasensors, der Anzahl der auslösenden Ereignisse sowie den genutzten Kanälen) kann keine exakte Angabe zu der Aufbewahrungszeit gegeben werden, da sie ständig variiert. Es erfolgt außer der Löschung durch automatisches Überschreiben grundsätzlich keine gesonderte manuelle L öschung der Aufnahmen. 4 Datensiehtung/ Dokuerentation Eine Sichtung der Videoaufzeichnungen erfolgt ausschtießlich im nachfolgend dargestellten Bedarfsfalt durch mindestens zwei zeitgieich anwesende Vorstandsmitglieder. Die Sichtung ist zu protokollieren und im Videotagebuch mit Handzeichen zu quittieren: 1. Ungeklarter Zugang zur Liegenschaft (außerhalb der offlrziellen Trainings- uad Arbeitsdienstzeiten), 2. Einbruch/ Einbruchsversuch/ Randalieren im Außenbereich 3. Gemeideter oder beobachteter Diebstahl auf dem Schießstand 4. Gemeldeter, beobachteter oder durch entsprechende Spuren erkannter Aufbruch vonzugangstüren Das Videotagebuch ist verschlossen unmittelbar neben dem Speichermedium zu vsrwahren und kann auf Anforderung durch die Vereinsführung (Präsident) eingesehen werden. 5 Datenweitergabe Eine Datenweitergabe an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Eine freiwitlige Herausgabe der Daten an Strafuerfolgungsbehörden bedarf der Entscheidung des Vorstands" Sollten trotzdem Daten weitergegeben werden müssen (2.8. Beschlagnahme durch Strafuerfolgungsbehörden nach einer Straftat) erlolgt die Herausgabe der Daten, durch mindestens zwei zeitgleich anwesende Vorstandsmitglieder. Eine Herausgabe ist in jedern Falle im Videotagebuch zu protokollieren und mit Handzeichen zu quittieren. 6 Unmittelbares Monitoring Die jeweils in Realtime übermittelten Bilder der Liegenschaftskameras werden während des Schießbetriebs auf den Monitor im Aufsichtsbtiro dargestellt und kann nur von im Raurn befindlichen Personen eingesehen werden. Hier haben grundsätzlich nur Sportleiter/Aufsichtspersonal und ggf. Vorstandsmitglieder Zugang. Sollte bei größeren Veranstaltungen eine Gesamtleitung erforderlich sein, oder muss der Betrieb aus organisatorischen Grtrnden aus einem anderem Raum z.b. Kaminzimmer überwacht werden, können diese Livebilder nicht überwacht werden.

3 Alle MitgiiederlGastsohüizen können sicli im Bedarfsfall an den Vorstand wenden. Diese Festiegung orieatiert sich neben dem BDSG an den verfügbaren Urteilen und Auslegungen zur Thenratik, Stand 2A.AZ "2017. F{auptmann Dr. Jtirgen Vortmann Vereinssportleiter Ludger Ostermann Hinweisschild zur Videoüberwachung (Logomuster irei zur Verfiigung gestellt von "datenschutz-guru.de" (stephan Hansen-Oest))

4 Anirang Seite Eingangsbereich: Blici<richtung Eingangsnir Schießstand & Zugang Vorraum Aufsicht: Blickrichtung Eingang Schießstand L

5 Anhang Seite 2 Luftdruck Stand: Blicl<richtung zum Eingang [Stand 1 ff.) KK-Stand: Bllcln'ichtung linke Kamera l Stände bis 5 Blicknictrtung reehte Kamera Stände 6 bis 10

6 Anhang Seite 3 Vorraum Pistoie: Blickrichlung Außenfiir [Stand Z &1] Pistolenstand 1: Blickrichtung Eingang

7 Anhang Seite 4 Pistolenstand 2: Blicl<richtung Eingang & Standposition

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