Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 IHK Erfurt. 28. Februar 2018 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine

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1 Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 IHK Erfurt 28. Februar 2018 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine

2 Gliederung I. Anforderungen an die Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle durch die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung II. Änderungen durch die neue Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung III. Auswirkung des Wegfalls der Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz IV. Verpackungsgesetz Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

3 Gliederung V. Aktuelle Entwicklung gewerblicher Sammlungen VI. Künftige Regelung für die Entsorgung von Dämmmaterialien VII. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket - Worauf sich Industrie und Wirtschaft einstellen müssen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

4 I. GewAbfV Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

5 Gesetzgebungsverfahren Inkrafttreten am ; Inkrafttreten einzelner Bestimmungen am : Quotenregelungen (Sortier- und Recyclingquote); technische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen; Noch keine Vollzugshinweise der LAGA: Ausarbeitung wohl noch im Gang; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

6 Ansatz für die Novelle: Gewerbeabfallverordnung Konsequente rechtliche Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie: Gewerbeabfälle enthalten hohes Wertstoffpotential, ca. 60 % Papier, Pappe, Kunststoffe, Metalle und Holz; Viele gemischte Gewerbeabfälle finden den Weg in Verbrennungs-anlagen, sollen aber Sortieranlagen zugeführt werden; Getrennte Sammlung und Recycling stärken; Verordnung stringenter und vollzugstauglicher machen; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

7 Gewerbeabfallverordnung Ziele der Novelle: Ausbau der Getrennterfassung beim Abfallerzeuger Einschränkung der gemischten Erfassung Beibehaltung der Bioabfalltonne Weitgehende Getrenntsammlungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle Vorbehandlungspflicht für gemischt erfasste Abfälle Vorgabe technischer Mindeststandards für Vorbehandlungsanlagen Sortier- und Recyclingquoten bei Vorbehandlung Kontroll- und Nachweispflichten für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

8 1. Anwendungsbereich Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

9 Gewerbeabfallverordnung Sachlicher Anwendungsbereich Gewerbliche Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die aufgeführt sind in Kapitel 20 der Anlage der AVV, insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

10 Sachlicher Anwendungsbereich Gewerbliche Siedlungsabfälle Gewerbeabfallverordnung Weitere, nicht in Kapitel 20 der Anlage der AVV aufgeführte, gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind. Schaffung eines Auffangtatbestandes: Einzelfallprüfung: konkreter Abfall mit Abfallsorten aus Kapitel 20 Anlage AVV vergleichbar? Kriterien: Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt, Reaktionsverhalten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

11 Gewerbeabfallverordnung Sachlicher Anwendungsbereich Bau- und Abbruchabfälle Bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallende mineralische und weitere nicht mineralische Abfälle, die in Kapitel 17 der Anlage der AVV aufgeführt sind, mit Ausnahme der Abfälle der Abfallgruppe der Anlage der AVV. Ausnahme: Boden, Steine, Baggergut (Abfallgruppe 17 05) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

12 Gewerbeabfallverordnung Persönlicher Anwendungsbereich Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

13 2. Pflichten von Erzeugern und Besitzern Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

14 gestuftes Pflichtenregime nach n.f. soweit technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar NEU: Regel-Ausnahme- Verhältnis Getrenntsammlung und Zuführung zu hochwertigem Verwertungsverfahren Vorbehandlung bzw. Aufbereitung von Gemischen Sonstige Verwertung Beseitigung Verwertungshierarchie ( 6 KrWG) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

15 a)grundpflichten nach 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

16 Getrenntsammlungspflicht ( 3 Abs. 1, 8 Abs. 1) Zuvor: getrennt halten, lagern, einsammeln, befördern Nunmehr: getrennte Sammlung und Beförderung bestimmter Abfallfraktionen durch Erzeuger und Besitzer Was bedeutet Sammeln? vgl. 3 Abs. 15 KrWG: Einsammeln von Abfällen, inkl. vorläufiger Sortierung und Lagerung zum Zwecke der Beförderung zu Abfallbehandlungsanlage P: gemischt anfallende Abfälle: Trennungspflicht? nach n.f.: unklar! Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

17 Abfallfraktionen - Gewerbliche Siedlungsabfälle Neuer Katalog in 3 Abs. 1: 1. Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme Hygienepapier, 2. Glas, 3. Kunststoffe, 4. Metalle, 5. Holz, 6. Textilien, 7. Bioabfälle nach 3 Absatz 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und 8. weitere Abfallfraktionen, die in den in 2 Nr. 1 lit. b genannten Abfällen enthalten sind. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

18 Abfallfraktionen Bau- und Abbruchabfälle Glas ( ) Kunststoff ( ) Metalle inkl. Legierungen ( , , ) Holz ( ): AltholzV bleibt unberührt Dämmmaterial ( ) Bitumengemische ( ) Baustoffe auf Gipsbasis ( ): insb. Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

19 Abfallfraktionen Bau- und Abbruchabfälle Nunmehr ausschließlich als Fraktionen erfasst (nach 8 Abs. 1 Nr. 4 a.f. noch zusätzlich als Gemische): Beton ( ) Ziegel ( ) Fliesen und Keramik ( ) Hochwertige Verwertung nur bei getrennter Erfassung Separierung vor Abbruch (selektiver Abbruch) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

20 b) Ausnahmen von Grundpflichten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

21 aa) Gewerbliche Siedlungsabfälle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

22 Überblick Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Die Grundpflichten entfallen, soweit ein Ausnahmetatbestand eingreift Modifizierung des Pflichtenprogramms 1. Vorrangig: Vorbehandlung bzw. Aufbereitung der Abfallgemische in entsprechender Anlage 2. Subsidiär: Einsatz einer sonstigen (insb. energetischen) Verwertungsart Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

23 Ausnahmetatbestände in n.f. Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 1. Technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2, 8 Abs. 2) Befreiung nur in Hinblick auf bestimmte Fraktion(en) nur, soweit Pflichterfüllung unmöglich / unzumutbar Differenzierte Ausgestaltung für Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle (dazu sogleich) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

24 Ausnahmetatbestände in n.f. Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 2. Spezialtatbestand des 5 n.f. für gewerbliche Siedlungsabfälle (sog. Kleinmengenregelung) Möglichkeit der Entsorgung von Gewerbeabfall in Abfallbehältern für Haushaltsabfälle Pflichten nach 3, 4 GewAbfV entfallen Zusätzliche Überlassungspflichten ( 7 n.f.) werden nicht begründet Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

25 (1) Technische Unmöglichkeit ( 3 Abs. 2) Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann. 2 Regelfallbeispiele öffentlich zugängliche Anfallstellen, z.b. in Zügen, auf Bahnhöfen, auf Flughäfen etc. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

26 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung stehen. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

27 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Kosten für Getrenntsammlung Kosten für gemeinsame Erfassung (inkl. Vorbehandlung) Vergleich der Kosten für Getrenntsammlung mit Kosten für gemeinsame Erfassung inkl. Kosten einer Vorbehandlung erhebliches Missverhältnis? Anhaltspunkte: Branchenüblichkeit der Mehrkosten, Vergleich zu Kosten in Privathaushalten, Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

28 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Regelbeispiel ( 3 Abs. 3): sehr geringe Menge der betroffenen Abfallfraktion Gesetzesbegründung: Menge pro Fraktion und Erzeuger / Besitzer deutlich unter Richtwert von 50 Kilo/Woche Nicht mehr in n.f. enthalten: Unzumutbarkeit wegen hohen Grades der Verschmutzung (anders nur für Bau- und Abbruchabfälle) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

29 Befreiungsmöglichkeit durch Behörde Nach 3 Abs. 4 a.f. noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Vergleichbarkeit des gewählten Verwertungsverfahrens trotz gemeinsamer Erfassung) Nicht mehr in 3 n.f. enthalten! Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

30 Rechtsfolge 4 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Abfallgemische sind unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen Anlage, in der Abfälle vor der Verwertung vorbehandelt werden, insb. durch Sortierung, Zerkleinerung, Siebung, Sichtung, Verdichtung oder Pelletierung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

31 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung unverzügliche Zuführung zu Vorbehandlung Unverzüglich: ohne schuldhaftes Zögern ( 121 BGB) wirtschaftliche Motive können weiteres Zuwarten rechtfertigen (Marktsondierung, Preisschwankungen), insoweit weiter Ermessensspielraum Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

32 Rückausnahme 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Abfälle aus der human-medizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung gemäß Kapitel 18 der Anlage der AVV nicht enthalten 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: In Abfallgemischen dürfen Glas und Bioabfälle nur enthalten sein, soweit sie die Vorbehandlung nicht beeinträchtigen oder verhindern genannte Stoffe dürfen nicht in Gemischen enthalten sein (Trennungspflicht) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

33 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Zulässig in 3 Fällen: 1. Technische Unmöglichkeit der Vorbehandlung 2. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit 3. NEU: Einhaltung einer Getrenntsammlungsquote gem. 4 Abs. 3 Satz 2: (getrennt gesammelte Masse / Gesamtabfallmasse im Vorjahr) x 100 = 90 Masseprozent Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

34 Geprüfter Nachweis zu Getrenntsammlungsquote ist bis zum 31. März eines Jahres für Vorjahreszeitraum durch zugelassenen Sachverständigen zu prüfen Wer ist zugelassener Sachverständiger? vgl. 4 Abs Bei DAkkS (deutsche Akkredtierungsstelle nach AkkStelleG) akkreditierte SV: siehe Online-Akkreditierungsverzeichnis 2. Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen nach UmweltauditG für den Bereich Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 3. Staatlich bestellte und vereidigte SV ( 36 GewO): insb. durch Berufskammern und Industriekammern Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

35 Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Zulässige Verwertungsformen ( 6 Abs. 1 Nr. 4 KrWG) Energetische Verwertung: Hauptzweck Energieerzeugung durch Einsatz des Abfalls als Brennstoff (EuGH, Urt. v C-228/00) Stoffliche Verwertung: vgl. 3 Abs. 23 Satz 1 KrWG Verwertung ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen (Substitutionswirkung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

36 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Rückausnahme für bestimmte Stoffe ( 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2) Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung gemäß Kapitel 18 der Anlage der AVV nicht enthalten Glas, Bioabfälle, Metalle und mineralische Abfälle dürfen in Gemischen zur Verwertung nicht enthalten sein (wie bei Vorbehandlung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

37 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Konsequenz: getrennte Erfassung von Verwertungsabfällen, so dass 7 GewAbfV n.f. (Überlassungspflicht an Entsorgungsträger, Pflichtrestmülltonne) faktisch leerläuft Gebührenfinanzierung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

38 Kaskade gewerbliche Siedlungsabfälle 3 Abs. 1 GewAbfV Getrenntsammlungspflicht für PPK, Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Textilien, Bioabfälle und ggf. weitere industriespezifische Abfallfraktionen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar Getrenntsammlungsquote 90 Prozent 4 Abs. 1 GewAbfV Sortierpflicht (Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage) technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 7 Abs. 4 KrWG technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar Kleinmengenregelung ( 5) 4 Abs. 4 GewAbfV sonstige, insbesondere energetische, Verwertung 3 Abs. 3 GewAbfV Dokumentationspflicht Im Gemisch dürfen keine Krankenhausabfälle und nur in Ausnahmefällen Bioabfälle und Glas enthalten sein. 7 Abs. 1 GewAbfV Überlassung an den öre als Abfall zur Beseitigung 4 Abs. 5 GewAbfV Dokumentationspflicht Im Gemisch dürfen keine Krankenhausabfälle und nur in Ausnahmefällen Bioabfälle, Glas, Metalle und Mineralien enthalten sein. 4 Abs. 5 GewAbfV Dokumentationspflicht Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

39 bb) Bau- und Abbruchabfälle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

40 Ausgestaltung für Bau- und Abbruchabfälle Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 9 Abs. 1: Neuschaffung im Zuge der Novelle Befreiung von Grundpflichten wegen technischer Unmöglichkeit/wirtschaftlicher Unzumutbarkeit Rechtsfolge: Abfallgemische sind unverzüglich Vorbehandlungsanlage (nicht mineralische Stoffe) oder Aufbereitungsanlage (mineralische Stoffe) zuzuführen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

41 (1) Technische Unmöglichkeit ( 8 Abs. 2) wie für gewerbliche Siedlungsabfälle (s.o.) Besonderheit bei Beton ( ), Ziegeln ( ), Fliesen und Keramik ( ) gem. 8 Abs. 2 S. 3 technische Unmöglichkeit zu bejahen, wenn Getrenntsammlung aus rückbautechnischen oder rückbautechnischen Gründen ausscheidet Wortlaut und Gesetzesbegründung nennen keine Auslegungshinweise Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

42 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 8 Abs. 2) wie für gewerbliche Siedlungsabfälle (s.o.) Besonderheit bei Kostenvergleich ( 8 Abs. 2 S. 5): Kosten, die durch Maßnahmen des selektiven Abbruchs oder Rückbaus hätten vermieden werden können, sind zulasten des Erzeugers / Besitzers anzurechnen Privilegierung von Maßnahmen des selektiven Abbruchs und Rückbaus Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

43 Unverzügliche Vorbehandlung oder Aufbereitung 9 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Differenzierung nach Gemischart: Nicht mineralische Gemische Mineralische Gemische Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Vorbehandlung Aufbereitung (Sortierung, Zerkleinerung) Enthalten mineralische und nicht mineralische Bestandteile Aufbereitung oder Vorbehandlung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

44 Unverzügliche Vorbehandlung oder Aufbereitung 9 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Rückausnahme für bestimmte Stoffe ( 9 Abs. 1 S. 2 und 3): Nicht mineralische Gemische Mineralische Gemische dürfen nicht enthalten: Glas Dämmmaterial Bitumengemische Baustoffe auf Gipsbasis Beton Ziegel Fliesen und Keramik dürfen nicht enthalten: Glas Dämmmaterial Bitumengemische Baustoffe auf Gipsbasis Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

45 Subsidiär: Sonstige Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 9 Abs. 5 n.f. Voraussetzung wie für Siedlungsabfälle Besonderheit: energetische Verwertung scheidet aus Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

46 Kaskade Bau- und Abbruchabfälle 8 Abs. 1 GewAbfV Getrenntsammlungspflicht für Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Dämmmaterial, Bitumgemische, Baustoff auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen-Keramik-Gemische 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewAbfV Bei Gemischen von Kunststoff, Metall und Holz Pflicht zur Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewAbfV Bei Gemischen von Beton, Ziegel, Fliesen-Ziegel, Keramik Pflicht zur Zuführung zu einer Aufbereitungsanlage 9 Abs. 3 GewAbfV Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Pflicht zur Zuführung zur Sortieranlage oder Aufbereitungsanlage Glas, Dämmmaterial, Bitumen und Gips und Mineralik sind in jedem Fall vorrangig getrennt zu sammeln, 9 Abs. 1 S. 2 und 3 GewAbfV 8 Abs. 3 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 9 Abs. 5 GewAbfV ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwertung 9 Abs. 6 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ 7 Abs. 4 KrWG: technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 17 Abs. 1 S. 2 KrWG Überlassung an den öre als Abfall zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (soweit nicht ausgeschlossen) 9 Abs. 6 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

47 c) Überlassungspflicht 7 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

48 Überlassungspflicht für Siedlungsanfälle 7 Abs. 1: Überlassungspflicht ggü. öffentlichen Entsorgungsträger, soweit gewerbliche Siedlungsabfälle nicht verwertet werden (entspricht a.f.) Erzeuger / Besitzer trifft Beweislast, dass Abfall gem. 3 ff. GewAbfV verwertet wird (widerlegliche Vermutung nach BVerwG, Urt. v C 25.03) Neu: Klarstellung in 7 Abs. 2, dass Pflichtrestmülltonne nur bei Überlassungspflicht genutzt werden muss, nicht hingegen bei Verwertungsabfall Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

49 d) Dokumentationspflichten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

50 Gegenstand und Inhalt der Dokumentation Dokumentation nach 3 Abs. 3, 4 Abs. 5; 8 Abs. 3, 9 Abs. 6 Erfüllung der Grundpflichten Getrenntsammlung: durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege (Liefer- und Wiegescheine), ähnliche Dokumente Zuführung zu Wiederverwendung/Recycling: Erklärung des Abnehmers zu angestrebter Verwertungsart Vorbehandlungs- / Aufbereitungspflicht : insbesondere durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, Entsorgungsverträge etc. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

51 Gegenstand und Inhalt der Dokumentation Ausnahmen von Grundpflichten Technische Unmöglichkeit: Lagepläne, Lichtbilder Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: vergleichende Kostenbetrachtungen, idr 2 Vergleichsangebote Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

52 Durchführung der Dokumentation Vorlage auf Verlangen der zuständigen Behörde ggf. in elektronischer Form (neu!) für Siedlungsabfälle grds. nur einmalig zu erstellen für Bau- und Abbruchabfälle gesonderte Dokumentation für jede Baustelle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

53 Formelle Vorgaben für Dokumentation Keine genaueren Vorgaben in GewAbfV n.f. Nur inhaltliche Mindestvorgaben Orientierung an Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) möglich, insb. Formblätter Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

54 4. Anforderungen an Betreiber von Vorbehandlungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

55 1. Technische Anforderungen für Anlagen Detaillierte Regelung in 6 Abs. 1 i.v.m. Anlage zur GewAbfV n.f.: Inkrafttreten ab Aggregate zum Zerkleinern zur Separierung verschiedener Materialien zur Sortierung nach dem Stand der Technik zur Ausbringung von Eisen und Nichteisenmetallen mit einer Metallausbringung von mindestens 95 Prozent zur Ausbringung von Kunststoff mit einer Kunststoffausbringung von mindestens 85 Prozent Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

56 2. Einzuhaltende Quoten Sortierquote, 2 Nr. 7 = 85 Masseprozent MMMMMMMMMM zzzzzz VVVVVVVVVVVVVVVVVVVV aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa AAAAAAAAAAAAA GGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGG dddddd AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA 100 bisher Verwertungsquote nach 5 Abs. 1 a.f. monatliche Feststellung und Dokumentation Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

57 Neu: Recyclingquote, 2 Nr. 8 = 30 Masseprozent MMMMMMMMMM dddddd dddddd RRRRRRRRRRRRRRRRRR zzzzzzzzzzzzzzzzzzzz AAAAAAAAAAAAA MMMMMMMMMM dddddd zzzzzz VVVVVVVVVVVVVVVVVVVV aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa AAAAAAAAAAAAA 100 Gilt ab 01. Januar 2019 Jährliche Feststellung und Dokumentation anhand entspr. Nachweise von Anlagenbetreibern (vgl. 10 Abs. 3) Vorlage an zuständige Behörde bis zum 31. März Bei Überschreitung: unaufgeforderte Mitteilung der Gründe an zuständige Behörde Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

58 3. Kontrollpflichten Eigenkontrolle (Eingangs- und Ausgangskontrolle): vgl. 10 n.f. (keine wesentlichen Änderungen) Fremdkontrolle durch von Behörde bekanntgebene Stelle : vgl. 11 n.f. (keine wesentlichen Änderungen) Ausnahme: Entsorgungsfachbetriebe (i.s.d. EfbV) und EMAS-Betriebe unterliegen keiner Fremdkontrolle Führung eines Betriebstagebuchs zur Dokumentation von Quoten und weiteren Nachweisen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

59 II. Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

60 AbfBeauftrV Ausweitung der Bestellpflichten Katalog prüfen! Befreiung von der Bestellpflicht möglich, wenn die Bestellung im Einzelfall im Hinblick auf die Größe der Anlage, des Rücknahmesystems oder der Rücknahmestelle oder auf die Art oder Menge der entstehenden, angelieferten oder zurückgenommenen Abfälle nicht erforderlich ist - 7; Regelungen zur Zuverlässigkeit und zur Fachkunde; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

61 EfbV Pflicht zum Wechsel des Sachverständigen nach fünfjähriger Prüfung ( 22 Abs. 5) Pflicht zur Dokumentation der Betriebsorganisation ( 3 Abs. 1 u. 2) Einführung eines Entsorgungsfachbetrieberegister; Reglung tritt am in Kraft Einführung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen ( 29), welche Verstöße der TÜO/EG gegen Melde-, Dokumentations- und Übermittlungspflichten sanktionieren Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

62 EfbV mindestens alle drei Jahre Begleitung bei einem Vor-Ort- Termin durch einen weiteren Sachverständigen oder durch einen geeigneten Mitarbeiter, sog. Witness Audit ( 21 Abs. 3) Pflicht zur Mitteilung von Vor-Ort-Terminen auf Verlangen der Behörde, Recht der Behörde an Vor-Ort-Termin teilzunehmen ( 22 Absatz 3) Übermittlung des Zertifikat / Überwachungsbericht an Zustimmungs- / Anerkennungsbehörde Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

63 III. Wegfall der Heizwertklausel Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

64 Heizwertklausel stellte klar, dass ein Verbrennen von bestimmten Abfällen (energetische Verwertung) der stofflichen Verwertung gleichrangig ist wenn der Brennwert mindestens Kilojoule pro Kilogramm beträgt und nicht per Verordnung ein anderer Verwertungsvorrang festgelegt ist. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

65 Hintergrund Aufhebung Beschwerde durch BDE bei Europäischer Kommission wegen Reduzierung der Abfallhierarchie 2012; Einleitung Vertragsverletzungsverfahren 2014; Prüfauftrag Bundesregierung bis ; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

66 Folgen Änderung KrWG Stoffliche Verwertung (Vorbereitung zur WV und RC) sind ggü. der energetischen Verwertung grundsätzlich vorrangig ( 6 Abs. 1 KrWG); Eventuell Vorrang der energetischen Verwertung gem. 6 Abs. 2 i. V. m. 8 Abs. 1 KrWG: Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

67 8 Abs. 1 KrWG Folgen Änderung KrWG Bei der Erfüllung der Verwertungspflicht nach 7 Absatz 2 Satz 1 hat diejenige der in 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 genannten Verwertungsmaßnahmen Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt nach der Art und Beschaffenheit des Abfalls unter Berücksichtigung der in 6 Abs. 2 S. 2 und 3 festgelegten Kriterien am besten gewährleistet. Zwischen mehreren gleichrangigen Verwertungsmaßnahmen besteht ein Wahlrecht des Erzeugers oder Besitzers von Abfällen. Bei der Ausgestaltung der nach S. 1 oder 2 durchzuführenden Verwertungsmaßnahme ist eine den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistende, hochwertige Verwertung anzustreben. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

68 6 Abs. 2 S. 2 und 3 KrWG Folgen Änderung KrWG Für die Betrachtung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nach Satz 1 ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die zu erwartenden Emissionen, 2. das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen, 3. die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie 4. die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung oder in daraus gewonnenen Erzeugnissen. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

69 Folgen Änderung KrWG Hilfestellung durch vom BMUB erstellte, nicht rechtsverbindliche Vollzugspapiere: Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie nach 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Hierarchiestufen Recycling und sonstige Verwertung ; Vollzugshilfe Gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen, deren energetische Verwertung gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren nach 8 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 6 Abs. 2 KrWG als gleichrangig gilt ; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

70 IV. Wertstoffgesetz Verpackungsgesetz Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

71 Wertstoffgesetz Ziel: einheitliche Wertstofftonne oder Wertstofferfassung Entwurf: Gelbe Tonne wird zur Wertstofftonne Auch für stoffgleiche Nichtverpackungen (Kunststoffe und Metalle) Finanzierung des Systems über Lizenzentgelte Zentrale Pflicht: Rücknahmepflicht der Produktverantwortlichen ( 16 Abs. 1 WertstoffG-Entw.) Höhere, ambitionierte Recyclingquoten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

72 Wertstoffgesetz Scheitern des Wertstoffgesetzes, da keine Einigung über die Organisationsverantwortung erzieht werden konnte Verpackungsgesetz; Inkrafttreten am keine Ausweitung Produktverantwortung für stoffgleiche Nichtverpackungen Wertstofftonne nur als Option der öre Einführung zentrale Stelle für Registrierung und Standartisierung; Durchführung Ausschreibungen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

73 V. Aktuelle Entwicklung gewerblicher Sammlungen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

74 BVerwG Urt. v C 4/15 Ist diese Irrelevanzschwelle - gegebenenfalls nach deren Modifikation bei ganz außergewöhnlichen Konstellationen - überschritten, bleibt es bei der Regelvermutung. Der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Vorstellung, wonach bei Überschreiten der Irrelevanzschwelle in einer sich daran anschließenden weiteren Verfahrensstufe wiederum in eine einzelfallbezogene Prüfung einzutreten ist, ist nicht zu folgen. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

75 BVerwG Urt. v C 35/15; 7 C 36/15 18 Abs. 1 KrWG normiert keine Entscheidungsfrist für die Abfallbehörde. Sie kann auch nach Ablauf der Frist Anordnungen nach 18 Abs. 5 KrWG treffen; Altkleider und -schuhe, die in öffentlich zugänglichen Containern gesammelt werden, sind Abfall im Sinne von 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG; Bestätigung des Urt. v C 4/15 Irrelevanzschwelle von 10 bis 15 % Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

76 BVerwG Urt. v C Sperrmüll muss nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden muss, sondern kann auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden. Die Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht nur für gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen (Schwarze bzw. Graue Tonne), zu denen Sperrmüll nicht gehört. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

77 VI. Künftige Regelung für die Entsorgung von Dämmmaterialien Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

78 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Hintergrund Änderung der AVV zum ; Entsorgungsnotstand Zwischenlösung: sog. HBCD-Moratorium Lösung: Änderung der AVV; HBCD ungefährl. Abfall POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

79 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungsgebot für die Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot; Nachweis- und Registerpflichten; In Kraft getreten am Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

80 VII. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

81 Kreislaufwirtschaftspaket : Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission Inhalt: Sog. Legislativvorschlag zur Änderung diverser abfallrechtlicher Vorschriften (Abfallrahmenrichtlinie, Verpackungsrichtlinie, Deponierrichtlinie, Altfahrzeugrichtlinie, (Alt-) Batterien und (Alt-) Akkumulatorenrichtlinie sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie) Aktionsplan zur Förderung des Übergangs in eine Kreislaufwirtschaft, in der Abfall zunehmend als Ressource genutzt wird. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

82 Aktueller Stand EU-Parlament stimmt am für Kreislaufwirtschaftspaket; fordert aber ambitionierte Ziele; Aktuell Verhandlung im sog. Trilog-Verfahren (Rat KOM und EP) Umstritten sind unter anderem die Recyclingziele; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE

83 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine

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