Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 IHK Erfurt. 28. Februar 2018 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine
|
|
- Uwe Schwarz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 IHK Erfurt 28. Februar 2018 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine
2 Gliederung I. Anforderungen an die Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle durch die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung II. Änderungen durch die neue Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung III. Auswirkung des Wegfalls der Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz IV. Verpackungsgesetz Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
3 Gliederung V. Aktuelle Entwicklung gewerblicher Sammlungen VI. Künftige Regelung für die Entsorgung von Dämmmaterialien VII. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket - Worauf sich Industrie und Wirtschaft einstellen müssen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
4 I. GewAbfV Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
5 Gesetzgebungsverfahren Inkrafttreten am ; Inkrafttreten einzelner Bestimmungen am : Quotenregelungen (Sortier- und Recyclingquote); technische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen; Noch keine Vollzugshinweise der LAGA: Ausarbeitung wohl noch im Gang; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
6 Ansatz für die Novelle: Gewerbeabfallverordnung Konsequente rechtliche Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie: Gewerbeabfälle enthalten hohes Wertstoffpotential, ca. 60 % Papier, Pappe, Kunststoffe, Metalle und Holz; Viele gemischte Gewerbeabfälle finden den Weg in Verbrennungs-anlagen, sollen aber Sortieranlagen zugeführt werden; Getrennte Sammlung und Recycling stärken; Verordnung stringenter und vollzugstauglicher machen; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
7 Gewerbeabfallverordnung Ziele der Novelle: Ausbau der Getrennterfassung beim Abfallerzeuger Einschränkung der gemischten Erfassung Beibehaltung der Bioabfalltonne Weitgehende Getrenntsammlungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle Vorbehandlungspflicht für gemischt erfasste Abfälle Vorgabe technischer Mindeststandards für Vorbehandlungsanlagen Sortier- und Recyclingquoten bei Vorbehandlung Kontroll- und Nachweispflichten für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
8 1. Anwendungsbereich Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
9 Gewerbeabfallverordnung Sachlicher Anwendungsbereich Gewerbliche Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die aufgeführt sind in Kapitel 20 der Anlage der AVV, insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
10 Sachlicher Anwendungsbereich Gewerbliche Siedlungsabfälle Gewerbeabfallverordnung Weitere, nicht in Kapitel 20 der Anlage der AVV aufgeführte, gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind. Schaffung eines Auffangtatbestandes: Einzelfallprüfung: konkreter Abfall mit Abfallsorten aus Kapitel 20 Anlage AVV vergleichbar? Kriterien: Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt, Reaktionsverhalten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
11 Gewerbeabfallverordnung Sachlicher Anwendungsbereich Bau- und Abbruchabfälle Bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallende mineralische und weitere nicht mineralische Abfälle, die in Kapitel 17 der Anlage der AVV aufgeführt sind, mit Ausnahme der Abfälle der Abfallgruppe der Anlage der AVV. Ausnahme: Boden, Steine, Baggergut (Abfallgruppe 17 05) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
12 Gewerbeabfallverordnung Persönlicher Anwendungsbereich Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
13 2. Pflichten von Erzeugern und Besitzern Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
14 gestuftes Pflichtenregime nach n.f. soweit technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar NEU: Regel-Ausnahme- Verhältnis Getrenntsammlung und Zuführung zu hochwertigem Verwertungsverfahren Vorbehandlung bzw. Aufbereitung von Gemischen Sonstige Verwertung Beseitigung Verwertungshierarchie ( 6 KrWG) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
15 a)grundpflichten nach 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
16 Getrenntsammlungspflicht ( 3 Abs. 1, 8 Abs. 1) Zuvor: getrennt halten, lagern, einsammeln, befördern Nunmehr: getrennte Sammlung und Beförderung bestimmter Abfallfraktionen durch Erzeuger und Besitzer Was bedeutet Sammeln? vgl. 3 Abs. 15 KrWG: Einsammeln von Abfällen, inkl. vorläufiger Sortierung und Lagerung zum Zwecke der Beförderung zu Abfallbehandlungsanlage P: gemischt anfallende Abfälle: Trennungspflicht? nach n.f.: unklar! Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
17 Abfallfraktionen - Gewerbliche Siedlungsabfälle Neuer Katalog in 3 Abs. 1: 1. Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme Hygienepapier, 2. Glas, 3. Kunststoffe, 4. Metalle, 5. Holz, 6. Textilien, 7. Bioabfälle nach 3 Absatz 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und 8. weitere Abfallfraktionen, die in den in 2 Nr. 1 lit. b genannten Abfällen enthalten sind. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
18 Abfallfraktionen Bau- und Abbruchabfälle Glas ( ) Kunststoff ( ) Metalle inkl. Legierungen ( , , ) Holz ( ): AltholzV bleibt unberührt Dämmmaterial ( ) Bitumengemische ( ) Baustoffe auf Gipsbasis ( ): insb. Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
19 Abfallfraktionen Bau- und Abbruchabfälle Nunmehr ausschließlich als Fraktionen erfasst (nach 8 Abs. 1 Nr. 4 a.f. noch zusätzlich als Gemische): Beton ( ) Ziegel ( ) Fliesen und Keramik ( ) Hochwertige Verwertung nur bei getrennter Erfassung Separierung vor Abbruch (selektiver Abbruch) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
20 b) Ausnahmen von Grundpflichten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
21 aa) Gewerbliche Siedlungsabfälle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
22 Überblick Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Die Grundpflichten entfallen, soweit ein Ausnahmetatbestand eingreift Modifizierung des Pflichtenprogramms 1. Vorrangig: Vorbehandlung bzw. Aufbereitung der Abfallgemische in entsprechender Anlage 2. Subsidiär: Einsatz einer sonstigen (insb. energetischen) Verwertungsart Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
23 Ausnahmetatbestände in n.f. Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 1. Technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2, 8 Abs. 2) Befreiung nur in Hinblick auf bestimmte Fraktion(en) nur, soweit Pflichterfüllung unmöglich / unzumutbar Differenzierte Ausgestaltung für Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle (dazu sogleich) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
24 Ausnahmetatbestände in n.f. Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 2. Spezialtatbestand des 5 n.f. für gewerbliche Siedlungsabfälle (sog. Kleinmengenregelung) Möglichkeit der Entsorgung von Gewerbeabfall in Abfallbehältern für Haushaltsabfälle Pflichten nach 3, 4 GewAbfV entfallen Zusätzliche Überlassungspflichten ( 7 n.f.) werden nicht begründet Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
25 (1) Technische Unmöglichkeit ( 3 Abs. 2) Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann. 2 Regelfallbeispiele öffentlich zugängliche Anfallstellen, z.b. in Zügen, auf Bahnhöfen, auf Flughäfen etc. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
26 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung stehen. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
27 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Kosten für Getrenntsammlung Kosten für gemeinsame Erfassung (inkl. Vorbehandlung) Vergleich der Kosten für Getrenntsammlung mit Kosten für gemeinsame Erfassung inkl. Kosten einer Vorbehandlung erhebliches Missverhältnis? Anhaltspunkte: Branchenüblichkeit der Mehrkosten, Vergleich zu Kosten in Privathaushalten, Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
28 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 3 Abs. 2) Regelbeispiel ( 3 Abs. 3): sehr geringe Menge der betroffenen Abfallfraktion Gesetzesbegründung: Menge pro Fraktion und Erzeuger / Besitzer deutlich unter Richtwert von 50 Kilo/Woche Nicht mehr in n.f. enthalten: Unzumutbarkeit wegen hohen Grades der Verschmutzung (anders nur für Bau- und Abbruchabfälle) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
29 Befreiungsmöglichkeit durch Behörde Nach 3 Abs. 4 a.f. noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Vergleichbarkeit des gewählten Verwertungsverfahrens trotz gemeinsamer Erfassung) Nicht mehr in 3 n.f. enthalten! Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
30 Rechtsfolge 4 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Abfallgemische sind unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen Anlage, in der Abfälle vor der Verwertung vorbehandelt werden, insb. durch Sortierung, Zerkleinerung, Siebung, Sichtung, Verdichtung oder Pelletierung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
31 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung unverzügliche Zuführung zu Vorbehandlung Unverzüglich: ohne schuldhaftes Zögern ( 121 BGB) wirtschaftliche Motive können weiteres Zuwarten rechtfertigen (Marktsondierung, Preisschwankungen), insoweit weiter Ermessensspielraum Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
32 Rückausnahme 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Abfälle aus der human-medizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung gemäß Kapitel 18 der Anlage der AVV nicht enthalten 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: In Abfallgemischen dürfen Glas und Bioabfälle nur enthalten sein, soweit sie die Vorbehandlung nicht beeinträchtigen oder verhindern genannte Stoffe dürfen nicht in Gemischen enthalten sein (Trennungspflicht) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
33 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Zulässig in 3 Fällen: 1. Technische Unmöglichkeit der Vorbehandlung 2. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit 3. NEU: Einhaltung einer Getrenntsammlungsquote gem. 4 Abs. 3 Satz 2: (getrennt gesammelte Masse / Gesamtabfallmasse im Vorjahr) x 100 = 90 Masseprozent Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
34 Geprüfter Nachweis zu Getrenntsammlungsquote ist bis zum 31. März eines Jahres für Vorjahreszeitraum durch zugelassenen Sachverständigen zu prüfen Wer ist zugelassener Sachverständiger? vgl. 4 Abs Bei DAkkS (deutsche Akkredtierungsstelle nach AkkStelleG) akkreditierte SV: siehe Online-Akkreditierungsverzeichnis 2. Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen nach UmweltauditG für den Bereich Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 3. Staatlich bestellte und vereidigte SV ( 36 GewO): insb. durch Berufskammern und Industriekammern Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
35 Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Zulässige Verwertungsformen ( 6 Abs. 1 Nr. 4 KrWG) Energetische Verwertung: Hauptzweck Energieerzeugung durch Einsatz des Abfalls als Brennstoff (EuGH, Urt. v C-228/00) Stoffliche Verwertung: vgl. 3 Abs. 23 Satz 1 KrWG Verwertung ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen (Substitutionswirkung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
36 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Rückausnahme für bestimmte Stoffe ( 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2) Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung gemäß Kapitel 18 der Anlage der AVV nicht enthalten Glas, Bioabfälle, Metalle und mineralische Abfälle dürfen in Gemischen zur Verwertung nicht enthalten sein (wie bei Vorbehandlung) Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
37 Subsidiär: Sonstige (insb. energetische) Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung Sonstige Verwertung Konsequenz: getrennte Erfassung von Verwertungsabfällen, so dass 7 GewAbfV n.f. (Überlassungspflicht an Entsorgungsträger, Pflichtrestmülltonne) faktisch leerläuft Gebührenfinanzierung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
38 Kaskade gewerbliche Siedlungsabfälle 3 Abs. 1 GewAbfV Getrenntsammlungspflicht für PPK, Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Textilien, Bioabfälle und ggf. weitere industriespezifische Abfallfraktionen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar Getrenntsammlungsquote 90 Prozent 4 Abs. 1 GewAbfV Sortierpflicht (Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage) technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 7 Abs. 4 KrWG technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar Kleinmengenregelung ( 5) 4 Abs. 4 GewAbfV sonstige, insbesondere energetische, Verwertung 3 Abs. 3 GewAbfV Dokumentationspflicht Im Gemisch dürfen keine Krankenhausabfälle und nur in Ausnahmefällen Bioabfälle und Glas enthalten sein. 7 Abs. 1 GewAbfV Überlassung an den öre als Abfall zur Beseitigung 4 Abs. 5 GewAbfV Dokumentationspflicht Im Gemisch dürfen keine Krankenhausabfälle und nur in Ausnahmefällen Bioabfälle, Glas, Metalle und Mineralien enthalten sein. 4 Abs. 5 GewAbfV Dokumentationspflicht Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
39 bb) Bau- und Abbruchabfälle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
40 Ausgestaltung für Bau- und Abbruchabfälle Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 9 Abs. 1: Neuschaffung im Zuge der Novelle Befreiung von Grundpflichten wegen technischer Unmöglichkeit/wirtschaftlicher Unzumutbarkeit Rechtsfolge: Abfallgemische sind unverzüglich Vorbehandlungsanlage (nicht mineralische Stoffe) oder Aufbereitungsanlage (mineralische Stoffe) zuzuführen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
41 (1) Technische Unmöglichkeit ( 8 Abs. 2) wie für gewerbliche Siedlungsabfälle (s.o.) Besonderheit bei Beton ( ), Ziegeln ( ), Fliesen und Keramik ( ) gem. 8 Abs. 2 S. 3 technische Unmöglichkeit zu bejahen, wenn Getrenntsammlung aus rückbautechnischen oder rückbautechnischen Gründen ausscheidet Wortlaut und Gesetzesbegründung nennen keine Auslegungshinweise Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
42 (2) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 8 Abs. 2) wie für gewerbliche Siedlungsabfälle (s.o.) Besonderheit bei Kostenvergleich ( 8 Abs. 2 S. 5): Kosten, die durch Maßnahmen des selektiven Abbruchs oder Rückbaus hätten vermieden werden können, sind zulasten des Erzeugers / Besitzers anzurechnen Privilegierung von Maßnahmen des selektiven Abbruchs und Rückbaus Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
43 Unverzügliche Vorbehandlung oder Aufbereitung 9 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Differenzierung nach Gemischart: Nicht mineralische Gemische Mineralische Gemische Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Vorbehandlung Aufbereitung (Sortierung, Zerkleinerung) Enthalten mineralische und nicht mineralische Bestandteile Aufbereitung oder Vorbehandlung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
44 Unverzügliche Vorbehandlung oder Aufbereitung 9 Abs. 1 Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung Rückausnahme für bestimmte Stoffe ( 9 Abs. 1 S. 2 und 3): Nicht mineralische Gemische Mineralische Gemische dürfen nicht enthalten: Glas Dämmmaterial Bitumengemische Baustoffe auf Gipsbasis Beton Ziegel Fliesen und Keramik dürfen nicht enthalten: Glas Dämmmaterial Bitumengemische Baustoffe auf Gipsbasis Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
45 Subsidiär: Sonstige Verwertung Befreiung von Grundpflichten Vorbehandlung bzw. Aufbereitung Sonstige Verwertung 9 Abs. 5 n.f. Voraussetzung wie für Siedlungsabfälle Besonderheit: energetische Verwertung scheidet aus Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
46 Kaskade Bau- und Abbruchabfälle 8 Abs. 1 GewAbfV Getrenntsammlungspflicht für Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Dämmmaterial, Bitumgemische, Baustoff auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen-Keramik-Gemische 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewAbfV Bei Gemischen von Kunststoff, Metall und Holz Pflicht zur Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewAbfV Bei Gemischen von Beton, Ziegel, Fliesen-Ziegel, Keramik Pflicht zur Zuführung zu einer Aufbereitungsanlage 9 Abs. 3 GewAbfV Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Pflicht zur Zuführung zur Sortieranlage oder Aufbereitungsanlage Glas, Dämmmaterial, Bitumen und Gips und Mineralik sind in jedem Fall vorrangig getrennt zu sammeln, 9 Abs. 1 S. 2 und 3 GewAbfV 8 Abs. 3 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 9 Abs. 5 GewAbfV ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwertung 9 Abs. 6 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ 7 Abs. 4 KrWG: technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar 17 Abs. 1 S. 2 KrWG Überlassung an den öre als Abfall zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (soweit nicht ausgeschlossen) 9 Abs. 6 GewAbfV Dokumentationspflicht > 10m³ Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
47 c) Überlassungspflicht 7 Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
48 Überlassungspflicht für Siedlungsanfälle 7 Abs. 1: Überlassungspflicht ggü. öffentlichen Entsorgungsträger, soweit gewerbliche Siedlungsabfälle nicht verwertet werden (entspricht a.f.) Erzeuger / Besitzer trifft Beweislast, dass Abfall gem. 3 ff. GewAbfV verwertet wird (widerlegliche Vermutung nach BVerwG, Urt. v C 25.03) Neu: Klarstellung in 7 Abs. 2, dass Pflichtrestmülltonne nur bei Überlassungspflicht genutzt werden muss, nicht hingegen bei Verwertungsabfall Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
49 d) Dokumentationspflichten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
50 Gegenstand und Inhalt der Dokumentation Dokumentation nach 3 Abs. 3, 4 Abs. 5; 8 Abs. 3, 9 Abs. 6 Erfüllung der Grundpflichten Getrenntsammlung: durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege (Liefer- und Wiegescheine), ähnliche Dokumente Zuführung zu Wiederverwendung/Recycling: Erklärung des Abnehmers zu angestrebter Verwertungsart Vorbehandlungs- / Aufbereitungspflicht : insbesondere durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, Entsorgungsverträge etc. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
51 Gegenstand und Inhalt der Dokumentation Ausnahmen von Grundpflichten Technische Unmöglichkeit: Lagepläne, Lichtbilder Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: vergleichende Kostenbetrachtungen, idr 2 Vergleichsangebote Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
52 Durchführung der Dokumentation Vorlage auf Verlangen der zuständigen Behörde ggf. in elektronischer Form (neu!) für Siedlungsabfälle grds. nur einmalig zu erstellen für Bau- und Abbruchabfälle gesonderte Dokumentation für jede Baustelle Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
53 Formelle Vorgaben für Dokumentation Keine genaueren Vorgaben in GewAbfV n.f. Nur inhaltliche Mindestvorgaben Orientierung an Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) möglich, insb. Formblätter Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
54 4. Anforderungen an Betreiber von Vorbehandlungsanlagen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
55 1. Technische Anforderungen für Anlagen Detaillierte Regelung in 6 Abs. 1 i.v.m. Anlage zur GewAbfV n.f.: Inkrafttreten ab Aggregate zum Zerkleinern zur Separierung verschiedener Materialien zur Sortierung nach dem Stand der Technik zur Ausbringung von Eisen und Nichteisenmetallen mit einer Metallausbringung von mindestens 95 Prozent zur Ausbringung von Kunststoff mit einer Kunststoffausbringung von mindestens 85 Prozent Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
56 2. Einzuhaltende Quoten Sortierquote, 2 Nr. 7 = 85 Masseprozent MMMMMMMMMM zzzzzz VVVVVVVVVVVVVVVVVVVV aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa AAAAAAAAAAAAA GGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGG dddddd AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA 100 bisher Verwertungsquote nach 5 Abs. 1 a.f. monatliche Feststellung und Dokumentation Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
57 Neu: Recyclingquote, 2 Nr. 8 = 30 Masseprozent MMMMMMMMMM dddddd dddddd RRRRRRRRRRRRRRRRRR zzzzzzzzzzzzzzzzzzzz AAAAAAAAAAAAA MMMMMMMMMM dddddd zzzzzz VVVVVVVVVVVVVVVVVVVV aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa AAAAAAAAAAAAA 100 Gilt ab 01. Januar 2019 Jährliche Feststellung und Dokumentation anhand entspr. Nachweise von Anlagenbetreibern (vgl. 10 Abs. 3) Vorlage an zuständige Behörde bis zum 31. März Bei Überschreitung: unaufgeforderte Mitteilung der Gründe an zuständige Behörde Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
58 3. Kontrollpflichten Eigenkontrolle (Eingangs- und Ausgangskontrolle): vgl. 10 n.f. (keine wesentlichen Änderungen) Fremdkontrolle durch von Behörde bekanntgebene Stelle : vgl. 11 n.f. (keine wesentlichen Änderungen) Ausnahme: Entsorgungsfachbetriebe (i.s.d. EfbV) und EMAS-Betriebe unterliegen keiner Fremdkontrolle Führung eines Betriebstagebuchs zur Dokumentation von Quoten und weiteren Nachweisen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
59 II. Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
60 AbfBeauftrV Ausweitung der Bestellpflichten Katalog prüfen! Befreiung von der Bestellpflicht möglich, wenn die Bestellung im Einzelfall im Hinblick auf die Größe der Anlage, des Rücknahmesystems oder der Rücknahmestelle oder auf die Art oder Menge der entstehenden, angelieferten oder zurückgenommenen Abfälle nicht erforderlich ist - 7; Regelungen zur Zuverlässigkeit und zur Fachkunde; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
61 EfbV Pflicht zum Wechsel des Sachverständigen nach fünfjähriger Prüfung ( 22 Abs. 5) Pflicht zur Dokumentation der Betriebsorganisation ( 3 Abs. 1 u. 2) Einführung eines Entsorgungsfachbetrieberegister; Reglung tritt am in Kraft Einführung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen ( 29), welche Verstöße der TÜO/EG gegen Melde-, Dokumentations- und Übermittlungspflichten sanktionieren Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
62 EfbV mindestens alle drei Jahre Begleitung bei einem Vor-Ort- Termin durch einen weiteren Sachverständigen oder durch einen geeigneten Mitarbeiter, sog. Witness Audit ( 21 Abs. 3) Pflicht zur Mitteilung von Vor-Ort-Terminen auf Verlangen der Behörde, Recht der Behörde an Vor-Ort-Termin teilzunehmen ( 22 Absatz 3) Übermittlung des Zertifikat / Überwachungsbericht an Zustimmungs- / Anerkennungsbehörde Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
63 III. Wegfall der Heizwertklausel Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
64 Heizwertklausel stellte klar, dass ein Verbrennen von bestimmten Abfällen (energetische Verwertung) der stofflichen Verwertung gleichrangig ist wenn der Brennwert mindestens Kilojoule pro Kilogramm beträgt und nicht per Verordnung ein anderer Verwertungsvorrang festgelegt ist. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
65 Hintergrund Aufhebung Beschwerde durch BDE bei Europäischer Kommission wegen Reduzierung der Abfallhierarchie 2012; Einleitung Vertragsverletzungsverfahren 2014; Prüfauftrag Bundesregierung bis ; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
66 Folgen Änderung KrWG Stoffliche Verwertung (Vorbereitung zur WV und RC) sind ggü. der energetischen Verwertung grundsätzlich vorrangig ( 6 Abs. 1 KrWG); Eventuell Vorrang der energetischen Verwertung gem. 6 Abs. 2 i. V. m. 8 Abs. 1 KrWG: Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
67 8 Abs. 1 KrWG Folgen Änderung KrWG Bei der Erfüllung der Verwertungspflicht nach 7 Absatz 2 Satz 1 hat diejenige der in 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 genannten Verwertungsmaßnahmen Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt nach der Art und Beschaffenheit des Abfalls unter Berücksichtigung der in 6 Abs. 2 S. 2 und 3 festgelegten Kriterien am besten gewährleistet. Zwischen mehreren gleichrangigen Verwertungsmaßnahmen besteht ein Wahlrecht des Erzeugers oder Besitzers von Abfällen. Bei der Ausgestaltung der nach S. 1 oder 2 durchzuführenden Verwertungsmaßnahme ist eine den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistende, hochwertige Verwertung anzustreben. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
68 6 Abs. 2 S. 2 und 3 KrWG Folgen Änderung KrWG Für die Betrachtung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nach Satz 1 ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die zu erwartenden Emissionen, 2. das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen, 3. die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie 4. die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung oder in daraus gewonnenen Erzeugnissen. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
69 Folgen Änderung KrWG Hilfestellung durch vom BMUB erstellte, nicht rechtsverbindliche Vollzugspapiere: Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie nach 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Hierarchiestufen Recycling und sonstige Verwertung ; Vollzugshilfe Gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen, deren energetische Verwertung gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren nach 8 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 6 Abs. 2 KrWG als gleichrangig gilt ; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
70 IV. Wertstoffgesetz Verpackungsgesetz Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
71 Wertstoffgesetz Ziel: einheitliche Wertstofftonne oder Wertstofferfassung Entwurf: Gelbe Tonne wird zur Wertstofftonne Auch für stoffgleiche Nichtverpackungen (Kunststoffe und Metalle) Finanzierung des Systems über Lizenzentgelte Zentrale Pflicht: Rücknahmepflicht der Produktverantwortlichen ( 16 Abs. 1 WertstoffG-Entw.) Höhere, ambitionierte Recyclingquoten Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
72 Wertstoffgesetz Scheitern des Wertstoffgesetzes, da keine Einigung über die Organisationsverantwortung erzieht werden konnte Verpackungsgesetz; Inkrafttreten am keine Ausweitung Produktverantwortung für stoffgleiche Nichtverpackungen Wertstofftonne nur als Option der öre Einführung zentrale Stelle für Registrierung und Standartisierung; Durchführung Ausschreibungen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
73 V. Aktuelle Entwicklung gewerblicher Sammlungen Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
74 BVerwG Urt. v C 4/15 Ist diese Irrelevanzschwelle - gegebenenfalls nach deren Modifikation bei ganz außergewöhnlichen Konstellationen - überschritten, bleibt es bei der Regelvermutung. Der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Vorstellung, wonach bei Überschreiten der Irrelevanzschwelle in einer sich daran anschließenden weiteren Verfahrensstufe wiederum in eine einzelfallbezogene Prüfung einzutreten ist, ist nicht zu folgen. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
75 BVerwG Urt. v C 35/15; 7 C 36/15 18 Abs. 1 KrWG normiert keine Entscheidungsfrist für die Abfallbehörde. Sie kann auch nach Ablauf der Frist Anordnungen nach 18 Abs. 5 KrWG treffen; Altkleider und -schuhe, die in öffentlich zugänglichen Containern gesammelt werden, sind Abfall im Sinne von 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG; Bestätigung des Urt. v C 4/15 Irrelevanzschwelle von 10 bis 15 % Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
76 BVerwG Urt. v C Sperrmüll muss nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden muss, sondern kann auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden. Die Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht nur für gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen (Schwarze bzw. Graue Tonne), zu denen Sperrmüll nicht gehört. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
77 VI. Künftige Regelung für die Entsorgung von Dämmmaterialien Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
78 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Hintergrund Änderung der AVV zum ; Entsorgungsnotstand Zwischenlösung: sog. HBCD-Moratorium Lösung: Änderung der AVV; HBCD ungefährl. Abfall POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
79 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungsgebot für die Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot; Nachweis- und Registerpflichten; In Kraft getreten am Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
80 VII. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
81 Kreislaufwirtschaftspaket : Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission Inhalt: Sog. Legislativvorschlag zur Änderung diverser abfallrechtlicher Vorschriften (Abfallrahmenrichtlinie, Verpackungsrichtlinie, Deponierrichtlinie, Altfahrzeugrichtlinie, (Alt-) Batterien und (Alt-) Akkumulatorenrichtlinie sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie) Aktionsplan zur Förderung des Übergangs in eine Kreislaufwirtschaft, in der Abfall zunehmend als Ressource genutzt wird. Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
82 Aktueller Stand EU-Parlament stimmt am für Kreislaufwirtschaftspaket; fordert aber ambitionierte Ziele; Aktuell Verhandlung im sog. Trilog-Verfahren (Rat KOM und EP) Umstritten sind unter anderem die Recyclingziele; Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine IHK Erfurt - Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht 2018 DOMBERT RECHTSANWÄLTE
83 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Matthias Peine
Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven
Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven Dr. Henner Buhck Kassel, 30. April 2015 Seite 1 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft 100 %
MehrNovelle der Gewerbeabfallverordnung
15. Veranstaltung Umweltrecht aktuell der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen am 25.5.2016 in Hannover Novelle der Gewerbeabfallverordnung - Dipl.-Ing. Gunther Weyer - Die
MehrKreislaufwirtschaftsgesetz
Überblick über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz IHK Karlsruhe, 31. Juli 2012 Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 54.2 Stuttgart, Geschichte der Abfallgesetze 1972 Abfallbeseitigungsgesetz 1986 Abfallgesetz
MehrUmweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /
MehrGewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen*
GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen* Vom 19. Juni 2002 (BGBl. I Nr. 37 vom 24.06.2002 S. 1938;
MehrEntsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Stand: Juni 2013 Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle -
Mehr(Referentenentwurf vom )
Stellungnahme 06.01.2016 Stellungnahme des VHE - Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v. zum Entwurf der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen
MehrGewerbeabfallverordnung. (GewAbfV) Gewerbeabfallverordnung. Gewerbeabfallverordnung 2. Gewerbeabfallverordnung 2. Gewerbeabfallverordnung 3 (1)
(GewAbfV) Anwendungsbereich Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen bestimmten Bau- und Abbruchabfällen ( 8) weiteren Abfällen gemäß Anhang wesentliche Inhalte Vorschriften zur Getrennthaltung und
MehrPraxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen
Dr. Alexander Witthohn 1 Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen Ausstieg aus der Überlassungspflicht noch immer ein Thema Dr. Alexander Witthohn 2 Gewerbeabfall 1995 2022 20.000.000 18.000.000
MehrAktuelle Änderungen der gesetzlichen Vorschriften
Aktuelle Änderungen der gesetzlichen Vorschriften Gewerbeabfallverordnung Die Gewerbeabfallverordnung wurde überarbeitet. Es gibt einen Entwurf, den das Bundesumweltministerium (BMUB) veröffentlicht hat.
Mehrwir bedanken uns für die Übersendung des Referentenentwurfes vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Referat WR II 4 Siedlungsabfall Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn per Email: WRII4@bmub.bund.de Stellungnahme zum Referentenentwurf
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Karl Bernauer GmbH. Sammeln, Befördern, Lagern und Behandeln von Abfällen.
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
MehrWEBA Wertstoffhandel & -erfassung GmbH Detmoldstr München
Überwachungszertifikat-Nr.: 10432 Der Betrieb erfüllt die Anforderungen als Behandlungsanlage gemäß 21 Abs. 4. des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vom 20.10.2015 für den in der Anlage
MehrÄnderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab
Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Parentin GmbH Sestewitzer Str. 6, DE Großpösna
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
MehrRWR Rohstoff- und Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG
Seite 1 von 4 Standort Hugo-Junkers-Str. 10a, 50739 Köln Rev. 7 RWR Rohstoff- und Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG Standort: Hugo-Junkers-Str. 10a, 50739 Köln Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht
MehrNeuerungen im europäischen und nationalen Abfallrecht
Neuerungen im europäischen und nationalen Abfallrecht Martin Oerter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte Düsseldorf, 16. Februar 2016 Circular Economy Package der EU EU-Kommission hat am
Mehraudis Zertifizierungsgesellschaft mbh bescheinigt dem Unternehmen Siebenhitzer Straße 8, 08223 Neustadt
Zertifikat audis Zertifizierungsgesellschaft mbh bescheinigt dem Unternehmen NBG Neustädter Baustoffhandelsgesellschaft mbh dass es für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern,
MehrAbfallrechtliche Fragen
Kommunen nutzen BioEnergie Abfallrechtliche Fragen Dipl.- Ing. Hans Albert Appel, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Wir diskutieren über die Nutzung holziger Biomasse aus der Forstpflege Landschaftspflege
MehrZertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Das Unternehmen Hellmich Recycling GmbH Industriestr. 57 31275 Lehrte hat gemäß 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.v.m. 57 KrWG die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb
MehrBMUB-Referentenentwurf *
BMUB-Referentenentwurf * Stand: 11.11.2015 Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV) Auf Grund - des 8 Absatz
MehrNewsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- Klaus Hoffmann.
Newsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- März 2008 Klaus Hoffmann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder
MehrAnnahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV
Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV X Beschränkung auf angekreuzte Abfallarten gemäß nachfolgender Tabelle ( und ) Bitte Zutreffendes in der Spalte der Standort-Nr. ankreuzen (1 bis 4)
MehrElektro- und Elektronikgerätegesetz
Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) vom 16.03.2005 ist in den
MehrÜberwachungszertifikat
Nr. f-16-11311a In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen MSH Mückenhaupt KG am Standort Pfauenstraße 2, 33181 Bad Wünnenberg Haaren Entsorger-Nr.: E77474018 Beförderer-Nr.: E77480011 nachgewiesen,
MehrVerordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) GewAbfV Ausfertigungsdatum: 19.06.2002 Vollzitat: "Gewerbeabfallverordnung
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH Dennhäuser Str. 118, DE Kassel
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Erdwall Braunsberg, An der A 44, DE-34134 Kassel die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen
MehrAnpassung an die novellierte AbfallRRL
Die Novellierung des KrW /AbfG aus Sich des Landes NRW Rechtsanwalt Dr. Alexander Schink Rechtsanwalt Dr. Alexander Schink Staatssekretär a. D. Probleme der Novellierung Anpassung an die novellierte AbfallRRL
MehrRaimund Neuert Rohstoffverwertungsgesellschaft mbh Marienfelder Straße Koblenz
Überwachungszertifikat-Nr.: 10222 Rohstoffverwertungsgesellschaft mbh Bonn, 27. April 2016 Gültig bis: 30. September 2017 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Rolf Palmberg TÜV Nord CERT GmbH Seite
MehrMAD Recycling GmbH Betrieb Krostitz Hilchenbacher Straße Krostitz
Überwachungszertifikat-Nr.: 10371 Betrieb Krostitz Gültig bis: 28. Juli 2017 Bonn, 14. April 2016 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Geogr. Joachim Müller Müller & Zumschlinge GbR Seite 1 von 8 Gültig
MehrGemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien: Freiburg Karlsruhe Stuttgart
MehrZER.QMS ZERTIFIKAT. Die ZER-QMS bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen
ZER.QMS ZERTIFIKAT Die ZER-QMS bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen MEG-Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbh Pilgerstr. 25 45473 Mülheim a. d. R. einen Überwachungsvertrag, Nr. 336/1275/Efb abgeschlossen
MehrStark Allgäu GmbH Dodels 3 87488 Betzigau
Überwachungszertifikat-Nr.: 10572 Stark Allgäu GmbH Gültig bis: 17. August 2015 Bonn, 25. März 2014 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Rolf Palmberg TÜV Nord CERT GmbH Seite 1 von 8 Gültig bis:
MehrDie Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes
Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes WEEE in Europa Frankfurt, 3. November 2015 Carina Dasenbrock Referat WR II 3 Branchenbezogene Prouktverantwortung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
MehrNeue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Umwelt Forum Saar 2014 Aktuelles aus Umweltrecht und -politik Neue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung 08.04.2014 Landesamt für Umwelt- und
MehrBeck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage
Beck-Texte im dtv 5569 Abfallrecht: AbfR Textausgabe von Prof. Dr. Martin Beckmann 14., überarbeitete Auflage Abfallrecht: AbfR Beckmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Parentin GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
MehrVollzugshinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur Gewerbeabfallverordnung
Vollzugshinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur Gewerbeabfallverordnung beschlossen am 26. März 2003 Einleitung Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Städtereinigung Annaberg GmbH Ernst-Roch-Straße 8, D-09456 Annaberg-Buchholz
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt an den Standorten Ernst-Roch-Straße 8, Parkstraße 47 und Recyclingplatz Himmlisch Heer in D-09456 Annaberg-Buchholz die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
MehrGetrennte Bioabfallsammlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012
Getrennte Bioabfallsammlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 Kerstin Pölzing, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und
MehrBeseitigung. Beseitigung. Verwertung Insgesamt. Deponie Verbrennung Behandlung
Aufkommen, und von Abfällen im Jahr 1999 (1000 t) Aufkommen Insgesamt Deponie Verbrennung Behandlung Thermische (Feuerung) Stoffliche squote Insgesamt 1) 405 062 134 630 115 932 12 880 5 818 270 433 2
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG
ZERTIFIKAT Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG Das Unternehmen erfüllt am Standort Recyclinghof Langes Feld, Dittershäuser Straße 40, D-34134 Kassel Königinhofstraße 79, D-34123 Kassel die Anforderungen
MehrAuswirkungen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Schaffung eines Wertstoffgesetzes für die deutsche Abfallwirtschaft
Referent Otto Huter Auswirkungen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Schaffung eines Wertstoffgesetzes für die deutsche Abfallwirtschaft Seite 1 I. Ein Blick in die Geschichte 1963
MehrMitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung
Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung Endfassung vom 26.03.03 (mit redaktionellen Änderungen vom März 2008 und Februar 2013) - 2 -
MehrSachverständigenschulung. am 10.11.2003. Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahl- und NE-Metall-Recycling Wirtschaft e.v. (ESN)
Sachverständigenschulung am 10.11.2003 Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahl- und NE-Metall-Recycling Wirtschaft e.v. (ESN) von Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln/Berlin/Brüssel
MehrGemeinsame Erfassung von Wertstoffen und trockenen Restabfällen. - Rechtlicher Rahmen und Handlungsspielräume des Gesetzgebers
Berlin Hartmut Gaßner Dr. Klaus-Martin Groth Wolfgang Siederer Katrin Jänicke Angela Zimmermann Caroline von Bechtolsheim Dr. Achim Willand Dr. Jochen Fischer Dr. Frank Wenzel Dr. Maren Wittzack Dr. Gerrit
MehrAnforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft
Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Vortrag von Dr.-Ing. H.-U. Bertram, Umweltministerium Niedersachsen Obmann der LAGA-AG Mineralische Abfälle beim Sprechtag des
MehrNeues zum Europäischen Abfallkatalog
Umwelt aktuell 12: Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht am 18.06.2013 in Hannover Niedersächsisches Ministerium Neues zum Europäischen Abfallkatalog - Dipl.-Ing. Gunther Weyer - Der bestehende Europäische
MehrBonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa
An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrWertstoffpotentiale im Siedlungsabfall
VKS Tagung Friedberg 26-27.09.2013-1 - Einführung Siedlungsabfälle bergen verwertbare Stoffgruppen in unterschiedlicher Quantität Der Zugriff erfolgt vorwiegend durch getrennte Erfassung einzelner Stoffgruppen
MehrAktuelle Rechtslage - Europarecht
Rechtliche Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in Bayern Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen Walter Hartwig, Vorstand VIVO KU, Warngau Leiter der AG DSD beim Bayer. Landkreistag Vorsitzender FA DSD
MehrDuales System Deutschland und Grundlagen der biologischen Abfallbehandlung
Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland und Grundlagen der biologischen Abfallbehandlung Ruth Brunstermann Sprechstunde: dienstags 14:30-15:30 Uhr in Raum V15 R05 H08 http://www.uni-essen/abfallwirtschaft/
MehrAmmer Entsorgungs GmbH & Co. KG Baldhamer Str Zorneding
Überwachungszertifikat-Nr.: 10240 Der Betrieb erfüllt die Anforderungen als Behandlungsanlage gemäß 11 Abs. 4 des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) vom 16.03.2005 für die in der Anlage
MehrAnhang 1 (Seite 1 von 1)
Zertifikat bescheinigt dem Unternehmen Bartsch GmbH & Co. KG, dass es für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Handeln und Makeln Erzeuger-Nr.: E75428628, Beförderer-Nr.:
MehrRecycling- und Entsorgungszentrum Ladenburg GmbH & Co. KG Heddesheimer Str. 15 68526 Ladenburg
Überwachungszertifikat-Nr.: 10528 GmbH & Co. KG Bonn, 20. Januar 2016 Gültig bis: 06. Juni 2017 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Ralf Thran Seite 1 von 12 Gültig bis: 06. Juni 2017 Auf der Grundlage
MehrKreislaufwirtschaftsgesetz
Kreislaufwirtschaftsgesetz Das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.02.2012 ist ein sogenanntes Artikelgesetz (BGBl. 2012 S. 212 264). Es beinhaltet vor allem das Gesetz
Mehr18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag 2014. Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer
18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag 2014 Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer Brennstoff Reststoff - Müll Inhalte: Grundsätzliche Betrachtung Energetische Verwertung von Holz
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand
MehrZiele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes
Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 1. Ziele
MehrErfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)
Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen
MehrZERTIFIKAT. einen Überwachungsvertrag, Nr. 071063 EV abgeschlossen hat.
1 ZERTIFIKAT 1 Hiermit wird bescheinigt, dass : u mweltpark einen Überwachungsvertrag, Nr. 071063 EV abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Überwachungsvertrages wurde der Nachweis erbracht, dass das Unternehmen
MehrMAD Recycling GmbH, Betrieb Krostitz, Krostitz. Hilchenbacher Straße 13 04509 Krostitz
Überwachungszertifikat-Nr.: 10371 Bonn, 19. Februar 2015 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Geogr. Joachim Müller Müller & Zumschlinge GbR Seite 1 von 8, Auf der Grundlage des Ergebnisses der Auditierung
MehrZur Vorgeschichte: Kreislaufwirtschaftsrecht ist Umweltrecht und wird vom Europarecht dominiert Vorläufer AbfRRL.
Info-Seminar am 14. Juni 2012 im LÜNTEC - 44536 Lünen - Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Auswirkungen auf die betriebliche Praxis? Ab Juni 2012 heisst es: KrWG - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts-
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
Mehreinen Überwachungsvertrag, Nr. 498526 EV abgeschlossen hat.
ZERTIFIKAT Hiermit wird bescheinigt, dass für die Betriebsstätte: einen Überwachungsvertrag, Nr. 498526 EV abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Überwachungsvertrages wurde der Nachweis erbracht, dass das
MehrAachener Papierverwertung u. Containerdienst Horsch GmbH & Co. KG Weißwasserstraße 27 52068 Aachen
Überwachungszertifikat-Nr.: 10377 Anerkannter und registrierter Fachbetrieb der Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Qualitätsstandard der bvse-esg e.v. unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß
MehrRechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts
Bochumer juristische Studien Bd. 121 Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Uta Becker Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer Bochum 1994 Gliederung Abkürzungsverzeichnis
MehrÜberwachungszertifikat
Überwachungszertifikat Zertifizierte Tätigkeiten nach 56 KrWG: * Sammeln * Befördern * Lagern * Behandeln * ALBA Metall Süd Rhein-Main GmbH ; 60314 Frankfurt/M. Entsorgungsfachbetrieb - Einhaltung der
MehrÄnderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Durch das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 wurde vor allem das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert.
MehrOptionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen
Industrie- und Handelskammer zu Köln & Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 16. November 2015, Köln Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Gerhard Lehrer GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
MehrOrdnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring
Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam Tel.
MehrAnlage zum Zertifikat Nr. f-14-10222 BRELO Rohstoff-Recycling GmbH & Co. KG, Am Maifeld 3, 59457 Werl
Sammeln, Befördern Containerdienst Alle Abfallarten gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) mit Ausnahme von infektiösen Abfällen (Gruppe 18 01 und 18 02), explosiven
MehrEntsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis
Entsorgungsordnung für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin Inhaltsverzeichnis Entsorgungsordnung 1. Geltungsbereich 2. Grundsätze 3. Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten
MehrKreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz
Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen Von Dr. Henning v. Koller 2., überarbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG A. INHALTSVERZEICHNIS Vorwort S. 3 B. Abkürzungsverzeichnis
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Wacker Chemie AG. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Salzbergwerk Stetten, -Stetten die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
MehrSAM aktuell. Liebe Leserinnen, liebe Leser, Neues ElektroG: Sonderregelungen für gefährliche Elektro- und Elektronikaltgeräte INHALT
SAM aktuell 15. Jahrgang Nr. 5/2015 INHALT 1. Nachweispflicht 2 1.1 Bisherige Rechtslage 2 1.2 Neue Rechtslage 3 1.3 Erstbehandlung 4 2. Andienungs-, Überlassungspflichten 5 Liebe Leserinnen, liebe Leser,
MehrBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz StMUV - Postfach 81 01 40-81901 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm MdL Maximilianeum 81627 München Ihre Nachricht
MehrAbfallwirtschaftliche Informationen zum Umgang mit Abfällen
Abfallwirtschaftliche Informationen zum Umgang mit Abfällen Das Sammeln und Befördern, der Handel und das Makeln von Materialien, Gegenständen und Gerätschaften (insbesondere auch Alttextilien und Altmetalle),
MehrEntsorg ergemein schaft der Deutschen Entsorgu ngswi rtschaft e. V. - EdDE - bescheinigt hiermit, dass der EdDE-Mitgliedsbetrieb
ZERTIFIKAT Entsorg ergemein schaft der Deutschen Entsorgu ngswi rtschaft e. V. - EdDE - bescheinigt hiermit, dass der EdDE-Mitgliedsbetrieb A. Siemer Entsorgungs GmbH, Gutenbergstroße 5, 49377 Vechta,
MehrZertifikat. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) im Rahmen des 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
Zertifikat Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) im Rahmen des 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) Hiermit wird bestätigt, dass der Entsorgungsfachbetrieb Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH
Mehreanv elektronisches Abfallnachweisverfahren
eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren Nachweisverordnung Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen bestimmt die Art und den Umfang des Nachweises der Entsorgung von Abfällen
MehrAbfall: Gegenstand oder Stoff, von dem sein Besitzer sich scheiden will/schneidet/schneiden muss (rechtlicher Begriff)
Abfallwirtschaft Abfall: Gegenstand oder Stoff, von dem sein Besitzer sich scheiden will/schneidet/schneiden muss (rechtlicher Begriff) nicht objektiv, der Begriff hängt von der Gesellschaft ab, etwas,
MehrMatthias Kühle-Weidemeier (Herausgeber) 4. Praxistagung Deponie 2010 Betrieb Nachnutzung - Rückbau
Matthias Kühle-Weidemeier (Herausgeber) 4. Betrieb Nachnutzung - Rückbau https://cuvillier.de/de/shop/publications/562 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8,
MehrHinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen
Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen Stand: 12.10.2016 Ab dem 30.09.2016 gilt die Verordnung (EU) 2016/460 zur Änderung der sogenannten POP-Verordnung. Danach unterliegen Abfälle,
MehrABFALLWIRTSCHAFT. Abfallbilanz der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
ABFALLWIRTSCHAFT Abfallbilanz 2015 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Abfallbilanz 2015 Vorwort... 2 1 Hintergrund... 3 1.1 Rechtliche Grundlagen... 3 1.2 Erstellung der Siedlungsabfallbilanz... 3
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG
ZERTIFIKAT Das Unternehmen Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und OVEG mbh, Ostbayerische Verwertungs- und erfüllt am Standort und den Standorten gemäß Anlage 1 die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
MehrKreislaufwirtschafts- und Abfallrecht in der Bundesrepublik Deutschland
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht in der Bundesrepublik Deutschland LMU München - Juristische Fakultät Freitag, 13.05.2016 Hoffmann & Greß Rechtsanwälte PartGmbB Fürstenrieder Straße 281 81377 München
MehrKreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen 3., neubearbeitete Auflage von Thomas Pschera, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt am Main/Mannheim, unter Mitarbeit
MehrVon der Verbrennung zum Recycling Wege zu einer umwelt - und verbraucherfreundlichen Abfallpolitik
Von der Verbrennung zum Recycling Wege zu einer umwelt - und verbraucherfreundlichen Abfallpolitik Sascha Roth, 8.12.2015 NABU gibt es seit 116 Jahren 1899 als Bund für Vogelschutz gegründet über 540.000
MehrAnlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog
Anlage 1 zur Satzung über die Abtsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog Abfallschlüssel 02 02 01 02 01 03 02 01 04 02 01 07 02 03 02 03 04 02 05 02 05 01 02 06 02 06 01
MehrElektroG und Verpackungsverordnung Rücknahme- und Meldepflichten
ElektroG und Verpackungsverordnung Rücknahme- und Meldepflichten Chancen und Risiken im europäischen Handel M.Sc. Referentin Energie und Umwelt IHK Würzburg-Schweinfurt 1 Verpackungsverordnung 2 Verpackungsverordnung
MehrAbfallbilanz 2014. des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen. Erstellt durch: Nicole Wöllner Öffentlichkeitsarbeit. Abfallbilanz ZAW 2014
Abfallbilanz 2014 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen Erstellt durch: Nicole Wöllner Öffentlichkeitsarbeit Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Am Westufer 3 04463 Großpösna / OT Störmthal
Mehr(5) Vorübergehende Unterbrechungen und Einschränkungen der Abfallabfuhr berühren die Gebührenpflicht nicht.
Rechtlich nicht verbindliche konsolidierte Lesefassung Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen (Abfallentsorgungssatzung AES) vom 16.11.1993 zuletzt geändert durch
MehrÜberwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz
Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen
MehrDas neue KrWG mögliche Auswirkungen auf die Industrie VCI/LVI-Informationsveranstaltung
Das neue KrWG mögliche Auswirkungen auf die Industrie VCI/LVI-Informationsveranstaltung 13.7.2012 Harald Notter Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 45 Kreislaufwirtschaftsrecht,
MehrDas Recht der Verpackungsentsorgung - Die Verpackungsverordnung
Das Recht der Verpackungsentsorgung - Die Verpackungsverordnung BME-Thementag Einkauf von Verpackungen, Düsseldorf/Neuss, 21. August 2007 Dr. Andreas Kersting Rechtsanwalt BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE Münster,
MehrUMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - VOLLZUGSHINWEISE
UMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - Berlin, den 01.10.2013 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Einleitung Verwertung von Bioabfällen Bioabfallverordnung
MehrEinstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen -
Regierungspräsidium Darmstadt Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Referent: Dipl. Ing. Gerd Hofmann MBA Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz
MehrInformationen zur Gewerbeabfallverordnung
Informationen zur Gewerbeabfallverordnung für Handel, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berliner Stadtreinigungsbetriebe Inhalt 1. Was
Mehr