Offenlegungsbericht der Sparkasse Südliche Weinstraße in Landau i. d. Pfalz

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Südliche Weinstraße in Landau i. d. Pfalz Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 46

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Anwendungsbereich (Art. 431, 433, 434, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 20 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 27 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 32 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 36 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 44 Seite: 2 von 46

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 46

4 1 Allgemeine Informationen Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei- Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem 26a KWG a.f. und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) a.f. in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen Vorgaben der SolvV abgelöst haben. Die in früheren Jahren in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die Sparkasse Südliche Weinstraße hat nach Artikel 433 CRR zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts-, und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Artikel 437 CRR und Artikel 438 Buchstaben c) bis f) verzichtet. Da auf die Sparkasse Südliche Weinstraße die gemäß der EBA-Guideline (EBA/GL/2014/14; Titel V; Tz. 18) genannten Indikatoren ebenfalls nicht zutreffen, muss auch unabhängig von den nach Artikel 433 Satz 3 CRR zu prüfenden Kriterien keine häufigere Offenlegung erwogen werden. Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse ( veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich den Meldedaten zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Die Sparkasse Südliche Weinstraße kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die am im Bundesanzeiger ( veröffentlicht wurden. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR, in denen bereits nach der CRR darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Offenlegungsbericht nicht mehr dargestellt werden. Seite: 4 von 46

5 KWG Art. CRR Information Verweis auf Offenlegungsmedium 26a (1) Satz 4 KWG Kapitalrendite Lagebericht: Kapitel Ertragslage 435 (1) CRR Risikomanagementziele und - Lagebericht: Kapitel Risikobericht politik 435 (2) Buchstabe e) Informationsfluss an das Leitungsorgan Lagebericht: Kapitel Risikobericht bei Fragen des Risi- kos 438 Buchstabe a) Angemessenheit des internen Lagebericht: Kapitel Risikobericht Kapitals 439 Gegenparteiausfallrisiko - Ergänzende Angaben zu Derivaten Anhang zum Jahresabschluss Bewertung von Beteiligungen im Anlagebuch Anhang zum Jahresabschluss Buchstabe a) Art und Schlüsselannahmen zum Zinsrisiko im Anlagebuch Lagebericht: Kapitel Risikobericht Tabelle: Verweistabelle auf andere Offenlegungsmedien Quantitative Angaben in aufsichtsrechtlich nicht vorgegebenen Mustern sind in TEUR ausgewiesen. Die Einzelwerte in diesen Tabellen sind kaufmännisch auf volle TEUR gerundet. Summenwerte wurden auf Basis der nicht gerundeten Einzelwerte ermittelt und ebenfalls kaufmännisch gerundet; somit können sich Rundungsdifferenzen von +/- 1 Werteinheit ergeben. Werte ohne Relevanz sind mit k.a. (keine Angabe) gekennzeichnet. 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die Offenlegung der Sparkasse Südliche Weinstraße erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Südliche Weinstraße macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte: Für Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, wurde aus Materialitätsgesichtspunkten z. T. auf eine weitere Aufschlüsselung verzichtet; sie wurden ggfs. zusammengefasst als "sonstige Posten" bzw. als Sonstige ausgewiesen. Quantitative Offenlegungsinhalte: Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR): Die Summe der Kreditäquivalenzbeträge aus Derivaten beläuft sich auf TEUR und damit lediglich auf 0,12% der gesamten Risikoaktiva aus dem Kreditgeschäft. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes wurde von einer Offenlegung weiterer quantitativer Informationen über die im Anhang zum Jahresabschluss dargestellten Angaben hinaus abgesehen. Seite: 5 von 46

6 Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Südliche Weinstraße: Art. 438 Buchstabe b) CRR (keine Kapitalaufschläge von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Seite: 6 von 46

7 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR Buchstaben a) bis f) hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB dargestellt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde am im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Folgende Punkte sind zu ergänzen: Informationen über den Status und die Befugnisse der Risikomanagement-Funktion (Art. 435 (1) b CRR) Die Risikomanagement-Funktion ist in der Sparkasse Südliche Weinstraße in der Hauptabteilung Unternehmenssteuerung angesiedelt, die als zentraler Bereich dem für die Überwachung der Risiken auf Gesamtbankebene zuständigen Vorstandsvorsitzenden unterstellt ist. Der Abteilungsdirektor der Hauptabteilung Unternehmenssteuerung ist als Leiter Risikocontrolling benannt. Die Aufgaben und die zu ihrer Wahrnehmung erforderlichen Befugnisse ergeben sich aus AT MaRisk und sind in der Sparkasse Südliche Weinstraße entsprechend umgesetzt. Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung sowie die Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen (Art. 435 (1) d CRR) Auf Grundlage der Risikotragfähigkeit, der Risikoberichterstattung, der Auslastung der eingeräumten Limite sowie der Risikoeinschätzung entscheidet der Vorstand über die Absicherung bzw. Minderung der Risiken der Sparkasse. Hierbei bildet die strategische Ausrichtung, bei günstigem Chance- /Risikoprofil Risiken einzugehen, bei ungünstigerem Chance-/Risikoprofil für eine Kompensation oder Verminderung der Risiken zu sorgen und bei Risiken mit vertretbarem potenziellen Schaden die Risiken zu akzeptieren, die Basis. Vorrangiges Ziel ist dabei die langfristige Sicherstellung eines angemessenen Eigenmittel-Niveaus und damit der Solvabilität der Sparkasse Südliche Weinstraße. Die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementprozesses über die laufende Risikoberichterstattung. Hier wird analysiert, ob die Maßnahmen zu den erwarteten Ergebnissen geführt haben. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Seite: 7 von 46

8 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 2 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz - in der Satzung der Sparkasse enthalten. Der Zweckverband bestellt die Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Verwaltungsrats. Das Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder wird durch einen Dienstvertrag mit der Sparkasse geregelt. Dieser wird auf höchstens fünf Jahre abgeschlossen. Der Zweckverband hat nach Anhörung des Verwaltungsrats die Bestellung zu widerrufen, wenn die persönliche Zuverlässigkeit oder die erforderliche fachliche Eignung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Der Widerruf bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Bei der Neubesetzung einer Vorstandsposition achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Ein Personalausschuss, in Verbindung mit einem externen Beratungsunternehmen, unterstützt bei Bedarf den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkassenzweckverband Landkreis Südliche Weinstraße, Stadt Landau i. d. Pfalz, Stadt Edenkoben, dessen Mitglieder der Landkreis Südliche Weinstraße, die Stadt Landau i. d. Pfalz und die Stadt Edenkoben sind. Die Vorsitzende des Verwaltungsrats ist ebenso Vorsteherin des Sparkassenzweckverbandes, daneben gibt es zwei weitere stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende. Die 13 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden von den Mitgliedern des Zweckverbandes bestellt. Daneben werden 8 Mitglieder als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Rheinland-Pfalz durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Seite: 8 von 46

9 Grundlagen- bzw. Aufbauseminare an der Sparkassenakademie Rheinland-Pfalz besucht (bei einem 2016 neu bestellten Mitglied wurde das Grundlagenseminar 2017 besucht) bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten erübrigt sich die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Kapitel Risikobericht offengelegt. Seite: 9 von 46

10 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital c) Gewinnrücklagen Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro , ,00 1) ,00 k. A. k. A , ,28 ca) Sicherheitsrück , ,00 lage d) Bilanzgewinn , ,02 2) 3) 4) k. A. 0,00 0, ,36 k. A. k. A. 0,00 k. A. k. A. Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62 CRR): k. A. k. A ,74 Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 36, 66 CRR): k. A. k. A. k. A. Immaterielle Vermögensgegenstände (Artikel 36 CRR): ,25 k. A. k. A. Abzugsbeträge am harten Kernkapital aus der Überschreitung des zusätzlichen Kernkapitals (Artikel 36 CRR); , ,10 k. A. Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) , ,10 0,00 Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 0,00 0, ,00 Tabelle: Eigenkapitalüberleitungsrechnung ,11 0, ,74 1) Abzug der Zuführung (3,8 Mio.) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR). 2) Vermögenseinlagen Stiller Gesellschafter; keine Anrechnung als Eigenmittel, da gekündigt. 3) Abzug der Vorwegzuführung (4,0 Mio.) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 4) Abzug des Bilanzgewinns (5,1 Mio.) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Seite: 10 von 46

11 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Südliche Weinstraße hat ausschließlich Kapitalinstrumente in Form stiller Vermögenseinlagen begeben. Aufgrund der erfolgten Kündigung sind diese Kapitalinstrumente seit nicht mehr anerkennungsfähig i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen Euro (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG HARTES KERNKAPITAL (CET1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0,00 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,36 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 0,00 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0, (2) 0,00 0, (2) 0,00 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0,00 84, 479, 480 0,00 Seite: 11 von 46

12 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, 0,00 26 (2) abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen ,36 0,00 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0,00 34, ,15 36 (1) (b), 37, 472 (4) ,10 0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0,00 0,00 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0,00 32 (1) 0,00 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 0,00 33 (b) 0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0,00 0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0,00 0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0,00 0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0,00 0,00 Seite: 12 von 46

13 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) 0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 0,00 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 48 (1), 470 (2) 0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0,00 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 36 (1) (a), 472 (3) 0,00 36 (1) (I) 0,00 0,00 0, davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 0, , , b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 0, davon:... 0, Seite: 13 von 46

14 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt ,10 36 (1) (j) , ,10 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,11 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0,00 51, 52 0,00 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 0, (3) 0, (3) 0,00 0,00 85, 86, 480 0, (3) 0,00 0,00 0,00 0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0,00 0,00 56 (b), 58, 475 (3) 0,00 0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0,00 0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0,00 Seite: 14 von 46

15 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ , ,10 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon: immaterielle Vermögenswerte , (4) davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c davon 0,00 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0, (10) 0,00 477, 477 (3), 477 (4) (a) 0,00 467, 468, 481 0, davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 0, davon:... 0, Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0,00 56 (e) ,10 36 (1) (j) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,00 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,11 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember ,00 0,00 0,00 62, , (4) ,00 0, (4) 0,00 Seite: 15 von 46

16 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0,00 87, 88, 480 0, (4) 0,00 50 Kreditrisikoanpassungen ,74 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen , ,00 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0,00 0,00 66 (b), 68, 477 (3) 0,00 0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0,00 0,00 0,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Seite: 16 von 46

17 davon Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c davon 0,00 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0, (10) (a) 0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0,00 467, 468, 481 0, davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0, davon:... 0, Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) ,74 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,85 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon:... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0,00 0,00 0,00 0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 0,00 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 0,00 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) Seite: 17 von 46

18 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,69 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 17,79 92 (2) (a), Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 17,79 92 (2) (b), ,69 92 (2) (c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer ,44 CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer ,44 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 0,00 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 0,00 CRD ,79 CRD ,51 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), ,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) ,00 62 Seite: 18 von 46

19 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) , , Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 0,00 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0, (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente 0, (3), 486 (2) und (5) 0, (4), 486 (3) und (5) 0, (4), 486 (3) und (5) , (5), 486 (4) und (5) 0, (5), 486 (4) und (5) Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 19 von 46

20 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt Risikobericht wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Südliche Weinstraße keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Betrag per (Euro) Standardansatz ,74 Unternehmen ,44 Mengengeschäft ,42 Durch Immobilien besicherte Positionen ,81 Sonstige Posten ,07 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,00 Interner Modellansatz 0,00 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,00 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,00 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0,00 Vereinfachtes Verfahren 0,00 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0,00 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz ,79 Standardansatz 0,00 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0,00 CVA Risiken Fortgeschrittene Methode 0,00 Standardmethode 741,32 Auf der Laufzeitmethode basierend 0,00 Gesamtsumme ,86 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 20 von 46

21 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar. Seite: 21 von 46

22 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers s TEUR Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Eigenmittelanforderungen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen DE ,00 Summe Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Seite: 22 von 46

23 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 23 von 46

24 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungspositionen zusammen. Verbriefungsrisikopositionen hatte die Sparkasse Südliche Weinstraße im Jahr 2016 nicht im Bestand. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Seite: 24 von 46

25 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Seite: 25 von 46

26 TEUR Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU OGA Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen 1 Die PWB sind nicht nach Branchen aufgegliedert. Der Ausweis erfolgt im Mengengeschäft. Seite: 26 von 46

27 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Seite: 27 von 46

28 Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Sobald uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall ggf. zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen bestimmt sich dabei grundsätzlich aus dem geschätzten Ausfallrisiko, das sich als Differenz zwischen Engagementgröße und Realisationswert der angesetzten (geschätzten) Sicherheiten aus der Sicht am Bilanzstichtag ergibt. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, werden die spezifischen Kreditrisikoanpassungen aufgelöst. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 152 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 433 TEUR. In der nachfolgenden Übersicht erfolgt aufgrund einer Vielzahl von Kleinbeträgen und nicht wesentlicher Gesamtsumme keine detaillierte Aufschlüsselung der Direktabschreibungen sowie der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen. Da die PEWB und die PWB nicht auf Einzelvertragsebene vorliegen, werden diese jeweils nur als Gesamtsumme angegeben. Seite: 28 von 46

29 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PEWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung (+) / Auflösungen (-) von EWB / PEWB / PWB / Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Privatpersonen k. A ) Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden k. A Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe k. A Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck k. A k. A k. A k. A k. A Seite: 29 von 46

30 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PEWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung (+) / Auflösungen (-) von EWB / PEWB / PWB / Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 1) inkl. Nettozuführungen/Auflösungen PEWB und PWB Hinsichtlich der geografischen Verteilung entfallen sämtliche notleidenden Forderungen auf Deutschland. Bei den überfälligen Forderungen entfällt nur ein geringer Teilbetrag in Höhe von 258 TEUR auf Gebiete außerhalb Deutschlands. Auf eine tiefergehende geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR) wird daher verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge TEUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Pauschale Einzelwertberichtigungen k. A k. A. 407 Rückstellungen k. A. 319 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen k. A k. A Seite: 30 von 46

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