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1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Landesprogramm Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf durch an folgende -Anschrift MBWSV NRW Düsseldorf nachrichtlich an die jeweils zuständige Bezirksregierung Dezernat 35 Antragsdatum: Antragsteiler/Antragstellerin Gemeinde: Stadt Gladbeck Gemeindekennziffer: 140 Anschrift der Gemeinde (Straße/PLZ/Ort): Willy-Brandt-Platz 2, Gladbeck Auskunft erteilt: Michael Freudiger und Kerstin Timm Telefon: 02043/ adresse: 2. Maßnahme Vorhaben (Stichwort): Kita-Neubau Kortenkamp Durchführungszeitraum des Vorhabens von: bis : (Bitte für jedes einzelne Vorhaben ein gesondertes Antragsformular nutzen) 3. Finanzierungsplan für das beantragte Programmhr Gesamtkosten davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben abzgl. Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) zuwendungsfähige Gesamtausgaben beantragte Förderung (Nr. 4) Fördersatz (90 %) bewilligte/beantragte Förderung durch andere Fördergeber 0 (ohne Nr. 3.5) 3.7 Eigenanteil

2 4. Beantragte Förderung Finanzierungsplan Gesamt in davon 2017 davon Zuwendungsfähige Ausgaben Eigenanteil in 10 % Beantragte Zuwendung Maßnahmebeschreibung und Begründung 5.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme Zur Verbesserung des Betreuungsangebotes und damit auch zur Aufwertung der Infrastruktur im Gladbecker Stadtteil Brauck soll im Stadtteil eine neue Kindertageseinrichtung auf dem Gelände einer ehemaligen Sportplatzanlage errichtet werden. In den Stadtteilen Brauck/Rosenhügel fehlen allein bei der Versorgung 3-6jähriger Kinder 89 Plätze in Kindertageseinrichtungen. Hier soll eine neue 4-Gruppen-Anlage für insgesamt 80 Kinder, davon 16 U3-Kinder geschaffen werden. Die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung zeigt einen hohen Ausbaubedarf für die institutionelle Betreuung 3 - öjähriger Kinder für den Gladbecker Süden. Allein im zusammengefassten Kindergartenwohnbereich der Stadtteile Butendorf, Brauck und Rosenhügel fehlen 119 Kita-Plätze. Die Notwendigkeit zum Platzausbau wird durch die Zahl der zugewiesenen Kinder der Asylbewerber im Alter von 0 bis zum Beginn der Schulpflicht verstärkt. Die Altersgruppe der Asylbewerberkinder umfasste bis Ende 2015 insgesamt 101 Kinder. Auf die Altersgruppe 3 Jahre bis zum Beginn der Schulpflicht entfielen allein 52 Kinder. Auch die Erfüllung dieser Rechtsansprüche auf eine Kindertagesbetreuung erhält unter dem Gebot eines möglichst frühzeitigen Spracherwerbs und eines gelingenden Überganges von der Kita in die Schule eine besondere Bedeutung. Der Spracherwerb ist damit ein wichtiger Schlüssel für eine gelungene Integration in die Stadtgesellschaft. Bei einer Einwohnerzahl in Gladbeck von entsprach die Flüchtlingsquote im Frühhr ,388 %. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung beträgt stadtweit 14,0 %. Im Vergleich dazu ist der Ausländeranteil in den Stadtteilen Butendorf mit 18,2 %, Brauck mit 22,1 % und Rosenhügel 17,2 % überdurchschnittlich hoch. Brauck ist mit 22,1 % mit Abstand der Stadtteil mit dem höchsten Ausländeranteil und dem höchsten Anteil (16,4 %) an der Gesamtbevölkerung. Ursächlich für diese Häufung ausländischer Bürger und Bürgerinnen ist das Vorhandensein relativ schlichten und älteren und damit preiswerten Wohnraumes. Um dem drängenden Bedarf zur Kindertagesbetreuung nachkommen zu können, soll eine neue Kita durch die Stadt gebaut werden, die primär nicht allein Kinder der Flüchtlinge versorgen soll, sondern ausdrücklich die Versorgung der gesamten Bevölkerung im Stadtteil sicherstellen soll. Als teilnehmende Kommune im Modellprojekt Kein Kind zurücklassen" besteht ein besonderes Interesse, auch in einem schwierigen Sozialraum, die Entwicklungschancen und Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. 19,7 % aller Kinder im Altern von 0-18 Jahren leben im Stadtteil Brauck. 20,3 % aller Neugeborenen in Gladbeck wohnen im Stadtteil Brauck. 2

3 5.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (bitte Indikatoren ankreuzen) Armut im Stadtteil 21.7 % Anteil von Empfängern von Leistungen nach SGB II bezogen auf die Alterszu gruppe 0 bis 65 Jahre liegt über dem gesamtstädtischen Durchschnitt % Anteil von Empfängern von Leistungen nach SGB II bezogen auf die Altersgruppe unter 15 Jahren liegt über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. keine Daten vorhanden. Einwohnerstruktur im Stadtteil Einwohner im Quartier: Einwohner unter 18 Jahren im Quartier: Einwohner über 65 Jahren im Quartier: ,1 % Ausländeranteil liegt über dem gesamtstädtischen Durchschnitt, zu 14,0% keine Daten vorhanden. Bildung im Stadtteil Übergangsquote von der Grundschule zum Gymnasium in % zur Gesamtzahl der Übergänge liegt unterhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts, keine Daten vorhanden, da keine Grundschule in Brauck vorhanden aber in Rosenhügel 24.6 % zu 32,6 % Tetliche Erläuterung (optional) Im Stadtteil leben mit Einwohnern 16,4 % der Gesamtbevölkerung. Die Arbeitslosenquote an der Gesamtbevölkerung beträgt stadtweit 5,5 %. Im Stadtteil Brauck sind es 6,4 %. Die sonstige Religionszugehörigkeit beträgt stadtweit 40,1 %, in Brauck liegt der Anteil bei 52,8 %. Die Geburtenrate in Brauck liegt mit 20,3 % mit deutlichem Abstand über den Raten in den anderen Stadtteilen. D. h. die meisten Geburten entfallen auf Kinder, die im Stadtteil Brauck leben und dort aufwachsen werden. 49 % aller Kinder, die zu einer Hauptschule wechseln, besuchten 2013 eine Schule in Brauck oder Rosenhügel. Siehe unter 5.1 3

4 6. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen der Maßnahmen Die angestrebte Auslastung bzw. der Kostendeckungsgrad, die Höhe und die Tragbarkeit der Folgelasten sowie die Finanzlage wurden von der Antragstellerin / dem Antragsteller geprüft und sind gesichert, 7. Erklärungen Der/die Antragsteller/in erklärt, dass 7.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten: 7.2 er / sie und im Falle der Weiterleitung der/die Letztempfänger/in zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist oder berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer); berechtigt tlw. berechtigt V nicht berechtigt 7.3 die Maßnahme in einem Satzungs- oder Maßnahmengebiet nach den Bestimmungen des BauGB gelegen ist,, im Gebiet... A" nein aufgrund einer integrierten Fach- und/oder Rahmenplanung erfolgt, einen Beitrag zur Entwicklung eines städtebaulich integrierten Standortes gern. 30, 33 oder 34 BauGB leistet, der für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche gut erreichbar ist, 4

5 7.4 ein Bau- und/oder Raumprogramm, ein Finanzierungsplan, die nach dem Gemeindehaushaltsrecht zu erstellenden Unterlagen, Genehmigungen vorliegen..: 7.5 Die baufachliche Prüfung wurde, soweit sie erforderlich ist (Wertgrenze von Euro), durchgeführt. 7.6 die Angaben in diesem Antrag vollständig und richtig sind. ^ 8. Wegen der zusätzlichen Erklärungen nach Nr. 7 dieses Antrages wird auf die Vorlage von Unterlagen (Handlungskonzepte, Baupläne etc.) bei den Baumaßnahmen verzichtet. Gladbeck, Ort/Datum ;fl. u (Rechtsverbindliche Unterschrift) (Bunte) Stadtkämmerer 5

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