Tagesstätten im Altersbereich
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1 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Alters- und Behindertenamt (ALBA) Tagesstätten im Altersbereich Konzept zur Finanzierung und Steuerung ab 2012 Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Positionierung und Gestaltung des Angebots Wirkungsziele Leistungen Pflegerische Leistungen (KVG-pflichtige Leistungen) Betreuungsleistungen Verpflegungsleistungen Transport Leistungen für die Angehörigen Ressourcen Personal Raum- und Infrastruktur Finanzierung Steuerungsaufgaben des Kantons Aufgaben leistungserbringende Organisation Vorgaben zur Leistungserbringung als Voraussetzung für den Leistungsvertrag... 7
2 Steuerung der teilstationären Angebote 2 1 Positionierung und Gestaltung des Angebots Der Kanton Bern fördert Tagesstätten im Altersbereich. Zielgruppen der Tagesstätten sind alte Menschen (i.d.r. ab 65 Jahren) mit psychogeriatrischem Betreuungsbedarf, die zuhause in intakten Strukturen leben, deren betreuende Angehörige jedoch temporäre Entlastung in ihrer Betreuungsaufgabe benötigen. Nicht Zielgruppe sind Personen ohne Betreuungsbedarf, die lediglich sozialer Kontakte bedürfen. Für diese Personen ist dieses Angebot unverhältnismässig. Für einen Bruchteil der Kosten kann ein angemessenes soziokulturelles Angebot angeboten werden. Auch nicht Zielgruppe sind Personen mit erhöhtem Pflegebedarf. Insbesondere Personen, die bettlägerig sind, die eine intensive Einzelbetreuung benötigen oder die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, an der Gemeinschaft teilzuhaben. Ebenfalls nicht Zielgruppe sind Menschen, die für länger als 12 Stunden pro Tag in der Tagesstätte sind. Für die Deckung dieses Bedarfs sind stationäre Angebote (Heime) mit einer entsprechenden Betriebsbewilligung zuständig. 2 Wirkungsziele Das Angebot der Tagesstätten hat folgende Wirkungen zum Ziel: Bezogen auf die Gäste: Die Gäste haben die Möglichkeit, im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können. Durch die ergänzende Betreuung und Tagesstruktur und durch die Entlastung ihrer betreuenden Angehörigen ist ihre Lebensqualität verbessert. Bezogen auf die Angehörigen: Die Angehörigen sind zeitlich und physisch entlastet und weiterhin in der Lage und bereit die privaten Betreuungsleistungen zu erbringen. Bezogen auf die Versorgungsziele der Alterspolitik: Durch das Stützen der familiären Betreuungsstrukturen ist der Eintritt in ein stationäres Betreuungsangebot verhindert oder hinausgezögert. Damit können in der Versorgung auch Kosten eingespart werden.
3 Steuerung der teilstationären Angebote 3 3 Leistungen Das teilstationäre Angebot der Tagesstätten setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen: 3.1 Pflegerische Leistungen (KVG-pflichtige Leistungen) Die pflegerischen Leistungen werden primär von der Hilfe und Pflege zu Hause erbracht. Sie beschränken sich während dem Aufenthalt der Gäste in der Tagesstätte auf die psychogeriatrische Grundpflege (Begleitung in den ATL) und bei Bedarf auf die Verabreichung von Medikamenten. Die Pflegeleistungen sind mit den betreuenden Angehörigen oder mit der Hilfe und Pflege zuhause koordiniert. Sie sind in standardisierter Form geplant und erfasst. 3.2 Betreuungsleistungen Die Betreuungsleistungen erfolgen im Rahmen eines Betreuungskonzepts. Sie sind auf den Betreuungsbedarf der einzelnen Gäste ausgerichtet. Dabei stehen Gruppenaktivitäten im Vordergrund. Dies sind insbesondere folgende Angebote: Gespräche und Diskussionen Information und Austausch Bewegung und Sport Spiel und Spass Unterhaltung Beschäftigung Aufenthalt im Freien Gezieltes Aufbauen und Stärken von Fähigkeiten (Gedächtnistraining, manuelle Geschicklichkeit) 3.3 Verpflegungsleistungen Als Verpflegungsleistungen werden Mittagessen und eine bis zwei Zwischenmahlzeiten sowie Getränke während des ganzen Aufenthalts angeboten.
4 Steuerung der teilstationären Angebote Transport Bei Bedarf werden die Gäste zuhause abgeholt und wieder nach Hause gebracht (Transport durch die Institution oder Drittleistung). 3.5 Leistungen für die Angehörigen Die Angehörigen werden über das Angebot der Tagesstätte und über das Befinden und die Entwicklung der angehörigen Gäste informiert. Bei anstehenden Entscheidungen und in schwierigen Situationen werden sie beraten. 4 Ressourcen 4.1 Personal Zur Bereitstellung der Leistungen sind die personellen Ressourcen sicher zu stellen, die zur Betreuung der Zielgruppe erforderlich sind. Primär braucht es Personal, dessen Qualifikation in der gerontologischen Betreuung liegt (z.b. Betagtenbetreuerin, Fachangestellte Betreuung). Qualifikationen im Bereich der Aktivierungstherapie ergänzen die Kernkompetenzen im Personalbereich. Sozialkompetentes Assistenzpersonal mit Grundkenntnissen in der Pflege und Betreuung alter Menschen können einen grossen Anteil der Betreuungsleistungen abdecken. Das Assistenzpersonal ist durch qualifiziertes Betreuungspersonal anzuleiten und zu überwachen. Auch freiwillige Mitarbeitende können in der Betreuung der Gäste eingesetzt werden. Diese bedürfen jedoch einer engen Begleitung und gezielten Unterstützung in ihrer Aufgabe. 4.2 Raum- und Infrastruktur Für das teilstationäre Betreuungsangebot der Tagesstätten sind folgende Räume notwendig: Gemeinschaftsraum
5 Steuerung der teilstationären Angebote 5 Essraum (eine Küche von Vorteil) Gruppen- und Therapieräume Ruheraum Garten bzw. geschützter Aufenthalt im Freien Nasszellen administrative Räume
6 Steuerung der teilstationären Angebote 6 5 Finanzierung Zur Finanzierung der Kosten stehen der Tagesstätte folgende Einnahmen zur Verfügung: Tarife, die der Gast bezahlt Leistungsbezogene Beiträge des Kantons Beiträge der Krankenkassen (sind zwischen Tagesstätten und den Versicherern auszuhandeln) 6 Steuerungsaufgaben des Kantons Der Kanton übernimmt folgende Steuerungsaufgaben: Bedarfsanalyse und Angebotsplanung unter Berücksichtigung vorhandener Altersplanungen der Gemeinden Vereinbarung von Leistungsverträgen mit Tagesstätten und Sicherstellung der übergeordneten Aufsicht Festlegung der Pauschalen pro Betreuungstag Abrechnung der Pauschalen pro Betreuungstag 7 Aufgaben leistungserbringende Organisation Die Tagesstätten bzw. deren Trägerschaften nehmen folgende Aufgaben wahr: Sicherstellen der Leistungen der Krankenversicherer (im Rahmen der noch auszuhandelnden Lösung) Vereinbarung des Leistungsvertrags mit der GEF Sicherstellung der bedarfsgerechten Betreuung und Pflege Trägerschaft: Sicherstellen der Aufsicht
7 Steuerung der teilstationären Angebote 7 8 Vorgaben zur Leistungserbringung als Voraussetzung für den Leistungsvertrag Mit dem Leistungsvertrag werden folgende minimalen Voraussetzungen (analog zu den Betriebsbewilligungen im stationären Bereich) vereinbart: Aktuelles Betriebskonzept Leitbild Organisation (Organigramm, Kompetenzenregelung) Personalmanagement Finanzmanagement Definierte Trägerschaft mit klar festgelegter Aufsichtsfunktion Qualifizierte und geeignete operative Leitung mit definierter Verantwortlichkeit Ausreichendes Fachpersonal Mindestens 200 Stellenprozente qualifiziertes Fachpersonal Zum Fachpersonal zählen Betagtenbetreuerinnen und Aktivierungstherapeutinnen sowie das Pflegefachpersonal der Funktionsstufen 2 und 3 Ausreichende Kapazitäten zur Betreuung im Umfang von mindestens 25 Stellenprozenten pro Gast (Fach- und Assistenzpersonal, exklusive freiwillige Mitarbeitende) Führen einer aktualisierten Betreuungsdokumentation Personalien Gästespezifische Informationen Standardisierte Betreuungsplanung Standardisierte Erfassung der Betreuungsleistungen Ausreichende Infrastruktur mindestens 10 m 2 pro Gast Ruhemöglichkeit für die Gäste Ausreichende sanitäre Anlagen
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