Haushaltsgesetz 2018/2019 Kapitel 1040 Titel 33493, 33494, 68407, 89370, 89393, 89394

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 04. Oktober 2017 Jugend und Familie Tel.: (9227) III B carsten.weidner@senbjf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Haushaltsgesetz 2018/2019 Kapitel 1040 Titel 33493, 33494, 68407, 89370, 89393, Kapitelübergreifender Bericht zum Kitaausbau 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom Berichtsauftrag Nr.: BJF 71 (Synopse lfd. Nrn.: 149, 150, 163, 201) Kapitel 1040 Titel Ansatz 2016: Ansatz 2017: Entwurf Ansatz 2018: Entwurf Ansatz 2019: Ist 2016: ,17 Verfügungsbeschränkungen 2017: 0,00 Aktuelles Ist (Stand: ) ,74 Kapitel 1040 Titel Ansatz 2016: Ansatz 2017: Entwurf Ansatz 2018: Entwurf Ansatz 2019: Ist 2016: ,66 Verfügungsbeschränkungen 2017: 0,00 Aktuelles Ist (Stand: ) 0,00

2 2 Kapitel 1040 Titel Ansatz 2016: Ansatz 2017: Entwurf Ansatz 2018: Entwurf Ansatz 2019: Ist 2016: ,62 Verfügungsbeschränkungen 2017: 0,00 Aktuelles Ist (Stand: ) ,00 Kapitel 1040 Titel Ansatz 2016: Ansatz 2017: Entwurf Ansatz 2018: Entwurf Ansatz 2019: Ist 2016: ,42 Verfügungsbeschränkungen 2017: 0,00 Aktuelles Ist (Stand: ) ,73 Kapitel 1040 Titel Ansatz 2016: Ansatz 2017: Entwurf Ansatz 2018: Entwurf Ansatz 2019: Ist 2016: ,67 Verfügungsbeschränkungen 2017: ,26 Aktuelles Ist (Stand: ) ,30 Kapitel 1040 Titel Ansatz 2016: Ansatz 2017: Entwurf Ansatz 2018: Entwurf Ansatz 2019: Ist 2016: ,62 Verfügungsbeschränkungen 2017 (Stand: ): 0,00 Aktuelles Ist (Stand: ) ,57 Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

3 3 SenBildJugFam wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen: Lfd. Nummer 149 der Gesamtsynopse: Wie hat sich die Anzahl der Kita-Plätze U3 und Ü3 jeweils in den Jahren seit 2011 in den einzelnen Bezirken und in Berlin insgesamt entwickelt? Wie viele zusätzliche Kita-Plätze U3 und Ü3 sollen in 2018 und 2019 geschaffen werden? Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in den Kitas U3 und Ü3 seit 2011 in Berlin verbessert? Welche weiteren Verbesserungen für U3 und Ü3 sind für 2018 und 2019 geplant? Wie ist der hohe ndh-anteil zur Partizipation an der weiteren Verbesserung des Betreuungsschlüssels definiert? Wie sind Stand/Konditionen des 2017 neu gestarteten Bundesprogramms zum Kitaausbau? Was ändert sich? Wie ist der Mittelfluss aus dem bisherigen und aktuellen Bundesprogramm zum Kitaausbau: wie viele Mittel sind gebunden bzw. noch verfügbar? Wie ist die bisherige Gesamtbilanz der Mittelverwendung aus dem Bundesprogramm ? Wie viele Plätze wurden/werden geschaffen? Welche Durchschnittssätze legt der Senat 2018 und 2019 bei der Bemessung der Förderbeträge für Ausbau/Neubau jeweils zugrunde? Wie ist der Stand der Lösung der Probleme, die im Ausbaubericht 2016 (Drs. 18/0243) dafür verantwortlich gemacht wurden, dass nicht alle verfügbaren Mittel gebunden werden konnten (z.b. zeitliche Differenz zwischen Verfügbarkeit der Mittel und Erteilung der Baugenehmigungen, Verfügbarkeit über die Grundstücke )? Wie steht der Senat dazu, den Kitaausbau u.a. dadurch zu fördern, dass Träger auch für unbebaute Grundstücke Erbpachtverträge zu Sonderkonditionen schließen können? In welcher Art und Weise und zu welchen Konditionen finanziert der Senat im Haushalt 18/19 die Sanierung bestehender Kitas bei freien Trägern und den Eigenbetrieben? Lfd. Nummer 150 der Gesamtsynopse Welche Mittel werden insgesamt zum Kita-Ausbau bereitgestellt? Wie viele dieser Mittel sind Bundesmittel? Wie groß ist der Anteil der zum Ausbau vorgesehenen Mittel, aus dem tatsächlich Kitaplätze geschaffen werden? Welcher Anteil wird für administrative Zwecke ausgegeben? Lfd. Nummer 163 der Gesamtsynopse Wie stellt der Senat eine zügige Umsetzung des Ausbaus sicher? Lfd. Nummer 201 der Gesamtsynopse Auf welcher Grundlage erfolgte die Berechnung der Gesamtsumme? Wie viele Kitaplätze sollen hierdurch geschaffen werden? Wie viele Kitaplätze sind in den Jahren 2007 bis 2016 zu welchen jährlichen Durchschnittskosten pro Kitaplatz geschaffen worden? Decken die eingestellten Ausbaumittel den prognostizierten Bedarf an Kitaplätzen? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen.

4 4 Berlin als wachsende Stadt sieht weiterhin einer dynamischen Bevölkerungsentwicklung auf Grund von Zuzug aus dem In- und Ausland sowie steigender Geburtenzahlen entgegen. Insbesondere ist ein starkes Bevölkerungswachstum der Zielgruppe der Kinder mit einem Anspruch auf ein Angebot der Kindertagesbetreuung (Kinder im Alter von 0 bis unter 7 Jahren) zu verzeichnen. Mit Stichtag und ist die Zielgruppe der unter 7-Jährigen um 3,6% gestiegen. Auch der starke Zugang von Flüchtlingskindern sowie die Anhebung des Einschulungsalters zum Schuljahr 2017/2018 tragen zu einer starken Nachfrage nach Kindertagesbetreuungsplätzen bei. Der erforderliche Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung wird durch die bestehenden Landes- sowie Bundesprogramme kontinuierlich unterstützt. Die Zahl der Kindertageseinrichtungen hat sich von 2009 bis 2016 um über 530 auf über erhöht. Die Zahl der belegten Plätze zum Stichtag eines Jahres ist in den letzten Jahren jeweils um rund bis gestiegen (siehe Anlage). Die Zahl der betreuten Kinder zum Ende des Kitajahres 2015/2016 lag um ca Kinder über dem Niveau des Kitajahres 2012/2013. Insbesondere durch die Bereitstellung von Landesmitteln wurden in den Jahren 2012 bis Projekte gefördert, mit deren Hilfe über neue Kita-Plätze entstanden. Hierfür wurden Mittel in Höhe von rund 62 Millionen EUR investiert. In 2017 werden weitere Projekte im Umfang von ca. 49 Mio. EUR anteilig gefördert werden. Es entstehen rund neue Plätze. Seit 2016 werden die Landesmittel um Bundesmittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF) ergänzt. Für die Jahre 2016 bis 2018 standen bzw. stehen hier Mittel in Höhe von insgesamt 41,8 Mio. EUR zur Verfügung. Im Landesprogramm Auf die Plätze, Kitas, los! betrugen die durchschnittlichen Fördersummen EUR in 2012 (2.219 Plätze), EUR in 2013 (4.818 Plätze), EUR in 2014 (2.483 Plätze), EUR in 2015 (2.929 Plätze) und EUR in 2016 (3.785 Plätze) pro Platz. Der starke Anstieg der durchschnittlichen Förderhöhe pro Platz in 2016 resultiert insbesondere aus der Tatsache, dass erstmals auch Projekte des Neu- und Erweiterungsbaus unterstützt wurden. Von den durchschnittlichen Fördersummen je Platz sind die durchschnittlichen Gesamtkosten je Platz zu unterscheiden, zu denen keine Erhebungen vorliegen. Die mit dem Gesamtbericht Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2016 (rote Nr G vom ) geplanten durchschnittlichen Kosten für 2016 und die Folgejahre belaufen sich auf rund EUR je Platz. Anhand der Entwicklung im Landesprogramm 2017 ist zu erkennen, dass die durchschnittlichen Kosten diesen Wert erreichen werden. Dies ist insbesondere in steigenden Baukosten und der vermehrten Förderung von Neubauvorhen begründet. In den Jahren 2018/19 werden im Rahmen des Landesprogramms insgesamt 89,4 Mio. EUR bereitgestellt. Hiervon sind 60 Mio. EUR bei 1040/89370 veranschlagt. Weitere 29,4 Mio. EUR entstammen dem oben genannten Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes und sind im Kapitel 2920/89370 veranschlagt. Diese Mittel sind bereits in erheblichem Umfang förderrechtlich gebunden und fließen sukzessive. Der Dienstleister GSE ggmbh erhält ein Entgelt in Höhe von 1,6 % brutto der jeweils an den Förderempfänger geflossenen Mittel. Durch die U3-Bundesprogramme konnten seit 2008 insgesamt Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 141 Millionen EUR unterstützt werden. Hier diente die Förderung der Sicherung von Kita-Plätzen (16.800) sowie der Schaffung von neuen Betreuungsangeboten (über Plätze). Im Bundesprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 betrugen die durchschnittlichen Fördersummen je Platz für Plätze

5 5 für unter Dreijährige (U3) EUR. Im Zeitraum des Folgeprogramms 2013 bis 2014 stiegen die durchschnittlichen Fördersummen pro Platz für U3-Plätze auf EUR an. Das 3. Bundesprogramm 2015 bis 2018 ist noch nicht gerechnet. Für die bewilligten Bundesmittel (rd. 27,1 Mio. EUR) sollen ca zusätzliche U3-Plätze entstehen, das entspricht durchschnittlichen Fördersummen von EUR je Platz. Die Mittel im auslaufenden Bundesprogramm 2015 bis 2018 sind vollumfänglich gebunden. Aktuell sind ca. 16,7 Mio. EUR gerufen. Von den geplanten neuen Plätzen sind bisher 840 Plätze fertiggestellt und werden zur Belegung angeboten. Diese Zahl wird sich bis zum Jahresende 2017 auf ca Plätze erhöhen. Das dem neuen Bundesprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung zugrundeliegende Bundesgesetz wurde am veröffentlicht. Berlin stehen Bundesmittel in Höhe von insgesamt EUR, anteilig für die Jahre 2018 und 2019 jeweils rd. 14,6 Mio. EUR, zur Verfügung. Die Mittel fließen vollumfänglich in den Platzausbau. Wesentliche Änderung ist, dass die Schaffung von Plätzen für Kinder von 0 Jahren bis zur Einschulung gefördert werden kann. Die Bindung an Plätze für unter Dreijährige. Am wurde der Trägeraufruf gestartet. Momentan liegen 23 Projektanträge vor. Förderzusagen konnten bisher 4 Projekten für 140 Plätze im Kostenumfang von ca. 1 Mio. EUR gemacht werden. Die in den Jahren 2018 und 2019 für den Kitaausbau geplanten Haushaltsansätze im Überblick: 2018 in Mio. EUR 2019 in Mio. EUR Bundesprogramm ,6 14,6 Landesprogramm 30,0 + 29,4 (KInvF) 30,0 Gesamt 74,0 44,6 Zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen werden über das Landes- und Bundesprogramm hinaus standardisierte modulare Bauformen genutzt werden. Aus Mitteln des SIWANA III in Höhe von 75 Mio. EUR wird das Programm zur Errichtung von Systembau-Kitas (Mobile Kita-Bauten MOKIB) finanziert. Erste Kitas sollen Ende 2018 fertiggestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die auf der Basis des Berichts zur Kitaentwicklungsplanung 2016 gebildeten Haushaltsansätze geeignet sind, eine bedarfsgerechte Versorgung mit Angeboten der Kindertagesbetreuung sicherstellen zu können. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Antragslage in den Ausbauprogrammen. Die mit Bauvorhen verbundenen Risiken (Baukostensteigerungen) sind zu beobachten. Mit dem Bericht zum Landesprogramm (Drucksache 18/0243) wurde auch auf Hürden aufmerksam gemacht, die dazu führen können, das beantragte Projekte nicht oder nur verzögert umgesetzt werden können. Die mit den einzelnen Projekten verbundenen Planungs- und Bauprozesse sind dei so individuell und vielgestaltig, dass Problemlagen häufig nur einzelfallbezogen gelöst werden können. Die beteiligten Senatsverwaltungen, Bezirke und Verbände arbeiten in einer eigenen Projektstruktur an der Verkürzung von Verfahren und der Lösung wiederkehrender Probleme. Zusätzlich beim Dienstleister angesiedelte Experten sollen die antragstellenden Träger 2018 umfassend beraten. Ämterlotsen werden die Träger durch das Verfahren in den Bezirksämtern begleiten und Kontakte herstellen.

6 6 Primäres Ziel von Bundes- und Landesprogramm ist die Förderung von Projekten, durch die neue Plätze in der Kindertagesbetreuung entstehen. Gemäß Förderrichtlinie des Landesprogramms ist die Förderung von Erhaltungsmaßnahmen zur Sicherung von Plätzen im Einzelfall er möglich, wenn ohne diese die vorhandenen Plätze nachweislich wegfallen würden, also bspw. eine behördliche Schließung wegen akuter Mängel droht. Die Förderkonditionen gelten in diesen Fällen analog der Regelförderung nach Förderrichtlinie. Im Bundesprogramm ist eine vergleichbare Ausnahmeregelung vorgesehen. Für Sanierungsmaßnahmen in Kitas auf landeseigenen Liegenschaften stehen den Bezirken Mittel im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) bei 2710/51950 bis zur Verfügung. Die Verge von Erbbaurechten mit Sonderbedingungen auch für unbebaute Grundstücke zur Errichtung von Kita-Neubauten in Regionen mit besonderem Ausbaubedarf kann zusätzliche Ausbaupotentiale erschließen. Dieser Sachverhalt ist Gegenstand der Erörterung im Rahmen der Projektstruktur zur Förderung des Kitaausbaus. Parallel zum erforderlichen Ausbau der Angebote in der Kindertagesbetreuung wird eine Verbesserung des Personalschlüssels insbesondere in der Betreuung der unter 3jährigen schrittweise umgesetzt. Die nachfolgenden Tellen weisen die Fachkraft-Kind-Relation seit 2011 und die mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz 2016 folgenden Verbesserungen für die unter Dreijährigen aus. Eine pädagogische Fachkraft betreut(e): vor Vollendung des zweiten Lebensjahres: Ganztagsförderung 5 4,5 4,25 4 3,75 Teilzeitförderung 6 5,5 5, Halbtagsförderung 8 7,5 7, nach Vollendung des 2. Lebensjahres und vor Vollendung des 3. Lebensjahres: Ganztagsförderung 6 5,5 5,25 5 4,75 Teilzeitförderung 7 6,5 6, Halbtagsförderung 9 8,5 8, nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt: 2011 Ganztagsförderung 9 Teilzeitförderung 11 Halbtagsförderung 14

7 7 Gleichzeitig wurde die Freistellung für Leitungsaufgen ausgeweitet. Erfolgte eine Freistellung bis zum bei 120 Kindern ist dies nunmehr seit dem Kindern der Fall (zwischen und erfolgte eine Freistellung bei 110 Kindern). Darüber hinaus hat der Senat am 18. Juli 2017 ein Änderungsgesetz zum KitaFöG beschlossen, mit dem eine weitere Verbesserung (Freistellung 90 Kindern) umgesetzt werden soll, welches sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet. Zusätzliches Personal wird zur Verfügung gestellt zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in Tageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlichen Anteil dieser Kinder ( 11 Abs. 3 b Kindertagesförderungsgesetz i.v. mit 4 Abs. 8 und 17 Kindertagesförderungsverordnung), d.h. wenn in einer Tageseinrichtung der Anteil an Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache mindestens 40 vom Hundert beträgt, werden zur Unterstützung der gezielten sprachlichen Förderung der Kinder, der Elternarbeit sowie der interkulturellen Erziehung zusätzliche Fachkräfte eingesetzt. In diesen Einrichtungen wird jedem Kind nichtdeutscher Herkunftssprache ein Personalzuschlag von 0,017 Stellen zugeordnet. In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

8

9 Anlage zum Bericht BJF 71 Belegte Plätze nach Einrichtungsbezirk 2011 bis 2016 (Stichtag d. J.) Einrichtungsbezirk unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin (Quelle: ISBJ Kita) Steigerung zum Vorjahr (solut) zu 2016 Steigerung in % 2011 zu 2016 (in %) Einrichtungsbezirk unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter unter 3 3 und älter Mitte ,4% 16,6% Friedrichshain-Kreuzberg ,1% 13,3% Pankow ,2% 24,6% Charlottenburg-Wilmersdorf ,4% 17,5% Spandau ,3% 23,8% Steglitz-Zehlendorf ,0% 18,8% Tempelhof-Schöneberg ,5% 15,7% Neukölln ,9% 12,8% Treptow-Köpenick ,6% 23,7% Marzahn-Hellersdorf ,2% 23,6% Lichtenberg ,1% 35,2% Reinickendorf ,1% 20,9% Berlin ,7% 20,2% (Quelle: ISBJ Kita)

Friedrichshain.Kreuzberg!setzt!dieses!Fachstellenkonzept!aus!Personalmangel!gegenwärtig!nicht!mehr!um.!

Friedrichshain.Kreuzberg!setzt!dieses!Fachstellenkonzept!aus!Personalmangel!gegenwärtig!nicht!mehr!um.! Synopse(zu(den(Berichten(der(Bezirke(auf(die(Berichtswünsche(der(PIRATEN(in(der(42.(Sitzung( des(hauptausschusses(vom(27.09.2013(zur(sitzung(des(ua(bezirke(am(25.11.2013( Bericht(der(Bezirke( Charlottenburg.Wilmersdorf:http://www.parlament.berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17.1000.I.3.v.pdf

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