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1 Anmeldung Ich/ Wir nehmen am Ranzeler Karnevalszug teil als: Gruppennr. Großwagen mit Personenbeförderung. Anzahl der Personen: Eine gültige Betriebserlaubnis+Tüvgutachten und Versicherungsnachweis sind Voraussetzung. Zugmaschine: Kennzeichen: Fahrer: Nachladen Adresse: Anzahl Ordner: Ein gültiger Bremstest und der Versicherungsnachweis sind Voraussetzung. Zugmaschine: Kennzeichen: Fahrer: 1 Nachladen Adresse: Anzahl Ordner: Fußgruppe Anzahl der Personen: Bagagewagen wie Motivwagen Verantwortlicher Ansprechpartner der Gruppe: Name: Strasse: Ort: Telefon: E.Mail: Bauplatz: Niederkassel,den Unterschrift: Anmeldeschluss: mit allen Unterlagen. Ohne schriftliche Anmeldung termingerecht mit allen Unterlagen ist keine Zulassung möglich!!!!

2 Als Anlage Checkliste zur Zuganmeldung Checkliste zum Anmeldeformular zur Teilnahme am Karnevalszug in Ranzel am Großwagen mit Personenbeförderung. Unterlagen für die Zuganmeldung! 1. Gültiges TÜV-Gutachten, bzw. Betriebserlaubniss des Anhängers. 2. Kopie des Fahrzeugscheines des Zugfahrzeuges. 3. Versicherungsnachweis des Zugfahrzeuges. 4. Bestätigung für die Bereitstellung der Begleitpersonen. 5. Einhaltung der Bauvorschriften für Brauchtumsveranstaltungen. Unterlagen für die Zuganmeldung! 1. Gültiger Bremstest, bzw. Betriebserlaubniss des Anhängers. 2. Kopie des Fahrzeugscheines des Zugfahrzeuges. 3. Versicherungsnachweis des Zugfahrzeuges. 4. Bestätigung für die Bereitstellung der Begleitpersonen. 5. Einhaltung der Bauvorschriften für Brauchtumsveranstaltungen 2 Fußgruppen mit Bagagewagen,oder Pferd mit Kutsche. Bei Benutzung eines Leihwagens: 1. Kopie des Fahrzeugscheines 2. Versicherungsnachweis zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung Teilnahme mit Kutsche und Pferd: 1. Gutach ten für Pferdebespannte Fahrzeuge der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Für Handwagen gelten zur Zeit keine besonderen Vorschriften. Die Benutzung von selbstfahrenden Rasenmäher oder ähnliches ist verboten.

3 Als Anlage einen Auszug aus dem Merkblatt der Bauvorschriften für Anhänger! Merkblatt aus den Bauvorschriften! Großwagen mit Personenbeförderung 1. Die Gesamtlänge des Wagen darf 10 Meter nicht überschreiten. 2. Der Wagen braucht ein gültige Betriebserlaubnis oder Tüvgutachten. 3. Die Gesamtbreite darf 2,50Meter nicht überschreiten. 4. Die Bodenhöhe zur Strasse muss maximal 300mm sein. 5. Die Brüstungshöhe darf 1 Meter nicht unterschreiten. 6. Der Anhänger benötigt eine Einschlagbegrenzung von 60 Grad. 7. Das zulässige Gesamtgewicht darf durch Einbauten und Aufbauten nicht überschritten werden. 8. Das Fahrzeug benötigt zur Teilnahme Wagenordner. Bis 6 Meter Länge 2Ordner,bis 10 Meter Länge 4 Ordner. 9. Das Zugfahrzeug muss das zulässige Gesamtgewicht ziehen können. 10. Das Zugfahrzeug muss angemeldet sein. 11. Das Fahrzeug benötigt zur Anmeldung den Versicherungsnachweis zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen. 12. Bei An und Abfahrten zur Veranstaltung ist Personenbeförderung verboten. 3 Bei Motivwagen gelten die gleichen Vorschriften, hier ist lediglich ein Bremstest nachzuweisen. Motivwagen dürfen nur mit einer Person besetzt sein. Bitte sehen Sie bei Ihren Planungen vor daß die baulichen Veränderungen innerhalb der Gutachtenperiode von zwei Jahren nicht grafierend sind, sonst ist eines neues Gutachten erforderlich. Bitte reichen Sie ihre Anmeldung mit allen Unterlagen fristgerecht bei der Zugleitung ein. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung. Mit karnvalistischem Gruß Reißel Alaaf Telefon: Mobil :

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5 MUSTER VERSICHERUNGSGRUPPE DIREKTION KÖLN Anschrift siehe unten Servicebereitschaft 8-21 Uhr Telefon: 0221 / jemand@microsoft.com Ort, 12/ November 2008 Kraftfahrtversicherung Versicherungsscheinnummer: K-NV-BT H Amtliches Kennzeichen: SU Herrn Karl-Heinz-Mustermann Musterstraße Musterstadt Sehr geehrter Herr Mustermann, wir bestätigen Ihnen, dass abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) auch dann Versicherungsschutz gewährt wird, wenn das Fahrzeug durch die Teilnahme an einem Festzug am zu einem anderen als in Ihrem Antrag angegebenen Zweck genutzt wird bzw. für die Zuteilung eines Kurzkennzeichens für o.g. Zeitraum gültig ist. Die Versicherung umfasst gemäß 10 a der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) auch Schäden, die durch einen mitgeführten Anhänger/Auflieger verursacht werden, der mit dem Fahrzeug verbunden ist oder sich während des Gebrauches von diesem läst und sich noch in Bewegung befindet. Das gilt auch für Schäden, die bei einer genehmigten Personenbeförderung die Insassen des Anhängers/Aufliegers erleiden, sofern die gemachten Auflagen erfüllt werden. Diese Schäden sind allerdings nur bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen gedeckt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, Ihr oben genannter Ansprechpartner hilft Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen Ihre Muster Versicherungsgruppe Schnösel Bösel 5

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