Freiwillige Feuerwehr

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1 Freiwillige Feuerwehr

2 Die Ausbildungstreppe Freiwillige Feuerwehr Stadt Sulingen Ausbildung Die Ausbildungsinhalte sind in einer Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) bundeseinheitlich festgeschrieben und für Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Berufsfeuerwehren inhaltlich gleich. Für letztere können jedoch weitergehende länderspezifische Vorgaben existieren. Generell sind die Vorgaben der FwDV nur als Minimalanforderungen zu betrachten. Auch Gesetze, Satzungen, Vorgaben, Vorschriften, Verfahrensweisen, Verordnungen, Bedienungsanleitungen sowie auch Standard-Einsatz-Regeln für den Bereich Feuerwehr auf Orts-, Stadt-, Kreis-, Landes- und Bundesebene sind zu beachten. Nummer FwDV 1 FwDV 2 FwDV 3 FwDV 7 FwDV 8 FwDV 10 FwDV 100 FwDV 500 PDV/DV 800 PDV/DV 810 Inhalt Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzausrüstung Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Löschund Hilfeleistungseinsatz Sichern in absturzgefährdeten Bereichen Retten und Selbstretten Verkehrssicherung Sichtzeichen Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr Regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der verschiedenen Lehrgänge Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Gliederung der Taktischen Einheiten Selbstst.Trupp, Staffel, Gruppe und Zug Sitz- und Antreteordnung Fahrzeugaufstellung Einsatzablauf im Löscheinsatz Einsatz eines Zuges Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz (ergänzt 2008) Atemschutz In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Ausund Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt. Tauchen Die tragbaren Leitern Führung und Leitung im Einsatz Einheiten im ABC-Einsatz Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren Fernmeldeeinsatz Diese (für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs. Fernmeldebetriebsdienst mit dem für den Katastrophenschutz und im Speziellen die Feuerwehr relevanten Teil PDV/DV Sprechfunkdienst Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen Fernschreibverkehr, Telegrafiefunkverkehr, Sprechfunkverkehr, Fernsprechverkehr, wobei für Katastrophenschutz besonders Teil 3 Sprechfunkdienst relevant ist In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt. In einigen Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden

3 Die Ausbildungstreppe Freiwillige Feuerwehr Stadt Sulingen Die Ausbildung bei den Feuerwehren in Deutschland im Bereich Niedersachsen sowie auch Landkreis Diepholz gliedert sich in drei Teile: Die Truppausbildung, besteht aus dem Truppmannlehrgang der sich in zwei Teile aufgliedert 1. Teil = Truppmann I Lehrgang auf Landkreisebene bei der FTZ in Wehrbleck oder Barrien 2. Teil = Truppmann II Lehrgang auf Orts- oder Gemeindeebene mit einer Abschlussprüfung (Theoretisch und Praktisch) bei der FTZ in Wehrbleck oder Barrien). Zum Abschluss kann der Truppführerlehrgang.bei der NABK in Loy oder Celle besucht werden. Die technische Ausbildung wie die Ausbildung zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger Maschinisten Sonderausbildungen in den Bereichen Technische Hilfeleistung Gefahrgut. Atemschutzgerätewart Gerätewart Einsatzleitung Andere Workshops oder Seminare zum Thema Notfalltraining im Atemschutzeinsatz Neue Löschverfahren Die Führungsausbildung bildet Führungskräfte wie: Gruppenführer, Zugführer Verbandsführer aus oder bildet sie für besondere Einsätze (z. B. auf technische Hilfeleistungen oder Gefahrguteinsätze) fort. Auch die Ausbildung zum Ausbilder gehört zu den Führungslehrgängen. Auch eine Fortbildung/Lehrgang im Bereich Führungstrupp, Führungsstaffel oder Führungsstab ist dringend erforderlich. Dieses kann auf Landkreis- (FTZ) oder Landesebene (NABK) besucht werden. Nicht zu vergessen, ist für die Stadtúnd Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter der Lehrgang - Leiter einer Feuerwehr - Vollzugsbeamte Die Leitung und Betreuer der Jugendfeuerwehr/en. Auch hier sind einige Lehrgänge erforderlich. Als Betreuer/in: - Truppmann I + II - JF-Einstiegslehrgang Als stv. Jugendfeuerwehrwart/in: - Truppmann III (Truppführer) - Jugendgruppenleiterausweis Als Jugendfeuerwehrwart/in: - Gruppenführer - Jugendgruppenleiterausweis - Leiter einer Jugendabteilung

4 Ausbildungstreppe Für Jugendfeuerwehrmitglieder - in den jeweiligen Ortsfeuerwehren mit einer Jugendfeuerwehr - Alter: ab 10 Jahre

5 EBENE EINS Die Jugendfeuerwehrmitglieder Nach den Ausbildungsvorgaben der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr wird bei den Jugendfeuerwehren der Ortsfeuerwehren Groß Lessen, Klein Lessen, Lindern und Sulingen viel wert auf eine möglichst breit gefächerte Jugendarbeit gelegt. Feuerwehrdienst in Theorie und Praxis sind nicht der einzige Ausbildungsgegenstand. Gleichberechtigt daneben steht immer auch Sport, Basteln, Fahrten und sonstige Aktivitäten der allgemeinen Jugendarbeit auf dem Programm der Jugendfeuerwehren. Feuerwehrbezogene Ausbildung findet in der Jugendfeuerwehr u.a. jährlich im Rahmen der Vorbereitung auf die diversen Wettberwerbe statt. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Kreisfeuerwehrwettbewerbe der Jugendfeuerwehr, die Wettbewerbe sowie das Schlagballturnier auf Orts- und Stadtebene. Dagegen sind dem Bereich "allgemeine Jugendarbeit" Aktivitäten wie Kegeln, Bowling, Schwimmen und Basteln zuzuordnen. Ähnlich verhält es sich mit diversen Fahrten. Diese Aktivitäten machen den Jugendlichen nicht nur Spaß, sondern fördern auch das Zusammengehörigkeitsgefühl, was aus der Sicht der Feuerwehr, nicht zuletzt für die spätere Mitgliedschaft in der aktiven Ortsfeuerwehr wünschenswert ist. Der Kontakt zwischen den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und den Mitgliedern des Einsatzdienstes wird möglichst frühzeitig hergestellt. Zum einen ist der große Wissensdurst der Jugendlichen zu befriedigen; zum anderen fällt den Jugendlichen der spätere Übertritt in die aktive Wehr leichter, wenn sie bereits einige Kameraden von gemeinsamen Aktivitäten her kennen. Daher findet auch mindestens einmal jährlich eine Gesamtübung mit der jeweiligen Ortsfeuerwehr unter Beteiligung der Jugendfeuerwehr statt. Höhepunkte für die Jugendlichen sind und waren immer das Kreisjugendfeuerwehr- Zeltlager. Gerade für die ganz jungen Mitglieder der Jugendfeuerwehr ist es besonders aufregend, eine Woche- ohne Eltern- mit Gleichaltrigen zu verbringen. Die Verantwortlichen der Jugendfeuerwehren werden auch weiterhin interessante und abwechslungsreiche Jugendarbeit für die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt anbieten.

6 Ausbildungstreppe Für Ortsfeuerwehr- und Jugendfeuerwehrmitglieder - die im Einsatzdienst eingesetzt werden sollen. - Alter: ab 16 Jahre

7 EBENE ZWEI Die Ortsfeuerwehr und Jugendfeuerwehrmitglieder ab 16 Jahre Jugendfeuerwehrmitglieder können eine Doppelmitgliedschaft Jugendfeuerwehr und Einsatzdienst (Nur in die Ortsfeuerwehr ihres Wohnsitzes) beginnen. Darauf ist zu achten, das die Jugendfeuerwehrdienste und -aufgaben Vorrang haben. Lehrgänge: Auch Bürger der Stadt Sulingen können ab 16 Jahre in den Einsatzdienst (Nur in die Ortsfeuerwehr ihres Wohnsitzes) aufgenommen werden. - Erste-Hilfe-Lehrgang - Truppmann I Lehrgang - Digitalfunk-Lehrgang - Truppmann II Lehrgang

8 Ausbildungstreppe Für Ortsfeuerwehrmitglieder - die im Einsatzdienst eingesetzt werden sollen. - Alter: ab 18 Jahre

9 EBENE DREI Die Ortsfeuerwehrmitglieder Jugendfeuerwehrmitglieder (ab 18 Jahre) müssen in den Einsatzdienst (Nur in die Ortsfeuerwehr ihres Wohnsitzes) wechseln. Lehrgänge: Auch Bürger der Stadt Sulingen, kön nen ab 18 Jahre in den Einsatzdienst FF FM (Nur Ortsfeuerwehr ihres Wohnsitzes) aufgenommen werden. - Erste-Hilfe-Lehrgang - Truppmann I Lehrgang - Digitalfunk-Lehrgang - Atemschutzgeräteträger-Lehrgang - Truppmann II Lehrgang - Maschinisten-Lehrgang - Technische Hilfe-Lehrgang - ELO-Lehrgang (als Führungsgehilfe) - Neue Löschverfahren - Atemschutz-Notfalltraining - Truppmann III-Lehrgang (bei der NABK) - ELO-Lehrgang (als Führungsgehilfe)

10 Ausbildungstreppe Für Ortsfeuerwehrmitglieder - die im Einsatzdienst eine Führungsfunktion Gruppen- oder Zugführer haben. - die im Einsatzdienst eine Sonderaufgabe haben. - die im Einsatzdienst eine Führungsfunktion haben und in einem Führungstrupp/-staffel mit arbeiten müssen. - Ortsbrandmeister und stv. Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr - Ortsbrandmeister und stv. Ortsbrandmeister einer Feuerwehr mit Grundausstattung - Einheitsführer in einer Schwerpunktfeuerwehr - Einheitsführer in einer Stützpunktfeuerwehr - Einheitsführer in einer Feuerwehr mit Grundausstattung

11 EBENE VIER Die Ortsfeuerwehrmitglieder Mitglieder im Einsatzdienst mit einer Führungsfunktion oder Spezialaufgabe. Leiten von Einsätzen, nach Vorgabe der Feuerwehrdienstvorschrift 100 sowie anderen Gesetzen und Verordnungen. FF FM Nach Vorgabe der Kreisfeuerwehr: - Ausgebildeter Gruppenführer = maximal 3 Trupps - Ausgebildeter Zugführer = maximal 3 Gruppen Übernahme von Spezialaufgaben: - Ortsbrandmeister/in/stv.Ortsbrandmeister/in - Atemschutzwart/in - Gerätewart/in - Sicherheitsbeauftragte/r - Pressesprecher Lehrgänge: Für die Einheitsführer Gruppenführer/stv.Gruppenführer - Gruppenführerlehrgang (14 Tage bei der NABK) - Gruppenführer-Fortbildung (bei der FTZ) - Gruppenführer-Fortbildung (bei der NABK) - ELO-Lehrgang (als Führungsassistent) Zugführer/stv.Zugführer - Zugführerlehrgang (14 Tage bei der NABK) - Zugführer-Fortbildung (bei der NABK) - ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter) Für die Spezialaufgaben: Ortsbrandmeister/in / stv.ortsbrandmeister/in - Zugführerlehrgang - Leiter einer Feuerwehr - Vollzugsbeamten-Lehrgang (FTZ) - Zugführer-Fortbildung (bei der NABK) - ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter)

12 EBENE VIER Die Ortsfeuerwehrmitglieder Lehrgänge: Für die Spezialaufgaben: Atemschutzwarte - Gruppenführerlehrgang - Atemschutzgerätewart-Lehrgang (bei der NABK) Gerätewarte FF FM - Truppmann III Lehrgang (bei der NABK) - Gerätewart-Lehrgang (bei der NABK) - Gerätewart-Fortbildung (FTZ) Sicherheitsbeauftragte - Truppmann III Lehrgang (bei der NABK) - Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte (FTZ) Pressesprecher - Gruppenführerlehrgang (bei der NABK) - Fortbildungen für Pressesprecher (bei der NABK)

13 Ausbildungstreppe Für Ortsfeuerwehrmitglieder - die im Einsatzdienst eine Führungsfunktion (Verbandsführer) haben. - die im Einsatzdienst eine Führungsfunktion haben und in einem Führungsstab mit arbeiten müssen. - Stadtbrandmeister und stv. Stadtbrandmeister - Ortsbrandmeister und stv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr - weitere Feuerwehrmitglieder bei der FF-Stadt Sulingen, den Führungslehrgang Verbandsführer haben.

14 EBENE FÜNF Die Ortsfeuerwehrmitglieder Mitglieder im Einsatzdienst mit einer Führungsfunktion als Stadtbrandmeister oder Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr sowie deren Stellvertreter. Leiten von Einsätzen, nach Vorgabe der Feuerwehrdienstvorschrift 100 sowie anderen FF FM Gesetzen und Verordnungen. Nach Vorgabe der Kreisfeuerwehr: - Ausgebildeter Verbandsführer = maximal 4 Züge. Lehrgänge: Stadtbrandmeister/stv.Stadtbrandmeister - Verbandsführer-Lehrgang (bei der NABK) - Leiter einer Feuerwehr (bei der NABK) - Vollzugsbeamtenlehrgang (FTZ) - ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter) Ortsbrandmeister/stv.Ortsbrandmeister - Verbandsführer-Lehrgang (bei der NABK) - Leiter einer Feuerwehr (bei der NABK) - Vollzugsbeamtenlehrgang (FTZ) - ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter) Aufgaben im Führungsstab in der Einsatzleitung - Einführung in die Stabsarbeit (bei der NABK)

15 DIENSTPLAN für die Ortsfeuerwehrmitglieder Für die Ausbildung der Jugendfeuerwehr und Feuerwehrmitglieder im Einsatzdienst, ist die FwDv 2 maßgebend. FF FM Lehrgänge: Für die Einheitsführer Gruppenführer/stv.Gruppenführer - Gruppenführerlehrgang (14 Tage bei der NABK) - Gruppenführer-Fortbildung (bei der FTZ) - Gruppenführer-Fortbildung (bei der NABK) - ELO-Lehrgang (als Führungsassistent) Zugführer/stv.Zugführer - Zugführerlehrgang (14 Tage bei der NABK) - Zugführer-Fortbildung (bei der NABK) - ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter) Für die Spezialaufgaben: Ortsbrandmeister/in / stv.ortsbrandmeister/in - Zugführerlehrgang - Leiter einer Feuerwehr - Zugführer-Fortbildung (bei der NABK) - ELO-Lehrgang (als Einsatzleiter/Einsatzabschnittsleiter)

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