Änderungen vorbehalten Stand: 02. Dezember ADAC Motorboot Masters 2015 Reglement

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1 Änderungen vorbehalten Stand: 02. Dezember 2014 ADAC Motorboot Masters 2015 Reglement

2 Reglement ADAC Motorboot Masters 1. Wettbewerb Der ADAC schreibt die ADAC Motorboot Masters 2015 aus. Zum Einsatz zugelassen sind ausschließlich Boote der U.I.M. Klasse F4 und Motoren vom Hersteller Mercury (60 PS EFI). 2. Grundlagen des Wettbewerbs Die ADAC Motorboot Masters wird nach folgenden Bedingungen durchgeführt, denen sich alle Bewerber und Fahrer durch ihre Einschreibung unterwerfen: - der vorliegenden Ausschreibung und Zusatzbestimmungen des ADAC, - den Vorschriften der U.I.M. - den Sportgesetzen und Rennvorschriften des DMYV - Ausschreibungen der Veranstalter der einzelnen Wertungsläufe - Ausführungsbestimmungen und Fahrerbriefen von ADAC 3. Teilnehmer 3.1 Einzelpersonen Teilnahmeberechtigt an die ADAC Motorboot Masters sind nur ADAC, DMV und MSG-Mitglieder. Für ausländische Teilnehmer ist die ADAC und MSG Mitgliedschaft nicht vorgeschrieben. Die Fahrer müssen im Besitz einer nationalen oder internationalen Lizenz des DMYV sein. Auch die internationale Lizenz eines anderen Landes ist erlaubt. Mindestalter: Jahrgang 1999 (Mindestalter beim ersten Rennen 16 Jahre) Vor Beginn der Rennsaison müssen alle Fahrer zu ihrer eigenen Sicherheit einen Turtle-Test absolviert haben. Alle Teilnehmer müssen beim ADAC eingeschrieben sein. Die Fahrer verpflichten sich, an allen zum ADAC Motorboot Masters 2015 zählenden Veranstaltungen teilzunehmen. Nennungen nur zu einzelnen Veranstaltungen sind nicht möglich. Die Einschreibung ist vom Fahrer auf einem besonderen Vordruck zu beantragen, der beim ADAC e.v. Ressort Motorsport, Hansastraße 19, D München, erhältlich ist. Der ADAC behält sich vor Gast-Starter zuzulassen. Diese erhalten weder Punkte noch Preisgeld für die ADAC Motorboot Masters. Teilnehmer der Serie rücken in der Gesamtpunkte- und Preisgeldwertung auf. Eingeschriebene Fahrer, die aus wichtigem Grund ausnahmsweise verhindert sind und bei einem Rennen nicht antreten können, sollten einen Ersatzfahrer für ihr Boot stellen. Das eingefahrene Tagespreisgeld erhält der eingeschriebene Fahrer, ebenso die halbe Zahl der normalerweise für die Platzierung eingefahrenen Punkte. ADAC Gastfahrer und Ersatzfahrer müssen die Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an die ADAC Motorboot Masters erfüllen (Besitz einer nationalen oder internationale Lizenz und eines gültigen Turtle- Tests). Sie unterwerfen sich allen Bestimmungen des Reglements zur ADAC Motorboot Masters 2015 und den Grundlagen des Wettbewerbs definiert unter Punkt 2. Die Meldung an die Veranstalter kann nur über und mit Zustimmung des ADAC erfolgen. 3.2 Teams/Bewerber Teilnahmeberechtigt sind auch Teams/Bewerber. Ein Bewerber kann das Boot mit maximal zwei Fahrern besetzen. Alle Fahrer müssen mit der Einschreibung verbindlich benannt werden. Pro Rennen darf und muss ein Fahrer gemeldet werden. 3.1 gilt entsprechend mit allen Rechten und Pflichten.

3 4. Einschreibung Die Einschreibung für die ADAC Motorboot Masters 2015 muss bis zum beim ADAC, Ressort Motorsport, Hansastraße 19, D München vorliegen. Mit der Einschreibung beauftragen und bevollmächtigen Bewerber und Fahrer den ADAC, in ihrem Namen Nennungen für die Klasse ADAC Motorboot Masters zu den Veranstaltungen, bei denen Wertungsläufe zur ADAC Motorboot Masters 2015 durchgeführt werden, abzugeben. Der ADAC behält sich vor, Anträge auf Einschreibung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder auch später eingehende Anträge anzunehmen. Die Einschreibung ist erst nach Bestätigung durch den ADAC wirksam. 5. Teilnahmegebühr Die Einschreibegebühr beträgt für Einzelfahrer/Teams (2 Personen): EUR 500,00 (einschließlich MwSt.) Darin enthalten ist das Nenngeld für alle Veranstaltungen zum ADAC Motorboot Masters 2015 und dem Testwochenende. Das Nenngeld für die einzelnen Veranstaltungen wird vom ADAC an die Veranstalter überwiesen (Blocknennung). Mit Abgabe der Nennung, bis zum ist eine Anmeldegebühr von 500,00 per Scheck oder per Überweisung zu zahlen. Überweisungen sind auf das bei der Bayerischen Landesbank München IBAN DE , BIC: BYLA DE MM zu tätigen. Legen Sie in diesem Fall der Nennung eine Kopie der Überweisung bei. Über die Einschreibegebühr wird bei Bedarf eine Rechnung erstellt. Geht der Restbetrag nach dem beim ADAC ein, so erhöht sich die Einschreibegebühr um 100,00. Eingeschriebene Fahrer, die kein oder kein vollständiges Nenngeld gezahlt haben, können nicht am Testwochenende und somit auch nicht an den Rennen zur Serie teilnehmen. 6. Einhaltung des Reglements Zur Überprüfung des Reglements setzt der ADAC Serienkommissare ein, die zu Beginn der Saison durch einen Fahrer-Rundbrief bekannt gegeben werden. Die Serienkommissare sind befugt, jederzeit Kontrollen durchzuführen. 7. Boote Zugelassen sind ausschließlich Katamarane, die dem aktuellen gültigen U.I.M. - Reglement der Klasse F4 entsprechen. Sind notwendige Änderungen oder Ergänzungen zum gültigen Reglement erforderlich, werden diese schriftlich mit Ausführungsbestimmungen als Anlage zu den Fahrerbriefen bekannt gegeben. Nach Reparaturen ist das Boot vor dem nächsten Rennen erneut dem Serienkommissar vorzuführen. Funk ist in dem ADAC Motorboot Masters zugelassen. Die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Funk sind durch die Fahrer/Teams eigenverantwortlich einzuhalten. 8. Motoren/Propeller Zugelassen sind ausschließlich Serienmotoren, mit verkürztem Schaft des Herstellers Mercury (60 PS EFI Four Stroke, 995 ccm). Die Propeller im ADAC Motorboot Masters müssen den Bestimmungen der U.I.M. lt. Reglement entsprechen. 9. Mindestgewicht Das Mindestgewicht des Bootes muss laut U.I.M. Reglement zu jeder Zeit der Veranstaltung 350 kg inklusive Motor, Propeller, Kraftstoff und Fahrer mit seiner Ausrüstung betragen. Gewogen wird ohne Nachfüllen von jeglichen Flüssigkeiten in dem Zustand, in dem das Boot die Ziellinie überschritten hat. Wasser das sich im Boot befindet, ist vor dem Wiegen abzulassen.

4 Bei der Kontrolle des Mindestgewichtes wird der Kraftstoffbehälter des Fahrzeuges nicht entleert. Die Serienkommissare prüfen das tatsächliche Gewicht von Fahrzeug mit Fahrer. ADAC behält sich vor, bei jedem Rennen Gewichtskontrollen durchzuführen. 10. Kraftstoff Kraftstoff laut U.I.M. - Reglement 508 Es darf sich zu keiner Zeit anderer als der vorgeschriebene Kraftstoff im Kraftstoffbehälter und Kraftstoffsystem befinden. Jegliches Verändern des vorgeschriebenen Kraftstoffs ist verboten. Es dürfen keinerlei Substanzen hinzugefügt, entfernt oder in ihrer Konzentration verändert werden. Maßnahmen zum Abkühlen sind nicht zulässig. Der ADAC behält sich vor, Benzinproben bei jedem Rennen durchzuführen. 11. Teamkleidung Für das einheitliche Erscheinungsbild der Serie ist jeder Teilnehmer verpflichtet, während der Veranstaltung auf dem Rennplatz den Fahreroverall oder Teamkleidung und bei der Siegerehrung den Rennanzug zu tragen. Auf den Startsteg dürfen nur Teammitglieder (Mechaniker/ Helfer) mit Teamkleidung und festem Schuhwerk. Sollten Teammitglieder ohne Teamkleidung auf dem Startsteg sein, können seitens des ADAC Verwarnungen oder Sanktionen ausgesprochen werden. Jeder Fahrer hat fortlaufend sämtliche Sicherheitsbestimmungen der U.I.M., des DMYV, dieser Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen zu beachten. Der Fahrer der ADAC Motorboot Masters muss beim Training, Qualifikation und Rennen Sturzhelm, Pressluftsystem, eine spezielle ¾ Rettungsweste und einen Rennoverall tragen. Sturzhelm, Rettungsweste und Rennoverall müssen den gültigen Vorschriften im aktuellen U.I.M. - Reglement entsprechen. Diese persönliche Schutzausrüstung ist bei der technischen Kontrolle vorzuweisen. 12. Technische Kontrolle Der ADAC setzt für die Überwachung des Reglements zur ADAC Motorboot Masters Serienkommissare ein. Diese sind unabhängig von den Kontrollen der Technischen Kommissare des Veranstalters. Die von dem Serienkommissar vorgenommenen Überprüfungen beziehen sich auf die Boote incl. Motoren. Anfallende Montage- und Demontagearbeiten werden vom Fahrer vorgenommen. Werden keine Beanstandungen festgestellt, trägt der ADAC evtl. anfallende Materialkosten. Die Boote inklusive Motoren sind nach dem Rennen bei Aufforderung dem Serienkommissar zur Nachkontrolle vorzuführen. Bis dahin unterliegen sie den parc fermé-bestimmungen. Der ADAC behält sich vor die Steuergeräte (ECU) des Mercury 60 PS EFI Motor vor und während der Saison zur Kontrolle einzusammeln. Der ADAC behält sich vor, eigene originale Steuergeräte (ECU) der Mercury 60 PS EFI Motoren im Rahmen der Rennveranstaltungen (Freies Training, Zeittraining und Rennen) den Fahrern zuzuteilen oder unter den Fahrern zu verlosen. Fahrer die ein Steuergerät vom ADAC zugeteilt oder zugelost bekommen, müssen dieses Steuergerät einsetzen. Sollten sie das Steuergerät nicht einsetzen, oder dieses während der Veranstaltung ohne Vorankündigung an den Serienausrichter gegen ein anderes Steuergerät tauschen, so wird der Fahrer für die Veranstaltung disqualifiziert. ADAC behält sich vor, Motoren auch außerhalb des Veranstaltungsortes durch den Serienkommissar zu prüfen oder bei einer anerkannten Prüfstelle vorzuführen. Nach genauer Prüfung des Motors oder Teile davon wird das Ergebnis dem Schiedsgericht zur Entscheidung mitgeteilt. Wird die Prüfung im Rahmen einer Veranstaltung angeordnet, so bleiben die Veranstaltungsergebnisse bis zur rechtskräftigen Entscheidung unter Vorbehalt. Bei einem festgestellten Verstoß gegen das ADAC Motorboot Masters Reglement kann dieser dem Schiedsgericht der Veranstaltung zur weiteren Behandlung gemeldet werden. Auch unabhängig der Sportgerichtsbarkeit kann der ADAC bei Unregelmäßigkeiten Maßnahmen ergreifen (siehe Punkt 21).

5 12.1 Wartung der Motoren Wartung und eventueller Reparatur der Motoren während der Saison sollten durch eine autorisierte Fachwerkstatt durchgeführt werden. Die Kosten hierfür sowie die Kosten für die Ersatzteile sind von den Fahrern/Teams selbst zu tragen Wartung der Boote Für die Wartung und eventuelle Reparatur der Boote sind die Eigentümer bzw. die Fahrer/Teams selbst verantwortlich. Die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile sind von den Fahrern/Teams selbst zu tragen. 13. Fahrerbesprechung/Siegerehrung/Presse-Meeting Die Teilnahme an festgelegten Terminen, z.b. Rennen, Fahrerbesprechungen, Siegerehrungen, offizieller Fahrerempfang, Presse-Meetings, ist für alle Fahrer Pflicht. Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen, fehlende Teamkleidung u.a. wird mit Sportstrafen belegt. Im Wiederholungsfall droht Ausschluss aus der Serie. 14. Werbung An den Booten und an der Bekleidung müssen die vom ADAC vorgeschriebenen Werbeaufkleber/Werbeaufnäher im Training und Rennen angebracht sein. Sie sind nach Größe, Art, Anzahl und Anbringung festgelegt. Die Werbebestimmungen des DMYV und dieser Ausschreibung müssen eingehalten werden. Diese Werbung erfolgt unentgeltlich. Bei Auslandsrennen müssen auf dem Boot 2 U.I.M. Aufkleber angebracht sein. Die Firmen, mit denen der Bewerber/Fahrer darüber hinaus an seinem Boot, Rennoverall, Schutzhelm und Schwimmweste wirbt, dürfen nicht mit dem ADAC oder den vom ADAC vorgeschriebenen Sponsorfirmen konkurrieren und sind mit dem ADAC abzustimmen. Es dürfen nur die hierfür freigegebenen Flächen benutzt werden. Mit der Teilnahme an die ADAC Motorboot Masters erklärt sich der Fahrer/Bewerber mit der unentgeltlichen werblichen Auswertung seiner Erfolge durch den ADAC oder an der Serie beteiligter Hersteller/Sponsoren, auch durch Nutzung von Bild- und/oder Filmmaterial einverstanden Unerlaubte Werbung insbesondere am Rennboot, Startnummern, Fahrerausrüstung, Transportfahrtzeug und bei den Veranstaltungen zur ADAC Motorboot Masters Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Unternehmen, Produkte, Marken, Namen oder Ähnliches aus den folgenden Bereichen und Branchen von Sponsoren auf jeglichen Flächen des ADAC Motorboot Masters einschließlich deren Veranstaltungen zu präsentieren: Tabak und Tabakprodukte Alkohol (mit Ausnahme von Bier) Pornographie Politik Religion soziale oder beleidigende Werbung private Wett- und Glücksspielanbieter ohne Erlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland 15. Startnummern Die Startnummern muss dem aktuellen U.I.M. Reglement entsprechen. Schwarz auf weißem Grund.

6 16. Wertungsrennen 2015 Nachfolgend die Serienrennen Einführungslehrgang, Lorch am Rhein Int. ADAC Motorbootrennen Brodenbach, Mosel Int. ADAC Motorbootrennen Lorch, Rhein Int. ADAC Motorbootrennen Kriebstein Talsperre Int. ADAC Motorbootrennen Berlin Grünau Int. ADAC Motorbootrennen, Rendsburg Int. ADAC Motorbootrennen Düren, Badesee Düren-Gürzenich Der ADAC behält sich vor, weitere und andere Veranstaltungen zu benennen oder die Anzahl der Veranstaltungen zu kürzen, falls die benannten Rennen nicht stattfinden können. 17. Durchführung der Wettbewerbe 1. Veranstaltungstag: - Freies Training (min. 35 bis max. 45 min) - Zeittraining (min. 15 bis max. 20 min) Sprintrennen 1 8 Runden + vorab 1 Warm Up Runde Die Startaufstellung ergibt sich aus den Platzierungen aus dem vorangegangenen Zeittraining. Sprintrennen 2 8 Runden (direkt nach dem Sprintrennen 1) Die Startaufstellung ergibt sich aus den Platzierungen aus dem vorangegangenen Sprintrennen 1, nur die ersten 6 aus dem vorangegangenen Sprintrennen in umgekehrter Reihenfolgen. 2. Veranstaltungstag - Hauptrennen 1 16 Runden + vorab 1 Warm Up Runde Startaufstellung ergibt sich aus der Addition der beiden vorangegangenen Sprintrennen. Sollte nur ein Sprintrennen stattgefunden haben, ergibt sich die Startaufstellung aus den Platzierungen aus dem vorangegangenen Sprintrennen. - Hauptrennen 2 16 Runden + vorab 1 Warm Up Runde Die Startaufstellung ergibt sich aus den Platzierungen aus dem vorangegangenen Hauptrennen 1, nur die ersten 6 aus dem vorangegangenen Hauptrennen in umgekehrter Reihenfolgen. Der ADAC behält sich vor, einzelne Bestimmungen dieses Reglements besonderen Gegebenheiten mit Zusatzbestimmungen/Ausführungsbestimmungen anzupassen. Ist die Zahl der Teilnehmer im ADAC Motorboot Masters höher als für eine Rennstrecke durch örtliche Gegebenheiten oder Startform zugelassen, so wird eine Qualifikation gefahren. Entsprechend den jeweils örtlichen Möglichkeiten werden die genauen Modalitäten per Ausführungsbestimmung festgelegt. Sollte die ADAC Motorboot Masters im Rahmen einer durch die U.I.M. ausgeschrieben EM oder WM der Klasse F-4S fahren, so werden die einzelnen Läufe gemäß des aktuell gültigem U.I.M. Reglement gefahren Siegerehrung Die Siegerehrung durch den Veranstalter erfolgt nach folgenden Vorgaben: - Eine Siegerehrung aus der Addition der beiden Sprintrennen 1 & 2 - Eine Siegerehrung aus der Addition der beiden Hauptrennen 1 & 2

7 Sollte ein oder mehrere Läufe aus organisatorischen oder wetterbedingten Situationen (höhere Gewalt) an einem Veranstaltungstag ausfallen, so werden nur die bis zu diesem Zeitpunkt jeweils gefahrenen Läufe geehrt und gewertet. 18. Wertung Für die ADAC Motorboot Masters Wertung werden nur für das ganze Jahr eingeschriebene Fahrer gewertet. Aus den einzelnen Läufen einer Veranstaltung wird ein offizielles Veranstaltungsergebnis mit nachfolgender Punktewertung erstellt, wobei die erzielten Platzierungen der einzelnen Läufe gleich gewichtet werden. Etwaige Qualifikationsläufe kommen nicht in diese Wertung. Grundlage für die Punktevergabe zum ADAC Motorboot Masters, ist das offizielle Tages-Endergebnis der jeweiligen Veranstaltung, welches mit nachfolgender Punktewertung berechnet wird. Pro Veranstaltung werden je nach Platzierung im ADAC Motorboot Masters folgende Punkte vergeben: Je ADAC Motorboot Masters Sprintrennen: Punkte Je ADAC Motorboot Masters Hauptrennen: Punkte Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse der einzelnen Rennen berücksichtigt. Es gibt kein Streichresultat. Die Punktezahl aus den Tageswertungen werden zur Jahresendwertung addiert. Bei Punktgleichheit (ex aequo) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze aller für die ADAC Motorboot Masters durchgeführten Wettbewerbe/Läufe. Sofern dann noch Punktgleichheit besteht, entscheidet die bessere Platzierung im letzten Wertungslauf. Sollte im Rahmen einer von der U.I.M. ausgeschriebenen EM oder WM der Klasse F4 die ADAC Motorboot Masters fahren, so wird das Veranstaltungsergebnis durch das Punktesystem des aktuell gültigen U.I.M. Reglement gewertet. Die Vergabe der Punkte für die ADAC Motorboot Masters Jahresendwertung erfolgt nach dem offiziellen Veranstaltungsergebnis mit folgendem Punktesystem: Punkte Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (force majeure) abgebrochen, so erfolgt die Punktevergabe für die ADAC Motorboot Masters Jahresendwertung die bis zu diesem Zeitpunkt gefahrenen Läufe. 19. Preisgelder Die Preisgelder für die Tageswertung werden nach jedem Rennen ausgezahlt, die Preisgelder für die Jahresendwertung nach Abschluss der Saison. Das Preisgeld für die Jahresendwertung wird nur ausbezahlt, wenn der Fahrer an allen Veranstaltungen zum ADAC Motorboot Masters 2015 teilgenommen hat. Die Preisgelder verstehen sich gegebenenfalls einschließlich Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird jedoch nur separat ausgewiesen, wenn dem ADAC eine Bestätigung des Fahrers/Bewerbers hinsichtlich seiner inländischen Unternehmer-Eigenschaft vorliegt. Soweit das Preisgeld an ausländische Fahrer/Bewerber gezahlt wird, ist ADAC verpflichtet, die vom Fahrer/Bewerber zu tragende Abzugssteuer nach 50a EStG für Rechnung des ausländischen Fahrers/Bewerbers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Fahrer/Bewerber erhält das um die Abzugssteuer geminderte Preisgeld ausgezahlt Pro Veranstaltungswochenende (ADAC Motorboot Masters Sprintrennen 1 & 2 + Hauptrennen 1 & 2) oder U.I.M. F4 EM/ WM) wird folgendes Preisgeld ausbezahlt:

8 19.2 Bei der Jahresendwertung für Einzelpersonen oder Teams/Bewerber werden folgende Preisgelder für die Klasse ADAC Motorboot Masters ausbezahlt: Preisgelder sind ausschließlich Teilnehmern vorbehalten, die im ADAC Motorboot Masters eingeschrieben sind. Der Sieger und die Zweit- und Drittplatzierten verpflichten sich zur Anwesenheit bei den ADAC Ehrungen am Ende der Saison bereit zu halten. Zu diesen Ehrungen werden gegebenenfalls vom ADAC gesonderte Einladungen verschickt. 20. Titel Der Fahrer/das Team mit der insgesamt höchsten Punktezahl nach allen Wertungsläufen des ADAC Motorboot Masters 2015 erhält den Titel: " ADAC Motorboot Masters Sieger 2015" Der Sieger des ADAC Motorboot Masters erhält einen Wanderpokal. Diesen Wanderpokal muss ein Fahrer drei Mal hintereinander oder fünf Mal insgesamt gewinnen, um diesen behalten zu dürfen. 21. Ausschluss aus die ADAC Motorboot Masters, Wertungsausschluss, Aberkennung des Preisgeldes, Sportgerichtsbarkeit Bei Verstößen gegen die vorliegende Ausschreibung inklusive dem technischen Reglement, Sonderbestimmungen, bei Unsportlichkeit, insbesondere unsportlicher Fahrweise und der Manipulation am Motor, kann je nach Schwere des Vergehens eine Verwarnung, Aberkennung/Reduzierung des Preisgeldes, Zurückversetzung in der Startaufstellung, Geldstrafe, Punktabzug, Ausschluss aus der Tageswertung der betreffenden Veranstaltung für die ADAC Motorboot Masters oder Ausschluss aus die ADAC Motorboot Masters durch den ADAC erfolgen. Rechtsmittel sind ausgeschlossen. 22. Protest und Berufung Bei Protesten und Berufungen gelten das Internationale Sportgesetz der U.I.M. sowie die Rechts- und Verfahrensordnung des DMYV. 23. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Bei Entscheidung der U.I.M., des DMYV, deren Gerichtsbarkeit, der Sportkommissare, des Serienausschreibers ADAC oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMYV bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMYV und des ADAC können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. 24. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen notwendigen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist. Der ADAC behält sich vor, bei weniger als 5 eingegangen Nennungen, die Durchführung des ADAC Motorboot Masters abzusagen.

9 25. Versicherungen Die Fahrer mit DMYV-Lizenz sind mit folgenden Summen gegen Unfall versichert: ,- für den Todesfall ,- für den Invaliditätsfall ,- Heilungskosten Fahrer, die sich zusätzlich höher versichern wollen, können eine Zusatzversicherung vor jedem Rennen in Deutschland über den jeweiligen Veranstalter abschließen. Für Auslandsveranstaltungen schließt der ADAC eine zusätzliche Haftpflichtversicherung ab. Darüber hinaus bestehen Versicherungen des örtlichen Veranstalters. Die im Fahrer-/Industrielager abgestellten Boote sind durch den Veranstalter nicht versichert und stehen dort auf eigenes Risiko. Änderungen vorbehalten Stand: 02. Dezember 2014

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