Was hat sich geändert in der klinischen Krebsregistrierung?
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- Erwin Waltz
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1 Was hat sich geändert in der klinischen Krebsregistrierung?
2 Gemeinsames Klinisches Krebsregister mit dem Land Berlin Sitz der Koordinierungsstelle Cottbus Klinisches Krebsregister für Brandenburg und Berlin ggmbh Alleingesellschafter Landesärztekammer Brandenburg
3 5 Registerstellen in Brandenburg, 1 Registerstelle in Berlin Registerstellenleiter/innen: Berlin: Dr. Uta Stötzer Cottbus: Dr. Beatrice Herzog Frankfurt (Oder)/ Schwedt: Frau Birgit Kindt Neuruppin: Dr. Constanze Schneider Potsdam: Dr. Doris Niepmann
4 Registerstelle Berlin: Potsdamer Str. 182 in Berlin Schöneberg Ehemaliges Verwaltungsgebäude der Deutschen Arbeitsfront in der Potsdamer Straße 182 in Berlin-Schöneberg. Das Gebäude wurde von Julius Schulte-Frohlinde erbaut. Es ist als Baudenkmal gelistet. 3. Etage
5 bundesgesetzliche Grundlage: 65c SGB V, Krebsfrüherkennungs-und -registergesetz (KFRG) Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines klinischen Krebsregisters nach 65c SGB V (StV mit 40 Artikeln)
6 Inhalte Staatvertrag (Auszug) Meldepflicht/ Widerspruchsrecht Meldeanlässe Inhalt und Form der Meldungen Rechte der Patientinnen und Patienten
7 Meldepflicht gemäß StV Artikel 11 in den Ländern Berlin und Brandenburg tätige Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte Daten zu den von ihnen behandelten Patientinnen und Patienten mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei denen sie Tumorerkrankungen diagnostizieren, behandeln oder nachsorgen
8 Meldepflicht wenn ein Meldeanlass vorliegt soweit sie über die Daten verfügen Nach ADT/GEKID-Basisdatensatz sowie ergänzender Module wenn Basisdatensatz und ergänzende Module psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vorsehen auch Meldepflicht für psychologische Psychotherapeut/innen bisher nicht
9 Meldepflicht innerhalb von vier Wochen nach dem Eintritt des jeweiligen Meldeanlasses Meldepflichtig sind bösartige Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien und gutartige Tumoren des zentralen Nervensystems nach Kapitel II der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) mit Ausnahme von Erkrankungsfällen, die an das Deutsche Kinderkrebsregister zu melden sind, und nicht-melanotischer Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien
10 Meldepflicht Verwendung der vom klinischen Krebsregister veröffentlichten Meldeformulare oder anderer von ihm vorgegebener elektronischer Formate zu übermitteln. ADT/GEKID XML Format Informationspflicht der meldepflichtigen Personen gegenüber den Patientinnen und Patienten, Patienteninformationsblatt unter
11 Krebsregister-Meldevergütung- Vereinbarung zwischen: dem GKV-Spitzenverband, Berlin der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Köln Definition von Meldeanlässen in den Ländergesetzen
12 Meldungsart Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung Vergütung 18,00 Meldung von Verlaufsdaten 8,00 Meldung von Therapie- und Abschlussdaten Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes Vergütungsabschlag für zahnärztliche Diagnosemeldung ohne Angabe des ICD-Codes 5,00 4,00 3,00
13 Meldeanlässe die Diagnose einer Tumorerkrankung die histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose der Beginn und der Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (insbesondere Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie) jede Änderung im Verlauf einer Tumorerkrankung, wie beispielsweise das Auftreten von Rezidiven, Metastasen, das Voranschreiten der Tumorerkrankung, teilweise oder vollständige Tumorremission und Nebenwirkungen der Tod der Patientin oder des Patienten
14 Rechte der Patientinnen und Patienten Haben jederzeit Recht auf Widerspruch Gegen die Speicherung medizinischer Daten aus einzelnen oder aus allen Meldungen Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Land Brandenburg können auch nur gegen die Übermittlung ihrer Daten an das epidmiologische Register (GKR) widersprechen Dieses Recht haben Berliner Patientinnen und Patienten
15 Rechte der Patientinnen und Patienten Bei Widerspruch lediglich Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift melden Auskunftsrecht der Patientinnen und Patienten Antrag ist schriftlich zu stellen Identität des Antragstellers/ der Antragstellerin ist zu prüfen
16 Ordnungswidrigkeiten Artikel 35 Staatsvertrag Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig : nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig übermittelt es unterlässt, die Tatsache und die Art eines Widerspruchs zu übermitteln die Information nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt.
17 Datennutzung Im Rahmen interdisziplinärer, tumorspezifischer Arbeitsgruppen Für Zentren in der Onkologie nach Abschluss eines Kooperationsvertrages Für interdisziplinäre Tumorkonferenzen nach Abschluss eines Kooperationsvertrages
18 Datennutzung Übermittlung des Best-of-Datensatzes an meldepflichtige Personen Regelmäßige Auswertung und Rückmeldung an Meldende Zu Zwecken der Versorgungsforschung nach Empfehlung des wissenschaftlichen Beirates
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Das Klinische Krebsregister für Brandenburg und Berlin
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