1. Das Reglement zur Schuldenbremse der Einwohnergemeinde Baden sei zu genehmigen.

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1 Baden, 22. Februar 2016 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 44/14 Motion Philippe Ramseier und Mitunterzeichnende vom 29. Juli 2014 betreffend Schuldenund Ausgabenbremse; Erlass Reglement, Festlegung Einführungswerte, Abschreibung Antrag: 1. Das Reglement zur Schuldenbremse der Einwohnergemeinde Baden sei zu genehmigen. 2. Die Steuerungsgrösse "Nettoschuld 1 ohne Eigenwirtschaftsbetriebe" sei bei Einführung bei CHF 5'924 festzulegen. 3. Die Abdämpfzone sei bei Einführung bei 80 % der Steuerungsgrösse festzulegen. 4. Das Steuerungsinstrumentarium sei wie folgt auszugestalten: Bei Erreichen der Abdämpfzone muss der Stadtrat dem Einwohnerrat ein Budget mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 80 % für das Budgetjahr und von 90 % für das erste Finanzplanjahr vorlegen. 5. Die Motion Philippe Ramseier und Mitunterzeichnende vom 29. Juli 2014 betreffend Schulden- und Ausgabenbremse sei abzuschreiben. Sehr geehrter Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Das Wichtigste in Kürze Die Ausgestaltung der Schuldenbremse wird in einem einwohnerrätlichen Reglement definiert. Die Schuldenbremse orientiert sich an der Zielgrösse "Nettoschuld 1 pro Einwohner" gemäss Kennzahlendefinition des Gemeindeinspektorats. Die Eigenwirtschaftsbetriebe werden nicht berücksichtigt. Die Schuldenbremse wird höher beantragt, als das Gemeindeinspektorat empfiehlt. Dabei wird der überdurchschnittlichen Steuerkraft der Stadt Baden Rechnung getragen. Die Schuldenbremse gilt für eine Legislaturperiode und wird jeweils mit dem ersten Finanzund Investitionsplan und den Legislaturzielen neu beantragt.

2 1 Ausgangslage Philippe Ramseier und Mitunterzeichnende haben am 29. Juli 2014 eine Motion für eine Schulden- und Ausgabenbremse unter dem Titel "Die Stadt Baden auf dem Weg in eine schuldenfreie Zukunft" eingereicht. Die Motionäre gehen davon aus, dass es zum Erreichen der ambitiösen Legislaturziele zusätzliche Massnahmen braucht. Es werden auch Lösungsansätze wie eine fixe Abtragung von neuen Bilanzfehlbeträgen oder eine fixe Schuldenobergrenze erwähnt. Der Einwohnerrat hat die Motion am 25. März 2015 überwiesen. Gemäss 45 Abs. 4 des Geschäftsreglements des Einwohnerrats ist dem Einwohnerrat innert einem Jahr seit Überweisung Bericht und Antrag zur Umsetzung der überwiesenen Motion vorzulegen. Die Schuldenbremse setzt bei der gewohnten Darstellung der verschiedenen Einflussgrössen des Finanzhaushalts, bei der Bilanz, an. Gemessen wird die nominelle Verschuldung der Stadt Baden anhand einer definierten Kennzahl. Beim Festlegen der Parameter der Schuldenbremse muss die Frage gestellt werden, welche Verschuldung die Stadt Baden sich leisten kann (Bilanzanalyse) und welche Auswirkungen diese Verschuldung auf die Erfolgsrechnung hat (Tragbarkeit der Verschuldung). 2 Allgemeine Bemerkungen zu Schuldenbremsen In der Literatur finden sich viele Beispiele zur Ausgestaltung von Schuldenbremsen auf Stufe Bund und Kanton. Auf Stufe Gemeinden und Städte gibt es weniger Beispiele. Die Erarbeitung der Schuldenbremse stützte sich auf Unterlagen des Stadtrats Schaffhausen (Vorlage vom Juni 2013 Botschaft zur Initiative "Eine Schuldenbremse für die Stadt Schaffhausen") sowie eine Präsentation der ERFA-Gruppe WOV Städte, erstellt von Bernhard Schwaller, Hochschule Luzern. Seite 2 von 6

3 2.1 Vor- und Nachteile von Schuldenbremse Die Literatur stellt die Vor- und Nachteile wie folgt dar: Vorteile Symmetrie zwischen Ausgaben- und Einnahmenentscheiden. Verpflichtung zu Überschüssen im Boomphasen und dadurch Schaffung eines Ausgleichs zu Defiziten in Krisenzeiten. Begrenzung des Einflusses externer Faktoren, kontinuierliche, berechenbare Finanzpolitik. Nachteile Einschränkung des finanzpolitischen Handlungsspielraums. Risiko einer prozyklischen Finanzpolitik. Restriktive Ausgabenpolitik. Vernachlässigung öffentlicher Investitionen. Der Nachteil einer Einschränkung des finanzpolitischen Handlungsspielraums wird frühestens in mehreren Jahren wirken, weil die heutigen IST-Werte der Messgrössen noch weit weg von den beantragten Werten sind. Bis dahin besteht ein grosser Handlungsspielraum für die geplanten Investitionen. Diese müssen aber überlegt priorisiert und die finanziellen Mittel des Haushalts nachhaltig eingesetzt werden. Die Gefahr einer Vernachlässigung öffentlicher Investitionen scheint in Baden zumindest in der nächsten Dekade nicht gegeben. 2.2 Ausgestaltung von Schuldenbremsen Grundsätzlich werden vier verschiedene Kategorien von Schuldenbremsen unterschieden: - Vorschriften zu Bilanzfehlbeträgen, - Vorschriften zu Aufwandüberschüssen, - Vorschriften zu Eigenkapital, - Vorschriften über die Höhe der Verschuldung Gegenüberstellung der verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten Die Gemeindegesetzgebung des Kantons Aargau kennt bereits Vorschriften zu Bilanzfehlbeträgen und minimalen Eigenkapitalausstattungen. So sind beispielsweise Bilanzfehlbeträge jährlich um 30 % abzuschreiben, und der Eigenkapitaldeckungsgrad (relevantes Eigenkapital dividiert durch operativen Aufwand des Vorjahrs) muss mindestens 30 % betragen. Beide Vorschriften eignen sich aber nicht für die Stadt Baden, weil diese per Ende 2014 einen kumulierten Bilanzüberschuss von ca. CHF 56 Mio. aufwies und der Eigenkapitaldeckungsgrad im Abschluss % betrug. Mit anderen Worten: Bis diese Vorschriften für Baden greifen würden, würden noch Jahre vergehen. Vorschriften zu Aufwandüberschüssen lösen üblicherweise zusätzliche Abschreibungen aus, die budgetiert werden müssen. Weil z.b. ein möglicher Aufwandüberschuss 2016 wiederum zu den kumulierten Ergebnissen verbucht wird, stellt sich die Problematik der jährlichen Nachverfolgbarkeit und Transparenz. Der Stadtrat bevorzugt deshalb, eine Schuldenbremse auf einer klar messbaren Höhe der Verschuldung anzusetzen. Seite 3 von 6

4 2.3 Elemente von Schuldenbremsen Eine Schuldenbremse besteht aus drei Elementen: einer Zielgrösse, einer Steuerungsgrösse (im Beispiel erweitert um die Abdämpfzone) und einem Steuerungsinstrumentarium. Die Zielgrösse ist der Messwert der Schuldenbremse. Hier drängt sich eine harmonisierte HRM2-Kennzahl auf, weil sie standardisiert erhoben und regelmässig rapportiert wird. Der Stadtrat hat sich für die Kennzahl "Nettoschuld 1 pro Einwohner" entschieden. Bei deren Berechnung sollen die Eigenwirtschaftsbetriebe neutralisiert werden, d.h. gültig ist die die Nettoschuld 1 Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe. BILANZ Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital Passivierte Investitionsbeiträge Nettoschuld 1 Eigenkapital (Aufwertungsreserven Neubewertungsreserven inkl. Spezialfinanzierungen) Formel Nettoschuld 1: Fremdkapital minus passivierte Investitionsbeiträge minus Finanzvermögen (Eigenwirtschaftsbetriebe werden neutralisiert.) Passivierte Investitionsbeiträge: Investitionseinnahmen, die keiner Sachanlage zugeordnet werden können (meist Abwasserbeseitigung) Die Steuerungsgrösse ist der nominell anzustrebende Wert der Zielgrösse "Nettoschuld 1 pro Einwohner" (ohne Eigenwirtschaftsbetriebe). Diese steuert je nach Höhe den Handlungsspielraum der Finanzpolitik. Sie soll gemäss Antrag im Vierjahresrhythmus überprüft und neu beantragt werden. Weil der Finanzhaushalt einer Gemeinde eher träge auf Korrekturmassnahmen reagiert, wird im Antrag zur Badener Schuldenbremse zusätzlich eine Abdämpfzone als Prozentwert der Steuerungsgrösse eingebaut. Das Steuerungsinstrumentarium regelt die auszulösenden Massnahmen, sobald die definierten Werte überschritten sind. Im beantragten Modell sind dies klar messbare Selbstfinanzierungsgrade für Folgeplanjahre. Analysen der Vergangenheitswerte haben gezeigt, dass die Nettoschuld sich bei Selbstfinanzierungsgraden um 80 % nur noch langsam erhöht, während Selbstfinanzierungsgrade bei ca. 20 % sehr rasche Erhöhungen auslösen. Der Stadtrat beantragt daher als Steuerungsinstrumentarium klar definierte Selbstfinanzierungsgrade als Planungsvorgaben. Diese werden ausgelöst, sobald die Abdämpfzone erreicht wird. Seite 4 von 6

5 3 Schuldenbremse Stadt Baden und Beschlussmechanismus Die Elemente der Schuldenbremse der Stadt Baden werden im vorliegenden "Reglement zur Schuldenbremse der Einwohnergemeinde Baden" festgelegt. Darin werden die Begriffe definiert und der Mechanismus erklärt, nicht aber die Höhe der Grössen festgelegt. Diese werden jeweils zu Beginn der Legislatur zusammen mit dem Antrag zum Finanz- und Investitionsplan beantragt. Gemäss 40 des Geschäftsreglements des Einwohnerrats wird der Finanz- und Investitionsplan dem Einwohnerrat für eine vierjährige Periode im Jahr der Genehmigung der Legislaturziele zusammen mit dem Voranschlag zur Genehmigung unterbreitet. Die nächste Beantragung wird im Herbst 2018 erfolgen, wenn die neuen Legislaturziele ab 2019 beschlossen werden. Der Antrag könnte dann sinngemäss lauten: Der Finanz- und Investitionsplan 2019 bis 20xx wird genehmigt. Die Steuerungsgrösse "Nettoschuld 1 pro Einwohner ohne Eigenwirtschaftsbetriebe" wird bei CHF X'XXX und die Abdämpfzone bei XX % der Steuerungsgrösse festgelegt. Bei Erreichen der Abdämpfzone muss der Stadtrat dem Einwohnerrat ein Budget mit einem Selbstfinanzierungsgrad von XY % für das Budgetjahr und von YZ % für das erste Finanzplanjahr vorlegen. Bei der Ersteinführung 2016 braucht es separate Anträge zu den einzelnen Werten. Diese sind in den Anträgen 2 bis 4 festgehalten. 4 Begründung der beantragten Werte 4.1 Höhe der Steuerungsgrösse bei CHF 5'724 Der Wert entspricht genau 70 % des Werts der aktuellen Finanzplanung im Jahr Dabei wurde ein Realisierungsgrad von 70 % angewendet. Laut Gemeindeinspektorat ist eine Pro Kopf-Verschuldung bis CHF 2'500 noch tragbar. Dabei muss aber ergänzend die finanzielle Leistungsfähigkeit mitberücksichtigt werden. Ein Vergleich verschiedener grösserer Aargauer Gemeinden 2013 zeigt, dass die bereits vorliegenden Nettoschulden teilweise einer im Vergleich zu Baden tiefen Steuerkraft gegenüberstehen. Gemeinde Einwohner 2013 Nettoschuld 2013 Steuerkraft 2013 Würenlos 5'977 4'066 3'037 Wettingen 20'265 1'345 3'058 Aarau 20'130-5'909 3'858 Sins 4'179 3'319 2'294 Oftringen 13'073 2'911 2'060 Bad Zurzach 4'137 2'791 2'700 Windisch 6'856 2'444 2'020 Baden 18'523 1'307 5'008 Aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar. Seite 5 von 6

6 Es lässt sich sogar feststellen, dass bei einigen Gemeinden die Nettoschuld pro Kopf höher ist als die Steuerkraft pro Kopf. Daraus lässt sich ableiten, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit Badens sicherlich höher ist und somit die Vorgabe der Gemeindeinspektorats erhöht werden kann. Die Stadt Baden verfügt ausserdem noch über markante WOV-Reserven und sollte ihre Selbstfinanzierung durch Optima verbessern. Ein höherer Selbstfinanzierungsgrad führt zu einer langsameren Erhöhung der Nettoschuld Höhe der Abdämpfzone Der Finanzhaushalt reagiert relativ träge auf Korrekturmassnahmen. Wartet man zu lange zu mit Korrekturen, wird die negative Entwicklung noch andauern, ehe eine Korrektur eintritt. Aus diesem Grund wurde eine Abdämpfzone definiert. Über deren Höhe gibt es keine Erfahrungen. Je tiefer der Prozentsatz festgelegt wird, je früher werden Massnahmen eingeleitet. Der Stadtrat beantragt einen Startwert von 80 %. 4.3 Höhe der Selbstfinanzierungsgrade Weil einige Investitionen in der Finanzplanung bereits bewilligt oder sogar in Ausführung sind, ist eine Erhöhung eines geplanten Selbstfinanzierungsgrads nicht ohne Konsequenzen zu erreichen. Aus diesem Grund sollte der vorgegebene Selbstfinanzierungsgrad im Jahr 1 nicht allzu hoch sein, aber immer noch nahe bei 100 %. Im Folgejahr darf er dann aber höher sein, weil mehr Zeit für entsprechende Massnahmen zur Verfügung steht. Nähert sich die Nettoschuld 1 der Abdämpfzone, sollten Massnahmen bereits vor deren Überschreitung eingeleitet werden, um den Selbstfinanzierungsgrad zu verbessern. Der Selbstfinanzierungsgrad setzt sich aus dem Saldo der Erfolgsrechnung und den Nettoinvestitionen zusammen. Eine Steuerfusserhöhung ist nicht verunmöglicht und erhöht den Selbstfinanzierungsgrad ebenfalls. Die Investitionen lassen sich nicht nur durch Verschieben oder Streichen korrigieren. Auch die Frage des Ausführungsstandards darf und soll gestellt und angewendet werden. 5 Berichterstattung und Ausgangswerte Die Nettoschuld 1 wird bereits heute in der Gesamtrechnung am Schluss publiziert. Der letzte aktuelle Wert 2015, neutralisiert um die Eigenwirtschaftsbetriebe, betrug - CHF 1'241 (Nettovermögen pro Einwohner). Theoretisch kann sich die Einwohnergemeinde somit um knapp CHF 6'000 pro Einwohner mehr verschulden, bis die Abdämpfzone erreicht wird. Das entspricht bei aktuellen Einwohnerzahlen einer nominellen Erhöhung der Nettoschuld 1 um rund CHF 113 Mio. * * * * * Beilage: Reglement zur Schuldenbremse der Einwohnergemeinde Baden Motion Philippe Ramseier und Mitunterzeichnende vom 29. Juli 2014 Seite 6 von 6

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