Informationen zur Lohnbescheinigung 2017
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- Gottlob Schulz
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1 Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 Achtung! Rücksendefrist bis 30. Januar 2018
2 BEITRAGSPFLICHT AHV / IV / EO UND ALV In der Schweiz erwerbstätige Personen müssen ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV entrichten. Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen diese Beiträge je zur Hälfte. Ab 2016 gelten folgende Ansätze: AHV 8,4 % IV 1,4 % EO 0,45 % Total 10,25 % ALV bis ,2 % ab ,0 % Beiträge auf geringfügigem Lohn Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitsverhältnis den Betrag von Fr im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten hin erhoben. Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, müssen die Beiträge in jedem Fall entrichten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem sie das 25. Altersjahr vollenden, wenn das Einkommen pro Jahr und Arbeitgeber den Betrag von Fr nicht übersteigt. Die Versicherten können die Beitragsentrichtung aber verlangen. Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich entlöhnt werden, müssen die Beiträge in jedem Fall entrichten Beiträge im Rentenalter Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, IV und EO, aber nicht an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Dabei gilt ein Freibetrag von Franken monatlich oder Franken jährlich, auf dem sie keine Beiträge entrichten müssen. Beiträge werden nur von jenem Teil des Erwerbseinkommens erhoben, der Franken im Monat oder Franken im Jahr übersteigt. VERWALTUNGSKOSTEN Die Verwaltungskosten werden separat ausgewiesen und werden ganz von den Arbeitgebenden getragen. Der Verwaltungskostenbeitrag wird in Prozent der AHV / IV / EO-Beiträge erhoben. LOHNNACHTRÄGE Wenn der Lohn nicht unmittelbar am Ende einer bestimmten Lohnperiode ausbezahlt wird, spricht man von nachträglichen Lohnzahlungen. Dazu gehören unter anderem Gewinnanteile, Provisionen, Gratifikationen, Verwaltungsratshonorare und Tantiemen. Für die Berechnung der Beiträge auf nachträglichen Lohnzahlungen ist der Zeitpunkt der Auszahlung des Lohns massgebend, und nicht der Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Arbeit geleistet wurde. Das heisst, die Beitragsberechnung erfolgt nach den Sätzen, Freibeträgen und Höchstgrenzen, die zum Zeitpunkt der Lohnzahlung gelten. Das heisst, dass der Arbeitgeber solche AHV-pflichtigen Zahlungen erst in der Jahresabrechnung des Auszahlungsjahres aufführt, auch wenn sich die Zahlungen auf frühere Jahre beziehen. INTERNATIONALES Informationen für Arbeitgeber mit Mitarbeitenden aus dem EU Raum: Unselbständige Tätigkeit in mehreren Staaten Arbeitnehmende, die für denselben Arbeitgeber in mehreren Staaten tätig sind, müssen mindestens 25 % ihrer Erwerbstätigkeit im Wohnstaat ausüben. So bleiben sie dem Sozialversicherungsrecht ihres Wohnstaates unterstellt. Wer weniger als 25 % im Wohnstaat erwerbstätig ist, wird den Rechtsvorschriften des Staates unterstellt, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Arbeitnehmende, die für mehrere Arbeitgeber mit Sitz in verschiedenen Staaten erwerbstätig sind, bleiben in der Regel im Wohnstaat unterstellt. Selbständige Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten Auch Selbständigerwerbende, die in mehreren Staaten tätig sind, müssen mindestens 25 % ihrer Erwerbstätigkeit in ihrem Wohnstaat ausüben. So bleiben sie dem Sozialversicherungsrecht ihres Wohnstaates unterstellt. Wer weniger als 25 % im Wohnstaat erwerbstätig ist, wird den Rechtsvorschriften des Staates unterstellt, in dem sich der Mittelpunkt der selbständigen Erwerbstätigkeit befindet. Gleichzeitig gewöhnliche unselbständige und selbständige Tätigkeit in mehreren Staaten Die Regeln für die Versicherungsunterstellung aus unselbständiger Tätigkeit gehen vor. Es ist auch keine Doppelunterstellung mehr möglich. Wer also gleichzeitig als Arbeitnehmer und als Selbständigerwerbender in mehreren Staaten tätig ist, wird ausschliesslich den Rechtsvorschriften des Staates unterstellt, in der die unselbständige Tätigkeit erfolgt bis % von bis % von bis % von bis % über % Mit der elektronischen Lohnabrechnung profitieren Sie zudem von einer Reduktion der Verwaltungskostenbeiträge. Weitere Informationen dazu finden Sie unter im Bereich AHVeasy.
3 1 Die Versicherten-Nummer: Es ist zwingend die 13-stellige Nummer einzutragen. Falls diese nicht bekannt ist, so muss sie bei der Ausgleichskasse schriftlich angefragt werden. Versicherten-Nummer (13-stellig AHV-Nummer) 1 Name und Vorname des Versicherten (bitte in alphabetischer Reihenfolge) Name, Vorname und Geburtsdatum der Versicherten sind in alphabetischer Reihenfolge einzutragen und vollständig auszuschreiben. Arbeitnehmende, die im Abrechnungsjahr unregelmässig tätig waren (z.b. Januar bis Mai und September bis Dezember), sind auf mehreren Zeilen aufzuführen. 4 Bei der Beitragsdauer sind der Anfangs- und der Endmonat einzutragen. 6 7 Die AHV und FAK-pflichtigen Totallohnsummen sind in die entsprechenden Felder einzutragen. Anleitung siehe Rückseite Periode Total AHV-pflichtige Voraussichtliche Summen für das Folgejahr * 6 10 Total FLG-pflichtige 8 9 Im Feld «ALV-pflichtige» sind n bis Fr bzw. ab Fr einzutragen. Muster Versicherten-Nummer (13-stellig AHV-Nummer) Name und Vorname des Versicherten (bitte in alphabetischer Reihenfolge) Hier sind die voraussichtlichen Summen für das folgende Jahr einzutragen. Auf Grund dieser Angaben erfolgt die prov. Rechnungsstellung für das nächste Jahr Immergrün Ferdinand Muster Josef Regenwald Sonia Anleitung siehe Rückseite Periode Total AHV-pflichtige Total FLG-pflichtige Voraussichtliche Summen für das Folgejahr * Newsletter Wenn Sie aktuell über Veränderungen im Bereich der AHV/IV/EO, etc. informiert sein möchten, dann steht Ihnen unser Newsletter unter zur Verfügung. Es wurden keine beitragspflichtigen Löhne ausbezahlt. Wir sind einer registrierten BVG-Vorsorgeeinrichtung angeschlos Wenn Ja, Name der Vorsorgeeinrichtung: Wenn Nein, Begründung: Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahresrech Kontaktperson Telefonnummer adresse Bitte beachten Sie, dass jedes Jahr auf der Lohnbes anschluss der beruflichen Vorsorge zu machen sind. bescheinigung, kann die Jahresschlussrechnung nich
4 Total FAK-pflichtige Seitentotal bis Fr * * * Total FAK-pflichtige Beitrags- Dauer von bis Geburtsdatum Beitrags- Dauer von bis Geburtsdatum Seitentotal Beitragspflichtige ab Fr bis Fr * * * 13 Beitragspflichtige ab Fr Beitragspflichtige Zum massgebenden Lohn, für den Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden müssen, gehören alle Entgelte aus unselbständiger Tätigkeit. Dies sind unter anderem: Stunden-, Tag-, Wochen- und Monatslöhne usw. sowie Stück (Akkord-) und Prämienlöhne, einschliesslich Prämien und Entschädigungen für Überzeitarbeit, Nachtarbeit und Stellvertreterdienste; Orts- und Teuerungszulagen; Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Treue- und Leistungsprämien, Prämien für Verbesserungsvorschläge und ähnliche Vergütungen; Regelmässige Naturalbezüge wie Verpflegung und Unterkunft, Privatbenützung von Dienstautos, Dienstwohnungen usw.; Lohnfortzahlungen infolge Unfall oder Krankheit (ausser Versicherungsleistungen); Lohnfortzahlungen und Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft; Von Arbeitgebenden bezahlte Arbeitnehmerbeiträge für die AHV, IV, EO oder ALV sowie von Arbeitgebenden bezahlte Steuern; ausgenommen ist die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge auf Naturalleistungen und Globallöhnen; Ferien- und Feiertagsentschädigungen; Leistungen des Arbeitgebenden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit sie nicht vom massgebenden Lohn ausgenommen sind (siehe Merkblatt 2.05 Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses); Taggelder der ALV und Insolvenzentschädigungen (Entschädigungen bei Zahlungsunfähigkeit); Entschädigungen der Arbeitgebenden für die normalen Fahrtkosten für den Arbeitsweg und für die üblichen Verpflegungskosten der Arbeitnehmenden. nicht zum massgebende Lohn gehören unter anderem: Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität; Familienzulagen (Kinder-, Ausbildungs-, Haushaltungs-, Heirats-, Geburtszulagen) im orts- oder branchenüblichen Rahmen; Zuwendungen beim Tode von Angehörigen von Arbeitnehmenden oder an deren Hinterlassenen; Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke; Anerkennungsprämien bis zu 500 Franken für das Bestehen von beruflichen Prüfungen; Naturalgeschenke, die weniger als 500 Franken im Jahr ausmachen; Zuwendungen für die Aus- und Weiterbildung. Sie sind nur vom massgebenden Lohn ausgenommen, falls die Aus- und Weiterbildung in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der begünstigten Person steht. Ausführlichere Informationen zum massgenden Lohn finden Sie im Merkblatt 2.01 welches Sie auf unserer Website im Onlineschalter finden. sen Ja Nein nung: Datum Unterschrift cheinigung Angaben zum aktuellen Versicherungs- Fehlen die entsprechenden Angaben auf der Lohnt erstellt werden.
5 Betriebe mit EDV Abrechnung Das Lohnbescheinigungsformular dient als Deckblatt zur EDV-Abrechnung und muss unbedingt beigelegt werden (Barcode). Die Totale sind von den EDV-Unterlagen zu übernehmen. Das unterzeichnete Formular ist zusammen mit der EDV- Abrechnung einzureichen. AHVeasy Möchten Sie Ihre Lohn- und Personalmeldungen papierlos und schnell abwickeln? Nutzen Sie die passwortgeschützte Internet- Plattform AHVeasy für elektronische Lohnmeldungen. Das AHVeasy umfasst folgende Funktionen: - Lohnmeldung erstellen bzw. übermitteln* - Lohnnachträge melden - Prov. n melden - Anmeldung Familienzulagen - Austritte melden (FAK-Bezüger) - Anmeldung EO/MSE Zutritt zu AHVeasy Für den Zutritt zu AHVeasy wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Nidwalden (ahveasy@aknw.ch). Mehr Infos finden Sie unter Bei elektronischer Übermittlung der Lohndaten profitieren Sie von einer Reduktion der Verwaltungskosten. Weitere Informationen und den Zugang zum AHVeasy finden Sie auf Zahlungsfrist Die Lohnbescheinigung muss jeweils bis spätestens 30. Januar des Folgejahres bei der Ausgleichskasse eingetroffen sein, ansonsten für Differenznachzahlungen Verzugszinsen berechnet werden müssen. Die Frist zur Zahlung der Rechnung beginnt mit dem Rechnungsdatum und dauert genau 30 Tage. Die Rechnung gilt nur dann als fristgerecht bezahlt, wenn der Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei der Ausgleichskasse gutgeschrieben wurde. Ansonsten erwachsen Verzugszinsen. Betriebe ohne Lohnzahlungen Falls Sie im Abrechnungsjahr keine Löhne ausgerichtet haben, so kreuzen Sie an; «es wurden keine beitragspflichtigen Löhne ausbezahlt.» Umrechnung Netto- in Bruttolöhne Werden Nettolöhne ausbezahlt, sind diese zur Abrechnung der AHV / IV / EO / ALV-Beiträge mit folgenden Formeln in Bruttolöhne umzurechnen, wobei das Ergebnis auf den nächsten Franken abzurunden ist: Monatliche Nettolöhne bis und mit Fr oder einmalige Jahreshonorare bis Fr : Nettolohn 0,93775 = Bruttolohn Beispiele: Fr netto / Monat = Fr brutto Fr netto / Monat = Fr brutto Monatliche Nettolöhne über Fr : (Nettolohn + 74,10) 0,94375 = Bruttolohn Beispiel: Fr netto = Fr brutto Personen im ordentlichen AHV-Rentenalter: Vor der Umrechnung ist der Freibetrag von Fr / Monat oder Fr / Jahr abzuziehen. Das Ergebnis ist durch 0,94875 zu dividieren. Lohnbescheinigung im Internet Das Formular kann auch auf im Online-Schalter ausgefüllt werden, ist jedoch auszudrucken und unterzeichnet zusammen mit dem Originalformular einzureichen. Familienzulagen Der Beitragssatz an die Familienausgleichskasse Nidwalden (FAK) beträgt 1,5 % des AHV-pflichtigen Lohnes. Die Beiträge werden ganz von den Arbeitgebenden getragen. Die Zulagen betragen Fr für Kinder bis 16 Jahre, Fr für Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre. Abkürzungen der Sozialwerke AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung ALV Arbeitslosenversicherung IV Invalidenversicherung EO Erwerbsersatzordnung FAK Familienausgleichskasse (Kinder- / Ausbildungszulagen in nichtlandwirtschaftlichen Berufen) FLG Familienzulage in der Landwirtschaft MSE Mutterschaftsentschädigung Fragen? Ausgleichskasse Nidwalden / IV-Stelle Nidwalden Stansstaderstrasse Stans Tel Fax info@aknw.ch Öffnungszeiten: Montag Freitag Uhr und Uhr
6 Wir bitten Sie, uns die Lohnbescheinigung 2017 vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis spätestens 30. Januar 2018 zurückzusenden. Vielen Dank! Freundliche Grüsse Ausgleichskasse / IV Stelle Nidwalden Stansstaderstrasse Stans Telefon info@aknw.ch
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