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1 Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich(Die Linke) vom 01. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2010) und Antwort Lehramtsmasterstudium Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Voraussetzungen bzw. Auswahlkriterien bestehen für die Aufnahme in einen Lehramtsmasterstudiengang an den Berliner Universitäten (bitte differenziert Universitäten, Lehrämtern und Fächern bzw. Fachkombinationen)? Zu 1.: Zugangsvoraussetzung für die Lehramtsmasterstudiengänge der Berliner Universitäten ist ein mit dem Berliner Modell der Lehrerbildung kompatibler lehramtsbezogener Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger deutscher oder ausländischer Hochschulabschluss. Für den Zugang zum Lehramtsmasterstudiengang im Umfang von 60 Leistungspunkten sind ein integratives Studium von zwei Fachwissenschaften gemäß Nr. 1, 2 und 3 der Anlage zu 1 Satz 3 der Verordnungen über die Erprobung lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge (Lehramtserprobungsverordnung - LEPVO) vom 28. Februar 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) S zuletzt geändert in der Ersten Verordnung zur Änderung der Lehramtserprobungsverordnung vom 16. Februar 2010), das Studium der lehramtsbezogenen Berufswissenschaften (Erziehungswissenschaft und Fachdidaktiken) sowie Schulpraktische Studien zuweisen. Für den Zugang zum Lehramtsmasterstudiengang im Umfang von 120 Leistungspunkten sind ein integratives Studium von zwei Fachwissenschaften gemäß Nr. 4 der Anlage zu 1 Satz 3 der Verordnungen über die Erprobung lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge (Lehramtserprobungsverordnung - LEPVO) vom 28. Februar 2006 (GVBl. S zuletzt geändert in der Ersten Verordnung zur Änderung der Lehramtserprobungsverordnung vom 16. Februar 2010) und das Studium der lehramtsbezogenen Berufswissenschaften (Erziehungswissenschaft und Fachdidaktiken) zuweisen. Im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang wird das erste Fach (Kernfach) in einem Umfang von 90 Leistungspunkten studiert. Wird der Lehramtsmasterstudiengang im Umfang von 60 Leistungspunkten angestrebt, entfallen im Bachelorstudiengang 80 Leistungspunkte auf das erste Fach und 10 Leistungspunkte auf Schulpraktische Studien. Ist das Ziel der Masterstudiengang mit 120 Leistungspunkten, sind im Bachelorstudiengang 90 Leistungspunkte für das erste Fach vorgesehen. Die Schulpraktischen Studien finden in diesem Fall im Masterstudiengang statt. Das zweite Fach wird im Bachelorstudiengang jeweils im Umfang von 60 Leistungspunkten studiert. Die Berufswissenschaften müssen im Umfang von 30 Leistungspunkten gewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit von Studiengängen bzw. -abschlüssen entscheiden die Prüfungsausschüsse. An der Humboldt-Universität gilt gemäß Satzung eine Abweichung von 10 Leistungspunkten vom Berliner Modell als kompatibel. An der Humboldt-Universität zu Berlin ist gemäß Anlage zur Zugangs- und Zulassungssatzung (ZZS) vom 26. Mai eine Betriebserfahrung von mindestens 26 Wochen für den Zugang zu den Lehramtsmasterstudiengängen Land- und Gartenbauwissenschaften sowie Wirtschaftspädagogik mit Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften zuweisen. Für die Lehramtsmasterstudiengänge Latein und Griechisch sind Kenntnisse im Umfang des Latinums bzw. Graecums zuweisen (an der Freien Universität Berlin wird dieser Nachweis bereits für den Zugang zu den Bachelorstudiengängen mit Lehramtsbezug gefordert). An der Universität der Künste (UdK) ist für den Zugang zum Lehramtsmasterstudiengang mit dem Kernfach Bildende Kunst bzw. Musik zusätzlich eine künstlerische bzw. besondere künstlerische Begabung zuweisen. Bei Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs an der UdK wird die künstlerische bzw. besondere künstlerische Begabung durch die Modulabschlussprüfung im künstlerischen Fach des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs gewiesen. Bei den anderen Bewerberinnen und Bewerbern wird die künstlerische bzw. besondere künstlerische Begabung in einem zwei- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:

2 Abgeordnetenhaus Berlin 16. Wahlperiode Drucksache 16 / stufigen Zulassungsverfahren (Vorauswahl und Zugangsprüfung) geprüft. Im Zulassungsverfahren werden an der Freien Universität Berlin Abzug der Vorabquoten 20 % der Studienplätze Wartezeit vergeben und 80 % der Plätze einem Hochschulauswahlverfahren. Im Hochschulauswahlverfahren werden 85 % der Plätze dem Grad der Qualifikation vergeben, die sich dem Ergebnis der Prüfung des vorangegangenen Studiengangs bemisst und 15 % der Plätze zusätzlichen Qualifikationen, die außerhalb eines Hochschulstudiums erworben wurden und über die besondere Eignung zum Lehramtsmasterstudium Aufschluss geben können. An der Humboldt-Universität zu Berlin werden ebenfalls 20 % der Plätze Wartezeit und 80 % der Plätze einem Hochschulauswahlverfahren vergeben. Im Hochschulauswahlverfahren werden 80 % der Plätze dem Grad der Qualifikation und 20 % der Plätze zusätzlichen Qualifikationen, die außerhalb des Hochschulstudiums erworben wurden, ausgewählt. Der Nachweis wird durch eine Tätigkeit im erzieherischen oder jugendpflegerischen Bereich im Umfang von mindestens 6 Monaten Dauer erbracht. An der Technischen Universität Berlin werden 50 % der Plätze Wartezeit und 50 % der Plätze dem Grad der Qualifikation vergeben. 2. Wie viele Studienplätze in Lehramtsmasterstudiengängen stehen an den Berliner Universitäten zum Semesterbeginn zur Verfügung (bitte differenziert Universitäten, Lehrämtern und Fächern bzw. Fachkombinationen)? Zu 2.: Die Anzahl der Studienplätze in Lehramtsmasterstudiengängen (Stand: Wintersemester 2010/11) an den Berliner Universitäten beträgt insgesamt 1051 (vgl. Tabellen 1-4 im Anhang). 3. Wie viele Studierende haben rechtzeitig zum Beginn des Semesters ihr Bachelorstudium in einem Lehramtsstudiengang bzw. lehramtsbezogenen Studiengang erfolgreich abgeschlossen (bitte differenziert Universitäten, Lehrämtern und Fächern bzw. Fachkombinationen)? Zu 3.: Aus den vorliegenden Daten können keine belastbaren Aussagen über die Studierenden, die rechtzeitig zum Beginn des Wintersemesters ihr Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben, getroffen werden. 4. Wie viele Studierende mit einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium in einem Lehramtsstudiengang bzw. lehramtsbezogenen Studiengang haben sich für den Semesterbeginn für einen Lehramtsmasterstudiengang beworben, wie viele davon haben einen Studienplatz erhalten und wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt (bitte differenziert Universitäten, Lehrämtern und Fächern bzw. Fachkombinationen)? Zu 4.: An den Berliner Universitäten haben sich insgesamt 874 Bewerberinnen und Bewerber für einen Studienplatz in einem Lehramtsmasterstudiengang beworben (ohne UdK). Insgesamt haben 799 Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz erhalten (ohne UdK). Weitergehende Angaben einzelnen Fächern und Hochschulen enthält der tabellarische Anhang. Eine Differenzierung Fachkombinationen kann aus den vorliegenden Daten nicht entnommen werden. Zu den Gründen einer Ablehnung liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung keine Angaben vor, da das Zulassungsverfahren ausschließlich in der Verantwortung der Hochschulen liegt. 5. Wie viele Abschlüsse eines Lehramtsbezogenen Studiums sehen die Hochschulverträge vor (bitte differenziert Universitäten, Lehrämtern und Fächern bzw. Fachkombinationen und Jahren)? Zu 5.: Entsprechend den laufenden Hochschulverträgen stellen die lehrerausbildenden Universitäten durch ihre Kapazitätsplanung sicher, dass ab 2014 mindestens Lehramtsabsolventinnen und -absolventen pro Jahr für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen können. Bis 2014 haben sich die lehrerausbildenden Universitäten verpflichtet, 850 Lehramtsabsolventinnen und -absolventen pro Jahr für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung zu stellen. 6. Inwieweit gibt es Parameter für die Finanzierung der Universitäten, die von einer lediglich 50prozentigen Übergangsquote vom Bachelor zum Master ausgehen? Zu 6.: Die Finanzierung der Berliner Hochschulen ist in den Hochschulverträgen geregelt. Im Rahmen der neuen leistungsbasierten Finanzierung ab dem Jahr 2012 können die Hochschulen durch weitere Leistungen eine entscheidende Verbesserung ihrer Finanzausstattung erreichen. Das neue System kommt insbesondere auch den Studierenden zugute, da bei der Hochschulfinanzierung die Qualität des Lehrangebotes an Gewicht gewinnt. Ein zentrales Ziel ist es, dass die Studierenden beste Bedingungen für Ihr Studium bekommen. Im Bereich Lehre erfolgt die Finanzierung der Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (HS), der Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit und der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen. Dabei gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Übergangsquoten vom Bachelor zum Master. Im Rahmen des Qualitätspaktes für die Lehre wurde in 2006 mit den drei Berliner Universitäten vereinbart, dass die Ausbildungskapazität im Zuge der Umstellung auf die neue Studienstruktur so aufgeteilt werden soll, dass für die Hochschulen insgesamt eine durchschnittliche rechnerische Übergangsquote von 50 % bezogen auf die 2

3 Abgeordnetenhaus Berlin 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Eingangszahlen im Bachelor erreicht wird. Bei einer Erfolgsquote von 70 % bei den Bachelorabsolventinnen und -absolventen (zu der sich die Universitäten ebenfalls verpflichtet hatten) ergibt sich hieraus eine tatsächliche Übergangsquote von ca. 70 %. Berlin, den 22. Dezember 2010 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2011) 3

4 Anhang Tabelle 1.) Studienplätze, Bewerbungen und Immatrikulationen in Lehramtsmasterstudiengängen im Wintersemester 2010/11 an der FU Berlin Bewerbungen Immatrikulationen 1.FS KapVO M.Ed. 60 LP Geschichte M.Ed. 120 LP Geschichte M.Ed. 120 LP Griechisch M.Ed. 120 LP Latein M.Ed. 60 LP Deutsch M.Ed. 120 LP Deutsch M.Ed. 60 LP Englisch M.Ed. 120 LP Englisch M.Ed. 60 LP Französisch M.Ed. 120 LP Französisch M.Ed. 120 LP Italienisch M.Ed. 60 LP Spanisch M.Ed. 120 LP Spanisch M.Ed. 60 LP Grundschulpädagogik M.Ed. 60 LP Sozialkunde M.Ed. 120 LP Sozialkund M.Ed. 60 LP Mathematik M.Ed. 120 LP Mathematik M.Ed. 60 LP Informatik M.Ed. 120 LP Informatik M.Ed. 60 LP Physik M.Ed. 120 LP Physik M.Ed. 60 LP Chemie M.Ed. 120 LP Chemie M.Ed. 60 LP Biologie M.Ed. 120 LP Biologie Summe M.Ed. - Master of Education LP - Leistungspunkte FS - Fachsemester KapVO - Kapazitätsverordnung

5 Tabelle 2.) Studienplätze, Bewerbungen und Immatrikulationen in Lehramtsmasterstudiengängen im Wintersemester 2010/11 an der HU zu Berlin Bewerbungen Immatrikulationen 1.FS KapVO M.Ed. Evangelische Theologie (60SP) M.Ed. Evangelische Theologie (120SP) M.Ed. Ethik (60SP) M.Ed. Geschichte (60SP) M.Ed. Geschichte (120SP) M.Ed. Griechisch (120SP) M.Ed. Latein (120SP) M.Ed. Deutsch (60SP) M.Ed. Deutsch (120SP) M.Ed. Englisch (60SP) M.Ed. Englisch (120SP) M.Ed. Französisch (60SP) M.Ed. Französisch (120SP) M.Ed. Italienisch (120SP) M.Ed. Spanisch (60SP) M.Ed. Spanisch (120SP) M.Ed. Russisch (60SP) M.Ed. Russisch (120SP) M.Ed. Grundschulpädagogik (60SP) M.Ed. Sonderpädagogik (90SP) M.Ed. Sportwissenschaft (60SP) M.Ed. Sportwissenschaft (120SP) M.Ed. Wirtschaftspädagogik (120SP) M.Ed. Mathematik (60SP) M.Ed. Mathematik (120SP) M.Ed. Informatik (60SP) M.Ed. Informatik (120SP) M.Ed. Physik (60SP) M.Ed. Physik (120SP) M.Ed. Chemie (60SP) M.Ed. Chemie (120SP) M.Ed. Biologie (60SP) M.Ed. Biologie (120SP) M.Ed. Geographie (60SP) M.Ed. Geographie (120SP) M.Ed. Land- und Gartenbauwissenschaften (120SP) Summe

6 Tabelle 3.) Studienplätze, Bewerbungen und Immatrikulationen in Lehramtsmasterstudiengängen im Wintersemester 2010/11 an der TU Berlin Bewerbungen Immatrikulationen 1.FS KapVO M.Ed. Arbeitslehre 60 LP M.Ed. Arbeitslehre 120 LP 23 7 M.Ed. Ernährungswissenschaft 120 LP M.Ed. Elektrotechnik 120 LP M.Ed. Metalltechnik120 LP 15 2 M.Ed. Bautechnik 120 LP M.Ed. Land- und Gartenbau 120 LP Gesamt

7 Tabelle 4.) Studienplätze, Bewerbungen und Immatrikulationen in Lehramtsmasterstudiengängen im Wintersemester 2010/11 an der UdK Bewerbungen² Immatrikula tionen 1. FS KapVO 1 M.Ed. Bildende Kunst (Studienrat) 26 4* 11 M.Ed. Bildende Kunst (Lehrer) 50 2* 11 M.Ed. Musik (Studienrat) 22 * 21 M.Ed Musik (Lehrer) 34 1* 27 Summe Die jährliche Aufnahmekapazität laut Strukturplan. Diese spiegelt nicht die im betrachteten Studienjahr tatsächlich auf Basis des vorhandenen Lehrpersonals berechneten Kapazitäten wieder. 2. Interne Bewerbungen werden nicht edv-technisch, sondern aktenmäßig erfasst. Bei den hier dargestellten Zahlen handelt es sich um Bewerber von anderen Hochschulen. Auf eine Darstellung des Verhältnisses zwischen Bewerbungen und Immatrikulationen wird daher verzichtet.

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