Internet Agentur Scherer

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1 Internet Agentur Scherer Heisenbergstr Dachau Tel: Fax: info@ia-scherer.de Allgemeine Geschäftsbedingungen: Leistungsbereich "Providing" 1 Anwendungsbereich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen der lnternet Agentur Scherer (im Folgenden: Provider) und dem Kunden, wenn und soweit "Providing" Gegenstand des Vertrags ist. Sie dienen der umfassenden Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Provider und dem Kunden in diesem Leistungsbereich des Providers. 2 Zustandekommen von Verträgen Angebote des Providers sind freibleibend. Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Angebote dar, die der Provider innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen kann. Mit der Annahme einer Bestellung kann nur gerechnet werden, wenn Sie dem Provider schriftlich zugeht. 3 Leistungen des Providers (1) Der Provider bietet dem Kunden die Möglichkeit, über den Webserver des Providers technischen Zugang zum World Wide Web (Internet) zu erhalten. Der Kunde kann sich bei Vertragsabschluß für Wahlverbindung (Einwahl über das Telefonnetz) oder Festverbindung (permanente Anbindung über Standleitung) entscheiden. (2) Außerdem stellt der Provider dem Kunden einen -Account zur Verfügung. Weitere - Accounts werden bei schriftlicher Vereinbarung gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung gestellt. Der Provider stellt auf seinem Server keine Newsgroups bereit. (3) Der Provider kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder durch fachkundige Mitarbeiter oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind. (4) Der Provider kann die Zugangshardware für Wartungsarbeiten vorüber- gehend abschalten, soweit der ordnungsgemäße Betrieb des Systems dies erfordert. Der Provider garantiert eine Verfügbarkeit der Zugangshardware von 98 % im Jahresmittel, soweit nicht externe Faktoren entgegenstellen, die nicht dem Einflussbereich des Provider unterliegen. Im übrigen wird der Internet-Zugang im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten grundsätzlich zu jeder Zeit ermöglicht. (5) Der Provider übernimmt keine Gewährleistung für die Qualität der Verbindungen zu anderen Internet Rechnern. Er übernimmt keine Bandbreitengarantie und - bei Wählverbindung - keine Gewähr für eine freie Leitung. 4 Leistungen des Kunden (1) Der Kunde zahlt nach Maßgabe der vereinbarten Preise neben einer einmaligen Bereitstellungsgebühr für jeden angefangenen Monat der Laufzeit des Vertrages eine monatliche Pauschale an den Provider sowie zeitabhängige Entgelte. Für Festverbindungen fallen weitere einmalige Bereitstellungs- und sowie laufende Nutzungsentgelte an. (2) Erbringt der Provider Leistungen auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Der Provider ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal Euro 0,50 zu berechnen. 1

2 5 Vertragsbeginn, -dauer und -kündigung (1) Der Vertrag beginnt, sobald der Provider die technischen Voraussetzungen für den Internet- Zugriff des Kunden geschaffen hat und dem Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt hat. (2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann vorbehaltlich des Absatzes 3 - jeweils zum Ende des Folgemonats gekündigt werden; die Kündigung ist jedoch erstmals zum Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats mit einer Frist von einem Monat zulässig (Mindestlaufzeit). (3) Ist eine Festverbindung mit Laufzeitbindung vereinbart, so kann das Vertragsverhältnis abweichend von Absatz 2 frühestens zum Ablauf dieser Laufzeitbindung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden; wird nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein Jahr. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall für beide Vertragsteile unberührt. (5) Kündigungen können nur schriftlich nach Maßgabe des 18 (2) erfolgen. 6 Fälligkeit von Zahlungen des Kunden; Abrechnung; Verzug (1) Das Entgelt für die erstmalige Einrichtung der Zugangsvoraussetzungen (Bereitstellungsentgelt) ist mit Abschluss des Vertrags fällig. Das gilt gegebenenfalls auch für die Bereitstellung von Festverbindungen. (2) Das laufende Providing-Entgelt wird am Monatsende fällig. (3) Der Provider wird dem Kunden eine monatliche Abrechnung erteilen, die auch per übersandt werden kann. Ein Einzelverbindungsnachweis erfolgt nicht. (4) Gegebenenfalls zu entrichtende laufende Festverbindungsentgelte werden monatlich im voraus fällig. Sonstige Entgelte sowie erstattungsfähige Auslagen und Aufwendungen werden mit Erbringung der jeweiligen Leistung sofort fällig. (5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Provider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. (6) Befindet sich der Kunde länger als einen Monat mit seinen fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Provider berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen den Zugang des Kunden zu sperren. 7 Wählverbindung (1) Ist vereinbart, dass der Internet-Zugang über eine Wählverbindung erfolgen soll, so erhält der Kunde die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. (2) Die Anschlüsse des Providers sind bundesweit unter einer einheitlichen Rufnummer zu erreichen. Die anfallenden Verbindungsgebühren trägt der Kunde, ihre Höhe richtet sich nach vereinbarten Preistarifen. (3) Der Provider wird für ausreichende Leitungskapazitäten sorgen, um möglichst zu jeder Zeit den Zugang über das Telefonnetz sicherstellen zu können. Gleichwohl übernimmt er keine Gewähr dafür, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit störungsfreier Zugang über das Telefonnetz erfolgen kann. Das gilt insbesondere bei Spitzenauslastung und bei technischen Störungen des Telefonnetzes, die nicht in der Hand des Providers liegen. Reicht die vorhandene Leitungskapazität nicht mehr aus, wird der Provider die Kapazitäten erweitern. 8 Festverbindung (1) Ist vereinbart, dass der Internet-Zugang über Festverbindung erfolgen soll, stellt der Provider nach Verfügbarkeit eine Standleitung mit der vereinbarten Bandbreite zu dem vom Kunden genannten Anschluss zur Verfügung. Die Festverbindung kann mit oder ohne Laufzeitbindung vereinbart werden. 2

3 (2) Mit der technischen Einrichtung und laufenden Bereitstellung der Festverbindung beauftragt der Provider - in eigenem Namen und auf eigene Rechnung - eine Telefongesellschaft seiner Wahl. (3) Kann aus technischen Gründen zwischen dem Anschluss des Kunden und dem Anschluss des Providers eine Festverbindung nicht eingerichtet werden, ermöglicht der Provider dem Kunden den Zugang über eine Wählverbindung gern. 7. Das gilt nicht, soweit der Provider das Nichtzustandekommen der Festverbindung verschuldet hat. (4) Für jede Festverbindung berechnet der Provider eine Einrichtungsgebühr sowie laufende monatliche Entgelte. (5) Ist die Festverbindung laufzeitgebunden, gelten die in 5 (3) festgelegten besonderen Regelungen über Vertragslaufzeit und -kündigung. Auf Wunsch des Kunden und bei Einhaltung einer Ansagefrist von vier Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit 5 (3) kann das Vertragsverhältnis von "Festverbindung mit Laufzeitbindung" auf "Festverbindung ohne Laufzeitbindung" umgestellt werden. In diesem Fall gelten ab dem Tag, an dem die Umstellung wirksam wird, für Vertragsdauer und -kündigung die Vorschriften des 5 (2), jedoch ohne Mindestlaufzeit. (6) Ist für die Festverbindung eine Laufzeitbindung nicht vereinbart, kann das Vertragsverhältnis auf Wunsch des Kunden unter Einhaltung einer Ansagefrist von vier Wochen gegen gesondertes Entgelt von Festverbindung auf Wahlverbindung umgestellt werden. (7) Der Kunde ist verpflichtet, die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den gegebenenfalls erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung zu stellen. Er darf Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der Festverbindung nur durch den Provider oder durch von diesem beauftragten Personen ausführen lassen. 9 -Service (1) Der Kunde ist für den Inhalt der von seinem -Account versandten Daten voll verantwortlich. (2) Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. (3) Der Kunde verpflichtet sich, keine s mit rechtswidrigen, insbesondere strafbaren Inhalten zu versenden. (4) Der Kunde darf - soweit rechtlich zulässig - in eingeschränktem Maß auch inhaltsgleiche Nachrichten an mehrere Empfänger versenden (Rundschreiben, Serienbriefe). Solche Nachrichten dürfen jedoch insgesamt an nicht mehr als 100 Empfänger pro Monat versandt werden (Spammingverbot). (5) Das Versenden von Nachrichten mit kommerzieller Werbung ist untersagt, wenn nicht vorher eine Aufforderung des Empfängers oder dessen Einverständnis eingeholt worden ist. (6) Erfährt der Provider zufällig vom Inhalt privater oder öffentlicher Nachrichten des Kunden, die Aussagen enthalten könnten, deren Verbreitung gegen geltendes Recht verstößt, kann der Provider die betroffenen Nach- richten ohne Weiterleitung an den Empfänger an den Kunden zurücksenden oder löschen. Der Kunde ist für die Datensicherheit und den Datenschutz hinsichtlich der auf seinem eigenen Rechner gespeicherten Informationen selbst verantwortlich. (7) Erforderliche Schutzmaßnahmen hat der Kunde selbst zu treffen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen seitens des Providers erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung. 10 Zugangsdaten; Passwort (1) Der Provider stellt dem Kunden die Daten zur Verfügung, die dem Kunden den Zugriff auf das Internet ermöglichen (Zugangsdaten). Zugangsdaten sind die Benutzerkennung, der zugehörige persönliche Geheimcode (Passwort) und, soweit Wählverbindung vereinbart, die Telefonnummer, unter welcher der Server des Providers erreichbar ist. Auf Wunsch erhält der Kunde mehrere Benutzerkennungen; der Provider ist berechtigt, für zusätzliche Kennungen einen Aufpreis zu verlangen. 3

4 (2) Der Kunde kann das Passwort selbst beliebig verändern. Aus Sicherheits- gründen verpflichtet sich der Kunde, mindestens alle drei Monate das Passwort zu ändern. Der Provider wird den Kunden auf die Fälligkeit der Änderung jeweils per hinweisen. Unterbleibt die Vornahme der Passwortänderung, so kann der Provider nicht für Schäden belangt werden, die durch unbefugte Benutzung des Kundenaccounts durch Dritte entstehen. (3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem persönlichen Geheimcode erlangt. Insbesondere darf das Passwort nicht zusammen mit der Benutzerkennung notiert oder sonst aufbewahrt werden. Der Provider empfiehlt, das Passwort überhaupt nicht zu notieren. Jede Person, die Kenntnis von Benutzerkennung und Passwort erlangt, hat die Möglichkeit, zu Lasten des Kunden kostenauslösende Internet-Abrufe zu tätigen. (4) Stellt der Kunde fest, dass Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erhalten haben, hat er den Provider hiervon unverzüglich zu unterrichten und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. (5) Vertragsschlüsse mit Dritten, die über das lnternet erfolgen, ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Provider ist nicht verpflichtet, Daten im Zusammen- hang mit Internet- Vertragsschlüssen zu speichern. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es möglicherweise einen Internet-Vertragsschluss später nicht mehr nachweisen kann. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Kreditkarten oder die Nennung von Bankverbindungen im Internet unsichere Zahlungsmethoden und damit riskant sind. 11 Außerordentliche Kündigung (1) Der Provider kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, (a) wenn der Kunde gegen gesetzliche Verbote verstößt, insbesondere strafrechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt; (b) wenn der Kunde länger als zwei Monate mit Zahlungen im Verzug ist; wenn der Kunde sonstige Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider fortsetzt; (c) wenn es eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet dem Provider unzumutbar machen sollte, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen. (2) Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 12 Folgen der Vertragsbeendigung Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses (z. B. durch Kündigung) wird der Provider veranlassen, dass der Kunde nicht mehr über den Server des Providers auf das Internet zugreifen kann. Eine etwa bestehende Standleitung wird entgeltpflichtig aufgelöst. 13 Zusammentreffen mehrerer Leistungsbereiche (1) Soweit das Vertragsverhältnis zusätzlich Leistungen aus anderen Leistungsbereichen des Providers erfasst, gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen zusätzlich. Sie sind dann Bestandteil eines einheitlichen Vertragsverhältnisses und gelten jeweils für den betreffenden Leistungsbereich. (2) Soweit und solange der Kunde auch WebHosting- oder ServerHousing- Leistungen des Providers nach Maßgabe der hierfür geltenden WebHosting- bzw. ServerHousing-Bedingungen in Anspruch nimmt, bemessen sich die s betreffenden Vorschriften nach den für den Leistungsbereich WebHosting bzw. ServerHousing geltenden Bestimmungen. (3) Das Vertragsverhältnis kann hinsichtlich eines jeden Leistungsbereichs separat gekündigt werden. Innerhalb eines Leistungsbereichs sind Teilkündigungen unzulässig. In der Kündigungserklärung muss deutlich bezeichnet sein, worauf sich die Kündigung erstrecken soll; Unklarheiten gehen zu Lasten des Erklärenden. 14 Preisänderungen Der Provider ist berechtigt, die fortlaufend zu entrichtenden Providing-Preise, soweit es sich nicht ihrer Art nach um einmalig anfallende Entgelte handelt, nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen. Geht die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinaus, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird. 4

5 15 Haftungsbeschränkung Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Verletzen der Provider oder seine Erfüllungsgehilfen wesentliche Vertragspflichten, so ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf Euro 5.000,00 beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 16 Freistellung Der Kunde wird den Provider im Innenverhältnis zwischen den Parteien dieses Vertrags von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder auf von ihm übertragene Daten oder auf die Benutzung von s oder Domains zurückzuführen sind. Das gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Kennzeichen-, Namens- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. 17 Datenschutz (1) Der Provider wird persönliche Daten und andere Informationen, die das Nutzungsverhalten des Kunden betreffen (z.b. Zahl, Zeitpunkt und Dauer von Verbindungen, Zugangscodes, Transferdaten), während der Dauer des Vertragsverhältnisses speichern, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit dieser Datenspeicherung durch den Provider. (2) Der Provider wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den ihn betreffenden gespeicherten Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten - insbesondere staatlichen Stellen - derartige Daten zu offenbaren oder zu übermitteln. (3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem lnternet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass der Provider technisch in der Lage ist, das gesamte auf dem Webserver gespeicherte Datenmaterial jederzeit einzusehen. Auch anderen Teilnehmern am Internet ist es unter Umständen möglich, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichten- verkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins lnternet über- mittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. 18 Formvorschriften (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur bei schriftlicher Vereinbarung - auch per Telefax, aber nicht per - wirksam. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. (2)Kündigungen und andere Erklärungen, die auf eine einseitige Abänderung des Vertragsverhältnisses gerichtet sind, werden nur wirksam, wenn Sie schriftlich erklärt werden. Sie können insbesondere nicht durch elektronisch übermittelte Erklärung erfolgen (z. B. ). Abweichend hiervon ist der jeweilige Empfänger berechtigt, den Absender eines per Telefax übermittelten Dokuments an seiner Erklärung festzuhalten. Wird innerhalb von drei Werktagen das Originaldokument nachgereicht, so ist die Erklärung für beide Parteien bindend; der Samstag gilt als Werktag. Für den Zeitpunkt des Zugangs ist die Telefaxübermittlung maßgeblich. (3) Andere Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. 19 Aufrechnungsverbot Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 20 Sonstiges (1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. 5

6 (2) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. (3) Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben. 6

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