Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten

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1 Stand: September 2007 Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten Unser Haus hat die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze aufgestellt, um bei der Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten gemäß 2 Abs. 2b WpHG das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können. Bei der Ausführung von Kundenaufträgen unterscheidet unser Haus nach der Art der Ausführung, nach verschiedenen Produktgruppen und nach der Kundenkategorie. Die Einteilung der Finanzinstrumente in Produktgruppen fasst fachlich gleichartige Instrumente in der Art zusammen, dass ein einheitliches Vorgehen für alle Finanzinstrumente innerhalb dieser Gruppe gegeben ist. Erteilt der Kunde hinsichtlich der Auftragsausführung eine Weisung, wird unser Haus den Auftrag immer der Weisung entsprechend ausführen. Soweit Kundenweisungen reichen, finden die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. 1. Festpreisgeschäfte Wenn unser Haus mit dem Kunden Festpreisgeschäfte gemäß Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte abschließt, ist eine bestmögliche Ausführung dann gegeben, wenn die Konditionen der Marktlage entsprechen. Dieses ist bei den von unserem Haus mit dem Kunden geschlossenen Festpreisgeschäften sichergestellt. Bei Festpreisgeschäften werden die Konditionen individuell zwischen unserem Haus und dem Kunden vereinbart. Der Kunde ist deutlich auf die Möglichkeit der Ausführung über andere Ausführungsplätze hinzuweisen. Dieser Hinweis erfolgt in standardisierter Form in der Kundeninformation über die Ausführungsgrundsätze der Bank. Der als Anlage zu diesem Dokument beigefügten Tabelle kann entnommen werden, bei welchen Produktgruppen unser Haus Festpreisgeschäfte mit dem Kunden abschließt. 2. Kommissionsgeschäfte Bei Kommissionsgeschäften führt eine Bank Aufträge ihres Kunden zum oder von Wertpapieren als Kommissionärin aus, indem sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein - oder sgeschäft (Ausführungsgeschäft) abschließt oder einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär) beauftragt, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen Produktgruppen, bei denen unser Haus Kommissionsgeschäfte mit dem Kunden abschließt Der als Anlage zu diesem Dokument beigefügten Tabelle kann entnommen werden, bei welchen Produktgruppen unser Haus Kommissionsgeschäfte mit dem Kunden abschließt Gewichtung der Kriterien zur bestmöglichen Ausführung Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Kommissionsgeschäften muss eine Bank nach 33a Abs. 2 WpHG die Kriterien Preis des Finanzinstrumentes, mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung des Auftrages, Wahrscheinlichkeit der Abwicklung des Auftrages und alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien unter Berücksichtigung der in 33a Abs. 2 WpHG genannten Merkmale gewichten. Unser Haus hat sich hierbei für folgende Gewichtung entschieden: Kriterium Gewichtung 1 Preis 50% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10% 1 Alle übrigen Kriterien wurden mit 0% gewichtet. Im Hinblick auf Privatkunden wird der Anforderung des 33a Abs. 3 WpHG Rechnung getragen, dass sich das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung am Gesamtentgelt orientieren muss. Vor dem Hintergrund eines wachsenden Anteils internationaler Papiere und der damit Seite 1 von 7

2 einhergehenden möglichen Probleme bei der Abwicklung und Belieferung, hat unser Haus auch die Wahrscheinlichkeit der Abwicklung bei der Gewichtung berücksichtigt. Sofern Probleme bei der Belieferung in Auslandstiteln auftreten, besteht z. B. das Risiko erhöhter Kosten für die Abwicklung mit der Folge eines höheren Entgeltes für den Kunden. Neben dem Preis und den Kosten spielt für den professionellen Kunden auch die Geschwindigkeit der Ausführung eine wichtige Rolle. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Kundenauftrag möglichst zeitnah ausgeführt und abgewickelt werden soll, wurden die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und die Wahrscheinlichkeit der Abwicklung ebenfalls in die Bewertung mit einbezogen, wenn auch mit niedrigerem Gewicht. Für beide Kundengruppen gilt, dass die weiteren in 33a Abs. 2 WpHG genannten Kriterien im Bedarfsfall explizit berücksichtigt werden. So wird beispielsweise die Art des Auftrags (hier: oder ) als Unterscheidungsmerkmal verwendet, wenn Auswirkungen z. B. hinsichtlich der Art der Verwahrung der Wertpapiere (Verwahrung im Inland oder Verwahrung im Ausland) zu erwarten sind und zu unterscheiden ist, ob der Kunde ein Wertpapier erwerben oder veräußern will. Im Falle des s ist die Verwahrung vom Kunden unabhängig zu bewerten. Im Falle des s muss bei der Wahl des Ausführungsplatzes auch ein eventuell notwendiger Wechsel der Lagerstelle in Betracht gezogen werden. Mit diesem Wechsel ist immer auch ein Zeitaufwand verbunden, der zu einer Verzögerung der Ausführung und damit zu einer Verschlechterung des zu erzielenden Preises einhergehen kann. Für die Limitierung gilt, dass sie insoweit berücksichtigt wird, als sie prozessual und gemäß den Vorgaben des Ausführungsplatzes verwendet werden kann. Die durchschnittliche Ordergröße schlägt sich für beide Kundengruppen im Rahmen der Analyse der möglichen Ausführungsplätze bei der Bestimmung der Kosten der jeweiligen Ausführungsplätze nieder Weiterleitung von Kommissionsaufträgen zur Ausführung an einen Dritten Unser Haus wird sämtliche Kommissionsaufträge seiner Kunden an die DZ BANK zur Ausführung weiterleiten. Die DZ BANK ist hierbei für das Ordermanagement und das Orderrouting verantwortlich und übernimmt die Analyse und die Auswahl der Ausführungsplätze im Detail unter Berücksichtigung der von unserem Haus vorgenommenen Gewichtung der für die bestmögliche Auftragsausführung relevanten Kriterien (siehe unter 2.2.). Die Wahl der DZ BANK als ausführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfolgte aufgrund der durch unser Haus vorgenommenen Gewichtung der für die bestmögliche Auftragsausführung relevanten Kriterien und unter Berücksichtigung der besonderen Leistungsbeziehungen im genossenschaftlichen FinanzVerbund. Nach sorgfältiger Prüfung auf der Basis der gesetzlichen Anforderungen ist unser Haus der Auffassung, dass die DZ BANK eine bestmögliche Ausführung von weitergeleiteten Aufträgen für unsere Kunden gewährleistet: Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf unser Haus abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften und berücksichtigt die speziellen Anforderungen unseres Hauses. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK unserem Haus auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung, die für professionelle Kunden relevant sind. Weitere Synergieeffekte werden erzielt durch die Bereitstellung von Orderrouting, Abrechnungs- und Abwicklungfunktionalitäten, Marktzugängen über die DZ BANK, Wartung und Weiterentwicklung der EDV-Systeme, Support-Leistungen im Tagesgeschäft wie Hotline-Funktion, Notfall-Support bei Systemausfall, Unterstützung und Interessenvertretung in Gremien- und Projektarbeit und konkurrenzfähiger Datenverarbeitungssysteme für die Orderbearbeitung im Filialgeschäft und Brokerage im Einklang mit unseren Organisationsstrukturen und dokumentierten Arbeitsabläufen. Andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen könnten die Anforderungen unseres Hauses jeweils nur in Teilen erfüllen, was die Aufspaltung des erforderlichen Dienstleistungsspektrums zur Folge hätte. Dies würde zwangsläufig zu einer Aufhebung der Mengeneffekte und Synergien und zu einer Verteuerung der Kosten bei der Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften für unsere Kunden führen. Anlage Seite 2 von 7

3 Anlage Ausführungsplätze für bestimmte Produktgruppen (Stand: ) Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Ausführungsplatz Aktien Inland Ausland Optionsscheine Emission DZ BANK AG Fremdemission / Indexzugehörigkeit: Kommission DZ BANK AG Xetra/ab Xetra BEST 1 DAX 30, MDAX, TecDAX 20:00 17:27 Uhr / Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX 17:28 19:59 Uhr / Sonstige Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Indexzugehörigkeit: Dow Jones EURO STOXX 50 Index, 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: Dow Jones EURO STOXX 50 Index, 17:28 19:59 Uhr Sonstige, börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Bestand erlaubt Inlandsausführung, Indexzugehörigkeit: Dow Jones EURO STOXX 50 Index 20:00 17:27 Uhr Bestand erlaubt Inlandsausführung, Indexzugehörigkeit: Dow Jones EURO STOXX 50 Index 17:28 19:59 Uhr Sonstige, Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland, Seite 3 von 7 Kommission DZ BANK AG Xetra/ab Xetra BEST 1 Kommission DZ BANK AG Xetra/ab Xetra BEST 1 Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium / Ohne Limit, GENO-X möglich Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, / Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland / GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Bestand erlaubt Inlandsausführung, Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland, / Nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG / Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent

4 Zertifikate Emission DZ BANK AG Fremdemission Zinsprodukte 2 Offerte Bank / Ohne Limit, GENO-X möglich Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, / Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland / GENO-X nicht möglich, nicht Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG börsengehandelt Zeichnung Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG // Zeichnung // Zeichnung Börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Bestand erlaubt Inlandsausführung, Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland, Nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent // Ohne Limit Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung Offerte Bank mit Limit und Nicht Offerte Börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Bestand erlaubt Inlandsausführung, Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland, / Nicht börsengehandelt 3 Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG / Nicht börsengehandelt 3 Kommission DZ BANK AG Emittent Börsengehandelte Termingeschäfte Futures / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX, ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen / Non-EUREX, US-Zinsprodukte Kommission DZ BANK AG Chicago Board of Trade (CBOT) / Non-EUREX, US-Indexprodukte, Währungsprodukte, Short Term Interest Rate (STIR) Kommission DZ BANK AG Chicago Mercantile Exchange (CME) Seite 4 von 7

5 Börsengehandelte Termingeschäfte Optionen / EUREX ohne US-Produkte Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen / US-Produkte Kommission DZ BANK AG Nach Best Preis Prinzip: American Exchange (AMEX), Boston Exchange (BOX), Chicago Board Options Exchange (CBOE), New York Stock Exchange Arca (NYSE Arca), International Securities Exchange (ISE), Philadelphia Exchange (PHLX) Investmentanteilscheine Exchange Traded Funds (ETFs) / Auf Xetra gelistet Kommission DZ BANK AG Xetra Übrige Investmentanteilscheine 4 attrax, Fonds ohne Ausgabeaufschlag Kommission attrax S.A. Luxemburg Emittent (Kapitalanlagegesellschaft) attrax, Fonds mit Ausgabeaufschlag Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG attrax Kommission attrax S.A. Luxemburg Emittent (Kapitalanlagegesellschaft) Non-attrax, Lagerstelle von dwpbank Kommission DZ BANK AG Investro Sonstige OTC-Derivate / Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG SWAPs / Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG Geldmarkt / Festpreis DZ BANK AG DZ BANK AG Seite 5 von 7

6 Ausländische Ausführungsplätze Verwahrart Auswahlkriterium Ausführungsplatz Börsenkürzel 20 Europa - Belgien - Euronext Brüssel EBB 21 Skandinavien - Dänemark - Kopenhagen Exchange SDC 22 Skandinavien - Finnland - Helsinki Exchange SFH 23 Europa - Frankreich - Euronext Paris EFP 24 Europa - Griechenland - Athen Exchange EGA 25 Generell London Exchange, wenn dort handelbar Europa - Großbritannien - London Exchange EUL Wenn London Exchange nicht handelbar, dann London Exchange International Europa - Großbritannien - London Exchange International 26 Europa - Irland - Irish Exchange EYD 27 Europa - Italien - Mailand Exchange EIM 29 Europa - Luxemburg - Luxemburg Exchange ELL 30 Europa - Niederlande - Euronext Amsterdam ENA 31 Skandinavien - Norwegen - Oslo Exchange SNO 32 In Wien Europa - Österreich - Wien Exchange EAV Folgende Produkte nur mit Weisung: Bulgarien Europa - Bulgarien Exchange 5 EBS Kroatien Europa - Kroatien - Zagreb Exchange 5 EKZ Rumänien Europa - Rumänien - Bukarest Exchange 5 EMR Russland Nur Telefonhandel in US$ 5 ERM 33 Europa - Portugal - Euronext Lissabon EPL 34 Skandinavien - Schweden - Stockholm Exchange SSS 35 Indexzugehörigkeit: SMI Index Europa - Großbritannien - VIRT-X Schweiz EUX Wenn nicht Indexzugehörigkeit SMI Index, dann Europa - Schweiz - Swiss Exchange Electronic (SWX) ESE SWX Wenn nicht SWX handelbar, dann Bern Exchange Europa - Schweiz - Bern Exchange 36 Europa - Spanien - Madrid Exchange EEM 38 Europa - Ungarn - Budapest Exchange 5 EHB 39 Europa - Türkei - Istanbul Exchange ETI 40 Europa - Polen - Warschau Exchange 5 EWW 41 Europa - Estland - Tallin Exchange 5 EET 42 Europa - Lettland - Riga Exchange 5 ELR 43 Europa - Litauen - Wilna Exchange 5 ELV 51 Australien - Australien Exchange AAS 56 Fernost - Hongkong - Hongkong Exchange 5 FHH 58 Generell Tokio Exchange, wenn dort handelbar Fernost - Japan - Tokio Exchange FJT Wenn Tokio Exchange nicht handelbar, dann Osaka Fernost - Japan - Osaka Exchange Exchange 59 Nordamerika - Kanada - Toronto Exchange NCT 60 Lateinamerika - Mexiko - Mexiko Exchange 5 LMM 61 Fernost - Singapur - Singapur Exchange FMS 62 Afrika - Südafrika - Johannesburg Exchange KSJ 63 Generell New York Exchange USA - New York Exchange (NYSE) NAY Wenn nicht New York Exchange, dann Nasdaq USA - Nasdaq NAN Wenn nicht Nasdaq, dann American Exchange USA - New York Exchange (AMEX) NAA Wenn nicht American Exchange, dann OTC Bulletin USA - OTC Bulletin Board NAT Board Sonstige US-Produkte nur mit Weisung 66 Neuseeland - Wellington Exchange ANW 67 Fernost - Thailand - Bangkok Exchange FTB 68 Fernost - Indonesien - Jakarta Exchange 5 FIJ 70 Fernost - Südkorea - Seoul Exchange 5 FKS 72 Fernost - China - Shanghai Exchange 5 FCS 73 Europa - Tschechische Republik - Prag Exchange 5 ETP 74 Fernost - Malaysia - Kuala Lumpur Exchange FMK 75 Europa - Slowakei - Bratislava Exchange 5 EMB 76 Europa - Slowenien - Ljubljana Exchange ESL Seite 6 von 7

7 Ausländische Terminbörsen Emissionsland des Auswahlkriterium Underlyings Großbritannien London Frankreich Paris Italien Mailand Niederlande Amsterdam Schweden Stockholm Spanien Madrid Österreich Wien Belgien Brüssel Norwegen Oslo Dänemark Kopenhagen Griechenland Athen Ausführungsplatz Euronext LIFFE Euronext Paris IDEM Italian Derivatives Exchange Market Euronext Amsterdam Stockholm Stock Exchange MFM Meff Renta Variable Madrid ÖTOB Wiener Börse Euronext Brüssel OBX Oslo COP Copenhagen ADE Athens Derivative Exchange 1 Bei der Ausführung am Ausführungsplatz Xetra wird der Auftrag zunächst an die Xetra BEST Funktionalität innerhalb der Xetra Handelsplattform übermittelt. Ist eine Ausführung mittels Xetra BEST nicht sofort, vollständig und zu einem gleichen oder besseren Preis möglich, wird der Auftrag automatisch in das offene Xetra Orderbuch eingestellt. 2 Inkl. Genussscheine 3 Diese Produkte werden über VR-NetWorld-Brokerage nicht angeboten. 4 In Abgrenzung zu den gesondert aufgeführten ETFs unterliegt die Abwicklung von Aufträgen in den hier aufgeführten Investmentfondsanteilen den speziellen Regelungen des Investmentgesetzes ( 23 InvG). 5 Dieser Ausführungsplatz kann über VR-NetWorld-Brokerage aus technischen Gründen nicht angesteuert werden. Seite 7 von 7

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