Leistungsübersicht 2014

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1 Leistungsübersicht 2014

2 Produktübersicht Grundversicherung Obligatorische rankenpflege versicherung (OP) mit gesetzlicher oder wählbarer Franchise OP Arzt-, Medikamenten-, Spital- und andere osten. Spital: Allgemeine Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag, höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons. ostenübernahme nach Art. 41 VG. ein Höchsteintrittsalter für alle OP-Versicherungen. OP als alternatives Grundversicherungsmodell Agilia-win.doc Freie Wahl eines Hausarztes, mit Prämienrabatt von 15 %. Weitere OP-Varianten: LU CASA anton Luzern Hausarztsystem mit 7 % Prämienrabatt. CENTRAMED Luzern Gesundheitsnetz mit bis zu 12 % Prämienrabatt Spitalkostenversicherung Auf Wunsch mit 3-Jahresvertrag (6,7 % Treuerabatt) Allgemeine Abteilung Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif in der Schweiz. Halbprivate Abteilung Spitalkosten in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif in der Schweiz. Private Abteilung Spitalkosten in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif in der Schweiz. Variante privat Welt wählbar. Weitere Zusatzversicherungen Heilungskosten Geldleistungen Weitere Produkte/Dienstleistungen rankenpflege-plus- oder rankenpflege-comfort- Versicherung osten für Medikamente, Brillen, Gesundheitsförderung usw. Auf Wunsch mit 3-Jahresvertrag (6,7 % Treuerabatt). Versicherung bei rankheit oder rankheit und Unfall für Tod und Invalidität (TI/UTI) Auszahlung von apitalleistungen im Todes- und Invaliditätsfall. Eintritt bis zum 55. Altersjahr. Reise- und Ferienversicherung Deckung unvorhergesehener Auslagen bei Ferien im Ausland. Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen Übernahme nicht gedeckter osten in Ergänzung zur Unfalldeckung. Unfallversicherung für Tod und Invalidität Auszahlung von apitalleistungen im Todes- und Invaliditätsfall bei Unfall. Verkehrs- und Privatrechtsschutz Ideale Ergänzung zum Gesundheitsrechtsschutz. Natura-Versicherung osten für alternative Heilmethoden. Erwerbsausfall Schadenversicherung Taggeldauszahlung bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des tatsächlichen Erwerbsausfalls. Eintritt ab 16. Altersjahr. Gesundheitsrechtsschutz ostenübernahme bei Rechtsstreit aufgrund Gesundheitsschädigung. Zahnbehandlungs- Versicherung osten von Zahnbehandlungen. Erwerbsausfall Summenversicherung Taggeldauszahlung bei Arbeitsunfähigkeit, ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls (z. B. für Selbstständigerwerbende, Hausfrauen). Eintritt ab 16. Altersjahr. 24 h medizinische Gratis- Beratung und Notruf unter Spitaltaggeldversicherung Taggeldauszahlung bei Aufenthalt in einem Akutspital ohne Nachweis ungedeckter osten. Bei fast allen Zusatzversicherungsprodukten ist der Eintritt bis zum 70. Altersjahr möglich.

3 Leistungen im Überblick Diese Übersicht stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen (inkl. VG/VVG) und die gültigen Versicherungsbedingungen. Für die Bemessung Ihres Leistungsanspruchs sind ausschliesslich die gesetzlichen Grundlagen und die Versicherungsbedingungen massgebend. Versicherungsträger OP: Agilia rankenkasse AG Versicherungsträger VVG: PT Versicherungen AG

4 Leistungen Spitalaufenthalte: Arzt-, Behandlungs- und Pensions kosten in anerkannten Spitälern. Badekuren: Med. bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten uranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach einem Spitalaufenthalt. Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten uranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach einem Spitalaufenthalt. Schulmedizin: Behandlung durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktoren sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen. Medikamente: Von einem eidg. dipl. Arzt verordnet. Mutterschaft: Geburtskosten. Unterbindung/Vasektomie/Sterilität Neugeborene: Beitrag für Geburt. Rooming-In: Aufenthalt von Begleitpersonen. Vorsorgeuntersuchungen Impfungen/Entwicklungskontrollen Brillen/ontaktlinsen: ostenbeitrag. Hauspflege/Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann. Haushalthilfe: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation oder nach einem Spitalaufenthalt. Hilfsmittel Zahnbehandlungen Psychotherapeuten/Psychologen Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital. Rettungskosten in der Schweiz. Gesundheitsförderung: Bei Schadenfreiheit im vorangehenden alenderjahr. omplementärmedizin Gesundheitsrechtsschutz Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.

5 Obligatorische rankenpflegeversicherung (OP) Gemäss rankenversicherungsgesetz (VG) Auch als alternatives Grundversicherungsmodell (Agilia-win.doc) sowie als Hausarztsystem LU CASA oder CENTRAMED Luzern abschliessbar rankenpflege-plus-versicherung (AP, Leistungsklasse 1) (Inkl. 8 Wochen Reise- und Ferienversicherung) Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 VG). CHF 10. pro Tag während max. 21 Tagen pro alenderjahr und Deckung der ambulan ten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. Im angrenzenden Ausland: CHF 20. pro Tag während max. 21 Tagen pro alenderjahr. Ambulante Behandlung: ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. ostendeckung gemäss VG für Medikamente nach Arzneimittelund Spezia litätenliste. Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach Tarif des Wohnkantons (Art. 41 VG). ontrolluntersuchungen und Geburtskosten: ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100. pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der osten für 3 Stillberatungen. 90 % der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeu tischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate, inkl. solche der omplementärmedizin sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz. CHF 150. pro Geburt an Geburtsvorbereitungs kurse. CHF 100. pro Geburt an Rückbildungskurse. arenzfrist: 270 Tage. 90 % der osten, max. CHF 300. (exkl. Sterilität). CHF 100. für jedes Neugeborene mit AP-Deckung, Leistungsklasse 1. Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung nach VG. Leistungen gemäss VG. Leistungen an Brillengläser/ontaktlinsen an krankheitsbedingte Spezialfälle CHF (pro Seite), für inder bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 180. (pro Jahr), gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) Ziffer 25. Gesetzliche Leistungen. 90 %, max. CHF 200. pro alenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up). 90 % an gynäkologische Vorsorge untersuchung (sofern keine Pflicht leistung). 90 % der osten von Schutzimpfungen. CHF 200. pro alenderjahr. arenzfrist: 365 Tage. Beitrag an Miete oder auf gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste). CHF 200. pro Hilfsmittelart (rankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate) und alenderjahr an Miete oder auf. Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungs pflicht besteht. 50 %, max. CHF 500. pro alenderjahr. 50 %, max. CHF pro a lenderjahr. CHF innerhalb von 5 alenderjahren, max. CHF 50. pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeu tische Behandlung eines Leidens mit rankheitswert vorliegt. Behandlung nur durch Thera peuten SPV (Schweizerischer Psychothera peutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für angewante Psychologie). CHF pro alenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungs kosten). CHF 400. pro alenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen. CHF pro alenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten). Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Traditionelle chinesische Medizin. Behandlung durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis. Behandlungskosten gemäss doppeltem Tarif des Wohnkantons (Listenspital). Im Spitalfall doppelte Pauschale des Listenspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons. EU/EFTA: Übernahme der osten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der europäischen rankenversicherungskarte. Transportkosten: 50 %, max. CHF 500. pro alenderjahr. Juristische Unterstützung und ostenbeteiligung bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit irgend einer Gesundheitsschädigung (siehe «Gesundheitsrechtsschutz»). Heilungskosten, Transport- und Rettungs kosten: Volle Deckung während max. 8 Wochen pro alenderjahr aus integrierter Reise- und Ferienversicherung, die zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten- und eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutz versicherung im Ausland umfasst. Siehe auch unter Reise- und Ferienversicherung. = Leistungen abzüglich ostenbeteiligung

6 rankenpflege-comfort-versicherung (AP, Leistungsklasse 2) (Inkl. 8 Wochen Reise- und Ferienversicherung) Spitalkostenversicherung (H) Allgemein In der ganzen Schweiz volle Dec kung in der allgemei nen Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif. Im angrenzenden Ausland: CHF 20. pro Tag während max. 21 Tagen pro alenderjahr. CHF 20. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alenderjahren. CHF 20. pro Tag während max. 30 Tagen pro alenderjahr. 90 % der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic und 90 % der osten, maximal CHF 200. pro alenderjahr, an komplementärmedizinische Medikamente. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz. CHF 150. pro Geburt an Geburtsvorbereitungskurse. CHF 100. pro Geburt an Rückbildungskurse. arenzfrist: 270 Tage. 90 % der osten, max. CHF 500. (inkl. Sterilität). CHF 100. für jedes Neugeborene mit AP-Deckung, Leistungsklasse %, max. CHF 200. pro alenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up). 90 % an gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (sofern keine Pflicht lei stung). 90 % der osten von Schutzimpfungen. CHF 200. pro alenderjahr. arenzfrist: 365 Tage. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der allgemeinen Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 100. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. CHF 10. pro Tag während maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen für Haushalthilfe und Hauspflege. Hauspflege-Leistungen werden auch dann erbracht, solange dadurch ein Spitalaufenthalt vermieden werden kann. Diese Leistungen können nicht mit urleistungen kumuliert werden. Hilfeleistung durch beruflich dafür ausgebildete Angehörige und bei Nachweis eines Erwerbsausfalls. Max. CHF 20. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. CHF 200. pro Hilfsmittelart (rankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate) und alenderjahr an Miete oder auf. CHF innerhalb von 5 alenderjahren, max. CHF 50. pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeutische Behandlung eines Leidens mit rankheitswert vorliegt. Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychotherapeutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für angewante Psychologie). CHF pro alenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten). CHF 400. pro alenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen. CHF pro alenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten). Volle ostendeckung. Bis CHF pro Ereignis. CHF 200. pro alenderjahr (bei Schadenfreiheit im Vorjahr) an Saison- oder Jahresabonnemente für folgende Wellness- und Fitness-Aktivitäten: raft- und Ausdauertraining, Aqua-Fitness, Pilates, Power-Yoga und Walking-urs. 90 % der osten für ambulante komplementärmedizinische Behand lungen (ohne Medikamente), maximal pro alenderjahr: CHF für Behandlungen durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fach ausweis. CHF für Behandlungen durch einen EMR-Therapeuten. Heilmassnahmen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR), ohne ärztliche Verordnung. Gesamtanspruch für komplementärmedizinische Be handlungen durch Ärzte und EMR-Therapeuten (ohne Medikamente) max. CHF pro alenderjahr. Juristische Unterstützung und ostenbeteiligung bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung (siehe «Gesundheitsrechtsschutz»). Heilungskosten, Transport- und Rettungskosten: Volle Deckung während max. 8 Wochen pro alenderjahr aus integrierter Reise- und Ferienver sicherung, die zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten- und eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst. Siehe auch unter Reise- und Ferienversicherung. Im Akutspital max. CHF pro alender jahr. Transport- und Rettungskosten: CHF pro Ereignis.

7 Spitalkostenversicherung (H) Halbprivat Spitalkostenversicherung (H) Privat SCHWEIZ/Privat WELT Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen (U) In der ganzen Schweiz volle Deckung in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif. Freie Arztwahl. CHF 40. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alender jahren. CHF 40. pro Tag während max. 30 Tagen pro alenderjahr. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leis tungs auftrag und anerkanntem Tarif. Freie Arztwahl. CHF 60. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alender jahren. CHF 60. pro Tag während max. 30 Tagen pro alenderjahr. Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG in der allgemeinen Abteilung. Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG. Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG. Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG. Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 200. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungs auftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 300. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG. Hauspflege bis CHF , wenn durch Angehörige nur bei Nachweis eines Erwerbsausfalls. Max. CHF 30. pro Tag während max. 60 aufeinenderfolgenden Tagen. Max. CHF 50. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. Bis CHF 5000., wenn durch Angehörige nur bei Nachweis eines Erwerbsausfalls. Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG (Brillen, Hörapparate und Prothesen). Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG. Volle ostendeckung. Bis CHF pro Ereignis. Volle ostendeckung. Bis CHF pro Ereignis. Bis CHF pro Unfall. Bis CHF pro Unfall. Im Akutspital in Europa, inkl. Mittelmeerrandstaaten, unbeschränkte Deckung. In der restlichen Welt: max. CHF pro alenderjahr. Transport- und Rettungs kosten: CHF pro Ereignis. Im Akutspital auf der ganzen Welt, exkl. USA und anada, volle osten deckung. USA und anada: max. CHF pro alenderjahr. Transport- und Rettungs kosten: CHF pro Ereignis. Privat WELT: Volle ostendeckung auf der ganzen Welt. Leistungen wie in der Schweiz. Bei stationärer Behandlung: Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG in der allgemeinen Abteilung.

8 Natura-Versicherung (N) ostenübernahme für komplementärmedizinische Behandlungen/alternative Heil methoden. Leistungsklasse 1 CHF Gesamtleistungen pro alender jahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) für komplementär medizinische Behandlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder auf ärtzliche Verordnung bei einem EMR-Therapeuten. 90% der osten, bis zur max. versicherten Summe. Leistungsklasse 2 CHF Gesamtleistungen pro alender jahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) für komplementär medizinische Behandlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder bei einem EMR-Therapeu ten. 90% der osten, bis zur max. versicherten Summe. Leistungsklasse 3 CHF Gesamtleistungen pro alender jahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) mit Jahresfranchise CHF 200. für komplementärmedizinische Be handlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder bei einem EMR-Therapeu ten. 90% der osten, bis zur max. versicherten Summe. Erwerbsausfall (J) Schadenversicherung oder Summenversicherung Taggeld bei voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit aufgrund rankheit oder Unfall. Das Taggeld wird während 730 Tagen im Ver laufe von 900 aufeinanderfolgenden Tagen ausgerichtet. Wartefristen: 2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tage. Der Anspruch auf Taggelder beginnt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist. Die Versicherung erlischt bei Ausschöpfung der Leistungen oder mit Erreichen des AHV-Alters. Varianten: Schadenversicherung Das versicherte Taggeld wird höchstens bis zum AHV-Lohn vor der Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Summenversicherung Das versicherte Taggeld wird ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls bezahlt. Diese Variante eignet sich besonders für selbstständig Erwerbende, Hausfrauen und Hausmänner. Spitaltaggeldversicherung (HT) Taggeld bei Aufenthalt in einem Akutspital, ohne Nachweis ungedeckter osten. Es kann ein Spitaltaggeld von CHF 100., CHF 150., CHF 200., CHF 250. oder CHF 300. abgeschlossen werden für 30 oder 60 Tage pro alenderjahr. Gesundheitsrechtsschutz (GR) Automatisch eingeschlossen in der rankenpflege- Plus- und rankenpflege-comfort-versicherung. Rechtliche Hilfe und ostenübernahme in einem Rechtsstreit. Versichert sind vertragliche Streitigkeiten mit Medizinalpersonen. Zum Beispiel lage gegen ein Spital nach einer verpfuschten Operation. Die Leistungen werden auch für Haftpflicht- und versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung erbracht. Nach einem Unfall mit örperverletzung sind beispielsweise Forderungen der Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher gedeckt. Oder bei rankheit ist die Streitigkeit mit der Versicherung wegen allfällig nicht bezahlten Taggeldern versichert. Verkehrs- und Privatrechtsschutz (VPR) Für umfassenden Rechtsschutz die ideale Ergänzung zum Gesundheitsrechtsschutz. Diese Versicherung kann in Ergänzung zur rankenpflege-plus- oder rankenpflege-comfort-versicherung abgeschlossen werden. Rechtliche Unterstützung und ostenübernahme in einem Rechtsstreit zum Beispiel aufgrund eines Autounfalls, mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, dem Nachbarn usw. Bei Mutterschaft besteht eine arenzfrist von 270 Tagen. Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts wird das Spitaltaggeld ausbezahlt. ein Spitaltaggeld wird ausbezahlt, wenn sich der Versicherte zur Behandlung ins Ausland begibt.

9 Zahnbehandlungs-Versich erung (Z) Leistungsklasse 0 50 % der Zahnbehandlungskosten, max. CHF 300. pro alenderjahr. Leistungsklasse 1 50 % der Zahnbehandlungskosten, max. CHF 500. pro alenderjahr. Leistungsklasse 2 50 % der Zahnbehandlungskosten, max. CHF pro alenderjahr. Leistungsklasse 3 75 % der Zahnbehandlungskosten, max. CHF pro alenderjahr. Für inder: Leistungsklasse 6 75 % der osten von Zahnstellungskorrekturen, max. CHF pro alenderjahr. Abschluss nur bis zum 8. Geburtstag möglich. Die Leistungsklasse 6 kann nur in ombination mit der rankenpflege-plus oder rankenpflege- Comfort-Versicherung abgeschlossen werden. Bis zum 5. Geburtstag kann jede Leistungs klasse ohne Vorlage eines zahnärztlichen Attests abgeschlossen werden. arenzfristen: 12 Versicherungsmonate für ieferorthopädie, Zahn prothetik und Zahnsanierungen wegen Amal gam unverträglichkeit; 6 Versicherungsmonate für die übrigen Zahnbehandlungen. Unfallversicherung für Tod und Invalidität () apitalauszahlung bei Unfalltod oder bei unfallbedingter Invalidität. Versicherungs kombinationen (in CHF): Tod Invalidität Erwachsene inder bis 18 Jahre Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % erhöht sich die Ent schädigung progressiv und erreicht bei einer Invalidität von 100 % das Leis tungsmaximum von 350 % des versicherten apitals. Versicherung bei rankheit oder rankheit und Unfall für Tod und Invalidität (TI/UTI) Reise- und Ferienversicherung (RF) Folgende Versicherungsbausteine können bei Auslandaufenthalt für 17, 31, 62, 92, 183 oder 365 Tage abgeschlossen werden. Heilungskosten/Assistance Deckung der Heilungskosten, ambulant und stationär, welche die Deckungslimite der obligatorischen rankenpflegeversicherung übersteigen. Assistance-Leistungen an: Rettung/Bergung, ranken- und Unfalltrans porte, Repatriierung, Heimschaffung ver storbener Personen, Verlängerung des Hotel aufenthalts des Versicherten bis CHF nach Hospitalisierung, Verlängerung des Hotelaufenthalts der mitreisenden Familien angehörigen bis CHF 1500., Rücktransport der mitreisenden Person bzw. von mitreisenden Familienangehörigen und anderes. Annullierungskosten Ma ximal CHF pro Reisearrangement. Reisegepäck Maximal CHF pro Person, CHF pro Familie. Rechtsschutz im Ausland Pro Fall bis CHF (z. B. Gerichtsund Betreibungskosten). In der rankenpflege-plus- und rankenpflege- Comfort-Versicherung ist die Reise- und Ferienversicherung für 8 Wochen pro alen der jahr bereits eingeschlossen. apitalauszahlung bei Tod oder Invalidität. Versicherungskombinationen (in CHF): Tod Invalidität Ab dem 56. Lebensjahr reduziert sich die Leistung jährlich um 20 %. Die Versicherung erlischt mit dem 59. Lebensjahr. Im Invaliditätsfall erfolgt eine Auszahlung ab einem Invaliditätsgrad von 40 %. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 % und 70 % entspricht der ausbezahlte Anteil der vereinbarten Versicherungssumme prozent mässig genau dem Invaliditätsgrad. Ein Invaliditätsgrad von 70 % und mehr berechtigt zur Auszahlung von 100 % der Versicherungssumme.

10 Sparmöglichkeiten Obligatorische rankenpflegeversicherung VG 1 Zusatzversicherungen VVG 2 Franchise in der obligato rischen rankenpflegeversicherung* Die gesetzliche Jahresfranchise in der obligatorischen rankenpflegeversicherung beträgt CHF 300. (CHF 0. bei indern) auf der Erwachsenenprämie. Folgender Rabatt gilt für freiwillig höher gewählte Franchisen: Franchise Prämien max. reduktion pro Jahr Erwachsene CHF % CHF 140. CHF % CHF 490. CHF % CHF 840. CHF % CHF inder CHF % CHF 140. CHF % CHF 280. CHF % CHF 420. Rabatt auf der Erwachsenenprämie für inder und Jugendliche inder (0 18 Jahre): 75 % Jugendliche (19 25 Jahre): 5 % 10 % (kantonale Unterschiede) Alternative Grundversicherungsmodelle Agilia win.doc* Mit Agilia.win.doc wenden sich Versicherte bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst an ihren Hausarzt. Er koordiniert den gesamten Behandlungsablauf und ist der persönliche Gesundheitsberater. Bei diesem Versicherungsmodell gewähren wir einen Rabatt von 15 % auf der obligatorischen rankenpflegeversicherung. LU CASA anton Luzern* Ärztliche Beratung und Wahl des Hausarztes gemäss Agilia-Liste. 7 % Prämienrabatt bei kostenbewusstem Verhalten. CENTRAMED Luzern* Optimale Behandlungsqualität in einem ausgewählten Gesundheitsnetz mit Prämienrabatt bis 12 %. Sistierung der Unfalldeckung* 5 % Prämienersparnis in der obligatorischen rankenpflegeversicherung bringt der Ausschluss der Unfalldeckung. Ein Ausschluss ist möglich bei einer Anstellung von mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitsgeber. In diesem Fall versichert der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden automatisch gegen Berufs- und Nichtberufs unfälle. Prämienverbilligung OP durch die antone Bei bescheidenem Einkommen besteht möglicherweise ein Anrecht auf einen staatlichen Beitrag an die rankenkassenprämie. Die AHV-Zweigstelle der Wohn gemeinde oder die kantonale Verwaltung geben dazu Auskunft. * Die Summe aller Prämienrabatte (Franchise, alternatives Grundversicherungsmodell und Unfallausschluss) darf nicht mehr als 50 % der Prämie der obligatorischen rankenpflegeversicherung betragen. 1 rankenversicherungsgesetz 2 Versicherungsvertragsgesetz Familienrabatt Nach der Geburt des dritten und jedes weiteren indes, erhält das älteste oder nächstälteste ind folgende Versicherung gratis: rankenpflege-plus oder rankenpflege-comfort. Spitalkostenversicherung allgemeine Abteilung. Voraussetzungen: Ein Elternteil hat bei der Agilia die obligatorische rankenpflegeversicherung und eine der folgenden Zusatzversicherungen abgeschlossen: rankenpflege-plus. rankenpflege-comfort. Spitalkostenversicherung. Alle inder haben die gleiche Deckung. ostenbeteiligung im Spital Sie erhalten einen Rabatt auf der Prämie Ihrer Spitalkostenversicherung für die private oder halbprivate Abteilung, wenn Sie freiwillig pro Jahr folgende Spitalkosten (Jahresfranchise) selber tragen: Jahresfranchise Prämienreduktion CHF % CHF % CHF % Ein Wechsel in eine tiefere ostenbeteiligung respektive deren Auf hebung entspricht einer Versicherungserhöhung und erfordert eine Gesundheitsprüfung. Treuerabatt 6,7 % Bei einer 3-jährigen Versicherungsdauer der rankenpflege-plus-, rankenpflege-comfort- oder der Spitalkostenversicherung gibt es auf diesen Zusatzversicherungen einen Treuerabatt von 6,7 % pro Jahr. «Payback» bei ambulanter Geburt Die «Payback»-Dienstleistung bei ambulanter Geburt richtet sich an alle Frauen mit einer Spitalkostenversicherung für die private oder halbprivate Abteilung, die eine ambulante Geburt (im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause) vorziehen. Sie erhalten ohne ostennachweis eine Pauschale von CHF pro Geburt (eines oder mehrerer inder) bei Halbprivatversicherung oder eine Pauschale von CHF pro Geburt (eines oder mehrerer inder) bei Privatversicherung. Über die genauen onditionen der «Payback»- Dienstleistung geben Ihnen die Agilia-undenberaterinnen und berater Auskunft. «Payback» in der Spitalkostenversicherung Die «Payback»-Dienstleistung in der Spitalkostenversicherung richtet sich an alle unden mit einer Spitalkostenversicherung für die private oder halbprivate Abteilung ohne Spitalfranchise. Wählt der Versicherte bei einem Spitalaufenthalt freiwillig die allgemeine Abteilung (anstelle der Privat- oder Halbprivatabteilung) und teilt er dies vor Spitaleintritt seiner undenberaterin, seinem undenberater schriftlich mit, so erhält er folgende Gutschrift. Halbprivatversicherte: CHF 100. pro Tag, max. CHF pro alenderjahr. Privatversicherte: CHF 125. pro Tag, ma x. CHF pro alenderjahr. Erwerbsausfallversicherung Eine längere Wartefrist bei der Taggeldversicherung bringt eine Prämienersparnis. Verkehrs und Privatrechtschutz (VPR) inder mit einer rankenpflege-plus- oder rankenpflege-comfort-versicherung sind bis zum 18. Altersjahr gratis und automatisch versichert. Ab zweitem erwachsenen Familienmitglied, das im gleichen Haushalt lebt, gewähren wir einen Rabatt von 50 % auf der Erwachsenenprämie. Zahnbehandlungs Versicherung inder erhalten die Zahnbehandlungsversicherung Leistungsklasse 6 bis zum vollendeten 3. Altersjahr gratis. ollektivversicherung Firmen oder Verbände, die bei der Agilia einen Vertrag für ollektiv-heilungskosten-zusatz abschliessen, helfen ihren Mitarbeitenden oder Mitgliedern Prämien sparen. Skonto Skonto für Jahres und Halbjahreszahler Versicherte, die Ihre Prämien fristgerecht jährlich zum Voraus bezahen, profitieren von 1 % Skonto. Bei halbjährlicher Zahlung erhalten sie 0,5 % Skonto. Der Skontoabzug wird auf der Prämienrechnung ausgewiesen.

11 Agilia rankenkasse AG 16/d Gassmann

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