STEOP: Informationsveranstaltung für Lehrende und MitarbeiterInnen 10:00 Uhr / Aula, 1. Stock / Universität Innsbruck, Innrain 52, 6020 Innsbruck

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1 STEOP: Informationsveranstaltung für Lehrende und MitarbeiterInnen 10:00 Uhr / Aula, 1. Stock / Universität Innsbruck, Innrain 52, 6020 Innsbruck Inhalt Im Rahmen der Veranstaltung werden allgemeine Informationen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) präsentiert und die für die STEOP modifizierte TeilnehmerInnenverwaltung (vis:online) vorgestellt. Im Anschluss bleibt Zeit Fragen - auch mit Auskunftspersonen des Prüfungsreferates und der Rechtsabteilung - zu diskutieren. Vortragende Mag. Christina Raab (Stabsstelle Bologna-Prozess und Lehreentwicklung) Mag. Thomas Hanser (Zentraler Informatikdienst) eine Veranstaltung des Vizerektorats für Lehre und Studierende

2 Rechtliche Grundlage Allgemeine Information FAQ

3 Rechtliche Grundlage: 66 Universitätsgesetz (UG) Studierende, die ab Wintersemester 2011 / 2012 erstmals für ein Bachelor- oder Diplomstudium zugelassen sind, müssen im ersten Semester eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) absolvieren*. Die STEOP hat der / dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl zu schaffen. *ausgenommen sind Studien, zu deren Zulassung besondere gesetzliche Regelungen bestehen

4 Rechtliche Grundlage: 66, 76, 124b, Universitätsgesetz (UG) Von der STEOP ausgenommene Studien, für die besondere gesetzliche Zulassungsbestimmungen gelten: Psychologie Sportstudien Künstlerische Studien (Musik und Bildende Kunst) Human- und Zahnmedizin Veterinärmedizin (Medizinische Studien)

5 Rechtliche Grundlage: 17 Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen Die Anzahl der Prüfungswiederholungen ist im Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Innsbruck geregelt. STEOP-Prüfungen: 2x wiederholen (= 3 Antritte) Alle anderen Prüfungen: 4x wiederholen (= 5 Antritte) Anm.: der Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen ist im Netz abrufbar:

6 Rechtliche Grundlage: Curriculum / Studienplan Welche Lehrveranstaltungen im Rahmen der STEOP 2x wiederholt werden dürfen ist im Curriculum / Studienplan geregelt. Beispiel Bachelorstudium Erziehungswissenschaft: Beispiel Bachelorstudium Psychologie:

7 Rechtliche Grundlage Allgemeine Information FAQ

8 Allgemeine Information Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) sind, abhängig vom Studienplan bzw. Curriculum, eine bestimmte Anzahl an Lehrveranstaltungsprüfungen positiv zu absolvieren.

9 Allgemeine Information Im Rahmen des ersten Semesters dürfen inkl. STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen 30 ECTS- AP absolviert werden. Erst nach erfolgreicher Absolvierung der STEOP- Lehrveranstaltungsprüfungen können darüber hinausgehend Lehrveranstaltungsprüfungen absolviert bzw. ECTS-AP erworben ( kann ins zweite Semester gestartet ) werden.

10 Allgemeine Information Was sind ECTS-AP? European Credit Transfer System - Anrechnungspunkte Mit ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS-AP) ist der relative Anteil der mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitsbelastung (Workload) bestimmt. Das UG setzt fest, dass die Arbeitsbelastung eines Jahres Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Aus dieser Festsetzung ergibt sich, dass 25 Arbeitsstunden 1 ECTS-AP ergeben.

11 Allgemeine Information Was sind ECTS-AP? Zur Arbeitsbelastung zu zählen ist jede Leistung, die zur Erreichung des Lernzieles notwendig ist (Teilnahme an der Lehrveranstaltung, Selbststudium, Recherche, Verfassung von Arbeiten, Prüfungsvorbereitung, Ablegen der Prüfung etc..) Der Erwerb der ECTS-AP erfolgt erst mit der positiven Absolvierung der zugehörigen Prüfung(en) Anm.: 1 Semester besteht aus 15 Unterrichtswochen, 1 Semesterstunde = 15x45 Minuten - anders formuliert : 1 SSt = über 15 Wochen 1x wöchentlich 45 Minuten Informationen zum Bologna-Prozess unter:

12 Allgemeine Information Die Studien müssen (nach Maßgabe der Möglichkeiten und nach Bedarf) so angeboten werden, dass Studierende selbst bei einer Wiederholung der STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen ohne Verzögerung in das zweite Semester starten können. Die Möglichkeit zur Absolvierung und Wiederholung der STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen ist sowohl im Winter- als auch im Sommersemester sicherzustellen.

13 Allgemeine Information Auch für die STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen gilt der 78 UG (Anerkennungen von Prüfungen). Für Studierende, die im Rahmen der letzten zulässigen Wiederholung einer STEOP- Lehrveranstaltungsprüfung negativ beurteilt werden, erlischt für das jeweilige Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck die Zulassung.

14 Rechtliche Grundlagen Allgemeine Information FAQ

15 FAQ Welche Lehrveranstaltungen sind STEOP- Lehrveranstaltungen und wo findet man sie? Die Lehrveranstaltungen, die im Rahmen der STEOP zweimal wiederholt werden dürfen, sind im Curriculum des jeweiligen Studiums definiert. Die Curricula / Studienpläne sind im Netz abrufbar, zudem können die relevanten Lehrveranstaltungen dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

16 FAQ Wann finden die STEOP-Prüfungen statt? Möglichkeit 1: Die Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen die STEOP-Prüfungen abzulegen sind, werden als Blocklehrveranstaltung gehalten und nach Ende des halben Semesters geprüft. Möglichkeit 2: Die Studierenden absolvieren parallel alle Lehrveranstaltungen des ersten Semesters (maximal 30 ECTS-AP). Ein Fortgang des Studiums ist, nach dem ersten Semester, für beide Möglichkeiten allerdings erst möglich, wenn die Lehrveranstaltungen mit STEOP-Prüfungen erfolgreich absolviert sind.

17 FAQ Wie oft kann man die relevanten STEOP- Lehrveranstaltungen / -prüfungen wiederholen? Im Rahmen der Curricula / Studienpläne wurden Lehrveranstaltungen benannt, deren Prüfungen zweimal wiederholt (= 3 Antritte) werden dürfen. Die Wiederholung der gesamten Lehrveranstaltungen ist nicht notwendig (da es sich um Lehrveranstaltungen mit nicht immanentem Prüfungscharakter handelt). Anm.: Studierende, die (im Falle einer negativen Beurteilung der Lehrveranstaltungsprüfung) dennoch die gesamte Lehrveranstaltung wiederholen möchten, müssen den damit verbundenen Zeitverlust akzeptieren.

18 FAQ Wann finden die Wiederholungstermine der STEOP-Prüfungen statt? Um den Studierenden im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses (beim ersten Antritt) das verzögerungsfreie Weiterstudieren zu ermöglichen, sollte zumindest ein Wiederholungstermin rechtzeitig* vor Beginn der Lehrveranstaltungsanmeldungstermine des nächsten Semesters angeboten werden. *Bitte bedenken Sie etwaige Korrektur- und Bearbeitungszeiten!

19 FAQ Was passiert, wenn Studierende einen angebotenen STEOP-Prüfungstermin nicht nutzen? Werden die angebotenen Prüfungstermine nicht in Anspruch genommen, ist insbesondere für die STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen seitens der Studierenden eine eventuelle Studienverzögerung zu akzeptieren. Prüfungstermine sind auch für STEOP-Prüfungen jedenfalls für den Anfang, für die Mitte und das Ende jeden Semesters anzusetzen. Bei Bedarf können die Prüfungen auch am Beginn und am Ende lehrveranstaltungsfreier Zeiten abgehalten werden.

20 FAQ Welche Prüfungen / Lehrveranstaltungen können bei Vorliegen eines negativen STEOP- Prüfungsergebnisses absolviert werden? Es können nur Lehrveranstaltungen / Prüfungen im Rahmen des ersten Semesters (inkl. STEOP- Prüfungen max. 30 ECTS-AP) absolviert werden, allenfalls können negativ beurteilte Prüfungen / Lehrveranstaltungen wiederholt werden.

21 FAQ Was passiert im Falle eines negativen 3. Prüfungsantrittes? Wird der 3. Antritt zu einer STEOP-Prüfung negativ beurteilt, erlischt die Zulassung zu diesem Studium an der Universität Innsbruck.

22 FAQ Gilt die STEOP auch für diejenigen, die schon einmal für ein Diplom- oder Bachelorstudium* an der LFU gemeldet waren? Die STEOP gilt für alle Studierenden, die ERSTMALS an der Universität Innsbruck zu einem bestimmten Studium* zugelassen wurden. Wurde die / der Studierende schon irgendwann vorher zum IDENTEN Studium zugelassen (bzw. hatte dieses schon vorher gemeldet), gilt die STEOP- Regelung nicht, da es sich um eine Fortsetzung handelt. Anm.: Wenn ein Diplomstudium gemeldet war, welches in der Zwischenzeit in ein Bachelorstudium umgewandelt worden ist, erfolgt die Zulassung zum Bachelorstudium und damit ERSTMALIG d.h., es gilt die STEOP-Regelung). *ausgenommen sind Studien, zu deren Zulassung besondere gesetzliche Regelungen bestehen.

23 FAQ Ist man von der STEOP betroffen, wenn man schon an einer anderen Universität studiert hat? Studierende, die an der Universität Innsbruck erstmals im WS 2011 / 2012 für ein bestimmtes Bachelor- oder Diplomstudium (ausgenommen sind Studien, zu deren Zulassung besondere gesetzliche Regelungen bestehen) zugelassen werden, sind auch dann von der STEOP-Regelung betroffen, wenn sie vorher schon an einer anderen Universität / postsekundären Bildungseinrichtung studiert haben. Anm.: Bereits erbrachte, positive Leistungen können anerkannt werden, soweit sie dem im Curriculum / Studienplan vorgeschriebenen (STEOP-)Prüfungen gleichwertig sind! siehe nächste Folie!

24 FAQ Kann man eine Lehrveranstaltungsprüfung, die im Rahmen eines anderen Studiums oder an einer anderen Universität positiv abgelegt wurde, als STEOP-Lehrveranstaltungsprüfung anerkennen lassen? Auch für die Lehrveranstaltungsprüfungen der STEOP-Lehrveranstaltungen gilt 78 UG, Anerkennung von Prüfungen d.h., dass auch im Rahmen der STEOP positiv abgelegte Lehrveranstaltungsprüfungen (z.b. im Falle eines Studien- und / oder Wechsels der Universität) anerkannt werden, sofern die abgelegten Prüfungen gleichwertig sind.

25 FAQ Wie funktioniert die Anmeldung zum 3. Prüfungsantritt (= 2. Wiederholung)? Im Rahmen der STEOP-Prüfungen sind zwei Wiederholungen (= 3 Antritte) möglich, wobei der dritte Antritt als Einzelprüfung oder auf Antrag der / des Studierenden als kommissionelle Prüfung abgehalten / absolviert werden kann (vgl. Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen). Die Anmeldung zu kommissionellen Prüfungen erfolgt bei der Universitätsstudienleiterin / bei dem Universitätsstudienleiter, wobei die konkrete Abwicklung durch das zuständige Prüfungsreferat erfolgt.

26 Wie funktioniert die Anmeldung / Abwicklung einer kommissionellen Prüfung? Für die Anmeldung müssen die Studierenden das Formular für die Anmeldung zur kommissionellen Prüfung von der Homepage der Prüfungsreferate herunterladen, ausfüllen und die entsprechenden Unterschriften (der PrüferInnen und der / des Vorsitzes des Prüfungssenates) einholen und danach im zuständigen Prüfungsreferat einreichen das Prüfungsreferat holt die Genehmigung der / des zuständigen FSL ein anschließend übermittelt das Prüfungsreferat das Prüfungsprotokoll dem Vorsitz des Prüfungssenates nach der Prüfung wird das ausgefüllte Prüfungsprotokoll vom Vorsitz wieder an das zuständige Prüfungsreferat retourniert im Prüfungsreferat wird die Prüfung im System erfasst

27 Wie sieht der verwaltungstechnische Workflow für Bachelor- und Diplomstudien mit STEOP ab WS 2011 / 2012 aus? Die Studienabteilung gibt im VIS:online Modul Studierendenverwaltung bei Neuzulassungen für Bachelor- und Diplomstudien den Code SEP 1 ein. Auf dem Studienbuchblatt wird dadurch der Text Die Studieneingangs- und Orientierungsphase ist noch nicht abgeschlossen aufgedruckt. Die Standorte der FSS erstellen pro Semester und pro Studium eine Liste mit all jenen relevanten Lehrveranstaltungen, die für die erfolgreiche Absolvierung der STEOP notwendig sind. Die Liste* enthält neben der korrekten und eindeutigen Bezeichnung des Curriculums auch die Lehrveranstaltungsnummern (LV-Nummern) der für die erfolgreiche Absolvierung der STEOP relevanten Prüfungen. Die Liste wird an die zuständigen FSL mit der Bitte um Korrektur innerhalb einer angemessenen Frist gesandt, etwaige Rückmeldungen werden von den Standorten der FSS eingearbeitet. Sobald die Liste von den FSL freigegeben wurde, wird sie von den Standorten der FSS an die VIS Gruppe weiter gegeben, die diese ins System einpflegt.

28 Workflow Teil II Die Studierenden absolvieren die vorgeschriebenen STEOP-Prüfungen Die Institute geben insbesondere die Prüfungsergebnisse von STEOP-Lehrveranstaltungen in VIS:online ein und leiten die Sammelzeugnisse an die Prüfungsreferate weiter. Die Prüfungsreferate überprüfen bei der Übernahme der Prüfungsergebnisse mit dem VIS:online Modul Erfassung Lehrveranstaltungsprüfungen automatisch die STEOP Relevanz für die Studierenden. Im Falle der positiven Erledigung aller notwendigen STEOP- Prüfungen wird in VIS:online der Code automatisch auf SEP 0 (=STEOP erfolgreich abgeschlossen) umgestellt (ersichtlich am Studienbuchblatt). Ausnahmen: Bachelorstudium Translationswissenschaft, Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Französisch / Italienisch / Spanisch

29 FAQ Wie erkennt die Lehrveranstaltungsleitung, ob Studierende unter die neue STEOP-Regelung fallen bzw. ob sie sich zu einer Lehrveranstaltung anmelden können? Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie erkannt werden kann, ob Studierende unter die STEOP-Regelung fallen: Aufdruck am Studienbuchblatt (der Aufdruck lautet: "Studieneingangs- und Orientierungsphase abgeschlossen" oder "Studieneingangs- und Orientierungsphase noch nicht abgeschlossen") VIS TeilnehmerInnenverwaltung (Spalte STEOP)

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