Schalltechnische Begutachtung zum Bebauungsplan Nr. 110 Anlage 2. zur Begründung

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1 Schalltechnische Begutachtung zum Bebauungsplan Nr. 110 Anlage 2 zur Begründung

2 DR. BLECHSCHMIDT & REINHOLD GmbH INGENIEUR- UND SACHVERSTÄNDIGENGESELLSCHAFT FÜR THERMISCHE BAUPHYSIK - ENERGIEBERATUNG BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ ÖFFENTLICH BESTELLTE UND VEREIDIGTE SCHALLSCHUTZPRÜFSTELLE DIN 4109 SACHVERSTÄNDIGE FÜR SCHALLMESSUNGEN IM IMMISSIONSSCHUTZ SCHÄDEN AN GEBÄUDEN / BAUPHYSIK LUFTDICHTHEITSMESSUNGEN, THERMOGRAFIE WÄRME- UND SCHALLSCHUTZ FACHPLANUNGEN, GUTACHTEN AUF DER KATZENBURG 1, GROSSLOHRA, TEL: , FAX: Schalltechnische Begutachtung I Betrifft: Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Nordhausen Straße der Genossenschaften/Bahnstraße - Schallimmissionsprognose, Ermittlung der Immissionen für Straßen- und Schienenverkehrslärm und des maßgeblichen Außenlärmpegels Auftraggeber, Dirk Franzke Bauherr: Hohnsteiner Straße Harztor OT Ilfeld Planung: Bearbeiter: Stadtplanungsbüro Meißner & Dumjahn Käthe-Kollwitz-Straße Nordhausen Dipl.-Ing.(FH) Günter Kahl Großlohra, Dezember 2016 Das Gutachten besteht aus 44 Seiten, davon 18 Seiten Text und 26 Seiten Anlagen. Es wird dem Auftraggeber in 3 Ausfertigungen übergeben. Das Gutachten ist nur im Rahmen des erteilten Auftrages für das bezeichnete Objekt bestimmt. Jede anderweitige Verwertung sowie Mitteilung oder Weitergabe an Dritte bedarf meiner schriftlichen Zustimmung. AMTSGERICHT JENA HRB GESCHÄFTSFÜHRER: DIPL.-PHYS. FRIEDEL REINHOLD HAUPTSITZ: Großlohra NIEDERLASSUNGEN: Chemnitz OT Klaffenbach Lichtentanne OT Ebersbrunn Auf der Katzenburg 1 Klaffenbacher Hauptstraße 103 Reichenbacher Straße 64 Tel: Tel: Tel: Fax: Fax: Fax: f.reinhold@isg-bauphysik.de NL-Chemnitz@isg-bauphysik.de v.blechschmidt@isg-bauphysik.de

3 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Angaben Aufgabenstellung Grundlagen der Begutachtung Schalltechnische Situation Schalltechnische Anforderungen Immissionsnachweisorte 7 2. Emissionsansätze Emission Straßenverkehrslärm Emission Schienenverkehrslärm 8 3. Bildung der Beurteilungspegel Maßgeblicher Außenlärmpegel Diskussion der Ergebnisse, Schlussfolgerungen 16 Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan, Standort BP 110 Nordhausen und Umfeld, ohne Maßstab Anlage 2 Lageplan, Geltungsbereich BP 110 Nordhausen, Baufelder mit möglichen Wohngebäuden, ca. M 1:1080 Anlage 3 Luftbildaufnahme, BP 110 Nordhausen und Umfeld, ohne Maßstab Anlage 4 Übersichtsplot digitales Modell, Immissionsnachweisorte IP 1 - IP 14 Anlage 5 Deutsche Bahn AG, DB Umweltzentrum Berlin, Streckenbelegung Nordhausen - Northeim, Zeitraum Istzustand 2016 und Prognose 2025 nach Norm Schall und 2015 Anlage 6 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, Istsituation, tags/nachts Anlage 7 Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm, Prognose 2025, tags/nachts Anlage 8 Summenimmission Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm, tags/nachts Anlage 9 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, Istsituation, mit Schallschutzwand nach Variante 2, tags/nachts Anlage 10 Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm, Prognose 2025, mit Schallschutzwand nach Variante 2, tags/nachts Anlage 11 Summenimmission Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm, mit Schallschutzwand nach Variante 2, tags/nachts Anlage 12 Flächenplot Schienenverkehrslärm, Prognose 2025, mit Schallschutzwand nach Variante 2, tags 2

4 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Anlage 13 Flächenplot Schienenverkehrslärm, Prognose 2025, mit Schallschutzwand nach Variante 2, tags Anlage 14 Flächenplot Summenimmission Verkehrslärm, mit Schallschutzwand nach Variante 2, tags/nachts Anlage 15 Emission/Schallausbreitung/Immission Schienenverkehrslärm, Prognose 2025, tags/nachts Anlage 16 Emission/Schallausbreitung/Immission Straßenverkehrslärm, Istsituation, mit Schallschutzwand nach Variante 2, tags/nachts Anlage 17 Emission/Schallausbreitung/Immission Schienenverkehrslärm, Prognose 2025, mit Schallschutzwand nach Variante 2, tags/nachts Anlage 18 3D-Darstellung digitales Modell 1. Allgemeine Angaben 1.1. Aufgabenstellung Herr Dirk Franzke, Hohnsteiner Straße 17, Ilfeld, plant die Entwicklung eines Wohnbaustandortes in Nordhausen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 110 Straße der Genossenschaften der Stadt Nordhausen aufgestellt. Nach Kenntnis der Emissions-/ Immissionssituation am Standort sind die einwirkenden Immissionen durch Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm zu ermitteln und zu beurteilen Grundlagen der Begutachtung Folgende Unterlagen wurden für die Bearbeitung übergeben: - Übersichtsplan, Standort BP 110 Nordhausen und Umfeld, ohne Maßstab - Lageplan, Geltungsbereich BP 110 Nordhausen, Baufelder mit möglichen Wohngebäuden, ca. M 1:1080 Die schalltechnischen Anforderungen und der Nachweis bezüglich des Außenlärmpegels ergeben sich nach den folgenden Normen und Richtlinien: /1/ Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1274) 3

5 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik /2/ Bbl. 1 zu DIN (-1, Ausgabe Juli 2002) "Schallschutz im Städtebau" Teil 1: 'Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung' Ausgabe Mai 1987) Teil 2: Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Beiblatt 1 zu Teil 1 'Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung', Ausgabe Mai 1987 /3/ Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1329), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548), (unter Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuches BauGB) /4/ DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989 /5/ Beiblatt 1 zu DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, November 1989 /6/ Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Akustik 03, Deutsche Bundesbahn, Zentralamt München, Ausgabe 1990 (inzwischen durch Aktualisierung 2014 abgelöst) /7/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe Schalltechnische Situation Herr Dirk Franzke, Hohnsteiner Straße 17, Ilfeld, plant die Entwicklung eines Wohnbaustandortes in Nordhausen. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Nordhausen Straße der Genossenschaften aufgestellt. Für die Gebäude im Geltungsbereich des BP Nr. 110 ist von einer Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) auszugehen. 4

6 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Der Standort befindet sich zwischen der Straße der Genossenschaften im Westen und der Bahntrasse der DB AG im Osten (Anlagen 1-3). Östlich des Standortes verlaufen zwei Gleise der Deutschen Bahn AG. Es handelt sich um die Strecke Nordhausen- Northeim. Bezüglich Straßenverkehrslärm werden die westlich angrenzende Straße der Genossenschaften und die Clara-Zetkin-Straße untersucht. Dem vorliegenden Gutachten ging eine Voruntersuchung voraus. Sie beinhaltete eine vergleichbare Anordnung von Wohngebäuden wie nach Anlagen 2 und 4, allerdings liegt das östliche Baufeld im aktuellen Plan näher an der Gleistrasse der DB AG. Es wurden 2 Varianten bezüglich aktivem Schallschutz untersucht: Variante 1 beinhaltet eine 2 m hohe Schallschutzwand. Diese verläuft 54 m parallel zum nördlichen Geltungsbereichsrand und zweigt dann parallel zum Bahngleis 140 m Richtung Süden ab. Variante 2 beinhaltet ebenfalls eine 2 m hohe Schallschutzwand. Diese verläuft 54 m parallel zum nördlichen Geltungsbereichsrand und zweigt dann parallel zum Bahngleis bis zur südlichen Geltungsbereichsgrenze ab und verläuft dann wieder 54 m Richtung Westen. In der Voruntersuchung ergab die Variante 1 bessere Abschirmungswerte und somit niedrigere Immissionswerte (Beurteilungspegel). Im vorliegenden Gutachten muss Variante 2 umgesetzt werden, da Variante 1 aus grundstücksrechtlichen Gründen nicht realisiert werden kann. Es besteht die Aufgabe, für Straßen- und Schienenverkehrslärm die Beurteilungspegel sowie die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 zu ermitteln. Bei Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN sind zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen Schalltechnische Anforderungen Da es sich beim zu untersuchenden Standort um eine Bauleitplanung handelt, wird die DIN "Schallschutz im Städtebau" im Zusammenhang mit der DIN 4109 ange- 5

7 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik wendet. Die DIN verweist auf die Anwendung neuerer Vorschriften und Berechnungsverfahren. Bei Straßenverkehrslärm werden die Richtlinie RLS-90 und bei Schienenverkehrslärm die Akustik 03 angewendet. Anforderung nach DIN Im Beiblatt zur DIN 18005, Teil 1, Pkt. 1.1 e, sind schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung differenziert für Gewerbe- und Verkehrslärm vorgegeben. Orientierungswerte Verkehrslärm (Straße/Schiene), allgemeine Wohngebiete (WA): tags: nachts: 55 db(a) 45 db(a) Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Die Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Sie gelten für die städtebauliche Planung. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitanlagen) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel der Zeitraum tags von 6.00 bis Uhr, nachts von bis 6.00 Uhr zugrunde zu legen. Sollte im Rahmen der Anwendung eines Ermessensspielraumes, bei Überschreitung der Orientierungswerte der DIN durch Verkehrslärm, die Verkehrslärmschutz- 6

8 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik verordnung (16. BImSchV) zur Anwendung kommen, sind danach folgende Immissionsgrenzwerte zu berücksichtigen. Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. BImSchV: bei allgemeinen Wohngebieten (WA) tags 59 db(a) nachts 49 db(a) Immissionsnachweisorte Die Schallimmissionen werden an den Fassaden der geplanten Wohngebäude im Bereich der zulässigen Bebauungsgrenzen ermittelt. Nach Absprache mit der Planung ergeben sich für das Erdgeschoss und das Obergeschoss, jeweils Mitte Fenster, Nachweisorthöhen von 2,1 m und 4,9 m. Die Lage der Immissionsnachweisorte ist der Anlage 4 zu entnehmen. IP 1, IP 3, IP 5, IP 7, IP 9, IP 11, IP 13: IP 2, IP 4, IP 6, IP 8, IP 10, IP 12, IP 14: h = 2,1 m, EG, Mitte Fenster, WA h = 4,9 m, OG, Mitte Fenster, WA 2. Emissionsansätze 2.1. Emission Straßenverkehrslärm Die Ermittlungen und Festlegungen zu Emissionsdaten für Straßenverkehr basieren auf den Werten, die durch das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen übermittelt wurden. Die Verkehrsmengen basieren auf Verkehrszählungen aus dem Jahr Es ist davon auszugehen, dass diese Verkehrsmengen immer noch aktuell sind. Für die verschiedenen Straßen wurden nachfolgende Verkehrsbelegungen angesetzt. Für die Berechnungen nach der RLS-90 wurde von folgenden Parametern ausgegangen: 7

9 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Clara-Zetkin Straße, Bereich ab Schleifmühle/Grenzstraße Richtung Norden, Istsituation 2016 Straßenoberfläche: Straßengattung: Fahrgeschwindigkeit v: Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelegung Kfz/24 Std. (DTV): LKW-Anteile p t und p n : Tag-Emissionswert: Nacht-Emissionswert: nicht geriffelter Gussasphalt Gemeindestraße/innerörtliche Straße 50 km/h für PKW und LKW 3851 Kfz/24 Std. 2 % tags und nachts L m,e, Tag = 55,9 db(a) L m,e, Nacht = 48,6 db(a). Straße der Genossenschaften, Bereich ab Salzagraben im Süden bis Schleifmühle/Grenzstraße im Norden, Istsituation 2016 Straßenoberfläche: Straßengattung: Fahrgeschwindigkeit v: Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelegung Kfz/24 Std. (DTV): LKW-Anteile p t und p n : Tag-Emissionswert: Nacht-Emissionswert: nicht geriffelter Gussasphalt Gemeindestraße/innerörtliche Straße 50 km/h für PKW und LKW 3851 Kfz/24 Std. 2 % tags und nachts L m,e, Tag = 55,9 db(a) L m,e, Nacht = 48,6 db(a) Emission Schienenverkehrslärm Die Schienenverkehrsbelegung der DB-Strecke Nordhausen-Northeim wurde durch die DB AG, Umweltzentrum Berlin, übermittelt (Anlage 5). Die Streckenbelegungen beziehen sich auf den Zeitraum Istzustand 2016 und Prognose Da für den Prognosezeitraum höhere Belegungen zu erwarten sind, werden diese für die Berechnungen angewendet. Auf der Grundlage der Zugbewegungen hätten die Emissionen auf der seit Dezember 2014 rechtsverbindlichen Norm Schall 03 neu erfolgen müssen. Die Berechnungen wurden aber auf der Grundlage der Schall durchgeführt, da in unserem Ing.- Büro die Softwareumstellung noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb wird wie folgt vorgegangen: 8

10 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Nach einer Veröffentlichung durch das Schallschutzbüro Möhler + Partner, München, kommen die Vergleichsberechnungen zwischen Schall und Schall 03 neu zu folgenden Ergebnissen: Bei freier ungehinderter Schallausbreitung ergeben sich nur geringfügige ( 1 db(a)) Unterschiede zur Schall aufgrund der Berücksichtigung des Frequenzspektrums bei der Luftabsorption. Die Abschirmung von Schallschutzwänden zeigt bei ICE-Zügen aufgrund des Einflusses höher liegender Schallquellen eine geringere Abschirmung, bei Güterzügen aufgrund des Vorschlages zur Erhöhung des C 2 -Wertes von 20 auf 40 eine höhere Abschirmung. In der Veröffentlichung von Möhler + Partner wird ein Diagramm dargestellt, welches den Vergleich der Pegelminderung zwischen Schall und Schall 03 neu mit einer 2 m hohen Schallschutzwand und einer Nachweisorthöhe von 3,5 m beinhaltet. Geht man von einem Abstand zur Gleisachse von ca m aus, ergibt sich danach eine Pegeldifferenz von ca. 2 db. Diese ist so zu werten, dass die Schall 03 neu um diesen Betrag besser abschirmt als die Schall In Situationen unter Berücksichtigung der Abschirmung durch Bebauung ergibt sich nach der Schall 03 neu eine höhere Abschirmwirkung, da in der Schall die Abschirmwirkung nur einer Schallschutzwand oder der 1. Hausreihe berücksichtigt wurde. Die in der Schall 03 neu vorgesehene Berücksichtigung entspricht der Praxis, wie sie im Straßenverkehrslärmschutz angewendet wird. Bei den Schienenverkehrslärm-Berechnungen zum Vorhaben BP 110 Nordhausen wurde eine Berechnung ohne Schallschutzwand und eine mit Schallschutzwand berücksichtigt. In Anbetracht der geschilderten Situation sind die Emissionen/Immissionen durch Schienenverkehrslärm gemäß Anlage 5 nach der Schall zu berechnen, der früher anzuwendende Schienenbonus S von abzüglich 5 db wird nach Schall 03 neu nicht mehr berücksichtigt. Nach Berücksichtigung der in der Anlage 5 übermittelten Zugzahlen und anderer Parameter ergeben sich folgende Emissionen L m,e für Schienenverkehrslärm für den Plan-Zustand Die Emissionen wurden für den Bereich der freien Strecke um den Betrag D Fb = 2 db(a) (Zuschlag für Betonschwellen) erhöht. 9

11 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik DB-Strecke Nordhausen-Northeim, Bereich Straße der Genossenschaften Planzustand 2025: freie Strecke ab Bahnhof Richtung Norden Tag/Nacht: 62,9 / 62,9 db(a). 3. Bildung der Beurteilungspegel Die DIN verweist in den Punkten 7.2. und 7.5. auf die Anwendung neuerer Vorschriften und Berechnungsverfahren, z.b. bei Anlagenlärm auf die TA Lärm, verbunden mit der DIN ISO Gleiches gilt bei Straßenverkehrslärm für die Richtlinie RLS-90 und bei Schienenverkehrslärm für die Richtlinie Akustik 03. Dies findet im Gutachten Anwendung. Die DIN kennt nicht die Anwendung der Spitzenpegeluntersuchung L max, welche am Standort auch als nicht relevant eingeschätzt wird. Für die Schallausbreitungsrechnung wurde das Rechenprogramm LIMA des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund, verwendet. Das Programm rechnet nach den akustischen Vorgaben einschlägiger Normen und Richtlinien. Die Beurteilungspegel an den Nachweisorten sind mit den Orientierungswerten der DIN 18005, Bbl. 1, zu vergleichen. Da in den zum Ansatz gebrachten Emissionen die erforderlichen Zu- und Abschläge enthalten sind, sind die an den Nachweisorten IP 1 bis IP 14 und in den Flächenplots errechneten Pegel Beurteilungspegel für Straßen- und Schienenverkehrslärm. Tabelle 1 enthält die Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm. Bei der Berechnung wurden keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt. 10

12 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Tabelle 1: Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, ohne Lärmschutzwand, Werte auf volle db gerundet Nachweisort Beurteilungspegel L r /db(a) Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN WA: 55/45 db(a), tags/nachts Nutzung Tag Nacht Tag Nacht IP WA IP WA IP WA IP WA IP keine 2 WA IP keine 3 WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA Tabelle 2: Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm ohne Lärmschutzwand, Werte auf volle db gerundet Nachweisort Beurteilungspegel L r /db(a) Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN WA: 55/45 db(a), tags/nachts Nutzung Tag Nacht Tag Nacht IP keine 2 WA IP keine 3 WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine 3 WA IP keine 4 WA IP WA IP WA IP WA IP WA IP keine 7 WA IP keine 8 WA IP keine keine WA IP keine keine WA 11

13 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Die obige Tabelle 2 enthält die Beurteilungspegel für Schienenverkehrslärm. Bei der Berechnung wurden keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt. Tabelle 3 enthält die Summenimmission aus Straßen- und Schienenverkehrslärm. Bei der Berechnung wurden keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt. Tabelle 3: Summenimmission aus Straßen- und Schienenverkehrslärm, ohne Lärmschutzwand, Werte auf volle db gerundet Nachweisort Beurteilungspegel L r /db(a) Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN WA: 55/45 db(a), tags/nachts Nutzung Tag Nacht Tag Nacht IP WA IP WA IP WA IP WA IP keine 6 WA IP WA IP WA IP WA IP WA IP WA IP keine 7 WA IP keine 8 WA IP keine keine WA IP keine keine WA Tabelle 4 enthält die Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm. Bei der Berechnung wurde eine Schallschutzwand mit h = 2m nach Variante 2 berücksichtigt. 12

14 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Tabelle 4: Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, mit Schallschutzwand h = 2 m, Variante 2, Werte auf volle db gerundet Nachweisort Beurteilungspegel L r /db(a) Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN WA: 55/45 db(a), tags/nachts Nutzung Tag Nacht Tag Nacht IP WA IP WA IP WA IP WA IP keine 2 WA IP keine 3 WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine keine WA Tabelle 5: Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm, mit Schallschutzwand h = 2 m, Variante 2, Werte auf volle db gerundet Nachweisort Beurteilungspegel L r /db(a) Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN WA: 55/45 db(a), tags/nachts Tag Nacht Tag Nacht Nutzung IP keine 2 WA IP keine 2 WA IP keine keine WA IP keine keine WA IP keine 3 WA IP keine 4 WA IP keine 8 WA IP WA IP keine 10 WA IP WA IP keine 6 WA IP keine 7 WA IP keine keine WA IP keine keine WA 13

15 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Die obige Tabelle 5 enthält die Beurteilungspegel für Schienenverkehrslärm. Bei der Berechnung wurden keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt. Tabelle 6 enthält die Summenimmission aus Straßen- und Schienenverkehrslärm. Bei der Berechnung wurde eine Schallschutzwand mit h = 2 m nach Variante 2 berücksichtigt. Tabelle 6: Summenimmission aus Straßen- und Schienenverkehrslärm, mit Schallschutzwand, h = 2 m, Variante 2, Werte auf volle db gerundet Nachweisort Beurteilungspegel L r /db(a) Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN WA: 55/45 db(a), tags/nachts Tag Nacht Tag Nacht Nutzung IP WA IP WA IP WA IP WA IP keine 6 WA IP WA IP keine 8 WA IP WA IP keine 10 WA IP WA IP keine 6 WA IP keine 7 WA IP keine keine WA IP keine keine WA 14

16 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik 4. Maßgeblicher Außenlärmpegel Die erfolgten Berechnungen decken die Emissionssituation Straßenverkehrslärm Istsituation 2016 und Schienenverkehrslärm Prognose 2025 ab. Vorzug haben die ergebnisbedingt niedrigeren Pegel mit zusätzlichem Schallschutz, das heißt, mit der gleisnahen Schallschutzwand der Höhe 2 m nach Variante 2. Die hier festzulegenden maßgeblichen Außenlärmpegel werden für die Berechnung der erforderlichen Fensterschalldämm-Maße für Wohn- und Schlafräume und auch für die Dimensionierung von Schalldämmlüftern benötigt. Die in Thüringen noch geltende DIN 4109:1989 legt bei der Ermittlung der erforderlichen Fensterschalldämm-Maße die in der Regel höheren Tag-Beurteilungspegel zu Grunde. Es gibt aber auch Situationen, da sind die Nacht-Beurteilungspegel höher, dann sind diese maßgebend. In der vorliegenden Beurteilung wird dies auch so angewendet. Der maßgebliche Außenlärmpegel L a wird von den Beurteilungspegeln der Tabelle 6 abgeleitet (Summenimmission: Straßenverkehr + Schienenverkehr, Schallschutzvariante 2). Um die Streuung der Pegel zu kompensieren, werden 4 Pegelbereiche bzw. Nachweisort-Bereiche festgelegt. Von diesen Bereichen wird der jeweils höchste Pegel für weiterführende Berechnungen übernommen. Um den maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 zu erhalten, werden die errechneten Summenimmissionspegel um 3 db(a) erhöht. An Hand der Einzelpunktberechnungen (Tabelle 6) wurden in relevanten Bereichen der Fassaden die höchsten Pegel ermittelt und der Lärmpegelbereich nach DIN 4109, Tabelle 8, zugeordnet: Bereich Nachweisorte IP 1 - IP 6: Bereich Nachweisorte IP 7 - IP 8: Bereich Nachweisorte IP 9 - IP 10: Bereich Nachweisorte IP 11 - IP 14: L a = 65 db(a), Lärmpegelbereich III L a = 59 db(a), Lärmpegelbereich II L a = 61 db(a), Lärmpegelbereich III L a = 56 db(a), Lärmpegelbereich II Die maßgeblichen Außenlärmpegel L a sind Grundlage für die Ermittlung der erforderlichen Fensterschalldämm-Maße für Wohn- und Schlafräume und auch für die Dimensionierung von Schalldämmlüftern. 15

17 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Bei einer späteren Berechnung der Fensterschalldämm-Maße ist dann natürlich noch zu berücksichtigen, dass sich bei quellenabgewandten Fassaden geringere Pegel ergeben. 5. Diskussion der Ergebnisse, Schlussfolgerungen Wie die Beurteilungspegel der Tabelle 1 zeigen, werden die Orientierungswerte durch Straßenverkehrslärm am Standort für die Nutzung allgemeines Wohngebiet (WA) tags an 4 Nachweisorten um bis zu 7 db überschritten, nachts an 6 Nachweisorten um bis zu 9 db. An den restlichen Nachweisorten liegen Einhaltungen der Orientierungswerte vor. Die gleisnahe Schallschutzwand bewirkt an den Nachweisorten lagebedingt keine Pegelminderungen (vgl. Tabelle 4), aber auch keine Pegelerhöhungen durch unerwünschte Reflexionen in das Plangebiet hinein. Tabelle 2 dokumentiert die Beurteilungspegel durch Schienenverkehrslärm ohne Lärmschutzwand. Die Überschreitungen betragen tags an 4 Nachweisorten bis zu 9 db und nachts an 10 Nachweisorten bis zu 19 db. Die gleisnahe Schallschutzwand bewirkt tags Pegelminderungen an 4 Nachweisorten von 3-7 db, Überschreitungen bis 3 db verbleiben nur noch an 2 Nachweisorten (vgl. Tabelle 5). Im Nachtzeitraum werden an 7 Nachweisorten die Pegel um 1 bis 7 db gemindert. Die höchste absolute Überschreitung (Schiene, mit Schallschutzwand) bleibt an IP 10 nachts mit 13 db. Bei der Summenimmission für die Situation mit Lärmschutzwand ergibt sich eine spürbare Verbesserung nur in gleisnahen Bereichen durch Pegelminderungen bis zu 6 db tags und bis zu 7 db nachts. Zur Darstellung der Geräuschsituation im Freibereich auf Terrassen wurde eine zusätzliche Berechnung vor der Westfassade des Gebäudes IP9/IP10 durchgeführt, aber nicht dokumentiert. Dieser Bereich wird durch das eigene und benachbarte Gebäude abgeschirmt, vor allem gegen Schienenverkehrslärm. Die Berechnung für den Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm ergab für den Tagzeitraum einen Wert von 42 db(a) und für Schienenverkehrslärm von 47 db(a). Damit wird der Tag-Orientierungswert für WA in beiden Fällen sicher eingehalten. 16

18 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik Auf Grund der hier vorliegenden Überschreitungen wird für die weitere Diskussion darauf hingewiesen, dass das Beiblatt 1 zu DIN , im Zusammenhang mit Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005, in einem Abwägungsprozess Möglichkeiten einräumt, diese bis zu einem gewissen Maß zu tolerieren. Diese Vorgehensweise wird durch die folgende Formulierung des Beiblattes 1 zu DIN gestützt, Zitat /2/: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Wie hoch in diesem möglichen Abwägungsprozess Orientierungswertüberschreitungen ausfallen können, hängt sicherlich von standortspezifischen Parametern ab, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Ein sinnvoller Überschreitungsspielraum der Orientierungswerte der DIN könnte bei ca. 5 db(a) liegen (vgl. auch Hessiches VGH, Urt. Vom CN 694/10.N Juris, RdNr. 62) In Anbetracht der Ergebnisse der Tabelle 6 würde mit Anwendung dieses Überschreitungsspielraumes bei der Summenimmission für Verkehrslärm immer noch eine Restüberschreitung tags von 2 db und nachts von 8 db verbleiben. Für Straßenverkehrslärm (Tabelle 4) wäre tags an 2 Nachweisorten der Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV um 3 db überschritten, nachts an 2 Nachweisorten um 5 db. Für Schienenverkehrslärm (Tabelle 5) wäre ausschließlich nachts an 6 Nachweisorten der Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV um 2 bis 9 db überschritten. Ein Ausgleich für die Überschreitungen der Orientierungs-/Grenzwerte durch Verkehrslärm kann konkret durch folgende passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz von Aufenthaltsräumen erfolgen durch: - Einbau von Schallschutzfenstern in ruhebedürftigen Räumen, ggf. mit schallgedämmten Luftdurchlasselementen in den Schlafzimmern und Kinderzimmern, an den Gebäudeseiten mit Überschreitung der Orientierungswerte und 17

19 I Schall-Immissionsprognose Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH BP Nr. 110 Wohngebiet Straße der Genossenschaften, Nordhausen isg-bauphysik - Zonierung der Gebäudegrundrisse; so sollten bahnseitig in der und 3. Häuserreihe Schlafräume und Kinderzimmer bevorzugt an der Westfassade und an der Straße der Genossenschaften in der 1. Häuserreihe bevorzugt an der Ostfassade angeordnet werden (siehe Anlagen 12-14). Für die Berechnung der erforderlichen Schalldämmung der Fenster und Luftdurchlasselemente (Schalldämmlüftern) im Rahmen der Gebäudeplanung nach DIN 4109 ist der maßgebliche Außenlärmpegel L a maßgebend. Er ist dem Kapitel 4 zu entnehmen. Die Schallschutzwand ist beidseitig absorbierend auszuführen. Vorschlag zur Formulierung von Festsetzungen im B-Plan: 1. Als aktive Schallschutzmaßnahme ist eine Lärmschutzwand von 2 m Höhe über die gesamte Breite des B-Plangebietes mit Verlängerungen in westlicher Richtung am nördlichen und südlichen Rand des Geltungsbereiches von etwa 50 m erforderlich. Die Ausführung der Lärmschutzwand muss beidseitig absorbierend erfolgen. 2. Die Gebäudegrundrisse sind in der Weise zu zonieren, dass bahnseitig bis zur 3. Häuserreihe vorzugsweise Schlafräume und Kinderzimmer an den Westfassaden und an der Straße der Genossenschaften in der 1. Häuserreihe vorzugsweise an den Ostfassaden angeordnet werden. Die Anordnung von Freisitzen/Balkonen hat analog an den geschützten Gebäudeseiten zu erfolgen. 3. Die erforderliche Schalldämmung der Bauteile ist in Abhängigkeit vom maßgebenden Außenlärmpegel im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren nach DIN 4109 nachzuweisen. Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH Großlohra, den Dipl.- Phys. Friedel Reinhold 18

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