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1 Naspa gut für den Mittelstand Herzlich Willkommen zum Naspa-Forum Geldeinzüge ohne Grenzen mit der SEPA-Lastschrift 1

2 Geldeinzüge ohne Grenzen mit der SEPA-Lastschrift Zahlungsverkehr. Made in Germany. SEPA Single Euro Payments Area. März 2011 Landesbank Baden-Württemberg Seite 2 Landesbank Baden-Württemberg

3 SEPA im Überblick. Seite 3

4 SEPA Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa. Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Somit soll mittelfristig nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden europäischen Zahlungen unterschieden werden. Ziel SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Seite 4

5 SEPA - 32 Teilnehmerstaaten. Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Rep. Ungarn Zypern Seite 5

6 Meilensteine auf dem Weg zur SEPA. Im Rahmen der SEPA können Sie folgende standardisierte Zahlungsprodukte europaweit nutzen, die schrittweise eingeführt wurden: Januar 2008: Einführung der SEPA-Überweisung. November 2009: Einführungen der PSD Payment Service Directive, EU-Zahlungsdiensterichtlinie BGB 675ff, Teilweise Einführung der SEPA-Basis- und SEPA-Firmen- Lastschrift. Die Verfahren können Sie sowohl für inländische wie auch für grenzüberschreitende europäische Zahlungen nutzen. Die nationalen Zahlungsverfahren werden parallel angeboten. Seite 6

7 Die SEPA-Lastschrift. SEPA Direct Debit (SDD). Geldeinzüge ohne Grenzen mit der SEPA-Lastschrift Seite 7

8 Die SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick (1). Die SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) ermöglichen Ihnen den europaweiten Einzug von fälligen Rechnungsbeträgen in Euro. Nutzung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl. Verwendung für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen. Neue SEPA-Lastschriftmandate für die am SEPA-Verfahren teilnehmenden bzw. umstellenden Kunden erforderlich. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können nicht für SEPA-Lastschrifteinzüge verwendet werden. Seite 8

9 Die SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick (2). Einführung eines exakten Fälligkeitsdatums zur Einlösung der Lastschrift (bisher Einlösung der Lastschrift bei Sicht). Teilnahme nur mit eindeutiger Identifizierungsnummer des Einreichers (Creditor Identifier/Gläubiger-ID). SEPA-Lastschriftverfahren: ausschließlich beleglos (online). Nutzung des XML-basierten SEPA-Daten-Formats statt DTAUS-Format. SEPA-Basis-Lastschrift: Bei Erstlastschriften ist eine Vorlagefrist von fünf Bankarbeitstagen und bei Folgelastschriften von zwei Bankarbeitstagen vor Fälligkeit einzuhalten. Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach Kontobelastung für autorisierte Zahlungen. SEPA-Firmen-Lastschrift: Bei Erst- und Folgelastschriften gilt eine Vorlagefrist von einem Bankarbeitstag. Zahlungspflichtiger verzichtet auf den Erstattungsanspruch für autorisierte Zahlungen. Seite 9

10 Merkmale der SEPA-Basis-Lastschrift (1). SEPA Core Direct Debit. SEPA-Lastschriftmandat: Der Zahlungsempfänger (ZE) benötigt im Vorfeld eine Ermächtigung des Zahlungspflichtigen/Zahlers (ZP). Fälligkeitsdatum: dieses Datum ist der Tag, an dem das Konto des ZP belastet werden soll und das entscheidende Datum für alle Fristenberechnungen. Vorabinformation (engl.: Pre-Notification): Vor dem Lastschrifteinzug muss der ZE den ZP über den geplanten Einzug schriftlich informieren. Dies kann auch durch einen Vertrag oder eine Rechnung erfolgen, die auch mehrere Fälligkeitstermine und die entsprechenden Einzugsbeträge enthalten kann. Bei der Einreichung der Lastschrift sind festgelegte Vorlagefristen bei dem einlösenden Kreditinstitut zu beachten. Der ZP hat das Recht innerhalb von acht Wochen nach der Belastung eine Erstattung des Lastschrift-Betrages ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Sollte eine Belastung erfolgen, ohne dass der ZP ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat (unautorisierte Transaktionen), ist der Erstattungsanspruch bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung auf seinem Konto gültig. Seite 10

11 Merkmale der SEPA-Basis-Lastschrift (2). SEPA Core Direct Debit. Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14) Zahlungspflichtiger (ZP) 0 Inkassovereinbarung 7 Gutschrift 3 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 D- Kontobelastung Zahlungspflichtiger 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 4 Vorlage D-5 bzw. D-2 bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Seite 11

12 Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren. Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung ja SEPA-Basis-Lastschrift national und grenzüberschreitend (in Euro) 8 Wochen ab Belastung ja (durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID) IBAN und BIC Einzugsermächtigungsverfahren rein national (in Euro) nein (bei Sicht) Max. 6 Wochen nach Rechnungsabschluss nein Kontonummer und BLZ Geltungsdauer des Mandats Unbefristet, Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Einzugsermächtigung gilt unbefristet bis auf Widerruf Aufbewahrung Original des Mandats beim Zahlungsempfänger beim Zahlungsempfänger Seite 12

13 Merkmale der SEPA-Firmen-Lastschrift (1). SEPA Business to Business Direct Debit (B2B). SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat: der ZE benötigt im Vorfeld eine Ermächtigung des ZP. Darin erklärt der ZP auch den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung. Der ZP darf jedoch kein Verbraucher/Privatkunde sein. Nach Erteilung des Mandats, jedoch vor der ersten Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift, muss der ZP die Erteilung des Mandats seinem Kreditinstitut bestätigen, indem er wesentliche Daten des Mandats übermittelt und diese Information unterzeichnet. Fälligkeitsdatum: dieses Datum ist der Tag, an dem das Konto des ZP belastet werden soll und das entscheidende Datum für alle Fristenberechnungen. Vor dem Lastschrifteinzug muss der ZE den ZP über den geplanten Einzug schriftlich mittels einer Vorabinformation (engl.: Pre-Notification) informieren. Dies kann auch durch einen Vertrag oder eine Rechnung erfolgen, die auch mehrere Fälligkeitstermine und die entsprechenden Einzugsbeträge enthalten kann. Bei der Einreichung der Lastschrift sind festgelegte Vorlagefristen bei dem einlösenden Kreditinstitut zu beachten. Seite 13

14 Merkmale der SEPA-Firmen-Lastschrift (2). SEPA Business to Business Direct Debit. Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14) Zahlungspflichtiger (ZP) 0 Inkassovereinbarung 8 Gutschrift 4 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-1) 3 0 Kundenbedingungen Bestätigung Mandat 7 D- Kontobelastung Zahlungspflichtiger 5 Vorlage D-1 bei Zahlstelle 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 6 Zahlungsverrechnung (D) Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Seite 14

15 Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren. Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung Original des Mandats ja nein SEPA-Firmen-Lastschrift national und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher oder Privatkunden ja (durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikation) IBAN und BIC Bestätigung vor Einlösung erforderlich; Originalmandat verbleibt beim ZE Abbuchungsauftragsverfahren rein national (in Euro) nein (bei Sicht) nein nein Kontonummer und BLZ Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt Seite 15

16 Vergleich SEPA-Basis-/Firmen- Lastschriftverfahren. Nutzungsmöglichkeit Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP Bestätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen Rückgabefrist Zahlstelle Kundenkennung SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (EUR) Zwei / fünf Geschäftstage vor Fälligkeit Nicht erforderlich 8 Wochen ab Belastung 13 Monate ab Belastung Spätestens fünf Geschäftstage nach Fälligkeit IBAN und BIC SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (EUR) Einen Geschäftstag vor Fälligkeit Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Ausgeschlossen durch Verzicht Durch das Bestätigungsverfahren gegenüber der Zahlstelle nicht relevant Spätestens zwei Geschäftstage nach Fälligkeit IBAN und BIC Seite 16

17 Einreichungen von SEPA-Lastschriften besser kontrollieren: Gläubiger-ID und Mandatsreferenz. Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers, unabhängig von seiner Bankverbindung. DE 02 ZZZ ISO-Ländercode Quelle: Deutsche Bundesbank Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal Ihre Länge richtet sich nach den Vorgaben der Ausgabestelle (Deutschland 18 Stellen). Die Gläubiger-ID kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz werden vom Lastschrifteinreicher festgelegt. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Seite 17

18 Das SEPA-Lastschriftmandat: Aufbau Das SEPA-Lastschriftmandat: einheitlicher Autorisierungstext und definierte Angaben vom Zahlungsempfänger: - Name und Adresse - Gläubiger-Identifikationsnummer - Mandatsreferenz (individuell vom ZE für jedes SEPA-Mandat festzulegen) - Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung erteilt wird vom Zahlungspflichtigen: - Name und Anschrift des Kontoinhabers - IBAN und BIC - Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit beim SEPA-Firmenlastschrift-Mandat: Der Autorisierungstext enthält zusätzlich eine Erklärung hinsichtlich des Verzichts auf den Erstattungsanspruch des Kunden. Dieser ist bei der SEPA-Firmen-Lastschrift, bei der der Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein darf, ausgeschlossen. SEPA-Basis-Lastschrift- Mandat Seite 18

19 Vorteile der SEPA-Lastschriftverfahren für international ausgerichtete Unternehmen. Fälligkeitsdatum der Lastschrift erlaubt taggenaue Liquiditätsplanung und - steuerung. Einheitliche Fristenregelung vereinfacht Einzugs- und Rückgabeprozesse. Neue Mandatsmerkmale erlauben die langfristige Reduzierung des Rückgaberisikos von Lastschriften durch den Zahlungspflichtigen nach erfolgter Einlösung. Effizienzgewinne insbesondere für multinationale Unternehmen: - EU-weit vereinheitlichte Prozesse und einheitlicher Rechtsrahmen. - Wegfall der Formatvielfalt und einheitliche, klare Rückgabefristen. - Verbesserung der Kontoabstimmung und Erweiterung der Datenfelder. Zentralisierung von Konten und Liquidität bei einer kontoführenden Stelle für europaweite Lastschrifteinzüge. Seite 19

20 Checkliste für die SEPA-Lastschriftverfahren. Verwendung von IBAN und BIC des Zahlungsempfängers und Zahlungspflichtigen sowie Einpflege in die Finanzbuchhaltungssysteme. EBICS: Anpassung Electronic Banking-Software an die neuen DD- Datenformate. Verwendung des SEPA-Datenformats bei der Einreichung der Lastschrift. Anpassung FiBu an SEPA-XML-Datenformate. Abschluss der Inkassovereinbarung mit der ersten Inkassostelle. Nutzung der vorgegebenen Texte für die SEPA-Lastschriftmandate und Vergabe einer Mandatsreferenz (vom Lastschrifteinreicher festzulegen). Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) für das Lastschriftmandat. Beantragung: SEPA-Lastschriftmandat des Zahlungspflichtigen liegt vor. Einzug der Gelder erfolgt zum angegebenen Fälligkeitstermin. Seite 20

21 Das neue SEPA-Datenformat. Seite 21

22 Das neue SEPA-Datenformat. Das SEPA-Datenformat ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung. Das SEPA-Datenformat verwendet XML als Syntax und basiert auf dem ISO-Standard SEPA-Zahlungen können ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden. Für die Nutzung des SEPA-Datenformats zur Einreichung belegloser Kundenaufträge an die Bank sind die Spezifikationen des European Payments Council (EPC) bzw. des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zu beachten. Die marktgängigen Electronic-Banking-Produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen (z. B. SFirm). Seite 22

23 Das SEPA-Datenformat. Die Vorteile im Überblick. Die Einreichung von Aufträgen für mehrere Konten und/oder Ausführungs- bzw. Fälligkeitstermine in einer Nachricht/Datei. Erst-, Folge- und Einmallastschriften können in einer Nachricht/Datei eingereicht werden. Vollständige Ausrichtung an den Vorgaben von ISO und dem European Payments Council sowie an der durch die deutsche Kreditwirtschaft im Rahmen des ZKA/DFÜ-Abkommens erstellten Detailspezifikation. Für DTA-Zahlungen steht das DTAUS-Format (Stand heute) weiterhin unbefristet zur Verfügung! Seite 23

24 Was Sie in Ihrem Unternehmen veranlassen müssen. Technische und organisatorische Anpassungen planen und umsetzen. Anpassung der Finanzbuchhaltungssysteme. Erhebung und Einpflege der IBAN und BIC. Erweiterung der Electronic Banking Software an das neue Datenfernübertragungsprotokoll: Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS). Mandatseinholung bei Ihren Kunden (SEPA-Lastschriften). Anpassungen der Schnittstellen an das neue XML-Format. Überprüfung und Anpassung weiterer Prozesse und EDV-Systeme. Implementierung von Europay-MasterCard-Visa (EMV) bei den POS-Terminals. Seite 24

25 Vorschau. Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 am 16. Dezember 2010 in den Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Migration SEPA-Enddate: Nach derzeitiger Einschätzung Abschaltung nationaler Lastschriftformate ca. xx.xx.xxxx (Kann sich durch EU-Entscheidung noch verändern) Seite 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 26

27 Seite 27 Backup

28 IBAN und BIC. Die Kundenkennungen im SEPA-Zahlungsverkehr (1). IBAN International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer. In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Die IBAN und den BIC Ihres Geschäftskontos können Sie dem Kontoauszug entnehmen. Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) Beispiel DE Seite 28

29 IBAN und BIC. Die Kundenkennungen im SEPA-Zahlungsverkehr (2). BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen. Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Stelle 1-4 Stelle 5-6 Stelle 7-8 Stelle 9-11 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes/der Girozentrale Bezeichnet das Land (Sitz des Kreditinstituts) Bezeichnet den Ort (Sitz des Kreditinstituts) ggf. Filiale oder angeschlossenes Kreditinstitut Unser BIC für den Zahlungsverkehr lautet: SOLADEST600 Kontonummern und Bankleitzahlen können Sie bequem umrechnen lassen. Wir bieten Ihnen zwei zentrale Lösungen an: SEPA Account Converter, für Unternehmenskunden der LBBW. IBAN-Portal, bankübergreifendes Portal für alle Unternehmenskunden. Seite 29

30 Die SEPA-Lastschrift: Die Neuerungen im Überblick. Das SEPA-Lastschriftmandat... ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Zahlungspflichtigen einzuziehen... beauftragt die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift Die Einzugsermächtigung kann nach derzeitiger Rechtslage nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften verwendet werden. Der Zahlungsempfänger muss beim Zahlungspflichtigen ein neues SEPA-Mandat einholen. Die Gläubiger-ID... kurz für Gläubiger- Identifikationsnummer und deutsch für Creditor Identifier... dient der eindeutigen Identifizierung des Lastschrifteinreichers im SEPA- Lastschriftverfahren, unabhängig von der Konto- und Bankverbindung... muss vom Zahlungsempfänger einmalig bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden... ist bei allen einzureichenden SEPA- Lastschriften anzugeben Seite 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31

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