Wie weit ist der Aufbau klinischer Krebsregister in Deutschland?
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- Sofie Sauer
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1 Wie weit ist der Aufbau klinischer Krebsregister in Deutschland? Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes Berlin, 25. August 2016 Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende
2 Klinische Krebsregister - Einführung Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 2
3 Krebs Herausforderung für das Gesundheitswesen Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland jährlich Neuerkrankungen, steigende Tendenz aufgrund der Demografie jeder zweite Krebspatient stirbt daran trotz neuer Therapien beide Geschlechter sind in gleichem Maße betroffen - allerdings von unterschiedlichen Krebsarten Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 3
4 Register in der Medizin epidemiologische Register dienen der bevölkerungsbezogenen Analyse Forschung zu Häufigkeit, regionalen Unterschieden, Patientengruppen klinische Register dienen der Qualitätssicherung der Versorgung erfassen Verlaufsdaten aller Patienten (stationär/ambulant) ermitteln, bewerten, melden Ergebnisse zurück an Ärzte Valide Aussagen erfordern eine vollzählige und vollständige Datenerfassung nach einheitlichen Kriterien Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 4
5 Neue gesetzliche Grundlagen 2013: Krebsfrüherkennungs- und registergesetz (KFRG) Ziel flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister zur Qualitätssicherung der Versorgung bessere Krebsfrüherkennung und Krebsversorgung Auftrag transparente Darstellung der Ergebnisse für Krankenhäuser, Ärzte, Öffentlichkeit Registerdaten für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses nutzen Finanzierung Pauschale für Registerbetrieb zu 90 Prozent durch Krankenversicherung, zu 10 Prozent durch Mittel der Länder Pauschale für Meldung der Ärzte zu 100 Prozent durch Krankenversicherung Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 5
6 Wer hat welche Aufgabe im Gesetz? Bundesländer: landesgesetzliche Basis schaffen und klinische Krebsregister einrichten Dachorganisationen der Register und Wissenschaft: einheitliche Datensätze definieren GKV-Spitzenverband: bundeseinheitliche Förderkriterien für die Register entwickeln, um abzusichern, dass die angestrebten Ziele auch erreicht werden Festlegung der Förderkriterien durch den GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern, den Fachgesellschaften, den Patientenvertretern, dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bundesländern im Dezember 2013 Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 6
7 Förderkriterien des GKV-SV Definition der Voraussetzungen für die Förderung der klinischen Krebsregister durch die GKV in 43 Kriterien 1. Unabhängigkeit, Organisation und Ausstattung der Register 2. Fähigkeit zur elektronischen Datenannahme und Validitätsprüfung 3. Fähigkeit zur Kommunikation mit den onkologischen Zentren 4. Etablierte Verfahren zur Qualitätsverbesserung der Behandlung ab Fördervorgaben durch Gesetz Registerpauschale ohne Prüfung der Förderkriterien Registerpauschale bei Erfüllung der Förderkriterien Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 7
8 Gutachtenauftrag an Prognos komplexe Umsetzungsprozesse im föderalen System Kernpunkte des Gutachtenauftrags transparente Darstellung des Umsetzungsstandes auf Landesebene Einschätzung zur Erfüllung der Anforderungen aus Gesetz und Förderkriterien Formulierung von Empfehlungen zur weiteren Umsetzung Interesse der GKV Register schnell wirksam werden lassen Was hat sich seit 2013 getan? Wie weit ist sind Länder und Register? Fehlentwicklungen vermeiden und ggf. korrigieren Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 8
9 Gutachten Prognos Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 9
10 Konsequenzen aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 10
11 Kernprobleme bei der Umsetzung KFRG klinische Krebsregister: Vielzahl von Aufgaben und Adressaten Umsetzung zum großen Teil außerhalb der Zuständigkeit der GKV Gesetz lässt Ländern viel Gestaltungsspielraum GKV zu finanzieller Vorleistung verpflichtet langer Übergangszeitraum bis 2017 ohne Prüfung der Zielerreichung Zwischenbilanz: Die verbliebene Zeit muss jetzt genutzt werden! Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 11
12 Konsequenzen und Forderungen aus Gutachten Bundesländer: klinische Krebsregister in allen Ländern bis Ende 2016 rechtlich verankern unterschiedliche Strukturentscheidungen der Länder dürfen Zielerreichung nicht gefährden Register: Datenhaltung gemäß bundeseinheitlicher Vorgaben alle an der praktischen Umsetzung Beteiligten: Voraussetzungen für Vollständigkeit/Vollzähligkeit und damit Nutzbarkeit der Daten schaffen GKV-Spitzenverband: Krankenkassen bei der Prüfung der Register unterstützen bundeseinheitliche Bewertungsmaßstäbe entwickeln, ob Förderkriterien eingehalten werden Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister Seite 13
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