Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro
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- Volker Schreiber
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2 Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Ein Vortrag von Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht
3 I. Arbeitsvertragsgestaltung
4 I. 1. Arbeitsvertragsgestaltung 6 - Monate: Probezeit, 622 Absatz 3 BGB - Bedeutung für Kündigungsfrist (2 Wochen)! - Verlängerung der Probezeit?
5 I. 2. Arbeitsvertragsgestaltung 4 - Monate: Probezeit Auszubildende, 20 BBiG - nach Probezeit kann Arbeitgeber nur außerordentlich, also fristlos, aus einem wichtigen Grund kündigen
6 I. 3. Arbeitsvertragsgestaltung 4 - Wochen: gesetzliche Kündigungsfrist, 622 Absatz 1 BGB
7 I. 4. Arbeitsvertragsgestaltung Monate: verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist, 622 Absatz 2 BGB - Verlängerung nach 622 Absatz 2 BGB im Gesetz nur für Arbeitgeber - gestaltbar!
8 I. 5. Arbeitsvertragsgestaltung 5 - Jahre: Grenze verpflichtende Vertragslaufzeit, 624 BGB
9 I. 6. Arbeitsvertragsgestaltung (2) Jahre: sachgrundlose Befristung möglich, 14 Absatz 2 TzBfG - (3) Verlängerungen: möglich, 14 Absatz 2 TzBfG - (4) Jahre: sachgrundlose Befristung möglich bei Unternehmen in den ersten vier Jahren nach Gründung, 14 Absatz 2a TzBfG
10 I. 7. Arbeitsvertragsgestaltung 48 - Stunden: Höchst-Wochen-Arbeitszeit, 3 ArbZG - andere Regelungen unwirksam - u.u sogar: Bußgeld- und Strafvorschriften
11 I. 8. Arbeitsvertragsgestaltung Überstunden: konkrete Stundenzahl, die mit dem Gehalt als abgegolten vereinbart werden darf, Rechtsprechung - keine pauschale Abgeltung!
12 I. 9. Arbeitsvertragsgestaltung 8, 84 - Euro: Mindestlohn, 1 Absatz 2 MiLoG - regelmäßige Anpassungen, (mindestens) alle 2 Jahre 1 Absatz 2, 9 MiLoG
13 I. 10. Arbeitsvertragsgestaltung - Wochen: Mindest-Urlaub, 3 BUrlG 4
14 I. 11. Arbeitsvertragsgestaltung 3 - Monate: Verfallsklausel, Rechtsprechung - wichtig insbesondere bei variabler Vergütung - nur Textform (nicht Schriftform) zur Geltendmachung vereinbar - kein Ausschluss von Ansprüchen aus vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten sowie aus dem Mindestlohngesetz
15 II. Laufendes Arbeitsverhältnis 1. Krankheit und Entgeltfortzahlung
16 II. 1. a) Krankheit und Entgeltfortzahlung 3 - Tage: für Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, 5 EntFG - gestaltbar - sanktionierbar
17 II. 1. b) Krankheit und Entgeltfortzahlung 4 - Wochen: Arbeitsvertrag für Entgeltfortzahlungsanspruch, 3 Absatz 3 EntFG
18 II 1. c) Krankheit und Entgeltfortzahlung 6 - Wochen: Dauer Entgeltfortzahlung, 3 Absatz 1 EntFG - klassischer Streit: selbe Krankheit
19 II. Laufendes Arbeitsverhältnis 2. Teilzeit
20 II. 2. a) Teilzeit 15 - Arbeitnehmer: für Anspruch auf Teilzeit, 8 Absatz 7 TzBfG - Zählung nach Köpfen (nicht nach Beschäftigungsumfang ), Auszubildende zählen nicht mit
21 II. 2. b) Teilzeit 3 - Monate: vor Beginn geltend machen, 8 Absatz 2 TzBfG
22 II. Laufendes Arbeitsverhältnis 3. Mutterschutz
23 III. 3. Mutterschutz Wochen: Schutzfristen der Frau, 3 MuSchG
24 II. Laufendes Arbeitsverhältnis 4. Elternzeit
25 II. 4. a) Elternzeit 3 - Jahre: Höchstdauer Elternzeit - Lebensjahre: Alter Kind, bis zu dem Anspruch auf Elternzeit besteht, 15 Absatz 2 BEEG
26 II 4. b) Elternzeit 24 - Monate: Anteil Elternzeit vom dritten Geburtstag bis zum achten Lebensjahr des Kindes, 15 Absatz 2 BEEG
27 II. 4. c) Elternzeit 15 - Arbeitnehmer: für Anspruch auf Erwerbstätigkeit während der Elternzeit in Teilzeit, 15 Absatz 7 BEEG - Zählung nach Köpfen (nicht nach Beschäftigungsumfang ), Auszubildende zählen nicht mit
28 II. Laufendes Arbeitsverhältnis 5. Betriebsrat
29 II. 5. a) Betriebsrat 5 - Arbeitnehmer: die wahlberechtigt sind, dürfen Betriebsrat errichten, 1 BetrVG
30 II. 5. b) Betriebsrat (18) Lebensjahre: für Wahlberechtigung, 7 BetrVG - (3) Monate im Betrieb bei Leiharbeitnehmern
31 II. 5. c) Betriebsrat 3 - Arbeitnehmer: müssen wählbar sein, 1 BetrVG
32 II. 5. d) Betriebsrat 6 - Monate: Betriebszugehörigkeit für die Wählbarkeit, 8 BetrVG
33 II. 5. e) Betriebsrat 3 - Arbeitnehmer: für den Wahlvorstand, 16 BetrVG - reichen i.d.r. zur Durchsetzung - Zählung nach Köpfen (nicht nach Beschäftigungsumfang ), Auszubildende zählen mit
34 III. Beendigung von Arbeitsverhältnissen
35 III. 1. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 6 - Monate: Betriebszugehörigkeit für Einschlägigkeit des Kündigungsschutzgesetzes, 1 Absatz 1 KSchG
36 III. 2. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 10 - Mitarbeiter: für Einschlägigkeit des Kündigungsschutzgesetzes, 23 KSchG - Zählung nach Beschäftigungsumfang (0,5 / 0,75 / 1,0), nicht nach Köpfen, Auszubildende zählen nicht mit - alte Übergangsregel ( )
37 III. 3. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 2 - Wochen: Frist bei außerordentlicher (nicht gesetzlicher oder arbeitsvertraglicher) Kündigung, 626 Absatz 2 BGB - Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar, 626 Absatz 1 BGB
38 III. 4. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 3 - Tage: Anhörungsfrist Betriebsrat außerordentliche Kündigung, 102 BetrVG - wegen 2-Wochen-Frist
39 III. 5. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 1 - Woche: Anhörungsfrist Betriebsrat ordentliche Kündigung, 102 BetrVG - Stolperfalle bei außerordentlicher, hilfsweise ordentlicher Kündigung
40 III. 6. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 20 - Arbeitnehmer: Beteiligungspflicht Betriebsrat bei Betriebsänderungen, 111 ff. BetrVG - bei wesentlichen Nachteilen für erhebliche Teile der Belegschaft - Interessenausgleich / Sozialplan
41 III. 7. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 3 - Wochen: Frist Arbeitnehmer zur Einlegung der Kündigungs-schutzklage, 4 KSchG - zwingende Frist, 7 KSchG, sonst Kündigung von Anfang ab rechtswirksam, dann für Arbeitgeber ggf.:
42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
43
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