Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
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- Benedict Frank
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1 für die Stadt Bad Lippspringe 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 11/2018 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn 2 12/2018 Genehmigungsverfahren nach 16, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Änderung der Betriebsweise einer Windenergieanlage (WEA HB-16) /2018 Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Auf der Mersch 6-7 Nichtamtliche Mitteilungen Geplante öffentliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse 8 Herausgeber: Stadt Bad Lippspringe Der Bürgermeister, Fachbereich Zentrale Dienste, Postfach 14 80, Bad Lippspringe Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Bad Lippspringe abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen oder im Internet unter einsehen.
2 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 2 Die Bodenrichtwertkarten für Bad Lippspringe können im Rathaus der Stadt Bad Lippspringe, Zimmer Nr. 206, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
3 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung Kreis Lippe Fachgebiet 702 Immissionsschutz, Klimaschutz, Energie, Bodenschutz Felix-Fechenbach-Straße Detmold Datum: Aktenzeichen: /17/1.6.2 Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach 16, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Änderung der Betriebsweise einer Windenergieanlage (WEA HB-16) Herr Klaus Schäfer, Engeweg 5 in Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß 16, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Änderung der Betriebsweise einer Windenergieanlage. Die Windenergieanlage HB-16 wurde mit Bescheid vom genehmigt und soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errichtet werden: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 4, Flurstück 13 Bei der Anlage HB-16 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-115 TES mit einer Nabenhöhe von 149,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 115,0 m und einer Gesamthöhe von 206,9 m sowie einer Leistung von 3,0 MW el. Beantragt wird die Änderung der genehmigten Betriebsweise hinsichtlich artenschutzrechtlicher Betriebsbeschränkungen. Die Änderung der Betriebsweise soll nach Errichtung der WEA im dritten Quartal 2018 durchgeführt werden. Die Anlage ist im Anhang zu 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr V als Anlage genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Änderungsvorhaben wurde jedoch vom Antragssteller gem. 9 Abs. 4 i.v.m. 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen im öffentlichen Verfahren durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag sowie den dem jeweiligen Antrag beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: UVP-Bericht, Aktionsraumanalyse zum Rotmilan und Schwarzstorch. Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom bis einschließlich bei der Kreisverwaltung Lippe, Bürgerservice am Haupteingang, Detmold, Felix- Fechenbach-Straße 5, der Stadt Horn-Bad Meinberg, Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften - Raum 24, Horn-Bad Meinberg, Marktplatz 2, der Gemeinde Schlangen, Bauamt, Im Dorfe 2, Schlangen
4 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 4 der Stadt Bad Lippspringe, Rathaus, Raum 206, Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1, Bad Lippspringe aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die Antragsunterlagen und dieser Bekanntmachungstext sind zudem auf der Internetseite des Kreises Lippe ( unter: Natur und Umwelt Immissionsschutz Amtliche Bekanntmachungen abrufbar. Das Vorhaben wird zudem über das zentrale UVP-Portal des Landes NRW unter bekannt gemacht. Maßgeblich ist jedoch gem. 8 Abs. 1 der 9. BImSchV der Inhalt der ausgelegten Unterlagen. Dienststunden der Kreisverwaltung Lippe, Bürgerservice: Montag bis Donnerstag: von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg, Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften: Mo., Di., Do., Fr.: von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Dienststunden der Gemeinde Schlangen, Bauamt: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienststunden der Stadt Bad Lippspringe, Rathaus, Raum 206: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis ein Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich ) schriftlich bei der Kreisverwaltung Lippe, Detmold, Felix-Fechenbach-Straße 5 und bei der Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg, Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Horn-Bad Meinberg, Marktplatz 2, bei der Gemeinde Schlangen, Bauamt, Im Dorfe 2 in Schlangen und bei der Stadt Bad Lippspringe, Rathaus, Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1 in Bad Lippspringe erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendungen bei den genannten Stellen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( 10 Abs. 3 des BImSchG). Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zu verweisen.
5 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 5 Name und Anschrift der Einwender sollen auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar angegeben werden. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschrift können nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, außerdem die Gründe des Einwandes darzulegen. In der Einwendung sollten zudem Angaben zum Grundstück des Einwenders/ der Einwenderin (Straße, Hausnummer) gemacht werden. Die Einwendungsschreiben werden an den jeweiligen Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, wird hiermit der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen für das o.g. Verfahren durch die Genehmigungsbehörde auf den ab Uhr anberaumt. Er wird im Rathaussaal der Stadt Horn-Bad Meinberg, Marktplatz 4, in Horn-Bad Meinberg stattfinden. Die Erörterung kann bei Bedarf am darauffolgenden Tag ab 17:00 Uhr fortgesetzt werden. Der Erörterungstermin ist gemäß 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang bei der Teilnahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin gem. 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Eine besondere Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht mehr. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Das Vorhaben und die Auslegung der Unterlagen werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 BImSchG, 8 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht. Im Auftrag gez. Kerkmann
6 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 6 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Auf der Mersch Der Rat der Stadt Bad Lippspringe hat am die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Auf der Mersch beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Änderung des Bebauungsplans wird vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB durchgeführt. Dazu soll die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Auf der Mersch gem. 13 i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Auf der Mersch umfasst die Grundstücke Karlstraße 15 bis 19 und ist aus der Anlage zur Bekanntmachung ersichtlich. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Auf der Mersch liegt mit den Begründungen gem. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom bis einschließlich im Rathaus der Stadt Bad Lippspringe, Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1, Bad Lippspringe, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Gem. 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a und von der Angabe nach 3 Abs. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder zur Niederschrift abgeben werden, über die der Rat der Stadt Bad Lippspringe in seiner öffentlichen Sitzung nach Abschluss der öffentlichen Auslegung berät. Die Einsender erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne gem. 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Die Bauleitplanunterlagen können während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite unter der Rubrik Aktuelles - Bauleitplanung eingesehen werden. Bad Lippspringe, Gez. Andreas Bee Bürgermeister
7 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 7
8 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 8 Geplante öffentliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus Dienstag, Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt Dienstag, Haupt-, Finanz und Beschwerdeausschuss Mittwoch, Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport Donnerstag, Rat Mittwoch, Schulausschuss Donnerstag, Diese Terminangaben erfolgen ohne Gewähr. Die Sitzungsräume und der jeweilige Sitzungsbeginn sind unterschiedlich. Bitte entnehmen Sie diese Angaben frühestens 7 Tage vor der Sitzung dem Internet den Bekanntmachungskästen oder rufen Sie an unter Tel oder
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