Übertrittsverfahren Sekundarschule Niveau A Kurzzeitgymnasium Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern
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- Jasmin Berger
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1 2. Grundlagen Rechtliche Grundlage bietet die Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule, SRL 405b. 2.1 Voraussetzungen Getrennte Sekundarschule Niveau A In allen Niveaufächern im Niveau A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsniveau A/B. Kooperative und integrierte Sekundarschule In mindestens drei Niveaufächern des Niveaus A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. In einem Niveaufach im Niveau B eine Zeugnisnote von mindestens 5.0. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B. Aug Register 2, Seite 1/5
2 2.2 Anforderungsprofil Kurzzeitgymnasium Auftrag Das Kurzzeitgymnasium dauert vier Jahre und führt zur gymnasialen Matura. Es vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und bereitet auf ein Studium an einer Universität, an einer Eidgenössischen Technischen Hochschule, einer Pädagogischen Hochschule oder auf bestimmte Studiengänge an Fachhochschulen vor. Anforderungen Neben einer grossen Neugier für die vielfältigen Wissensbereiche bringen die Lernenden folgende Voraussetzungen mit: Sie sind fähig, bei komplexen Sachverhalten das Wesentliche zu erkennen und bei der Betrachtung verschiedener Dinge die Gemeinsamkeiten, Regeln und Zusammenhänge zu sehen. Sie sind bereit, Kreativität zu entwickeln. Sie verfügen über ein gutes Gedächtnis und ein hohes Konzentrationsvermögen. Sie können sich sprachlich leicht, klar und situationsgerecht ausdrücken. Sie sind bereit, lange und viel zu lernen. Sie wollen eine hohe Selbständigkeit im Erarbeiten und Einordnen von neuen Lerninhalten sowie im Ausführen von Arbeitsaufträgen erwerben. Aufnahmebedingung Getrennte Sekundarschule Niveau A In allen Niveaufächern im Niveau A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsniveau A/B. Kooperative und integrierte Sekundarschule In mindestens drei Niveaufächern des Niveaus A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. In einem Niveaufach im Niveau B eine Zeugnisnote von mindestens 5.0. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B. Aug Register 2, Seite 2/5
3 2.3 Ablaufschema Übertritt 1. Semester 2. (bzw. 3.) Klasse Beobachtung, Beurteilung, Förderung Beurteilungsgespräch (Februar) Verbindliche Beurteilung zwischen den Erziehungsberechtigten, der/dem Lernenden und der Klassenlehrperson. (Beurteilung und Zeugnisnoten des ersten Semesters der 2. bzw. 3. Klasse) bei Einigkeit bei Uneinigkeit weiteres Beurteilungsgespräch (evtl. mit Beizug einer Beratungsperson) Weiterleitung des Entscheids an die Schulleitung des Kurzzeitgymnasiums (Übertritt) bzw. die Schulleitung der Sekundarschule (kein Übertritt) Übergabe des Übertrittsdossiers an die Erziehungsberechtigten mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, die Aufnahme innerhalb von zehn Tagen direkt bei der Schulleitung eines Kurzzeitgymnasiums zu beantragen Antrag der Erziehungsberechtigten um Aufnahme der/des Lernenden an die Schulleitung des Kurzzeitgymnasiums Bestätigung der Aufnahme oder Abweisung des Antrags der/des Lernenden durch die Schulleitung des Kurzzeitgymnasiums mit Hinweis auf die Möglichkeit zur Beschwerdeführung beim Bildungs- und Kulturdepartement. Bei Rückzug der Anmeldung: Bestätigung durch die Schulleitung Sekundarschule. Aug Register 2, Seite 3/5
4 2.4 Termine und Aufgaben Klasse Wann Wer Was Womit 2. (u. 3.) August Information der Lernenden über das Übertrittsverfahren Informationsschrift 2. (u. 3.) Ende August Anmeldeschluss für das Übertrittsverfahren Übergabe der Anmeldeformulare an die 2. (u. 3.) August/September Beratungsgespräch auf Wunsch der Erziehungsberechtigten oder der/des Jugendlichen 2. (u. 3.) August bis Januar Beobachten, Beurteilen und Fördern der angemeldeten Lernenden 2. Herbst bis 2. Herbst bis 2. (u. 3.) Herbst bis Eb Eb Selbstbeurteilung der Lernenden und Besprechungen Elternabende: Eb lernen Angebote auf der Sekundarstufe II kennen (gymnasialer und berufsbildender Bereich) Anmeldeformular Anmeldeformular Anforderungsprofil Kurzzeitgymnasium Überlegungen zur Laufbahnwahl Vertretung und Berufsschulen Infoschrift für Erziehungsberechtigte Information für Erziehungsberechtigte (Powerpoint-Präsentation) Verordnung SRL Nr. 405b Elternabende: Eb lernen das KZG kennen Veranstaltung pro Standort Kurzzeitgymnasium Schnuppertage an den Kurzzeitgymnasien Hospitation mit Einbezug in geeigneter Form in den Unterricht 2. (u. 3.) 31. Januar Zeugnisabgabe Zeugnis 2. (u. 3.) 31. Januar 1. Meldung der Lernenden UeV KZG an Formular 2. (u. 3.) Februar Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und der/dem Jugendlichen zur Entscheidungsfindung Übertrittsdossier Überlegungen zur Laufbahnwahl Mai Register 2, Seite 4/5
5 Klasse Wann Wer Was Womit 2. (u. 3.) Februar Weiterleitung des Übertrittsdossiers an o d e r Gespräch im Rahmen des Einigungsverfahrens a n s c h l i e s s e n d Weiterleitung des Übertrittsdossiers an (oder Übergabe des Übertrittsdossiers an die Erziehungsberechtigten zwecks eigenem Antrag an die innert 10 Tagen) 2. (u. 3.) bis 2. März Weiterleitung der Übertrittsdossiers an die vollständige Übertrittsdossiers 2. (u. 3.) 31. März oder Bestätigung der Aufnahme (oder Rückweisung zur erneuten Beurteilung) an Erziehungsberechtigte, und Bestätigung des Rückzugs der Anmeldung an Erziehungsberechtigte und 2. (u. 3.) Bestätigung der Aufnahme (oder Abweisung) bei Antrag der Erziehungsberechtigten nach Uneinigkeit beim Einigungsgespräch an Erziehungsberechtigte, und Verweigerung nach dem zweiten Zuweisungsentscheid 2. (u. 3.) innert 20 Tagen Eb Beschwerdemöglichkeit beim Bildungs- und Kulturdepartement 1. KL KZG 2. (u. 3.) Februar-Ostern LP KZG Sek 2. (u. 3.) Mai/Juni Sek Aufbewahrungspflicht der Dossiers während dreier Jahre vollständige Übertrittsdossiers Rückmeldegespräche durchführen Empfehlungen zu den Rückmeldegesprächen s. Kapitel 4.5 Beurteilungskonferenz durchführen Empfehlungen zu den Beurteilungskonferenzen s. Kapitel 4.6 Erklärung = Klassenlehrperson SL = Schulleitung Sek = Sekundarschule KZG = Kurzzeitgymnasium Eb = Erziehungsberechtigte Aug Register 2, Seite 5/5
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