Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse. 18. November 2015
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- Günter Lenz
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1 Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse 18. November 2015
2 Agenda 1. Wie sieht es mit der Umsetzung der Anforderungen an das Risikomanagement in der Branche (Versicherungen, Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge) aus? 2. Regulatorische Vorgaben für das Risikomanagement 3. Konkretisierung der Umsetzung am Beispiel der Berolina 18. November
3 Aktuelle Umfrage der Axa bei Versicherungen Quelle: AXA, November
4 Aktuelle Umfrage der Axa bei Versicherungen Insbesondere die Prozesse für internes Risikomanagement und Stress- Tests für Innovationen sind von einem Großteil der Befragten bereits angepasst worden. Nachholbedarf besteht bei Reporting & Offenlegung sowie der Asset Allocation. Risikomanagement gemäß dieser Umfrage also kein Thema (Herausforderung) für Versicherungen!? Wie sieht es für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) aus? 18. November
5 Regulatorische Anforderungen an das Risikomanagement > 2016 EbAV I MaRisk (VA) R4/2011 IORP-II/EbAV II Solvency II?? 18. November
6 Regulatorische Anforderungen an das Risikomanagement BaFin-Aussage zur MaRisk (VA) Versicherer und Pensionsfonds sind einer ganzen Palette von Risiken ausgesetzt, die sie beherrschen müssen, um erfolgreich am Markt agieren zu können. Angesichts der dynamischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten setzt eine wirksame Regulierung verstärkt am Risikomanagement der Unternehmen an. Mit Einführung des Grundsatzes der Proportionalität tragen die MaRisk VA aber auch der heterogenen Unternehmensstruktur mit ihren vielfältigen Geschäftsaktivitäten Rechnung. Der Proportionalitätsgrundsatz besagt, dass die Anforderungen des Rundschreibens immer unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Risiken, der Art und des Umfangs des Geschäftsbetriebes und der Komplexität des gewählten Geschäftsmodells des Unternehmens zu erfüllen sind. Insofern kann und soll das Rundschreiben individuell und flexibel umgesetzt werden - auch von kleinen Unternehmen. 18. November
7 Regulatorische Anforderungen an das Risikomanagement Zielsetzung der MaRisk (VA) Dieses Rundschreiben konkretisiert die Regelungen des 64a und des 104s VAG i.v.m. Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG (sog. Finanzkonglomerate-Richtlinie) und gibt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der beaufsichtigten Unternehmen, Gruppen und Finanzkonglomerate vor. Das Rundschreiben basiert auf dem Ansatz, dass die Geschäftsleiter eines Versicherungsunternehmens ein Risikobewusstsein entwickeln müssen, das stetig gelebt wird. Die Aufsicht sieht ein funktionierendes Risikomanagementsystem zur Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer als wesentlich an. 18. November
8 Regulatorische Anforderungen an das Risikomanagement Anforderungen an die Geschäftsorganisation Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat auch das RM zu umfassen Für die Umsetzung der Anforderungen an das RM ist die Geschäftsleitung zuständig Zentrale Elemente der Anforderungen an die Geschäftsorganisation sind: Risikostrategie/Risikotragfähigkeitskonzept/Limitsystem Organisatorischer Rahmen (Aufbauorganisation und Prozesse) inklusive Dokumentation Aussagefähige (interne) Berichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung Interne Revision Regelung über Funktionsausgliederung/Dienstleistungen (Outsourcing) NPP (Neue Produkte Prozess) Schaffung einer Schlüsselfunktion (unabhängige Risikocontrolling-Funktion) Internes Steuerungs- und Kontrollsystem 18. November
9 Konkretisierung am Beispiel der Berolina Organisatorischer Rahmen (Aufbauorganisation und Prozesse) inklusive Dokumentation Schaffung der Position eines Risikomanagers (2008) Implementierung eines Risikokomitees Risikomanagementhandbuch mit organisatorischen Richtlinien Fachkonzepte bzw. Prozesshandbücher für den Umgang mit operationelle Risiken und Markt- und Kreditrisiken NPP (Neue Produkte Prozess) 18. November
10 Konkretisierung am Beispiel der Berolina Aussagefähige interne Berichterstattung gegenüber internen Gremien Monatlicher Risikoreport mit den wesentlichen Risiken und Kennzahlen an Vorstand und Aufsichtsrat Quartalsbericht zur Entwicklung der Pensionskasse an Vorstand und Aufsichtsrat (zusätzlich zum monatlichen Berichtswesen z.b. gem. R4/2011) 18. November
11 Konkretisierung am Beispiel der Berolina Aussagefähige externe Berichterstattung Jährlicher Risikobericht an die Aufsicht (BaFin) Ausführliche Angaben zu Risiken und Chancen der Gesellschaft und der Ausgestaltung des Risikomanagements im Geschäftsbericht 18. November
12 Konkretisierung am Beispiel der Berolina Regelung über Funktionsausgliederung (Outsourcing)/Dienstleistungen Outsourcing des Bereichs Interne Revision (verbunden mit deutlich höheren Prüfungsanforderungen) Ausschreibung von Dienstleistungen Jährliche Bewertung der Dienstleister anhand eines Kriterienkatalogs 18. November
13 Konkretisierung am Beispiel der Berolina Internes Steuerungs- und Kontrollsystem Schaffung einer unabhängigen Risikocontrolling-Funktion und einer Risikobeauftragten für den operativen Part Jährlich Risikoinventur und halbjährliche Überprüfung der (operationellen) Risiken Anschaffung einer Risikomanagement-Software in 2010/2015 Aufbau einer Schadensfalldatenbank 18. November
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