Fachliche Weiterentwicklung und finanzielle Steuerung der Hilfen zur Erziehung

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1 Fachliche Weiterentwicklung und finanzielle Steuerung der Hilfen zur Erziehung Warum Kommunen handeln müssen - und worüber sie nachdenken sollten? Sechs Thesen zur Weiterentwicklung der HzE 1

2 Überblick: Warum ist eine Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung notwendig? Denkanstöße beider Papiere und die Realität in den Kommunen Worüber Kommunen nachdenken müssen - Perspektiven Stärkung der Stellung des Jugendamtes Wirkungsorientierung im gesamten Feld der Jugendhilfe Chancengerechtigkeit im Kinderschutz und den HzE 2

3 Warum ist eine Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung notwendig? Denkanstöße beider Papiere und die Realität in den Kommunen Die Legitimationsfrage ist ungebrochen: Nutzen/ Wirkung der Einzelfallhilfe bei steigenden Kosten und zunehmende Infragestellung der Präventionsstrategien Inklusion findet immer größeren gesellschaftlichen Konsens: >> Regelsysteme müssen gestärkt werden >> Diskriminierungseffekte müssen zurücktreten Bundeskinderschutzgesetz 79a: Die Qualitätsdebatte ist gesetzlicher Auftrag der Jugendämter Die Bildungsdebatte erreicht in vielfältiger Weise die Jugendhilfe und stellt die Frage nach ihrem Beitrag und ihren Wirkungen 3

4 Worüber Kommunen nachdenken müssen - Handlungsfeld 1: Qualität Wir brauchen eine Qualitätsdebatte in den Erziehungshilfen, die in allen Bereichen des Jugendamtes und der Kinder- und Jugendhilfe geführt wird. AGJF Die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung muss mit Blick auf das Gesamtspektrum der Kinder und Jugendhilfe erfolgen. 4

5 Worüber Kommunen nachdenken müssen - Handlungsfeld 2: Sozialraumorientierung und Einzelfallhilfe Wir brauchen eine Qualitätsdebatte in den Erziehungshilfen, die die Subjekte in den Mittelpunkt stellt Der Blick auf das Feld darf den Blick auf den Fall / das Subjekt nicht unscharf machen oder sogar verstellen. Die Chance auf individuelle Hilfe muß gewahrt bleiben. Wie können individuelle Chancen in sozialräumlichen Feldern, aber auch in den Regelstrukturen und Angeboten gewahrt und verwirklicht werden. Zur Verwirklichung von individuellen Entwicklungs-, Teilhabe-, Zugangs-, und Verwirklichungschancen im Sinne von Chancengerechtigkeit müsse die Hilfen zur Erziehung Teil einer Gesamtstrategie der Bildungs- Erziehungs- und Sozialpolitik sein. AGJF 5 JFMK Unterschiedliche Handlungsansätze: - Weiterentwicklung sozialräumlicher Ansätze - Stärkung der Regelstrukturen und Prävention - Identifizierung v.lücken im Angebotsspektrum

6 Worüber Kommunen nachdenken müssen - Handlungsfeld 3: KiTa /Schule Wir brauchen eine subjektorientierte Bildungsdebatte in den Erziehungshilfen Nicht allein die Stützung des familären Nahraums der Kinder ist handlungsleitend sondern ebenso und heute noch stärker deren Recht auf Bildung und Teilhabe (Rechtsanspruch auf Kinderttagesbetreuung für U3!) Neue Modelle der Verknüpfung von Regelsystem KiTa/Schule und Einzelfallhilfe sind notwendig => Hilfeplanangebote in KiTa und Schule ausbauen Zum einen verweisen die zahlreichen sozialräumlichen Umbaumodelle in den Kommunen auf die Notwendigkeit der Kooperation mit und die Anbindung an lebensweltliche Bezugssysteme und Regelinstitutionen wie Kindertagesstätten und Schulen. Zum anderen belegen einschlägige Studien übereinstimmend, dass in etwa 40-50% aller HzE Schulprobleme ein Indikator für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung sind. JFMK Wichtigstes neues Handlungsfeld => Schule und HzE AGJF 6

7 Handlungsfeld 3: KiTa /Schule Übertrittsquote von der Grundschule auf weiterführende Schulen in München 7 Quelle: Münchner Bildungsbericht 2010 mehr

8 Worüber Kommunen nachdenken müssen - Handlungsfeld 4: Inklusion Wir brauchen mehr Inklusion in den Erziehungshilfen und neue Modelle der Verknüpfung von Prävention und Einzelfallhilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Inklusion ist mehr als ein Hinzukommen von Hilfearten sondern erfordert eine neue Architektur in der Kinder und Jugendhilfe. Kinder und Jugendhilfe darf sich nicht zum Sondersystem entwickeln, sondern muss sich mit den Regelangeboten neu verknüpfen. JFMK Die JFMK sieht bei der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung eine besondere Herausforderung bei der Gestaltung der Schnittstelle zur Schule. Besonders gilt das für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule insgesamt und im Besonderen für die Identifizierung von Herausforderungen bei den Eingfiederungshilfen nach 35a SGB Vlll 8

9 Worüber Kommunen nachdenken müssen - Handlungsfeld 4: Inklusion Gründe für stationäre Unterbringung bei Kinder/ Jugendliche 2011 Quelle:HzE Controlling - RFT Jahresauswertung (n= 740 Nennungen in 601 Fällen) Nennungen des Grundes Agression/ Gewalt 116 Delinquenz 67 Psychische Auffälligkeiten 203 Suchtmittelmissbrauch 60 Schulische Probleme Sonstige Gründe 148

10 Worüber Kommunen nachdenken müssen - Handlungsfeld 5: Wirkungsorientierung Wir brauchen eine wirkungsorientierte Kinder- und Jugendhilfe Die wirkungsorientierte Steuerung der Erziehungshilfen ist die Grundlage für eine subjektorientierte ganzheitliche Fallbearbeitung. Sie ist ein Unterstützungsinstrument, um Partizipation zu verwirklichen und das Gelingen der Hilfe beständig im Blick zu halten mit konkreten Anforderungen an die Praxis der Hilfeleistungen. AGJF Die zuständigen Fachkräfte in den Jugendämtern sind wesentlich verantwortlich für eine verbindliche, fachlich bedarfsgerechte und auf nachhaltige Wirkungen ausgerichtete Fallsteuerung einschließlich der Qualitätsentwicklung. 10

11 Worüber Kommunen nachdenken müssen - Handlungsfeld 6: Kultur der Achtsamkeit Wir brauchen eine achtsame Kultur der Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe in allen ihren Kooperationsbezügen Qualitätsmerkmale dieser Kultur sind : Achtung vor Fachlichkeit und Professionalität Vertrauen und Informationsbereitschaft Zeit für die Interpretation und Deutung von Situationen Vorsicht vor einfachen Wegen Bereitschaft das Unerwartete zu sehen und als Ort zu nehmen um unsere Aufgaben zukunftsfest zu gestalten 11

12 Perspektiven Stärkung der Stellung des Jugendamtes AGJF Sowohl für die Prozessgestaltung im Einzelfall als auch im Hinblick auf die rechtzeitige und ausreichende Planung und Vorhaltung eines bedarfsgerechten Infrastrukturangebotes trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung ( 79 und 80 SGB VIII). Damit gewinnen Organisationsentwicklung und Personalentwicklungsaufgaben zunehmend an Bedeutung 12 12

13 Perspektiven Wirkungsorientierung im gesamten Feld der Jugendhilfe AGJF Mit dem neuen 79a SGB VIII sind die Jugendämter zur dauerhaften Qualitätsentwicklung für all ihre Leistungen aufgefordert. Leistungserbringer sind in die Debatte um die Steuerung der Hilfen zur Erziehung einzubeziehen: - klare Rollentrennung zwischen Leistungserbringung und Leistungsbewilligung - Sicherstellung von Gestaltungs und Steuerungsfunktion der öffentlichen JuHi 13 13

14 Perspektiven Chancengerechtigkeit im Kinderschutz und den HzE AGJF Anforderungen und Bedingungen einer qualifizierten Fallarbeit im ASD: Ausreichendes und qualifiziertes Personal in den sozialen Diensten einheitliche und klare fachliche Standards professionelles Qualitäts- und Risikomanagement den hohen fachliche Standards entsprechende Aufbau und Ablauforganisation Führungsverantwortung

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15 15

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