Autarkie in der Abfallwirtschaft aus der Sicht eines privaten Entsorgungsunternehmens

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1 DGAW Regionalveranstaltung Süd-West, Stuttgart Autarkie in der Abfallwirtschaft aus der Sicht eines privaten Entsorgungsunternehmens Dipl. Volksw. Reiner Schwolow, Lünen 1

2 Gliederung REMONDIS Hintergrund und Bedeutung der Autarkie Autarkie in der Abfallwirtschaft der Europäischen Union Exkurs: Neuer Abfallwirtschaftsplan in NRW Fazit 2

3 Die RETHMANN-Dienstleistungsgruppe: spezialisierte Dienstleistungen und Produkte in drei Sparten. Environmental & Technical Services Recycling Services Water Umsatz 2012: ca. 6,8 Mrd Euro Mitarbeiter: ca Logistics Contract Logistics Freight Logistics Port Logistics Public Transport Umsatz 2012: ca. 4 Mrd Euro Mitarbeiter: ca Bio-Industries High-quality goods from animal by-products Producer of renewable energy Service provider for the agricultural and food sector Umsatz 2012: ca. 1,2 Mrd Euro Mitarbeiter: ca

4 Bedeutung der Autarkie im wirtschaftspolitischen Sinne Unabhängigkeit für einen in sich geschlossenen Wirtschaftsraum Planwirtschaft Außenhandelsbeschränkungen / Protektionismus starkes Anwachsen von Substitutionsgütersektoren Gegenteil des Freihandels bzw. Wirtschaftsliberalismus Vorgabe wirtschaftspolitischer Leitlinien und Handlungsrahmen freier grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr Nutzung von Kostenvorteilen durch Globalisierung und Spezialisierung - Wohlstand durch internationale Arbeitsteilung 4

5 Autarkie und Näheprinzip in Abfallwirtschaftsplänen Art.16 der (novellierten) AbfRRL 2008/98/EG (1)..ein integriertes und angemessenes Netz von Abfallbeseitigungsanlagen und Anlagen zur Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen, die von privaten Haushalten eingesammelt worden sind, zu errichten, auch wenn dabei Abfälle anderer Erzeuger eingesammelt werden [Absatz 1 enthält ferner Ausführungen zur Begrenzung von eingehenden und ausgehenden Verbringungen von Abfällen zum Schutz der eigenen Netze] (2) Das Netz ist so zu konzipieren, dass es der Gemeinschaft insgesamt ermöglicht, die Autarkie bei der Abfallbeseitigung sowie bei der Verwertung..zu erreichen (3) Das Netz muss es gestatten, dass die Abfälle in einer der am nächsten gelegenen geeigneten Anlagen beseitigt bzw. verwertet werden (4) Die Grundsätze der Nähe und der Entsorgungsautarkie bedeuten nicht, dass jeder Mitgliedstaat über die gesamte Bandbreite von Anlagen zur endgültigen Verwertung verfügen muss. 5

6 Autarkie und Europäische Union Rom, Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Art. 3 (c): Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungsund Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedsländer Lissabon, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Dritter Teil, Titel II, Kapitel 3, 34 : Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten Aus- bzw. Einfuhrbeschränkungen in Bezug auf gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung in anderen Mitgliedstaaten der EU gem. Art.16 stehen zumindest in Konflikt zu 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und widersprechen sicherlich dem Geist der Gründer der EU 6

7 Autarkie und private Entsorgungswirtschaft Autarkie in der Abfallwirtschaft aus der Sicht eines privaten Entsorgungsunternehmen Antwort später! 7

8 Autarkie im neuen Abfallwirtschaftsplan in NRW SPD und Grüne haben 2012 im Koalitionsvertrag festgelegt, einen neuen ökologischen Abfallwirtschaftsplan (AWP) für NRW zu erstellen; zentrale Punkte darin : Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie Abfallvermeidung und Wiederverwertung regionale Entsorgungsautarkie Förderung der Entwicklung regionaler Kooperationen Festsetzung des Prinzip der Nähe bis hin zur verbindlichen Zuweisung des Abfalls zu Entsorgungsanlagen Im Koalitionsvertrag findet sich ferner auch die Aussage Koordinierung einer langfristigen Anpassung der Kapazitäten bei den Abfallbehandlungsanlagen 8

9 9 Überkapazitäten bei den Abfallbehandlungsanlagen in NRW Asdonkshof Leverkusen Weisweiler GMVA Karnap Solingen Herten Hamm Iserlohn Restabfallmenge in NRW zur Vorbehandlung nach den gesetzliche Vorgaben (für die der AWP die Entsorgungssicherheit darstellt) beträgt etwa 4,3 Mio t Abfall, davon werden 3,9 Mio t in MVA und 0,4 Mio t in MA / MBA behandelt. Die Kapazität der 16 MVA beträgt ca. 6,6 Mio t, die Kapazität der 7 MA / MBA beträgt ca. 0,7 Mio t. 9

10 Neuer Abfallwirtschaftsplan in NRW BDE-NRW, VKU-NRW und ASA haben sich darauf verständigt, den Entwurf des AWP des Landesumweltministeriums zu begleiten. Die Verbände vertreten u.a. folgende gemeinsamen Ziele : Begleitung des Abfallwirtschaftsplan Bildung von Entsorgungsregionen und Unterstützung kommunaler Kooperationen Anpassung der Anlagenkapazitäten an das regionale Abfallaufkommen Umsetzung / Sicherung des Prinzips der Nähe durch Einführung eines Wertungszuschlag bei Ausschreibungen Zielvorgaben für die Cluster spezifischen Erfassungsmengen von Bio-u. Grünabfällen Wiedereinführung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte Gründung einer Stiftung Abfallvermeidung in NRW 10

11 Positionierung der Verbände Bildung von Entsorgungsregionen und Unterstützung kommunaler Kooperationen eine Zuordnung der überlassungspflichtigen Abfälle erfolgt für die Regionen nicht für die einzelnen Anlagen vorrangig sollen in den zu bildenden Regionen freiwillige Lösungen und / oder kommunale Kooperationen zum Tragen kommen bestehende Zweckverbände (z.bsp. EKOCity) müssen berücksichtigt werden die Verbände sind bereit eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, die MVAs in NRW zusätzlich zu den andienungspflichtigen Abfällen auch mit gewerblichen / industriellen Abfällen möglichst ortsnah auszulasten 11

12 Positionierung der Verbände Darstellung der Regionen 12

13 Positionierung der Verbände Anpassung der Anlagenkapazitäten an das regionale Abfallaufkommen überhängige Behandlungskapazitäten (MA, MBA u. MVA) werden für die Verwertung gewerblicher Abfälle und Abfallimporte genutzt auf Grund der Überkapazitäten werden für die eingebrachten gewerblichen Abfälle nur unzureichende Behandlungspreise erzielt flächendeckende Sammlung von Bioabfällen, Einführung der Wertstofftonne und demographischer Wandel werden die andienungspflichtigen Mengen auf 60 bis 80 kg/ew/a in den nächsten 10 Jahren reduzieren 13

14 Positionierung der Verbände Anpassung der Anlagenkapazitäten an das regionale Abfallaufkommen vor dem Hintergrund einer derzeitig unausgewogenen Gebührenstruktur empfehlen die Verbände durch Kapazitätsrückbau die Voraussetzungen für eine Angleichung der Entsorgungsgebühren zu schaffen bis zum Jahre 2020 sollte durch freiwillige Reduzierung der Kapazitäten eine höhere Auslastungsquote durch öffentlich rechtliche Entsorgungsmengen erreicht werden das Landesumweltministerium sollte konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Anpassungsmaßnahmen unterbreiten 14

15 Positionierung der Verbände Umsetzung / Sicherung des Prinzips der Nähe durch Einführung Eines Wertungszuschlag bei Ausschreibungen bei EU-weiten Ausschreibungen von Beseitigungs-/Verwertungsleistungen der Kommunen sollte dem Prinzip der Nähe Rechnung getragen werden; hierunter wird ein mittlerer Abstand vom Mittelpunkt eines Landkreises / kreisfreien Stadt von 35 bis 50 km zur Behandlungsanlage verstanden bei Nichteinhaltung sollte ein ökologisch begründeter Zuschlag von 0,15 0,25 /t Abfall x Entfernungs-km in Anschlag berechnet werden und z.bsp. vom Auftraggeber im Rahmen eines Stiftungsmodells eingezahlt werden. Die Stiftung könnte damit ausgleichende Maßnahmen finanzieren / unterstützen die Verbände sind bereit, eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, bei der Verwertung von Gewerbeabfällen die Müllverbrennungsanlagen in NRW möglichst ortsnah auszulasten 15

16 Fazit I Autarkie in der Abfallwirtschaft aus der Sicht eines privaten Entsorgungsunternehmen : Autarkie ist Protektionismus Abfall ist eine Handelsware Ein- und Ausfuhrbeschränkungen zumindest für Verwertungsabfälle innerhalb der Europäischen Union sind nicht hinzunehmen gegen das Prinzip der Nähe ist nichts einzuwenden jedes Land sollte über ein flächendeckendes Netz von hochwertigen Verwertungs - / Beseitigungsanlagen verfügen Arbeitsteilung sinnvoll Abfallimporte aus Ländern die (noch) nicht über entsprechende Anlagen verfügen müssen ungehindert möglich sein 16

17 Abfallimporte und exporte in Europa 2013 Über und Unterkapazitäten in hochwertigen Verwertungsanlgen Skandinavien + 0,5 Mio t - 10 Mio t UK 0,2 Mio t **? t Baltikum -1,4 Mio t 2,5 Mio t* 0,3 Mio t ** 1,0 Mio t ** NL + 1,3 Mio t D + 1,0 Mio t 0,1 Mio t * PL 3,5 Mio t 0,1 Mio t * CZ B + 0,2 Mio t 0,25 Mio t ** 1,5 Mio t *) Notifizierungen in 2013 **) Ist Mengen in 2013 CH + 0,1 Mio t I - 10 Mio t A + 0,5 Mio t 17

18 Fazit II keinen Schutz für ausschließlich kommunale Entsorgungsstrukturen schaffen - regionale Strukturprobleme gemeinsam durch kommunale und private Entsorgungsunternehmen lösen keine Anlagenzuweisung - Verwertung / Beseitigung andienungspflichtiger Abfälle sollten grundsätzlich mit dem Ziel einer für den Bürger wirtschaftlich und ökologisch akzeptablen Lösung ausgeschrieben werden Ungerechtigkeit gedeiht nämlich grade dort, wo Wettbewerb eingeschränkt wird : durch Protektionismus, Korruption oder staatlich verfügte Rücksichtnahme auf Einzelinteressen. (Joachim Gauck) 18

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