Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode
|
|
- Norbert Glöckner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr des Abgeordneten Dr. Jens Klocksin Fraktion der SPD Drucksache 4/3035 Föderalismusreform: Folgen für die Bildungspolitik Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr vom 13. Juni 2006 Die Bundesregierung hat sich in der Anlage zum Koalitionsvertrag auf eine umfassende Reform der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland verständigt. Zu begrüßen ist die allgemeine Zielsetzung, klarere und transparentere staatliche Strukturen zu schaffen, in der die politische Verantwortung für Entscheidungen sichtbar wird. Einige Politikfelder sind mit Blick auf ihre Wirkung auch auf das Land Brandenburg jedoch umstritten. Die Neuordnung der Kompetenzen im Bereich der Bildungspolitik führt zwangsläufig zu einem Rückzug des Bundes aus diesen Politikbereichen. Eine gemeinsame Bildungsplanung zwischen Bund und Länder wird es nicht mehr geben. Darüber hinaus hätte der für Art. 104 b Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) vorgesehene Ausschluss von Finanzhilfen des Bundes in Bereichen der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder gravierende Folgen: Förderprogramme im Bildungsbereich, wie etwa die 4 Mrd. Euro für das Ganztagsschulprogramm, wären zukünftig ausdrücklich verboten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vorteile und welche Nachteile ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung aus dem derzeit vorgelegten Entwurf der Föderalismusreform im Bereich der Bildungspolitik für das Land Brandenburg? 2. Welche Auswirkungen sind für den Landeshaushalt zu erwarten? 3. Wie wirken sich die vorgesehenen Änderungen auf das grundgesetzlich verbriefte Postulat der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Verhältnis zu anderen Bundesländern aus? 4. Wie soll vermieden werden, dass durch unterschiedliche Regelungen bei der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen ein Flickenteppich im Hochschulwesen entsteht? 5. Welche Auswirkungen haben landesspezifisch ausgeprägte Bildungsstandards auf die Mobilität von Arbeitnehmer und ihrer Familien, die aus Brandenburg in ein anderes Bundesland ziehen, oder aus einem anderen Bundesland nach Brandenburg ziehen? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:
2 6. Wie bewertet die Landesregierung die Vielfalt der in den Bundesländern eingeführten Schulbücher und Lehrpläne mit Blick auf die daraus erwachsende Erschwernis für Schüler selbst und die finanzielle Belastung der Familien bei Umzug in ein anderes Bundesland? 7. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung, nach Ende des Ganztagsschulförderprogramms der Bundesregierung eigene Schulbauinvestitions- und -förderprogramme zu realisieren? Welche Chance besteht, über das selbst gesteckte Ziel - Ganztagsschulplätze vorzuhalten für 33% der Grundschüler und 25% der Schüler der Sekundarstufe I - hinaus weitere Ganztagsschulen im Land einzurichten? 8. Wie wird künftig die Teilnahme an internationalen Schulleistungsvergleichen gesichert? 9. Führt die Landesregierung Gespräche mit anderen Bundesländern, um über die bisherigen Kooperationen mit Ländern z.b. zur Erstellung von Rahmenlehrplänen hinaus zu gemeinsamen Aktivitäten in der Bildungspolitik zu gelangen? Wenn ja, welche Aktivitäten sind angedacht? 10. Was unternimmt die Landesregierung, um im Bereich der Lehrerbildung, der Lehrerbesoldung und des Lehrerarbeitsmarktes zu gemeinsamen Abstimmungen mit anderen Bundesländern zu kommen? 11. Beabsichtigt die Landesregierung, ihre landesgesetzlichen Regelungen in Abstimmung und textgleich mit dem Land Berlin vorzunehmen? a. Wenn ja, wie soll dies geschehen? b. Wenn nein, warum soll dies nicht geschehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vorteile und welche Nachteile ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung aus dem derzeit vorgelegten Entwurf der Föderalismusreform im Bereich der Bildungspolitik für das Land Brandenburg? zu Frage 1: Im Bereich der Bildungspolitik führt die Föderalismusreform zu zwei Änderungen des Grundgesetzes. In Artikel 91 b GG wird die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung abgeschafft und ersetzt durch die in Art. 91 b Abs. 2 GG neu eingeräumte Möglichkeit einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich. Weiter wird durch die Regelung des Art. 104 b Abs. 1 GG neu künftig die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes auf dem Gebiet der schulischen Bildung ausgeschlossen. Abgesehen von den in der Antwort auf Frage 2. dargestellten Auswirkungen der Neuregelungen auf den Haushalt sind derzeit Vor- und Nachteile der Föderalismusreform noch nicht sicher abzuschätzen. Frage 2: Welche Auswirkungen sind für den Landeshaushalt zu erwarten? zu Frage 2: Mit dem Wegfall der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung entfällt auch die darauf beruhende Beteiligung des Bundes an Vorhaben, die in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung (BLK) oder über die BLK vereinbart wurden. Dabei handelt es sich um
3 BLK-Modellversuche, BLK-Verbundprojekte und Einzelvorhaben der Modellversuchsförderung, Projekte zur Förderung des Einsatzes Neuer Medien in der Lehre nach Art. 5 HWP und Projekte im BLK-Förderschwerpunkt Fernstudium. Um den Bundesländern die notwendige Anpassung an die neue Rechtslage zu ermöglichen, ist beabsichtigt, dass der Bund gemäß dem Entwurf des Föderalismusreformbegleitgesetzes von 2007 an - zunächst bis Kompensationszahlungen in Höhe von insgesamt 19,9 Mio. je Jahr für Maßnahmen nach der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe zahlt. Weitere 19,9 Mio. je Jahr stellt er für die neu aufgenommene Gemeinschaftsaufgabe zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens bereit. Die Kompensationsmittel werden auf die Länder nach Maßgabe ihrer Anteile an den Bundesleistungen in den Jahren 2000 bis 2003 verteilt, auf das Land Brandenburg entfällt danach ein Anteil von 1,45 % der Gesamtmittel oder rund Den jährlichen Kompensationsmitteln von stehen in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 höhere Verpflichtungen des Bundes aus bestehenden Vereinbarungen gegenüber. Sofern der sich aus diesen Vereinbarungen ergebende zusätzliche Finanzierungsbedarf nicht durch Umverteilung von Mitteln zwischen den Ländern oder durch zusätzliche Bundesleistungen gedeckt werden kann, muss eine Einschränkung der Maßnahmen geprüft werden. Frage 3: Wie wirken sich die vorgesehenen Änderungen auf das grundgesetzlich verbriefte Postulat der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Verhältnis zu anderen Bundesländern aus? zu Frage 3: Eine Auswirkung der angestrebten Neuregelungen dergestalt, dass hierdurch das bundesstaatliche Rechtsgut gleichwertiger Lebensverhältnisse beeinträchtigt sein könnte, ist derzeit nicht ersichtlich. Eine derartige Beeinträchtigung liegt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst dann vor, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet. Frage 4: Wie soll vermieden werden, dass durch unterschiedliche Regelungen bei der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen ein Flickenteppich im Hochschulwesen entsteht? zu Frage 4: Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass durch unterschiedliche Regelungen in den genannten Bereichen ein Flickenteppich im Hochschulwesen entstehen wird. Die Kompetenz für die Hochschulzulassung wird dem Bund die Möglichkeit geben, insbesondere bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Vorgaben für die Ermittlung und vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten der Hochschulen sowie für die Vergabe der Studienplätze und Auswahlverfahren einheitlich zu regeln. Damit kann der Bund sicherstellen, dass entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen die Einheitlichkeit eines transparenten und fairen Verfahrens gewährleistet wird (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, in: Bundesrats-Drucksache 178/06, S. 33). Zwar sollen die Länder befugt sein, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen. Die genannten verfassungsrechtlichen Vorgaben sind jedoch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Grundsatzurteil vom 18. Juli 1972, in: BVerfGE 33, 303 Numerus clausus -) weitgehend vorgeprägt. Die Spielräume der Länder für vom Bundesrecht abweichende Regelungen sind aus diesem Grunde begrenzt.
4 Hinsichtlich der Hochschulabschlüsse ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Kompatibilität der Ausbildung und Abschlüsse nicht in Frage gestellt und die Mobilität von Studierenden/Absolventen aber auch von Wissenschaftlern nicht eingeschränkt werden darf. Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist das Gremium, das für die Gleichwertigkeit von Studium und Prüfungen sowie von Hochschulabschlüssen weitgehend einheitliche Regelungen herbeiführen kann. Ein Beispiel, wie die Länder ihrer Verantwortung bereits jetzt gemeinsam gerecht werden, ist der Beschluss der KMK vom Oktober 2003 Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, der zwischenzeitlich fortgeschrieben wurde. Der Beschluss enthält Festlegungen zur Studienstruktur und Studiendauer, zu den Zugangsvoraussetzungen und Übergängen, zu den Studiengangsprofilen, er legt die Abschlussbezeichnungen nach Fächergruppen fest und trifft Aussagen zu den mit dem Bachelor- bzw. Masterabschluss erworbenen Berechtigungen. In Brandenburg wie in allen anderen Ländern ist dieser Beschluss inzwischen in Landesrecht umgesetzt worden. Frage 5: Welche Auswirkungen haben landesspezifisch ausgeprägte Bildungsstandards auf die Mobilität von Arbeitnehmer und ihrer Familien, die aus Brandenburg in ein anderes Bundesland ziehen, oder aus einem anderen Bundesland nach Brandenburg ziehen? zu Frage 5: Durch diese länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards in zentralen Kompetenzbereichen der schulischen Bildung wird auch die Mobilität von Arbeitnehmern und ihren Familien über die Grenzen der Bundesländer hinweg erleichtert. Der Begriff Bildungsstandards wird in Deutschland im Rahmen der aus den PISA-Ergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen ganz überwiegend in einem länderübergreifenden Sinn verwendet. So hat die Kultusministerkonferenz Bildungsstandards in den Fächern Deutsch und Mathematik für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) und für die Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss Jahrgangsstufe 10 und Hauptschulabschluss Jahrgangsstufe 9) durch Fachkommissionen, die von allen Ländern mit entsprechenden Experten besetzt waren, erarbeiten lassen und beschlossen, des Weiteren Bildungsstandards in der 1. Fremdsprache (Englisch und Französisch) für die Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss Jahrgangsstufe 10 und Hauptschulabschluss Jahrgangsstufe 9) und in den Fächern Biologie, Chemie und Physik für die Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss Jahrgangsstufe 10). Diese Bildungsstandards sind in allen Ländern Grundlage der fachlichen Anforderungen in den jeweiligen Fächern, und sie werden seit den Schuljahren 2004/05 und 2005/06 in allen Ländern eingeführt. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Vielfalt der in den Bundesländern eingeführten Schulbücher und Lehrpläne mit Blick auf die daraus erwachsende Erschwernis für Schüler selbst und die finanzielle Belastung der Familien bei Umzug in ein anderes Bundesland? zu Frage 6: Die Landesregierung ist nicht der Meinung, dass die Vielfalt der zugelassenen Schulbücher eine Erschwernis für die Schüler bedeutet. Sie betrachtet diese Vielfalt auch als Instrument, die Individualität von Schulprofilen und Unterricht im Einzelnen zu stärken, da die Fachkonferenzen an den Schulen u.a. über den Einsatz von Lernmitteln selbst entscheiden. Die finanzielle Belastung bei Umzügen kann durch die Möglichkeit, Leihexemplare zu nutzen, herabgesetzt werden.
5 Frage 7: Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung, nach Ende des Ganztagsschulförderprogramms der Bundesregierung eigene Schulbauinvestitions- und -förderprogramme zu realisieren? Welche Chance besteht, über das selbst gesteckte Ziel - Ganztagsschulplätze vorzuhalten für 33% der Grundschüler und 25% der Schüler der Sekundarstufe I - hinaus weitere Ganztagsschulen im Land einzurichten? zu Frage 7: Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer sogenannten Genshagener Beschlüsse sich darauf verständigt, den Realisierungszeitraum des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung bis 2010 zu verlängern. Das Land Brandenburg wird diese Verlängerung im Interesse der Qualität der Ganztagsentwicklung von Schulen nutzen. Vor diesem Hintergrund existieren gegenwärtig keine Überlegungen für ein konkretes Schulbauinvestitions-/ und -förderprogramm, das erst nach 2010 zum Tragen kommen würde. Im Rahmen der Überlegungen der Landesregierung zum Einsatz der EU-Strukturfondsmittel im Zeitraum wird gegenwärtig geprüft, ob für besondere Sachverhalte im Schulbereich diese Mittel als Investitionshilfen eingesetzt werden können. Gegenwärtig geht die Landesregierung davon aus, dass die Zielwerte für die Versorgung mit Ganztagsschulplätzen in Höhe von 25 % für Grundschüler und von 33 % für Schüler der Sekundarstufe I weitgehend bedarfsdeckend sind. Sollte sich in etwa drei Jahren herausstellen, dass ein höherer Bedarf existiert, wird seitens der Landesregierung geprüft, inwieweit diese zusätzliche Stellen und Mittelbedarfe im Haushalt abgesichert werden können. Frage 8: Wie wird künftig die Teilnahme an internationalen Schulleistungsvergleichen gesichert? zu Frage 8: Die Teilnahme an internationalen Schulleistungsvergleichen wie PISA (Zyklus von Erhebungen in 2000, 2003 und 2006) und PIRLS/IGLU (bisherige Erhebungen in 2001 und 2006) ist durch die Länder in der Kultusministerkonferenz beschlossen und durch den Bund dadurch unterstützt worden, dass Kosten für den internationalen Teil übernommen wurden. In dieser Weise wird die Teilnahme an internationalen Schulleistungsvergleichen fortgesetzt. Auf dem Plenum der Kultusministerinnen und -minister der Länder am 2./3. März 2006 wurde im Rahmen von Eckpunkten eine Gesamtstrategie Bildungsmonitoring beschlossen: Die Kultusministerkonferenz stellt durch die regelmäßige Teilnahme an internationalen Vergleichsuntersuchungen im Primarbereich (IGLU und TIMSS in Jahrgangsstufe 4) und in der Sekundarstufe I (PISA, 15-Jährige) auch in Zukunft ein internationales Benchmarking sicher, um das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich verorten zu können. Die jeweiligen Absprachen und Vereinbarungen mit dem Bund wurden bereits getroffen oder werden in Kürze zu treffen sein. Die Unterstützung von internationalen Schulleistungsvergleichen gehört zu den expliziten Zielen und Aufgaben des Bundes gerade auch im Rahmen der Föderalismusreform. Dementsprechend heißt es im Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Bundestags-Drucksache 16/813) zu Artikel 91 b) Absatz 2: Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.
6 Frage 9: Führt die Landesregierung Gespräche mit anderen Bundesländern, um über die bisherigen Kooperationen mit Ländern z.b. zur Erstellung von Rahmenlehrplänen hinaus zu gemeinsamen Aktivitäten in der Bildungspolitik zu gelangen? Wenn ja, welche Aktivitäten sind angedacht? zu Frage 9: Die Landesregierung führt regelmäßig Gespräche mit den für die Gestaltung der Bildungspolitik in den Ländern verantwortlichen Vertretern. Eine entsprechende Abstimmung erfolgt insbesondere in den Gremien der Kultusministerkonferenz. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit im Rahmen der Durchführung des Modellvorhabens zur Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen - MoSeS -. Es finden regelmäßige Treffen der Projektleitung im Land Brandenburg mit der des Modellvorhabens eigenverantwortliche Schulen des Landes Berlin statt. Beide Modellvorhaben weisen vor allem im Bereich des Schulleitungsmanagements Gemeinsamkeiten auf, die einen fortlaufenden Erfahrungsaustausch nützlich erscheinen lassen. Daraus ergibt sich eine laufende Zusammenarbeit der Projektleitungen, die auch partielle Angleichungen und eine mögliche Zusammenarbeit zur Folge haben kann. Am 22. Mai 2006 wurde der Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) unterzeichnet. Vor dem Hintergrund der fachlichen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen im Bildungsbereich sollen so die Kräfte für eine gemeinsame Region Berlin/Brandenburg gebündelt und die bisher in Teilbereichen erfolgte Zusammenarbeit verstetigt werden. In diesem Zusammenhang können auch entsprechende Einsparpotentiale erzielt werden. Das gemeinsame Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg soll folgende Aufgaben für beide Länder übernehmen: Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Lernbereichen und Bildungsgängen einschließlich der Rahmenlehrpläne und der zentralen Prüfungen, Qualifizierung von Schulleitungspersonal und Zielgruppen der Schulbehörden, soweit nicht durch die regionale Fortbildung wahrgenommen, Schul- und Modellversuche sowie die Durchführung von Schul- und Schülerwettbewerben, Medienpädagogik, Medienarbeit und multimediale netzbasierte Unterstützungssysteme in den Bereichen Schule und Weiterbildung / Erwachsenenbildung, Qualifizierung des Fachpersonals im Bereich der Weiterbildung / Erwachsenenbildung. Vorbehaltlich der Ratifizierung des Staatsvertrages durch die beiden Landesparlamente wird das gemeinsame Institut als nachgeordnete Einrichtung des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2007 in Ludwigsfelde-Struveshof errichtet. Hinsichtlich des Abiturs / Zentralabiturs werden Gespräche zwischen MBJS und Senatsschulverwaltung Berlin dahingehend geführt, ein gemeinsames Zentralabitur durchzuführen. Als erster Schritt wird die Zeitplanung für den Prüfungsverlauf im Jahre 2007 zwischen beiden Ländern parallelisiert (Brandenburg hat 2005 ein Zentralabitur in 10 Fächern eingeführt, Berlin führt erstmals 2007 ein Zentralabitur durch). Eine länderübergreifende Zusammenarbeit erfolgt auch im Rahmen der Entwicklung der KMK- Rahmenlehrpläne auf Bundesebene. Jährlich werden bis zu fünf Lehrkräfte des Landes Brandenburg in Rahmenlehrplan-Ausschüsse delegiert, sofern diese Lehrplanentwicklung für Berufe betrifft, die für das Land Brandenburg relevant sind. Bisher wurden 48 KMK-Rahmenlehrpläne unter Beteiligung des Landes Brandenburg erarbeitet. Grundsätzlich werden für den schulischen Teil der dualen Ausbildung die KMK-Rahmenlehrpläne übernommen.
7 In Kooperation mit dem Land Berlin erfolgt die Aufgabenerstellung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen (Englisch) für Berufsbereiche und Bildungsgänge arbeitsteilig. Die Zertifikatsprüfungen finden jährlich zu gleichen Zeiten in Berlin und Brandenburg statt. Am hat ferner das gemeinsame Institut für Schulqualität Berlin und Brandenburg seine Arbeit als Serviceinstitut für die Schulen, die Schulverwaltungen und die Bildungspolitik beider Länder aufgenommen. Das ISQ erbringt Dienstleistungen, die für eine systematische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung erforderlich sind und unterstützt die Schul und Unterrichtsentwicklung in der Bildungsregion Berlin Brandenburg. Frage 10: Was unternimmt die Landesregierung, um im Bereich der Lehrerbildung, der Lehrerbesoldung und des Lehrerarbeitsmarktes zu gemeinsamen Abstimmungen mit anderen Bundesländern zu kommen? zu Frage 10: Im Bereich der Lehrerbildung hat die KMK auf Amtschefebene eine Arbeitsgruppe Lehrerbildung eingesetzt, die regelmäßig tagt und sich insbesondere mit Abstimmungsfragen im Bereich der Lehrerbildung beschäftigt. Das Land Brandenburg wird durch den Staatssekretär des MBJS vertreten. Durch die KMK werden aufgrund von Länderbefragungen Schwierigkeiten und Probleme z.b. bei der Frage der Anerkennung von Lehramtsabschlüssen nach der neuen BA/MA-Struktur aufgenommen und aufbereitet, sodass in der Arbeitsgruppe gemeinsam Lösungen und Vereinbarungen zwischen den Ländern getroffen werden können. Frage 11: Beabsichtigt die Landesregierung, ihre landesgesetzlichen Regelungen in Abstimmung und textgleich mit dem Land Berlin vorzunehmen? a. Wenn ja, wie soll dies geschehen? b. Wenn nein, warum soll dies nicht geschehen? Zu Frage 11: Die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land Berlin den jeweiligen Landesparlamenten inhaltsgleiche Gesetzentwürfe zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen, wird grundsätzlich für jeden Gesetzentwurf geprüft. Dies gilt auch für solche Gesetze, die aufgrund des aus der Föderalismusreform resultierenden Kompetenzzuwachses nunmehr von den Ländern erlassen werden können bzw. müssen. Eine solche Prüfung muss jeweils im Einzelfall erfolgen.
Die schriftliche Abiturprüfung mit zentral gestellten Aufgaben ein Instrument zur Überprüfung der Bildungsstandards für
Die schriftliche Abiturprüfung mit zentral gestellten Aufgaben ein Instrument zur Überprüfung der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (AHR-Bildungsstandards)? Beitrag von Imma Hillerich,
Mehr1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
MehrAbschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:
Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule Quelle: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) zusammengestellt
MehrInformationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013
Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss
MehrSonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449
MehrGesetzentwurf der Landesregierung
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914
Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften
MehrMichael Meisel Koordinator der Privaten Sekundarschule Schloss Varenholz
Internat mit Privater Real- und Sekundarschule Vergleich der Anzahl der geforderten und Klassenarbeiten zwischen Schulen in und der Privaten Sekundarschule in Michael Meisel Koordinator der Privaten Sekundarschule
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier
MehrInteGREATer e.v. Berlin vor Ort
InteGREATer e.v. Berlin vor Ort Gesundbrunnenschule Donnerstag, 26.10.2014 Was haben wir heute vor? Was ist InteGREATer e.v.? Unsere persönlichen Bildungswege Das Berliner Schulsystem: Wie ist es aufgebaut
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Erwerb des International Baccalaureate Diploma in Hessen und Antwort
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/329 30. 05. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Erwerb des International Baccalaureate Diploma in Hessen und Antwort des Kultusministers
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6463 07.08.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
MehrInformationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung
Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,
MehrAntwort der Landesregierung
Landtag Brandenburg Drucksache 3/5660 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2106 des Abgeordneten Michael Claus Fraktion der DVU Drucksache 3/5485 Nettokreditaufnahme des
MehrDrucksache 17 / 11 332 Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD)
Drucksache 17 / 11 332 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 06. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2012) und Antwort Entwicklung
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 3/538 3. Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 3/538 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 85 der Abgeordneten Birgit Fechner Fraktion der DVU Drucksache 3/173 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
MehrWP-Fach Informationen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5
Schule der Sekundarstufe I in Trägerschaft der Stadt im Schulzentrum Rothenstein WP-Fach Informationen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 Liebe Schülerinnen und Schüler, im 6. Schuljahr
MehrErgebnispräsentation zur Datenerhebung (Rohergebnis) der Elternbefragung zum verkürzten Zweig an der Friedensschule Münster
Ergebnispräsentation zur Datenerhebung (Rohergebnis) der Elternbefragung zum verkürzten Zweig an der Friedensschule Münster Aufbau: 1. Präsentation der Ergebnisse in grafischer Darstellung in absoluten
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrNeue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in telematisch und multimedial unterstützten Studiengängen
MehrLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung
13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrI. Allgemeine Anmerkungen
08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besuch der örtlich nicht zuständigen Schule/freie Schulwahl
MehrVereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen
Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
MehrZwischenbericht zum Würth Bildungspreis
Zwischenbericht zum Würth Bildungspreis I. Inhaltliche Kurzbeschreibung des Projektverlaufs Bitte geben Sie in Stichworten nochmals kurz wieder, wie sich Ihr Projekt seit der Kick-off-Veranstaltung gestaltet
MehrErprobungsfassung. Multi-Media Berufsbildende Schulen. Regionales Bildungszentrum für die Medien- und IT-Berufsausbildung in der Region Hannover
Erprobungsfassung Multi-Media Berufsbildende Schulen Regionales Bildungszentrum für die Medien- und IT-Berufsausbildung in der Region Hannover Leitfaden für Mitarbeitergespräche 1 1. Zielvorstellungen
MehrInformationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg
Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall
MehrAntwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 1. März 2010
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 1. März 2010 Berechnung der Sätze wirtschaftlicher Hilfe für Schulen in freier Trägerschaft Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Regelung zur Kindertagesbetreuung für Eltern in der Ausübung
MehrFremdsprachen. 1. Untersuchungsziel
Fremdsprachen Datenbasis: 1.004 Befragte im Alter ab 14 Jahre, bundesweit repräsentativ Erhebungszeitraum: 8. bis 10. April 2015 Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: CASIO Europe
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern und
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/937 15.03.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Schulbesuch in anderen
MehrINFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE
LEITFADEN COACHING-ORIENTIERTES MITARBEITER/INNENGESPRÄCH INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Inhalt: A: Allgemeines zum coaching-orientierten MitarbeiterInnengespräch B: Vorbereitung C: Ein Phasenkonzept D.
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/652 09.10.2013 GESETZENTWURF. der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion.
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/652 09.10.2013 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Schulordnungsgesetzes Artikel 1 Änderung
MehrBesser leben in Sachsen
Besser leben in Sachsen Kurz-Wahl-Programm 2014 der Partei DIE LINKE in Leichter Sprache Seite 2 Das können Sie in diesem Heft lesen: Das will die Partei DIE LINKE für Sachsen machen... 2 Wir wollen mehr
MehrPräsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen Bevollmächtigte des Landes beim Bund Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des
MehrRahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/4789. der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/4789 23. 03. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hennig Foerster, Fraktion DIE LINKE Portfolio und Förderung der Agentur MV4you und ANTWORT der
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin:
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/938 (15/851) 12.06.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Numerus Clausus an der Universität des Saarlandes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrThüringer LandTag 5. Wahlperiode
Thüringer LandTag 5. Wahlperiode Drucksache 5/2440 22.03.20 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Sojka (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
MehrVersetzungsordnung: Änderungen
Anlage zur Deputationsvorlage L 28/17 Versetzungsordnung: Änderungen geltender Text (Auszug) Teil 1 Allgemeine Bestimmungen - 1 Geltungsbereich Diese Versetzungsordnung gilt für alle öffentlichen Schulen
MehrDie Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien
Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien Gesetzliche Grundlagen SchulG M-V 19 (4) Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allg. Hochschulreife verlassen und die
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrAusgangssituation und Schulentwicklung
1. Ausgangssituation und Schulentwicklung Unsere Bildungslandschaft unterliegt einem ständigen Veränderungsprozess. Der Wunsch nach einem wohnortnahen und umfassenden Bildungsangebot, der Drang nach höheren
MehrProjekt Offene Hochschule - Lifelong Learning
Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Projekt Offene Hochschule - Lifelong Learning Bildungstagung 2011 Lebenslanges Lernen als Gesamtstrategie am 5. April 2011 Susanne Kundolf
MehrAuszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz
Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Wir arbeiten in Strukturen von gestern mit Methoden von heute an Problemen von morgen, vorwiegend mit Menschen, die die Strukturen
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrStudium über berufliche Bildung
Studium über berufliche Bildung Die berufsbildenden Schulen bieten mit ihren Bildungsgängen der Sekundarstufe II vielfältige Möglichkeiten, eine berufliche Qualifikation mit dem Erwerb einer schulischen
MehrDie Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der
MehrZukunft. Weg. Deine. Dein
Schüler aus der Schweiz sind an den Zinzendorfschulen herzlich willkommen. Auf unseren Gymnasien könnt ihr das Abitur ablegen und damit später an allen Hochschulen in Europa studieren. Ideal ist das vor
MehrDie SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.
Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehr1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrKultusministerin Frauke Heiligenstadt stellt Konzept für ein modernes Abitur nach 13 Jahren ( G9 ) in Niedersachsen vor
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt stellt Konzept für ein modernes Abitur nach 13 Jahren ( G9 ) in vor Auszug aus dem Koalitionsvertrag: Die rot-grüne Koalition nimmt den Wunsch zahlreicher Eltern ernst,
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrStand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7322 18. Wahlperiode 21.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink,
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrBildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen
1 1 1 1 Bildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen 1 1 1 1 0 1 Bildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen Was ist das Bildungsmonitoring Schweiz?
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrH e r z l i c h W i l l k o m m e n
H e r z l i c h W i l l k o m m e n Von Eltern für Eltern Die Schulen der Sekundarstufen I und II (Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschule und Gymnasium) E i n e g e m e i n s a m e V e r a n s t a l t
MehrKooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld
Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen
MehrAbiturprüfung ab dem Jahr 2014
STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN Abteilung Gymnasium Referat Mathematik Mathematik am Gymnasium Abiturprüfung ab dem Jahr 2014 Wesentliche Rahmenbedingungen Die Länder Bayern,
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haushaltsvorlagen, -beschluss und -genehmigung
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehr