Tagesordnung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Haushalt und Gebühren am

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1 Tagesordnung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Haushalt und Gebühren am Begrüßung 2. Vortrag zum Thema Haushalt und Gebühren 3. Gebührenvergleich 4. Lesbarkeit der Abgabenbescheide 5. Evtl. Stellungnahmen aus der Politik 6. Beantwortung von Fragen / Diskussion

2 Vortrag zum Thema Haushaltsrecht und Gebührenrecht

3 Gesetzliche Grundlagen GO NW GemHVO NW KAG Sonstige Rechtsvorschriften

4 GO: allgemeine HH-Grundsätze Hauptziel: Führung der HH-Wirtschaft mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung Ausgeglichene Haushalte evtl. Inanspruchnahme von Ausgleichsrücklage Allgemeine Rücklage

5 GO: allgemeine HH-Grundsätze Überschuldungsverbot Überschuldung = Verbrauch des Eigenkapitals Bei erhöhter Beanspruchung des Eigenkapitals ist HSK aufzustellen

6 HSK Genehmigungsfähig Nicht genehmigungsfähig (Nothaushalt) (bisheriger Status Kürten) Stärkungspakt Kommune (drohende Überschuldung in 2013)

7 Wie finanziert sich eine Kommune? Abgaben (KAG) Spezielle Entgelte (z.b. öffentlich rechtlich / privat rechtlich) im übrigen aus Steuern

8 Rangfolge Sonstige Finanzmittel Zuschüsse, Zinsen, Bußgelder, Verkaufserlöse Spezielle Entgelte (Gebühren, Beiträge, Eintrittsgelder ) Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer (subsidiär) Kredite

9 Arten der Abgaben (KAG) Steuern subsidiär Gemeinde soll Steuern nur dann erheben, wenn ein Haushaltsausgleich über andere Einnahmen nicht zu erzielen ist. Dies gilt ausdrücklich nicht für Hunde- und Vergnügungssteuer! keine Leistung für Gegenleistung der Gemeinde Allgemein dient sie der Erzielung gemeindlicher Erträge Gebühren

10 Gegenleistung für Leistung der Gemeinde Verwaltungsgebühren (begünstigende Amtshandlung) Benutzungsgebühren (Nutzung einer öffentlichen Einrichtung/Anlage) Gebühren dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts erhoben werden (Kostendeckungsprinzip, Kostenüberschreitungsverbot) Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinn (Fremdleistungen, Abschreibungen, Zinsen ) Bemessung der Gebühr nach Wirklichkeitsmaßstab

11 Beiträge z.b. Kanalanschlussbeiträge Straßenbaubeiträge Wirtschaftliche Vorteile für den Beitragspflichtigen

12 Abfallbeseitigungsgebühren Vergleich 2011/2012 Unterteilung in - Grundgebühr (Personen) - Leistungsgebühr (Gewicht) 1. Ermittlung Grundgebühr davon 30% Differenz Leistungsgebühren 2011: : Gleichwerte = 27,24 Grundgebühr/Pers. 2012: : Gleichwerte = 8,04 Grundgebühr/Pers.

13 Abfallbeseitigungsgebühren Vergleich 2011/ Leistungsgebühr 2011: : t = 0,24 /kg 2012: Differenz Grundgebühr : t = 041 /kg

14 Auswirkung auf 4-Personen HH mit 400kg/a 2011 Grundgebühr: 27,24 x 4 Pers. = 108,96 + Leistungsgebühr: 0,24 x 400 kg = 96,00 204, Grundgebühr: 8,04 x 4 Pers. = 32,16 + Leistungsgebühr: 0,41 x 400 kg = 164,00 196,16

15 Beispielrechnung: 4-Personen HH davon 1 Windelkind 3 Pers. a 100 kg = 300 kg 1 Windel a 300 kg = 300 kg 600 kg 2011 Grundgebühr: 27,24 x 4 Pers. = 108,96 Leistungsgebühr: 0,24 x 600 kg = 144,00 252, Grundgebühr: 8,04 x 4 Pers. = 32,16 Leistungsgebühr: 0,41 x 600 kg = 246,00 278,16 Gebührensteigerung von 25,20 pro Jahr

16 Wassergebühren 2012 Rheinisch Bergischer Kreis Oberbergischer Kreis Versorgungsträger Gemeinde/Stadt Verbrauchsgebühr Brutto / cbm Grundgebühr *1) Brutto / cbm Brutto Durchschnitts- Wasserpreis *2) / cbm Versorgungsträger Gemeinde/Stadt Verbrauchs- Gebühr Brutto / cbm Grund- Gebühr *1) Brutto / cbm Brutto Durchschnitts- Wasserpreis *2) / cbm Kürten 1,50 12,84 2,35 Wipperfürth 1,78 9,63 2,42 Kürten-Bechen 1,11 3,42 1,34 Lindlar 1,55 7,49 2,05 Odenthal 1,77 8,29 2,32 Engelskirchen 1,67 8,24 2,22 Bergisch Gladbach 1,98 13,67 2,89 Gummersbach 1,61 6,42 2,03 Leichlingen 1,84 4,13 2,12 Marienheide 2,09 10,17 2,76 Overath 1,61 12,84 2,46 Wiehl 1,50 9,74 2,15 Rösrath 1,50 10,49 2,20 Nümbrecht 1,34 6,42 1,77 Wermelskirchen 1,78 9,63 2,42 Waldbröl 1,57 6,53 2,01 Burscheid 1,78 10,17 2,45 *1) Grundgebühr für den Normal Hauswasserzähler 3-5 cbm (Qn 2,5) *2) 4 Personen Haushalt, Verbrauch 180 cbm / Jahr

17 Abwassergebühren 2012 Rheinisch Bergischer Kreis Oberbergischer Kreis Gemeinde/Stadt Regenwasserkanal / m2 Schmutzwasserkanal / cbm Einwohner Fläche Einwohner je qkm Kürten 0,97 3, , Odenthal 0,89 2, , Bergisch Gladbach 0,93 2, , Leichklingen 1,37 3, , Overath 0,93 3, , Rösrath 1,18 3, , Wermelskirchen 1,39 3, , Burscheid 1,27 3, , Gemeinde/Stadt Regenwasserkanal / m2 Schmutzwasserkanal / cbm Einwohner Fläche Einwohner je qkm Wipperfürth 0,75 3, , Lindlar 0,68 4, , Engelskirchen 1,30 4, , Gummersbach 1,10 3, , Marienheide 0,94 3, , Wiehl 0,60 3, , Nümbrecht 0,83 4, , Waldbröl 1,06 4, ,32 304

18 Hebesatzvergleich 2012 Stadt Bergisch Gladbach Stadt Burscheid Stadt Hückeswagen Gemeinde Kürten Stadt Leichlingen Gemeinde Lindlar Gemeinde Odenthal Gemeinde Overath Grundsteuer A 255 v.h. 250 v.h. 305 v.h. 270 v.h. 210 v.h. 370 v.h. 202 v.h. 230 v.h. Grundsteuer B 490 v.h. 420 v.h. 435 v.h. 480 v.h. 430 v.h. 430 v.h. 420 v.h. 475 v.h. darin enthaltener Hebe-satz für Straßenreini-gung (30 v.h.) (50 v.h.) und Winterdienst 450 v.h. 425 v.h. Gewerbesteuer nach Ertrag 460 v.h. 430 v.h. 450 v.h. 460 v.h. 430 v.h. 450 v.h. 424 v.h. 440 v.h. Stadt Rösrath Stadt Wermelskirchen Stadt Wipperfürth Grundsteuer A 225 v.h. 230 v.h. 320 v.h. Grundsteuer B 420 v.h. 488 v.h. 413 v.h. darin enthaltener Hebe-satz für Straßenreini-gung und Winterdienst (72 v.h.) 416 v.h. Gewerbesteuer nach Ertrag 445 v.h. 430 v.h. 450 v.h.

19 Hundesteuersätze 2012 Kommune 1 Hund 2 Hunde 3 oder mehr Hunde Steuersätze 1 gefährlicher Hund 2 oder mehr gefährliche Hunde Bergisch Gladbach 100,00 114,00 128,00 672,00 840,00 Burscheid 86,00 100,00 115,00 672,00 840,00 Hückeswagen 80,00 110,00 125,00 0,00 0,00 Kürten 96,00 114,00 126,00 780,00 960,00 Leichlingen 84,00 120,00 156,00 288,00 720,00 Lindlar 72,00 90,00 108,00 537,80 798,00 Odenthal 70,00 87,00 100,00 288,00 438,00 Overath 70,00 87,00 100,00 560,00 700,00 Rösrath 75,00 90,00 108,00 700,00 700,00 Wermelskirchen 83,00 101,00 119,00 657,00 657,00 Wipperfürth 78,00 102,00 138,00 0,00 0,00

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