Verhalten in Krisenfällen

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1 Sachbereich Sziale Sicherung 1. Krankenversicherungsschutz im Ausland AGEH-Gruppenversicherungsvertrag für die Krankenversicherung ab dem Tag der Ausreise bzw. des Vertragsbeginns Versicherte Persnen: die Fachkräfte und die mit ausreisenden Ehepartner/innen und Kinder sind über den Gruppenversicherungsvertrag bei der Victria Krankenversicherung weltweit krankenversichert Versicherungsumfang: die Krankenversicherung umfasst alle Behandlungen und Vrsrgeuntersuchungen (z.b. Zahnarzt, Schwangerschaft, Gynäklge), die in Deutschland vn den gesetzlichen Krankenversicherungen übernmmen werden es sll eine adäquate Behandlung sicher gestellt werden, falls diese im Gastland nur durch eine Behandlung bei einem privaten Arzt/Ärztin/Krankenhaus sichergestellt werden kann, werden auch diese Ksten übernmmen Beantragung der Erstattung vn Behandlungsksten: aufgrund der Besnderheit des Entwicklungshelfer-Gesetzes besteht jedch eine Leistungsbegrenzung im Gruppenvertrag in Höhe vn 2.557,00 pr Krankheitsfall der Unfall die darüber hinaus gehenden erstattungsfähigen Ksten werden durch die Unfallkasse des Bundes (UdB) übernmmen die Fachkraft muss jedch nur den Antrag auf Kstenerstattung bei der Victria Krankenversicherung stellen, der Antrag zur Erstattung der über die Leistungsbegrenzung hinaus gehenden erstattungsfähigen Ksten wird durch die AGEH Herrn Vß gestellt die Antragsbearbeitung der Versicherung und der UdB kann einige Zeit in Anspruch nehmen für die Beantragung der Erstattung vn Behandlungsksten verwenden Sie bitte je Persn ein Erstattungsvrblatt und ein Erstattungsfrmular (s. Anlage) Erläuterungen zum Ausfüllen des Frmulars finden Sie in den Hinweisen zur Kstenerstattung 1

2 Sachbereich Sziale Sicherung Arztbesuche in Deutschland: für Arztbesuche in Deutschland nehmen Sie bitte die Bescheinigung zur Vrlage bei Ärzten mit und legen diese dem/der betreffenden Arzt/Ärztin vr 2. Verhalten in Krankheitsfällen Wichtig: jede Erkrankung, die mit Arbeitsunfähigkeit vn mehr als 4 Tagen verbunden ist, muss der AGEH gemeldet werden hierzu eine mit der Diagnse und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit an Herrn Vß senden bei Bedarf wird die AGEH die mitgegebenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der jeweiligen eurpäischen Verkehrssprache anfrdern 3. Krankheitsbedingte Flüge sllte ein Behandlung in dem jeweiligen Gastland nicht möglich sein, werden Ksten für medizinisch ntwendige Flüge in ein Nachbarland der nach Deutschland durch die Versicherung/UdB übernmmen dafür muss eine medizinische Ntwendigkeitsbescheinigung, aus der die Diagnse und der Grund für den Flug hervrgeht, vrliegen; falls diese vr Ort nicht ausgestellt werden kann, kann dies bei der Behandlung im Nachbarland der in Deutschland nachgehlt werden flgende Flugmöglichkeiten gibt es: Flug hne Begleitung Flug mit Begleitung (auch medizinisches Persnal) Flug liegend hne Begleitung Flug liegend mit Begleitung (auch medizinisches Persnal) die Entscheidung über die Art des Fluges wird durch den behandelnden Arzt/Ärztin getrffen ist dies nicht möglich rufen Sie bitte die Ntfallnummer der AGEH an die Ntfallkarte haben Sie mit Ihrem Ausreisebrief erhalten 2

3 Sachbereich Sziale Sicherung 4. Rettungsflug bei lebensbedrhlicher Erkrankung/Unfall bitte wenden Sie sich umgehend an die AGEH-Ntfallnummer die Nummer ist 24 Stunden auf die Assistance der Victria Krankenversicherung umgeleitet die Assistance ist 24 Stunden besetzt und verfügt über Mitarbeiter/innen mit 23 Sprachen die Organisatin vn Rettungsflügen erflgt ausschließlich über die Versicherung 3

4 Sachbereich Sziale Sicherung 5. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ab Beginn des Dienstvertrages besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für alle Wege zur und vn der Arbeit nach Hause, swie für die Dauer der Arbeit zuständig ist die Unfallkasse des Bundes (UdB) als Berufsunfälle sind alle Unfälle, die als Wegeunfälle und Unfälle während der Arbeitszeit passieren, anerkannt die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für diese Art vn Unfällen bzw. Berufskrankheiten neben den Behandlungsksten auch evtl. Umschulungen, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Renten (ab 20 % Invalidität), etc. für die typischen Risiken des Gastlandes (z.b. Trpenkrankheiten inkl. HIV und Bdenkriegsrisik) wird nicht zwischen Arbeits- und Freizeit unterschieden, für Unfälle bzw. Erkrankungen, die zu den typischen Risiken gehören, gilt ein 24 Stunden Versicherungsschutz alle Trpenkrankheiten inkl. HIV werden als Berufskrankheit anerkannt die Anerkennung ist nur innerhalb eines Jahres möglich, darüber hinaus kann eine Anerkennung nur nch im Rahmen der Rückkehreruntersuchung anerkannt werden jeder Unfall während der Arbeitszeit, swie alle Berufskrankheiten müssen der AGEH Sachbereich Sziale Sicherung - vrab per Mail gemeldet werden die für den jeweiligen Unfall bzw. für die jeweilige Berufskrankheit erfrderlichen Frmulare werden Ihnen dann per Mail übersandt 4

5 Sachbereich Sziale Sicherung 6. Private Unfallversicherung mit passivem Bdenkriegsrisik zusätzlich wird nch eine private Unfallversicherung mit passivem Bdenkriegsrisik für alle Fachkräfte abgeschlssen die Versicherung deckt alle nrmalen Unfälle (z. B. Sturz vn einer Leiter) swie zusätzlich alle Unfälle und Schäden ab, die aufgrund der Besnderheit des Risikgebietes (Bdenkriegsrisik) entstehen könnten Erklärung passives Bdenkriesrisik: passiv heißt, Sie dürfen sich nicht aktiv an Unruhen beteiligen; Bdenkriegsrisik ist alles, was in irgendeiner Frm mit Waffengewalt zu tun hat, z. B. Überfälle, Unruhen bei Wahlen, Bürgerkrieg, Terrrismus die Versicherung bietet einen rund um die Uhr Schutz und ist nicht nur auf die reine Arbeitszeit begrenzt alle Unfälle in der Freizeit sind smit auch vrab per Mail der AGEH Sachbereich Sziale Sicherung zu melden, die erfrderlichen Frmulare werden Ihnen dann ebenfalls per Mail übersandt der Versicherungsschutz umfasst: für Tdesfälle ein Kapital vn ,00 für Invaliditätsfälle ein Kapital vn ,00, inklusive einer 225 %igen Prgressin bei Vllinvalidität ( ,00) für Bergungsksten ein Kapital vn 5.113,00 im Tdesfall wird die vlle Kapitalsumme an die Angehörigen ausgezahlt im Invaliditätsfall wird je nach Grad der Invalidität (wird in Przenten ausgedrückt) eine Zahlung przentual zum Versicherungskapital erflgen 5

6 Sachbereich Sziale Sicherung 7. Private Unfallversicherung inkl. passivem Bdenkriegsrisik und Immunklausel für mit ausreisende Ehepartner und Kinder für mit ausreisende Ehepartner/innen hne eigenen Dienstvertrag und Kinder wird im Dienstvertrag eine private Unfallversicherung abgeschlssen der Versicherungsschutz umfasst alle nrmalen Unfälle, Unfälle aufgrund vn passivem Bdenkriegsrisik (Erläuterung siehe Seite 7) darüber hinaus ist eine s genannte Immunklausel (für alle Trpenerkrankungen) eingeschlssen diese Unfallversicherung gilt rund um die Uhr der Versicherungsschutz umfasst: für Tdesfälle ein Kapital vn ,00 für Invaliditätsfälle ein Kapital vn ,00, inklusive einer 225 %igen Prgressin bei Vllinvalidität ( ,00) für Bergungsksten ein Kapital vn 5.113,00 im Tdesfall wird die vlle Kapitalsumme an die Angehörigen ausgezahlt im Invaliditätsfall wird je nach Grad der Invalidität (wird in Przenten ausgedrückt) eine Zahlung przentual zum Versicherungskapital erflgen 6

7 Sachbereich Sziale Sicherung 8. Haftpflichtversicherung für die Dauer des Entwicklungshelferdienstvertrages wird eine Haftpflichtversicherung abgeschlssen der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts vn Dritten gegen die Fachkraft geltend gemacht werden der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Ansprüche aus dem Dienst und der Freizeit, es handelt sich smit um eine Berufs- und Privathaftpflichtversicherung die mit ausreisenden Ehepartner/innen und Kinder sind mitversichert, es handelt sich dabei um eine rein privatrechtliche Haftpflichtversicherung versichert sind Persnen- und Sachschäden, mit Ausnahme das Führen vn Kraftfahrzeugen Schäden sind vrab per Mail bei der AGEH Sachbereich Sziale Sicherung anzumelden, weitere benötigte Unterlagen werden im Einzelfall angefragt 7

8 Sachbereich Sziale Sicherung 9. Arbeitslsengeld nach Beendigung des Entwicklungsdienstes besteht ein Anspruch auf Arbeitslsengeld die Anspruchdauer rientiert sich an den zum Dienstvertragsende gültigen rechtlichen Bestimmungen der Arbeitsagentur die Einstufung beim zu berücksichtigendem Einkmmen erflgt nach s.g. Qualifikatinsgruppen, die vn der Arbeitsagentur bundesweit einheitlich festgelegt wurden aufgrund der Einstufung in die gültige Qualifikatinsgruppe wird ein fiktives Netteinkmmen festgelegt, davn ausgehend wird das Arbeitslsengeld bemessen; z.zt. zwischen 60 und 67 % des Netteinkmmens der Antrag beim Arbeitsamt muss rechtzeitig nach der Rückkehr gestellt werden, da die Zahlung erst mit dem Datum der Antragstellung aufgenmmen wird für den Antrag auf Arbeitslsengeld erhalten Sie nach Ende des Entwicklungsdienstes eine Arbeitsbescheinigung und ein Merkblatt zur Arbeitsbescheinigung, die Sie bitte beim jeweils zuständigen Arbeitsamt vrlegen 8

9 Sachbereich Sziale Sicherung 10. Kstenfrei zur Verfügung gestellte Gegenstände bei Bedarf können wir Ihnen diese Gegenstände erneut zur Verfügung stellen: Mskitnetze Hausaptheke und Verbandset Malariaprphylaxe und behandlung Schwarzer Stein 9

10 Sachbereich Sziale Sicherung 11. Hinweise für das Vrsrge Deutsche Btschaft hinterlassen Sie in der Deutschen Btschaft (Fachkräfte mit einer anderen als der Deutschen Staatsbürgerschaft können sich zusätzlich auch bei der Vertretung ihres Landes melden) Ihre genaue Anschrift, Telefnnummer und die Kntaktmöglichkeiten über Dritte (Prjektträger, Nachbarn etc.) im Krisenfall sind die Btschaften Anlaufstelle für alle AGEH- Fachkräfte jedweder Natinalität Kntaktaufnahme-Möglichkeiten Aktualisierung: Bitte infrmieren Sie die AGEH immer schnellstmöglich über alle wichtigen Änderungen der Angaben Ihrer Erreichbarkeiten, damit wir Sie im Ntfall erreichen können bitte bedenken Sie: im Krisenfall kann diese kleine Frmalität lebenswichtig sein Aufenthaltsrechtlicher Status achten Sie während Ihres Aufenthaltes im Gastland penibel darauf, dass Ihre Papiere, d.h. vr allem, b die Aufenthaltsund Arbeitserlaubnis in Ordnung sind evtl. erfrderliche Verlängerungen ist die Fachkraft selbst vr Ort verantwrtlich die AGEH, Sachbereich Sziale Sicherung, Frau Böhmer-Dresen ist bei Rückfragen gerne behilflich Schutzbriefe die Deutschen Btschaften, aber auch die AGEH und möglicherweise Ihr Prjektträger stellen Ihnen gerne s genannte Schutzbriefe, manchmal auch Identitätskarten aus, die Ihnen nach Erfahrung in kritischen Situatinen (Straßensperren, Grenzübergänge, etc.) hilfreich sein können wir empfehlen Ihnen sich vr Ort bei Ihren Kllegen/innen und der Deutschen Btschaft zu erkundigen, b es für Ihr Gastland tatsächlich sinnvll und hilfreich sein könnte, einen Schutzbrief ausstellen zu lassen bei der AGEH können Sie sich Ihren Schutzbrief bei Ihrem/Ihrer zuständigen Reginalreferenten/in ausstellen lassen 10

11 Sachbereich Sziale Sicherung Risikminimierendes Verhalten und Krisenpläne setzen Sie sich bei Krisenländern bei Verschlechterungen der Sicherheitslage mit dem Prjektträger in Verbindung und fragen Sie nach den vn der Organisatin vrgesehenen Krisenplänen, besnders aber nach Verhaltensregeln srgen Sie dafür, dass Sie in vrhandene Kmmunikatinsnetzwerke insbesndere einheimischer (kirchlicher) Stellen, aber auch internatinaler Organisatinen einbezgen sind gibt es für Sie keinen einheimischen Prjektträger, s entwerfen Sie bitte gemeinsam mit Ihren einheimischen Kllegen/innen und landeskundigen und vertrauenswürdigen Persnen vr Ort Krisenszenarien und Krisenpläne, die Sie möglichst mit Ihrem Prjektträger in Deutschland/Eurpa abstimmen Im akuten Krisenfall bzw. Ntfall AGEH die AGEH wird sfrt versuchen mit Ihnen Kntakt aufzunehmen (sbald die AGEH Infrmatinen über besrgniserregende Entwicklungen erhält), um sich über Ihre Lage und Ihre Einschätzungen und Sicherheitsvrkehrungen zu infrmieren bitte versuchen Sie die AGEH auch Ihrerseits aktiv zu infrmieren, da Sie u.u. vn außen nicht erreichbar sind Kntakte halten Sie aktiv Kntakt mit der Deutschen Btschaft, Landsleuten, Persnen, die für Sie in der Situatin wichtig sein können Nachrichten hören Sie regelmäßig Nachrichten, insbesndere auch die Deutsche Welle und ausländische Sender 11

12 Sachbereich Sziale Sicherung Verhalten zur Deutschen Btschaft / Teilnahme an Evakuierungen Für Ihr Verhalten zur Deutschen Btschaft bzw. die Teilnahme an Evakuierungen gilt: Ihre Mitarbeit im Gastland, in Diensten privater Träger, geschieht in der Regel unabhängig vn dem jeweiligen Stand der diplmatischen Beziehungen des Gastlandes zur Bundesrepublik Deutschland Ihre Situatin unterscheidet sich als beispielsweise vn den GtZ-Experten/innen und DED-Entwicklungshelfern/innen eine allgemeine der auch dringliche Empfehlung der Deutschen Btschaft, das Gastland zu verlassen, reicht als Begründung zum Verlassen des Gastlandes für Sie nicht aus die Deutsche Btschaft kann Ihnen auch vn sich aus keine Anweisung zum Verlassen des Gastlandes geben bei Empfehlungen und versuchten Anweisungen der Btschaft müssen Sie in jedem Fall das flgende Verfahren beachten: eine Anweisung zum Verlassen des Gastlandes kann Ihnen außer vm Prjektträger, nur vn der AGEH gegeben werden (vergl. 14 Dienstvertrag) die AGEH ist berechtigt, ihre Fachkräfte aus dem Gastland zurückzurufen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht sie kann bzw. muss den Vertrag fristls kündigen, wenn Sie diesem Verlangen bewusst nicht nachkmmen, damit würden Sie den Schutz des Entwicklungshelfergesetzes verlieren bei der Übermittlung ihrer Anweisung zum Verlassen des Gastlandes wird sich die AGEH möglicherweise auch der Amtshilfe der Btschaft bedienen vergewissern Sie sich als in allen Fällen, dass sich die Btschaft dabei ausdrücklich auf eine Anweisung der AGEH beruft 12

13 Sachbereich Sziale Sicherung Verlassen des Dienstrtes Für das Verlassen des Dienstrtes der des Gastlandes aus Sicherheitsgründen gelten flgende Grundsätze: aus Ihrem Dienstvertrag ergeben sich keine bindenden Verpflichtungen, über den Vertragsinhalt hinaus besndere Gefährdungen auf sich zu nehmen es wird vielleicht nicht immer vrab eine Abstimmung mit der AGEH über das Verlassen des Dienstrtes der des Gastlandes möglich sein, dagegen ist vr einer slchen Entscheidung stets Abstimmung mit dem Prjektträger ntwendig falls keine vrherige Abstimmung mit der AGEH möglich ist, wird die AGEH Ihre Entscheidung respektieren, sfern sie nach verantwrtlicher Prüfung und Abwägung der Risiken für Sie persönlich und Ihre Angehörigen und der Risiken für das Prjekt und den Prjektträger getrffen wurde bitte bedenken Sie, dass Gründe, die Sie veranlassen, den Dienstrt zu verlassen, nicht ntwendig eine Rückkehr nach Deutschland bedeuten müssen bei örtlich und zeitlich begrenzten Krisen ist u.u. ein vrübergehender Ortswechsel innerhalb des Gastlandes der in ein Nachbarland vrzuziehen wägen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Prjektträger und den Vertrauenspersnen vr Ort immer gut ab, b eine mit dem Verlassen Ihres Aufenthaltsrtes verbundene Reise nicht ein höheres Risik als das vrläufige Verbleiben bedeutet Strafverflgung der Inhaftierung versuchen Sie in diesen Fällen, unverzüglich die Deutsche Btschaft zu infrmieren, die verpflichtet ist, Ihnen in slchen Fällen Rechtsschutz zu leisten darüber hinaus benachrichtigen Sie bitte umgehend die AGEH und den Prjektträger 13

14 Sachbereich Sziale Sicherung Angehörige bitten Sie Ihre Angehörigen, sich in Krisenfällen nur an die AGEH zu wenden, nicht direkt an das Auswärtige Amt der das BMZ wir infrmieren Ihre Angehörigen in Krisenfällen und bei schweren Erkrankungen regelmäßig, sfern Sie uns nicht ausdrücklich bitten, davn abzusehen srgen Sie bitte deshalb dafür, dass Adressänderungen Ihrer Angehörigen unverzüglich mitgeteilt werden Ntfallkarte und Ntfalltelefnnummer im Ntfall ist die AGEH unter Ntfalltelefn der AGEH (24 Stunden): 0049-(0) zu erreichen 24 Stunden Weiterleitung an die Mercur Assistance bei medizinischen Ntfällen erflgt die Betreuung direkt über die Mercur Assistance (siehe dazu auch Punkt Krankenversicherung) bei snstigen Krisenfällen wird der/die für Sie zuständige/r AGEH Mitarbeiter/in durch die Mercur Assistance umgehend (d.h. auch außerhalb der Arbeitszeiten der AGEH) infrmiert nach kurzer Zeit werden Sie bei Nichtannahme Ihres Anrufes auf einen Anrufbeantwrter umgeleitet bitte hinterlassen Sie drt eine Nachricht mit Ihrem Anliegen in plitischen Krisenfällen warten Sie in einer akuten Gefährdungssituatin nicht auf einen Rückruf, sndern treffen die Entscheidung über das Verbleiben der Verlassen des Dienstrtes selbst (siehe dazu auch Seite 13) in medizinischen Ntfällen versuchen Sie bitte erneut die Ntfallnummer zu kntaktieren, da Sie u.u. vn außen nicht erreichbar sind 14

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