Netzwerk Kinderschutz Treptow - Köpenick. 3. Kinderschutzbericht 2016

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1 Bezirk Treptow Köpenick Abt. Soziales und Jugend -Jugendamt- Netzwerk Kinderschutz Treptow - Köpenick 3. Kinderschutzbericht 2016 Gesundheits -system freie Jugendhilfe Job - Center Öffentliche Jugendhilfe Polizei Justiz Schulsystem Eingliederungshilfe 1

2 Inhalt: Ergebnisse der Auswertung des Kinderschutzverfahrens im Jugendamt Treptow-Köpenick für den Zeitraum bis Hinweis: Grundlagen des vorliegenden Berichtes sind die Daten der Statistik der Kinder und Jugendhilfe des Statistischen Amtes Berlin Brandenburg/KWG 2016 sowie Auswertungen jugendamtsinterner Statistiken. Eine vollständige sozialräumliche Erhebung kinderschutzrelevanter Daten konnte für das Jahr 2016 nicht erfolgen. Gründe hierfür waren und sind mangelnde Personalressourcen. Impressum: Herausgeber Bezirksamt Treptow Köpenick Abt. Soziales und Jugend Jugendamt Erstellt von Barbara Stark August

3 Das Netzwerk Kinderschutz im Bezirk Treptow - Köpenick freie Jugendhilfe mit eigenständigem Schutzauftrag 8a SGB VIII Gesundheitssystem mit gesetzlicher Regelung (ÖGD) KJGD,KJPD,SpD,SPZ Kinderschutz - und Gewaltschutzambulanz Drogen - und Suchthilfe Krankenhaus Hedwigshöhe Schulsystem mit gesetzlicher Regelung (Schulgesetz) und landesweitem Handlungsleitfaden Job - Center bezirkliche Kooperation Öffentliche Jugendhilfe staatliches Wächteramt Art.6 GG, 8a SGB VIII Beratungen nach 8b SGB VIII Krisendienst Kinderschutz von 8.00 Uhr bis Uhr Netzwerkkoordination Polizei mit gesetzlicher Regelung (ASOG) Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Amtshilfe sowie Ordnungsamt (bezirkliche Kooperation) Justiz durch Familiengerichte regionale Arbeitskreise sowie Strafjustiz (MiStra) Honorarkräfte der Eingliederungshilfe im Rahmen einer bezirklichen Kooperation 3

4 Gefährdungsmeldungen, Klassifikationen, Handlungsschritte Mit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 ist die Zusammenarbeit aller im Kinderschutz relevanten Beteiligten verbindlich vorgegeben. Die Zielsetzung hierbei ist Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden, ggf. rechtzeitig zu erkennen und Kinder vor weiteren Gefährdungen zu schützen. Erreicht werden soll dies durch Gegenseitige Information über das jeweilige Aufgabenspektrum Klärung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung Abstimmung der Verfahren im Kinderschutz Gefährdungsmeldungen an das Jugendamt reaktive Informationsgewinnung zur Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdungen durch das Jugendamt Die Federführung für die regionalen Netzwerke Kinderschutz liegt bei den kommunalen Jugendämtern und ist eine Aufgabe der Kinderschutzkoordinatorin. Aus diesem Grund gestaltet das Jugendamt Treptow-Köpenick bereits seit 2007 verbindliche Kooperationen mit dem Gesundheitssystem, Schulen, Polizei etc. Neu hinzugekommen ist die Zusammenarbeit mit den Kinderschutzambulanzen und der Gewaltschutzambulanz der Charitè. Im Rahmen der Aktualisierung der AV Kinderschutz Jug Ges auf Landesebene ist auch das systematische Einbeziehen der Abteilungen Soziales im Netzwerk Kinderschutz vorgesehen, im Besonderen die Zusammenarbeit mit den Betreuungsbehörden. Eine zielführende und konstruktive Zusammenarbeit existiert im Bezirk Treptow Köpenick bereits zwischen dem Jugendamt und der Koordination zur Vermeidung von Wohnraumverlust der Abteilung Soziales, auch wenn diese nicht vertraglich fixiert ist. Der Krisendienst Kinderschutz des Jugendamtes Treptow Köpenick ist als zentrale Anlaufstelle konzipiert, die Gefährdungsmitteilungen entgegen nimmt, prüft und ggf. Hilfe und Schutzkonzepte für die betroffenen jungen Menschen veranlasst. Auch die Aufgabe nach 8b SGB VIII der Anspruch auf Fachberatung durch insoweit erfahrene Fachkräfte wird durch den Krisendienst Kinderschutz gewährleistet. Hier ist ein deutlicher Anstieg festzustellen: mittlerweile werden zwischen drei und zwölf Beratungen werktäglich im Krisendienst Kinderschutz durchgeführt. Im Jahr 2016 gingen im Krisendienst Kinderschutz des Jugendamtes Treptow- Köpenick 895 Meldungen zu mutmaßlich gefährdeten Kindern ein. Dies stellt im Vorjahresvergleich einen Zuwachs von 42 Gefährdungsmeldungen dar. Davon betrafen vier Meldungen neugeborene Kinder, die in Krankenhäusern nach der Geburt von der Mutter verlassen wurden, acht Meldungen aus dem Bereich der ambulanten Hilfen für beeinträchtige junge Menschen sowie 76 Meldungen, die wohnsitzlose Familien betrafen. 80 % dieser wohnsitzlosen Familien migrieren innerhalb der Europäischen Union. 4

5 Im Bezirk Treptow-Köpenick sind 2,3 % (2015: 3,2 %) der Bevölkerung unter 18 Jahren von einer Gefährdungsmeldung betroffen. 130 (2015: 114) zusätzliche Meldungen sind zu Kindern aus geflüchteten Familien im Krisendienst Kinderschutz des Jugendamtes Treptow Köpenick eingegangen. In 40 % aller Gefährdungsmeldungen konnte eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden, nicht jedoch ein Hilfebedarf für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. In 21 % der Gefährdungsmitteilungen stellten wir eine akute Kindeswohlgefährdung fest und in 26 % der Gefährdungsmitteilungen eine latente Kindeswohlgefährdung. In Berlin liegen die Anteile akuter Kindeswohlgefährdungen bei 24 % und die Anteile latenter Gefährdungen bei 28 %. In 13 % der Meldungen konnten Kindeswohlgefährdung und Hilfebedarf ausgeschlossen werden. In 87 % aller Mitteilungen zu mutmaßlichen Kindeswohlgefährdungen war als Ergebnis entweder Kindeswohlgefährdungen oder Hilfebedarfe für die Kinder und Jugendlichen festzustellen. Dies bedeutet auch, dass über die Mitteilung mutmaßlicher Kindeswohlgefährdungen und deren Prüfungen, Einzelhilfen, vor allem im Bereich der Hilfen zur Erziehung, für betroffene Familien generiert werden. akute KWG latente KWG Keine KWG, aber Hilfebedarf Keine KWG Kein Hilfebedarf Abbildung 1: Klassifizierung der Meldungen / Gefährdungsmitteilungen % aller Gefährdungsmitteilungen erhalten wir aus der Bevölkerung und von Verwandten, also dem sozialen Umfeld einer Familie. 5 % aller Meldungen zur 5

6 mutmaßlichen Gefährdung eines Kindes gehen im Krisendienst Kinderschutz des Jugendamtes Treptow Köpenick anonym ein. Im Rahmen der institutionellen Vernetzung übermitteln die Kooperationspartner Polizei und Schule die höchste Anzahl an mutmaßlichen Kindeswohlgefährdungen. Meldungen Selbstmeldende Eltern Polizei Gesundheit Schule Kita Jugendarbeit Erziehunghshilfe Beratungsstelle Öffentlich JuHi Abbildung 2: Anteil der Gefährdungsmitteilungen nach ausgewählten Meldenden Betrachtet man die Relation der Meldungsanzahl zum Verfahrensergebnis KWG latent oder akut sind die Kooperationspartner_innen aus der Jugendarbeit mit 80 % Trefferquote allen voran, wobei diese nur 2 % aller Gefährdungsmeldungen verzeichnen. Hingegen liegt bei den Kooperationspartnern Polizei und Schule die Quote mit dem Ergebnis akute oder latente Kindeswohlgefährdung bei 44 % bzw. 46 % der Meldungen. Der Anteil der falsch positiven Meldungen ist hier am höchsten. 6

7 Selbstmelder Eltern Polizei Gesundheit Schule Kita Jugendarbeit Erziehungshilfe Beratungsstelle öffentliche Juhi Abbildung 3: Anteil ausgewählter Meldungen mit dem Ergebnis latent oder akute KWG, sortiert nach Meldegruppen Gefährdungskategorien: Kindeswohlgefährdungen werden unterteilt in unterschiedliche Kategorien. Die Bundesstatistik unterscheidet die Kategorien: Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung und sexuelle Gewalt. Die Kategorie der Vernachlässigung ist die Kindeswohlgefährdung, die im Jahr 2016 am häufigsten auftrat. 7

8 Vernachlässigung körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt Abbildung 4: Anteiliges Aufkommen Gefährdungskategorien im Bezirk Treptow - Köpenick Altersgruppen, Gefährdungskategorien und Geschlecht Die Betrachtung der einzelnen Gefährdungskategorien in Verbindung mit den Altersgruppen und dem Geschlecht der betroffenen jungen Menschen, ergeben sich folgende Ergebnisse: In allen Altersgruppen sind Jungen stärker von Vernachlässigung betroffen als Mädchen. In der Altersgruppe der 0-unter sechsjährigen Kinder sind Jungen siebenmal stärker von Vernachlässigung betroffen als Mädchen. Die insgesamt höchste Belastung in dieser Gefährdungskategorie zeigt die Altersgruppe der 6 bis unter 14jährigen Vernachlässigung männlich weiblich 20 0 Altersgruppe 0- u6 Altersgruppe 6- u14 Altersgruppe 14- u18 Abbildung 5 : Aufkommen von Vernachlässigung nach Altersgruppen und Geschlecht 8

9 In der Gefährdungskategorie der körperlicher Misshandlung weist die Altersgruppe der 0-unter 6jährigen den zweithöchsten Wert auf, in der Altersgruppe der 6 bis unter 14jährigen ist der höchste Wert zu verzeichnen. Auch in dieser Gefährdungskategorie sind mehr Jungen von körperlicher Misshandlung betroffen als Mädchen körperliche Misshandlung männlich weiblich 10 0 Altersgruppe 0-u6 Altersgruppe 6 -u14 Altersgruppe 14-u18 Abbildung 6: Aufkommen körperlicher Misshandlung nach Altersgruppen und Geschlecht Psychische Misshandlung tritt am häufigsten in der Altersgruppe der 14 unter 18 Jährigen auf. In dieser Altersgruppe sind Mädchen häufiger betroffen als Jungen. In der Altersgruppe der sechs unter 14- jährigen sowie in der Altersgruppe der 0- unter sechsjährigen sind Jungen im Vergleich zu Mädchen, doppelt so häufig von psychischer Misshandlung betroffen psychische Misshandlung männlich weiblich 0 Altersgruppe 0-u6 Altersgruppe Altersgruppe 6 -u14 14-u18 Abbildung 7: Aufkommen psychischer Misshandlung nach Altersgruppen und Geschlecht 9

10 Sexuelle Gewalt tritt am häufigsten in der Altersgruppe der 6 bis unter 14jährigen Kindern auf. Auch hier sind Jungen in allen Altersgruppen stärker betroffen als Mädchen sexuelle Gewalt männlich weiblich 2 0 Altersgruppe 0- Altersgruppe 6- u6 u14 Altersgruppe 14-u18 Abbildung 8: Aufkommen sexueller Gewalt nach Altersgruppen und Geschlecht Hilfeleistungen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung: In 23 % aller Gefährdungsmitteilungen waren zum Zeitpunkt des Meldungseingangs folgende Jugendhilfeleistungen installiert: Leistungen nach SGB VIII bei 2 % der betroffenen jungen Menschen Leistungen nach 19 SGB VIII bei 0,6 % der betroffenen jungen Menschen ambulante und teilstationäre Leistungen nach dem SGB VIII bei 17 % der betroffenen jungen Menschen familienersetzende Leistungen im Rahmen des SGB VIII bei 1 % der betroffenen jungen Menschen 10

11 Leistungen nach 35a SGB VIII bei 0,6 % der betroffenen jungen Menschen Inobhutnahmen nach 42 SGB VIII bei 2,2 % der betroffenen jungen Menschen Hilfe und Schutzleistungen als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: In 78 % aller Gefährdungsmitteilungen wurden im Anschluss an die Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Hilfe und Schutzkonzeptes Hilfen und Leistungen installiert. 0, 42 % der Bevölkerung unter 18 Jahren im Bezirk Treptow - Köpenick sind von einer Kindeswohlgefährdung betroffen. Im Jahr 2015 waren es 0,5 % der Bevölkerung unter 18 Jahren. Die Anzahl der Inobhutnahmen ist von 188 in 2015 auf 165 Inobhutnahmen im Jahr 2017 gesunken. In 4,5 % aller Gefährdungsmitteilungen wurde das Familiengericht angerufen. In 18 % der Meldungen wurden die bereits bestehenden Hilfen fortgeführt SGB VIII 19 SGB VIII 28 SGB VIII ambulant/teilstationär SGB VIII familienersetzend SGB VIII Inobhutnahmen Fortführung von Leistungen SGB VIII Andere Hilfen Familiengericht Abbildung 5: ausgewählte Hilfe - und Schutzleistungen als Verfahrensergebnis 11

12 Gefährdungsmeldungen, Inobhutnahmen und Kinderschutzfälle in den Regionen des Bezirkes Treptow Köpenick: Die Region 1 umfasst die Sozialräume Alt Treptow, Baumschulenweg, Plänterwald, Johannisthal. Häufigste Gefährdungskategorie in dieser Region ist die Vernachlässigung von Kindern. 0, 3 % der Bevölkerung u 18 Jahren sind in der Region 1 von Inobhutnahmen betroffen, 52 Kinderschutzfälle wurden intern gemeldet, 169 Gefährdungsmitteilungen gingen für die Region 1 ein, dies entspricht 19 % aller Meldungen. Der Sozialraum mit den höchsten Belastungen unter Kinderschutzaspekten ist der Sozialraum Alt Treptow, der damit den Sozialraum Baumschulenweg ablöst. Im Vorjahresvergleich kann insgesamt eine positive Entwicklung konstatiert werden: Region 1 Gefährdungsmitteilungen Kinderschutzfälle Inobhutnahmen Die Region 2 umfasst die Sozialräume Oberschöneweide, Niederschöneweide, Adlershof, Spindlersfeld, Köllnische Vorstadt. Häufigste Gefährdungskategorie ist hier ebenfalls die Vernachlässigung junger Menschen und die Suchterkrankungen von Eltern. 0,96 % der Bevölkerung u18 Jahren sind in der Region 2 von Inobhutnahmen betroffen, 133 Kinderschutzfälle wurden intern gemeldet, 454 Gefährdungsmitteilungen gingen für die Region 2 ein, dies entspricht 51 % aller Meldungen. Der Sozialraum mit den höchsten Belastungen unter Kinderschutzaspekten in der Region 2 und im Bezirk Treptow - Köpenick ist unverändert zum Jahr Oberschöneweide. Im Vorjahresvergleich kann eine positive Entwicklung festgestellt werden, allerdings zeigt diese Region nach wie vor die höchsten Belastungen bezirksweit: Region 2 Gefährdungsmitteilungen Kinderschutzfälle Inobhutnahmen Auffallend ist das hohe Meldungsaufkommen in der Region 2. Annähernd 6 % der Einwohner unter 18 Jahren sind durch Gefährdungsmeldungen betroffen, während in allen anderen Regionen der Anteil zwischen 1 % bis 2% liegt. 12

13 Die Region 3 umfasst die Sozialräume Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau, Rauchfangswerder, Schmöckwitz und Karolinenhof. Häufigste Gefährdungskategorie ist auch hier die Vernachlässigung junger Menschen durch Überforderungen der Eltern. 0,3 % der Bevölkerung unter 18 Jahren sind in der Region 1 von Inobhutnahmen betroffen, 72 Kinderschutzfälle wurden intern gemeldet, 181 Gefährdungsmitteilungen gingen für die Region 3 ein, dies entspricht 20 % aller Meldungen. Der Sozialraum mit den höchsten Belastungen unter Kinderschutzaspekten ist unverändert im Vorjahresvergleich - der Sozialraum Altglienicke. Insgesamt ist jedoch eine positive Entwicklung festzustellen. Region 3 Gefährdungsmitteilungen Kinderschutzfälle Inobhutnahmen Die Region 4 umfasst die Sozialräume Köpenick Süd, Allendeviertel, Altstadt-Kietz und Müggelheim. Häufigste Gefährdungskategorie ist auch hier die Vernachlässigung junger Menschen durch psychische Störungen der Eltern. 0,2 % der Bevölkerung unter 18 Jahren sind in der Region 4 von Inobhutnahmen betroffen, 49 Kinderschutzfälle wurden intern gemeldet, 132 Gefährdungsmitteilungen gingen für die Region 4 ein, dies entspricht 15 % aller Meldungen. Der Sozialraum mit den höchsten Belastungen unter Kinderschutzaspekten ist der Sozialraum Altstadt-Kietz, der den Sozialraum Allendeviertel im Vorjahresvergleich ablöst. In dieser Region ist unter Kinderschutzaspekten die einzige - deutliche negative - Entwicklung eingetreten: Region 4 Gefährdungsmitteilungen Kinderschutzfälle Inobhutnahmen Die Region 5 umfasst die Sozialräume Friedrichshagen, Rahnsdorf/Hessenwinkel, Dammvorstadt und Köpenick Nord. Häufigste Gefährdungskategorie ist hier die Misshandlung junger Menschen. 0,1 % der Bevölkerung unter 18 Jahren sind in der Region 5 von Inobhutnahmen betroffen, 25 Kinderschutzfälle wurden intern gemeldet, 48 Gefährdungsmitteilungen gingen für die Region 5 ein, dies entspricht 13

14 5 % aller Meldungen. Der Sozialraum mit den höchsten Belastungen unter Kinderschutzaspekten ist unverändert im Vorjahresvergleich - der Sozialraum Dammvorstadt. Insgesamt ist hier eine positive Entwicklung festzustellen. Region 5 Gefährdungsmitteilungen Kinderschutzfälle Inobhutnahmen Meldungen Inobhutnahmen Kinderschutzfälle Region 1 Region 2 Region 3 Region 4 Region5 Abbildung 6: Bezirksregionen im Vergleich 14

15 Fazit und Ausblick: Insgesamt kann von einer positiven Entwicklung unter Kinderschutzaspekten im Bezirk Treptow - Köpenick gesprochen werden. Es gibt zwar einen deutlichen Anstieg der Beratungen nach 8b SGB VIII eine Zunahme der Gefährdungsmitteilungen (+42), aber auch einen deutlichen Rückgang der Inobhutnahmen (-23) sowie einen deutlichen Rückgang der Kinderschutzfälle (- 12) Im Jahr 2016 gelang es auch, die Qualität im Kinderschutz weiterhin zu sichern. Die wichtigsten Qualitätsindikatoren wie die Erreichbarkeit des Jugendamtes in Fällen von Kindeswohlgefährdungen, das Vieraugen Prinzip und die Dokumentation der Meldungsprüfungen konnten gewährleistet werden. Allerdings zeichnet sich zum Zeitpunkt der Berichterstellung für das Jahr 2017 eine gegenläufige Entwicklung hinsichtlich der Qualitätssicherung ab. Auf Grund des Personalmangels und der Personalfluktuation bei gleichzeitig ansteigenden Aufgaben gelingt es nur noch unter äußerster Anstrengung den Krisendienst Kinderschutz im Rotationsmodell aufrecht zu erhalten. Perspektivisch sind erneute - Kooperationsgespräche mit den Schulen und den Polizeiabschnitten nötig. Das Problem der nicht ausreichenden Unterbringungsmöglichkeiten für junge Menschen im Rahmen von Inobhutnahmen muss dringend auf Landesebene- gelöst werden. Die Beratung und Begleitung von flüchtenden Menschen, ob Familien oder alleinstehenden Kindern, ist eine rasant anwachsende Aufgabe in allen Jugendämtern. Dadurch entstehen u.a. auch Fortbildungsbedarfe in Sachen interkultureller Kompetenz. Ursache dieses Anstieges ist natürlich der wachsende Zustrom flüchtender, asylsuchender Menschen, aber auch eine regelrechte Armutswanderung innerhalb der Freizügigkeitsregelungen der Europäischen Union. Neu hinzugekommene Kollegen und Kolleginnen des Jugendamtes sowie die Honorarkräfte, die im Rahmen der Eingliederungshilfe tätig sind, müssen weiterhin regelhaft zur Wahrnehmung von Kinderschutzaufgaben geschult werden. Auch die Netzwerkpartner sind keineswegs von der Personalfluktuation verschont, so dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gemeinsame Fachveranstaltungen zum Netzwerk Kinderschutz wieder aufgenommen werden. 15

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