Zukunft für unsere Kinder sichern - Kinderarmut, Kinderschutz Alfred Bornhalm
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- Manfred Schumacher
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1 Zukunft für unsere Kinder sichern - Kinderarmut, Kinderschutz Alfred Bornhalm X. Bürgermeisterseminar des Städteverbandes Schleswig-Holstein am
2 Zum Begriff der Armut»In der Europäischen Union und daraus folgernd auch in Deutschland hat sich aus Gründen der Praktikabilität die Betrachtung der relativen Armut als Indikator herausgebildet, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss, dass Armut auch nicht finanzielle Aspekte erfasst. Die Definition der Armutsgefährdungsquote lautet:»armutsgefährdet gelten die Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens beträgt.«lebenslagen in Deutschland, Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesrepublik, April 2005 Die Armutsgefährdungsgrenze beträgt bei: 1-Personenhaushalten: 856 mtl. allein Erziehenden mit 2 Kindern unter 14 Jahren: mtl. einer Familie mit 2 Kindern unter 14 Jahren: mtl. (Armut und Lebensbedingungen - Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA für Deutschland , Statistisches Bundesamt, Dezember 2006)»Unabhängig davon, dass Armut zahlreiche Facetten hat und einige Definitionen umstritten sind, steht in allen Armutsberichterstattungen in Deutschland die Aufhellung der Einkommenslagen benachteiligter Menschen im Mittelpunkt. Der Bezug von Lohnersatzleistungen aufgrund bestehender Arbeitslosigkeit, insbesondere aber der Bezug von»grundsicherungsleistungen«nach dem SGB II und SGB XII gelten unzweifelhaft als die Armutsindikatoren. Dabei sind eine Vielzahl von Indikatoren bestimmend für das Maß an sozialer Teilhabe im weiteren Sinne wie zum Beispiel Arbeit und Beschäftigung, schulische und berufliche Qualifikation, Wohnverhältnisse, Familienstruktur, soziale Beziehungen, Gesundheit, Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungsangeboten.«Sozialbericht 2007, Landeshauptstadt Kiel, Juni 2007
3 Menschen unterhalb der Armutsgrenze mit Transferleistungen in Kiel Sozialhilfe (SGB XII - HLU, Grundsicherung im Alter...) Arbeitslosengeld I (SGB III) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
4 Armut in Kiel - Schlaglichter (Stichtag: ) Menschen, das sind 18 % der Kieler Bevölkerung, fallen unter die Armutsgrenze (Leistungsberechtigte mit Ansprüchen auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, auf Arbeitslosengeld sowie auf Sozialhilfe) Menschen erhalten als nicht Erwerbsfähige Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld), davon Kinder, das sind 33 % der unter 15-jährigen Kieler Menschen, das sind 1,9 % der über 18-jährigen Kieler, erhalten Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), davon Menschen über 65 Jahre, das sind 4,7 % der über 65-jährigen Kieler.
5 Dichte bei den ALG II-Empfänger/innen und Sozialgeldbezieher/innen am ,0 60,0 50,0 61,3 68,2 40,0 39,3 41,6 30,0 20,0 10,0 0,0 15,9 32,7 Kiel gesamt 8,2 Nord 16,6 32,5 West (Mettenh.) 10,4 28,2 11,4 21,8 Mitte Süd Südost (Gaarden) Arbeitsuchende mit ALG II (in % der 15- bis unter 65-Jährigen) Sozialgeldbezieher/innen (Anteil in % der unter 15-Jährigen) 21,4 Ost
6 Kommunale Anknüpfungspunkte zur Begegnung von Armutstendenzen Sozialberichterstattung kommunale Beschäftigungsinitiativen Dezentralisierung der Anlaufstellen (Sozialräume) Sicherstellung, Verbesserung der Kinder- und Schülerbetreuung Bündelung der Ressourcen im Hilfesystem (Stärkung der Regelangebote... Stärkung der Elternkompetenz...) Mittagstische Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten öffentlicher Angebote (Verkehr, Sport, Kultur, Bildung, Ferien... ) Netzwerke zur Bekämpfung von Kinderarmut
7 Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen Vorsorgeuntersuchung Kontrollierendes Einlade- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern bis zu 5 ½ Lebensjahren. Kooperationskreis Sicherstellung der Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung. Lokales Netzwerk Kinder- und Jugendschutz Informationsaustausch und Abstimmung für frühe und rechtzeitige soziale und gesundheitliche Hilfen und Leistungen für Schwangere, Kinder, Jugendliche, Mütter, Väter.
8 Umsetzung in Kiel: Vorsorgeuntersuchung Wird eine Früherkennungsuntersuchung trotz Einladung und Erinnerung nicht durchgeführt, übermittelt die»zentrale Stelle in Neumünster«die Daten an das Amt für Gesundheit. Das Amt für Gesundheit bietet eine Beratung über den Inhalt und Zweck der Untersuchung an und informiert den Allgemeinen Sozialdienst des Amtes für Familie und Soziales bei fehlender Bereitschaft der Eltern, die Untersuchung durchführen zu lassen. Der Allgemeine Sozialdienst prüft, ob Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes vorliegen und bietet gegebenenfalls Hilfen an bzw. veranlasst eine Intervention.
9 Kooperationskreis sowie Lokales Netzwerk Kinder- und Jugendschutz Nutzung bereits vorhandener Kooperationsstrukturen. Kooperationskreis: Amt für Familie und Soziales, Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Amt für Gesundheit, Schulamt, Kinderschutz-Zentrum, Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht, Frauenunterstützungseinrichtungen. Lokales Netzwerk Kinder- und Jugendschutz: Amt für Familie und Soziales, Amt für Gesundheit, Erziehungsberatung, Kinderarzt, Hebamme, Kinderklinik, Kinderschutz-Zentrum, Schwangerschaftsberatungsstellen, Frauenunterstützungseinrichtungen.
10 Eine Präsentation der Landeshauptstadt Kiel Amt für Familie und Soziales Bildrechte: Landeshauptstadt Kiel Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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