Heben stiller Reserven

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1 Heben stiller Reserven Fall: Für ein Gebäude war in den Vorjahren in Handels- und Steuerbilanz eine Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz in nspruch genommen worden. Für das Gebäude wurden später in der Handelbilanz Zuschreibungen gebucht, die nicht in die Steuerbilanz übernommen wurden. Ist die Vornahme der handelsrechtlich Zuschreibung auch in der Steuerbilanz anzusetzen?

2 Maßnahmen Maßnahmen nach HGB n.f., die das Jahresergebnis oder das Eigenkapital beeinflussen (1) uswirkung auf das Jahresergebnis llgemeine nsatzvorschriften Bewertung des Planvermögens Zuschreibungspflicht: mit dem beizulegenden Zeitwert o Ertrag llgemeine Bewertungsvorschriften ußerplanmäßige bschreibungen bei vorübergehender Wertminderung Ertrag bei Finanzanlagen Nur steuerlich zulässige bschreibung Ertrag, wenn bschreibung im Vorjahr Ertrag, wenn bschreibung im Vorjahr uswirkung auf das Eigenkapital Rechtsform des Unternehmens Wertschwankungsabschreibungen Wenn Verzicht, dann Erhöhung der Gewinnrücklage, wenn bschreibung vor mehr als einem Jahr Wenn Verzicht, dann Erhöhung der Gewinnrücklage, wenn bschreibung vor mehr als einem Jahr

3 Maßnahmen nach HGB n.f., die das Jahresergebnis oder das Eigenkapital beeinflussen (2) ufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Entwicklungskosten RP für Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte ktive latente Steuern Spezielle Bilanzposten ufwendungen ktivierungswahlrecht: Ertrag im Jahr der ktivierung, ufwand im Jahr der bschreibung ktivierungswahlrecht für den Überhang der aktiven latenten Steuer: Ertrag im Jahr der ktivierung, ufwand im Jahr der uflösung Wenn Verzicht, dann Minderung der Gewinnrücklage usstehende Einlagen Nettoausweis: Verringerung des EK, wenn bisher Bruttoausweis Sonderposten mit Rücklageanteil Beibehaltungswahlrecht: Wenn Verzicht, dann K Mittelgroße K K

4 Maßnahmen nach HGB n.f., die das Jahresergebnis oder das Eigenkapital beeinflussen (3) Rückstellung für unterlassene Instandhaltung, wenn die Instandhaltung innerhalb der letzten 9 Monate des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt wird ufwandsrückstellungen Sonstige Rückstellungen (Bewertung zum Erfüllungsbetrag) Passive latente Steuern Beibehaltungswahlrecht: Ertrag, wenn Bildung im Vorjahr Beibehaltungswahlrecht kann selektiv ausgeübt werden: Ertrag, wenn Bildung im Vorjahr Zuführungspflicht, es gibt keine Übergangsregelung: ufwand im Jahr der Zuführung Passivierungspflicht für den Übergang der passiven latenten Steuer: ufwand im Jahr der Passivierung, Ertrag im Jahr der uflösung Beibehaltungswahlrecht: Wenn Verzicht, dann Erhöhung der Gewinnrücklage, wenn Bildung vor mehr als einem Jahr Beibehaltungswahlrecht kann selektiv ausgeübt werden: Wenn Verzicht, dann Erhöhung der Gewinnrücklage, wenn Bildung vor mehr als einem Jahr Mittelgroße K

5 Fall Der Unternehmer U will eine Maschine für voraussichtlich EUR anschaffen (Nutzungsdauer 8 Jahre). Im VZ 2007 hat U einen Investitionsabzugsbetrag von EUR geltend gemacht. Im VZ 2008 hat U die Maschine für EUR angeschafft. a) Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Sonder- f? b) Wie hoch ist die Sonder-f? c) Wie hoch ist die lineare f? d) Setzt die Sonder-f die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags voraus?

6 Lösung Investitionsabzugsbetrag/Sonder-f VZ 2007 VZ 2008 VZ 2009 VZ 2010 voraussichtliche HK Investitionsabzugsbetrag 40% Gewinnerhöhung außerbilanziell Gewinnminderung bilanziell BMG-Sonder-f Sonder-f 20% lineare f (ND 8 Jahre) 12,5% Gewinnminderung

7 Lösung Investitionsabzugsbetrag/Sonder-f VZ 2011 VZ 2012 VZ 2013 VZ 2014 VZ 2015 voraussichtliche HK Investitionsabzugsbetrag 40% Gewinnerhöhung außerbilanziell Gewinnminderung bilanziell BMG-Sonder-f Sonder-f 20% lineare f (ND 8 Jahre) 12,5% Gewinnminderung

8 Rückstellungen nach Handelsrecht 249 HGB ußenverpflichtung (Verpflichtung gegenüber Dritten) Innenverpflichtung (Verpflichtung gegenüber sich selbst) Bildung auf Basis der bgrenzungsgrundsätze ungewisse Verbindlichkeiten Bildung auf Basis des Imparitätsprinzips drohende Verluste faktische Verbindlichkeiten ufwandsrückstellungen rechtliche Verbindlichkeiten bürgerlich-rechtliche Verpflichtungen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen PROF. DR. HRLD J. SCHÄFER, WP/StB 7

9 bgrenzung der Drohverlust- zu den Verbindlichkeitsrückstellungen Verpflichtung zu künftigen usgaben (vermögensmindernde Leistungen) bereits realisierten oder keinen Erträgen zuzurechnen künftigen Erträgen zuzurechnen dem Grunde und der Höhe nach gewiß dem Grunde und/ oder der Höhe nach ungewiß Höhe der künftigen usgaben übersteigt die Höhe der künftigen Erträge Höhe der künftigen usgaben entspricht oder unterschreitet die Höhe der künftigen Erträge Verbindlichkeiten Verbindlichkeits- Drohverlust- ufwandsr ü c k s t e l l u n g e n Keine Passivierung; nhang 285 Nr. 3 HGB

10 Rückstellungsspiegel nach BilMoG rt der Rückstellung Buchwert zum 1.1. Zuführung (davon) Zinsanteil Inanspruchnahme uflösung Buchwert zum ltlastenbeseitigung , , , , Summe

11 1,04 Barwert ufzinsung Zuführung bzinsung Einzelbeträge Jahreszuführung Summe Kumuliert Jahr ,00 1, , ,56 0, , ,44 Jahr ,00 1, , , , , , ,25 Jahr ,00 1, , , , , , ,38 Jahr ,00 1, , , , , ,00 0, , , ,08

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis Seite Neue Bilanzierungsansätze aus nlass der Krise nach dem BilMoG 2 1. Bilanzierung der stillen Reserven 2 1.1. Heben stiller Reserven 2 1.2. DTEV - Lösung 3 2. Gestaltungsmöglichkeiten

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