Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen

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1 Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Augsburg

2 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an die Unternehmen Umgang mit Altmaschinen Umbau Seite 2

3 ABS - derzeitige Einbindung UA 1 BMAS UA 2 UA 3 ABS Ausschussvorsitzende UA 4 KOK ABS Seite 3

4 Vergleich der Strukturen BetrSichV alt Anwendungsbereich / Begriffe Gemeinsame Vorschriften Gefährdungsbeurteilung Bereitstellen / Benutzen Ex- Schutz Beschaffenheit Unterrichtung / Unterweisung Prüfung / Aufzeichnungen Besondere Vorschriften Erlaubnis Prüfungen Anzeigen ZÜS Abschnitt IV Anhänge I bis V Vereinfachtes Verfahren Instandhaltung Zusammenarbeit NEU Anwendungsbereich / Begriffe Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Gefährdungsbeurteilung Grundlegende Schutzmaßnahmen Maßnahmen bei eingeschränkter Gefährdung Instandhaltung / Änderung Besondere Betriebszustände/Störungen Unterrichtung / Unterweisung Zusammenarbeit versch. Arbeitgeber Erlaubnisse / Prüfungen bei ÜA Prüfung durch befähigte Person Prüfung vor IBN von besonders Prüfpflichtigen / ÜA Wiederkehrende Prüfung von besonders Prüfpflichtigen / ÜA Aufzeichnungen Abschnitt IV + Anhänge Seite 4

5 BetrSichV Grundbausteine sind eine - einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, - eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, - der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab, - sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind. Seite 5

6 Neuerungen Stand der Technik ( 2 (10)) Grundpflichten des Arbeitgebers ( 4) Anforderungen an die zur Verfügung gestellten AM ( 5) Besondere Betriebszustände ( 11) Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber ( 13) Seite 6

7 Derzeitiger Stand Überarbeitung an Novelle BetrSichV Einheitliches Begriffsglossar Definition Stand der Technik Neue TRBS zu Prozessleittechnik (PLT) Seite 7

8 Derzeitiger Stand Überarbeitung an Novelle BetrSichV Einheitliches Begriffsglossar Definition Stand der Technik Neue TRBS zu Prozessleittechnik (PLT) Seite 8

9 Allgemeine Anforderungen an die Unternehmen (aus 4) Muss es ein Arbeitsschutzmanagementsystem sein? NEIN, ABER Was hängt denn an einer Gefährdungsbeurteilung? Seite 9

10 Allgemeine Anforderungen Planen (Erkennen) Handeln (Vorgabe eingeführt, festgeschrieben und regelmäßig auf Einhaltung überprüft) Umsetzen (Optimieren des Konzeptes mit schnell realisierbaren, einfachen Mitteln) Überprüfen (wie geht das?) Seite 10

11 Allgemeine Anforderungen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt Planen, Überprüfen Ermittelte Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik Umsetzen, Handeln Feststellung, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist Seite 11

12 Allgemeine Anforderungen Sichere Verwendung = Technische Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik + Organisatorische und personenbezogene Schutznahmen Seite 12

13 Vereinfachte Vorgehensweise ( 7) Voraussetzung: Gefährdungsbeurteilung durchgeführt AM entspricht Stand der Technik Arbeitsmittel muss mindestens den sicherheitstechnischen Anforderungen der für sie geltenden Rechtsvorschriften zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln auf dem Markt entsprechen AM wird bestimmungsgemäß nach Herstellerangaben verwendet keine zusätzlichen Gefährdungen Instandhaltung durchgeführt Seite 13

14 Umgang mit Altmaschinen Stand der Technik ( 2(10)) ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Seite 14

15 Umgang mit Altmaschinen Grundlegende Schutzmaßnahmen ( 6), incl. Mainipulation Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen ( 8) Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ( 9) Instandhalten und Änderung von Arbeitsmitteln ( 10) Seite 15

16 Instandhaltung ( 10) Fachkundige, vorher beauftragte und unterwiesene Beschäftigte oder geeignete Fachbetriebe U.a.: Verantwortlichkeiten festlegen, Ausreichende Kommunikation zwischen Bedien- und Instandhaltungspersonal Abgesicherter Arbeitsbereich, sichere Zugänge Für vom Normalzustand abweichende Arbeitsbedingungen sichere Arbeitsverfahren festlegen Geeignete Werkzeuge Systeme für die Freigabe bestimmter Arbeiten Seite 16

17 Besondere Betriebszustände ( 11) Unzulässige oder instabile Betriebszustände Unfall, Notfall, Rettung Rüst-, Einrichtungs- und Erprobungszustände, Prüfung und Fehlersuche Seite 17

18 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber ( 13) Verfahren bekannt aus DGUV V1 und BauStVO Koordination bei Tätigkeiten durch betriebsfremde Auftragnehmer Information über die von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen und spezifische Verhaltensregeln Bei besonderer Gefährdung : Schriftliche Bestellung je einer Person -> haben Weisungsbefugnis Seite 18

19 Umbau Wann ist Aktivität vom Arbeitgeber gefragt? Änderung, Umbau, der sicherheitstechnischen Einfluss auf Arbeitsmittel haben könnte. Wesentliche Veränderung Vorherige Planung dieses Standardfalles für Arbeitgeber unerlässlich! Aktivität immer, wenn geändert oder umgebaut wird! Seite 19

20 Umbau Was bedeutet dies in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung? Gefährdungsbeurteilung ist mitlaufendes Dokument, für alle Betriebszustände und übergreifende Gefährdungen 4 BetrSichV: - für gegebene Bedingungen geeignet, - ergonomischen Zusammenhänge berücksichtigen Gefährdungsbeurteilung ist zentrales Instrument vor, während und nach Umbau / Änderung Seite 20

21 Umbau Auf welcher Grundlage erfolgen Änderungen und Umbau? 4 BetrSichV: Regeln und Erkenntnisse Stand der Technik, mindestens Anhang 1 BetrSichV 10 und 15 BetrSichV: Prüfungen Normen!? - auf welchem Stand? - anzuwenden wie beim Herstellen? - sind diese dann verbindlich? -> aktuell -> im Prinzip ja -> nein, vorteilhaft Seite 21

22 Beispiel : Ein bedienbares, sicheres Arbeitsmittel entsteht! Start der Gefährdungsbeurteilung START Gefährdungsbeurteilung der geplanten Situation VOR UMBAU Gefährdungsbeurteilung: Informationen beschaffen, Gefährdungen ermitteln und bewerten, Maßnahmen festlegen und umsetzen Nein Umbau sicherheitsrelevant? Ja Regeln und Erkenntnisse, Normen anwenden UMBAU Ende der Gefährdungsbeurteilung vor Bereitstellung Gefährdungsbeurteilung: Validierung, Prüfung und Dokumentation ENDE Seite 22

23 Umbau Ein bedienbares, sicheres Arbeitsmittel Achtung: Wesentliche Veränderung -> ProdSG Betreiber wird zum Hersteller Seite 23

24 Umbau Gleiches Bedien- und Sicherheitskonzept Abstände nach ISO 13857? Wege auf dem Arbeitsmittel? Späneflug? Ein bedienbares, sicheres Arbeitsmittel entsteht! Seite 24

25 Umbau Ein bedienbares, sicheres Arbeitsmittel entsteht! Bedienkonzept geändert!: + Handbediengerät Verbesserung beim Einrichten Qualität der Stillstandsüberwachung Ergonomie (Stolpern) -> Funk Dokumentation in Maschinenbuch Unterweisung nach Gefährdungsbeurteilung Abbildung: DIN EN 12417:2009, Beuth-Verlag Änderung und Umbau von AM, Christoph Preuße Seite 25

26 BetrSichV: Quo vadis? Thema 4.0 Gefährdungsbeurteilung aus einem Guss Gelebte GDA Evaluation AUSSCHUSS FÜR BETRIEBSSICHERHEIT: AKTUELLES UND PERSPEKTIVEN Seite 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Christoph Preuße Leiter Stabsstelle Vernetzung Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee Mainz Seite 27

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