NUTZUNGSBEDINGUNGEN AGB S der TR Teamsportreisen GmbH & Co. KG

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1 NUTZUNGSBEDINGUNGEN AGB S der TR Teamsportreisen GmbH & Co. KG Sehr geehrter Reisegast, vielen Dank, dass Sie Ihre Reise bei Teamsportreisen buchen möchten. Wir möchten Sie herzlich bitten, vor Abschluss des Reisevertrages diese Reisebedingungen sehr sorgfältig zu lesen. In Ergänzung der 651 a ff (Der Reisevertrag) werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen und Teamsportreisen vereinbart. 1. Anmeldung und Reisebestätigung 2. Bezahlung 3. Leistungen/Preise 4. Leistung - und Preisänderungen 5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson 6. Reiserücktrittskostenversicherung 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 8. Mängelgewährleistung / Haftung 9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 11. Allgemeines 12. Verweise und Links 1. Anmeldung und Reisebestätigung 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Teamsportreisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung durch Teamsportreisen zustande Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet der Anmelder für alle von ihm gemeldeten Personen. 1.3.Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so sind wir an dieses neue Angebot gebunden, der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der angegebenen Frist Ihre Annahme bestätigen. 2. Bezahlung 2.1. Es gelten grundsätzlich die auf der Rechnung / Reisebestätigung ausgeschriebenen Fristen und Zahlungsziele sowie möglichen Stornobedingungen. Bei Urlaubsreisen ist bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung / Komplettzahlung in der ausgeschriebenen Höhe des Reisepreises fällig. Eine mögliche Restzahlung ist wie angegeben zu zahlen. Rücktritts -und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die An - bzw. Restzahlung darf vor Reisebeginn nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden

2 ein Sicherungsschein gemäß 651 k BGB ausgehändigt worden ist. Dieser stellt sicher, dass bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Für bei Teamsportreisen gebuchte Reisen, bei denen Teamsportreisen als eigener Reiseveranstalter auftritt, übermittelt Teamsportreisen dem Kunden als Veranstalter einen Sicherungsschein der den Kunden vor der Insolvenz des Reiseveranstalters absichert. Zahlung mit EURO: Der Reisepreis kann auch bargeldlos in EURO beglichen werden Wenn bis zum Reisebeginn der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, behält sich Teamsportreisen das Recht vor den Vertrag aufzulösen. Teamsportreisen verlangt dann als Entschädigung alle anfallenden Rücktrittsgebühren Zahlungen sind mit Kreditkarte (EUROCARD, VISA ) bei Vorlage der Kreditkartenangaben bei Reiseanmeldung möglich, mit Ausnahme gesonderter Tarife und Sonderbestimmungen. Bei Zahlungen mit Kreditkarte können weitere Kosten entstehen. Diese gehen zu Lasten des Kunden. 3. Leistungen/Preise 3.1. Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog/Homepage/ Flyer und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Vor Vertragsabschluss kann Teamsportreisen eine Änderung der Katalog/Homepage/ Flyer - Angaben vornehmen, über die der Kunde vor Buchung zu informieren ist Unverbindliche Sonderwünsche des Reisenden sind möglich, aber nicht unmittelbarer Vertragsbestandteil Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls der Reisende einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen kann, wird sich Teamsportreisen bei den Leistungsträgern im Zielgebiet um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das erfolgt nur, wenn es sich um keine unerhebliche Leistung gehandelt hat oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Für diesen Aufwand wird ein Betrag als Ausgleich für unsere Bemühungen abgerechnet. Eine Erstattung ist ferner nicht möglich, wenn der Reisende eine Reise zu Sonderkonditionen (z.b. Special 10=7 oder Sonderflugpreisaktionen, 100% Stornokosten) gebucht hat und früher abreist oder in der Reisebestätigung ausdrücklich vermerkt ist, das es sich um eine Sonderreise handelt! Es gelten die in der Reisebestätigung / Rechnung ausgeschriebenen Konditionen, ebenso wie mögliche Stornokosten. 4. Leistung -und Preisänderungen 4.1.Änderungen und Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von Teamsportreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugticket angegeben vorgesehen, vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Änderungen durch Luftraumüberlastung oder andere Sicherheitsmaßnahmen sind in Einzelfällen jedoch möglich.

3 4.2. Teamsportreisen ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflugs- bzw. Rückkehr-Flughafens mitzuteilen, soweit das für den Reisenden zumutbar ist. Dies gilt auch für Flugplanänderungen. Bei einer Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis einer Bahnreise/2.KL. übernommen Teamsportreisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen - oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung dieser Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Gleiches gilt bei Änderung des Wechselkurses, nach dem die Reise kalkuliert wurde. Teamsportreisen ist verpflichtet, die Kunden über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% hat der Reisende das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Das gilt jedoch nur, wenn Teamsportreisen ohne Mehrpreis eine Reise aus seinem Programm anbieten kann. 5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson 5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang dieser Information bei Teamsportreisen! 5.2. Wenn der Reisende zurücktritt, kann Teamsportreisen angemessenen Schadenersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes an den Reisenden sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Falls in den Reiseausschreibungen ( Katalog /Homepage/Flyer) nicht ausdrücklich anders vermerkt, gilt der in der Reisebestätigung ausgeschriebene Anspruch seitens Teamsportreisen. Dieser kann ausdrücklich 100% des Reisepreises bei ausgeschriebenen Sonderreisen und Sondertarifen betragen. Es gelten grundsätzlich die ausgeschriebenen Stornobedingungen auf der Rechnung / Reisebestätigung des Kunden 5.3. Bei Motorhomes und Kreuzfahrten sowie Villen und Ferienwohnungen und Segeltörns, auch wenn diese Leistungen zusammen mit einem Flug als Pauschalprogramm gebucht wurden, gelten die angegebenen Fristen. Bei den Ferienwohnungen gelten die jeweiligen Stornogebühren, die in den Beschreibungen aufgeführt sind. Sind keine Stornobedingungen angegeben, gelten die obigen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Bilder, die u.a. Ferienwohnungen oder Hotels zugeordnet sind, lediglich Beispiele sind. Jede Wohnung ist so z.b. individuell und nach dem Geschmack des jeweiligen Eigentümers eingerichtet bei Hotel - und Mietwagenbuchungen, ohne weiteres Arrangement, sowie bei Übernachtungsgutscheinen oder Hotelpässen gelten die angegebenen Fristen und Kosten.

4 5.5. Rücktrittsgebühren bei Flugtickets gelten wie in der Buchung ausgewiesen Umbuchung Sollten auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung einer Leistung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, vorgenommen werden müssen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reisenden. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten Für bestimmte Reisen gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsgebühren. Diese Gebühren, die in der Ausschreibung des jeweiligen Feriengebietes oder bei den Leistungsbeschreibungen bzw. allgemeinen Informationen angegeben sind, werden gesondert ausgewiesen. 6. Reiserücktrittskostenversicherung 6.1. Es wird grundsätzlich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Diese ist nicht automatisch im Reisepreis enthalten ist. Wir empfehlen die Europäische Reiseversicherung. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1. Teamsportreisen kann von der Reise zurücktreten: bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer im Katalog/Flyer / Homepage und/oder in der Reisebestätigung angegeben Mindestteilnehmerzahl bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Prüfung aller Möglichkeiten für Teamsportreisen deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.b. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. 8. Mängelgewährleistung / Haftung 8.1. Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für unsere Leistungen ein: die gewissenhafte Reisevorbereitung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger ( z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.) die Richtigkeit der Beschreibung aller in unserem Katalog/Flyer/Homepage angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil wir auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können.

5 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person Haftung Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachten Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden Mitwirkungspflicht, Beanstandungen Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung oder der Agentur (Adresse und Telefonnummer in den Reiseunterlagen) zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine Teamsportreisen Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorgesehen ist (siehe Leistungsbeschreibung in Katalog und Reiseunterlagen), ist stattdessen Teamsportreisen direkt zu kontaktieren (Anschrift und Telefonnummer in den Reiseunterlagen). Das gilt auch für reine Hotelbuchungen oder Buchungen ohne Transferleistungen, wobei eine Betreuung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Rüge bei Teamsportreisen als Veranstalter. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm keine Ansprüche zu Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei Teamsportreisen GmbH & Co. KG, Bruchtannenstrasse 7, Kleinostheim geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

6 9.2. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem Teamsportreisen die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren. 10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung oder den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Teamsportreisen organisiert Visa nur in Ausnahmefällen, sofern nicht anders ausgeschrieben, ist aber gerne bei der Kontaktaufnahmen zu den zuständigen Behörden behilflich Für Pass- Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verweisen wir auf die in unserem Katalog/Flyer/Homepage bzw. der zugehörigen aktuellen Preisliste für jedes Zielland gesondert aufgegeben Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind für Personen ausgewiesen, die einen deutschen Pass besitzen. Für Reisenden anderer Nationalitäten ist eine gesonderte Klärung - auch für etwaige Transitgenehmigungen unabdingbar. Diese Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Befolgt der Reisende sie nicht, muss er alle Nachteile und Aufwendungen aus der Nichtbefolgung selbst tragen. Reisende haben sich selbstständig über alle Visa- Zoll und Einreisebestimmungen im jeweiligen Reiseland zu informieren, ebenso wie um eine mögliche Visa Beschaffung. Teamsportreisen ist bei der Besorgung von Visa für Kunden gerne behilflich. Diese Leistung wird gesondert berechnet. 11. Allgemeines Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen, umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedatum, Reiseziel, etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen Eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Die Rechte des Reisenden aus 651 b BGB bleiben unberührt Gerichtsstand für Vollkaufleute für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Aschaffenburg Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet sich über die Einreisebestimmungen seines Reiselandes selbstständig zu informieren. 12. Verweise und Links Bei Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

7 Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Reisebedingungen von: TR Teamsportreisen GmbH & Co. KG Bruchtannenstr Kleinostheim Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) post@teamsportreisen.de Internet:

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