AVW Fachveranstaltung Cyber-Risiken und Managerhaftung, , Übersee-Club e.v. Hamburg

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1 D&O und Vertrauensschadenversicherung: Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? Julia Bestmann, Fachbereich HUK, AVW Versicherungsmakler GmbH AVW Fachveranstaltung Cyber-Risiken und Managerhaftung, , Übersee-Club e.v. Hamburg

2 Das Zusammenspiel von Cyber, D&O und VSV Hacking Überweisungsbetrug Computermissbrauch Cyber-Ansatz: Datenrechtsverletzungen Erfassung Dokumentation Kommunikation Cybercrime Risikomanagement VSV-Ansatz: Vermögensabgriffe Compliance D&O-Ansatz: Organ(isations)- verschulden Funktionstrennung interne Kontrollen 4-Augenprinzip D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 2

3 Schnittmenge Cyber./. D&O Risikomanagement Geht nicht jeder Cyber-Vorfall irgendwie auf ein Organ(isations)-Verschulden zurück!? JA! Schadenszenarien in den USA am Beispiel The Home Depot Schadenpotential in Deutschland und Europa IT-Sicherheitsgesetz (Juli 2015) und EU-Datenschutzgrundverordnung (Mai 2018) ABER: D&O Keine All-Versäumnis -Versicherung Gefahr des Vorsatzvorwurfs! Inanspruchnahme erfolgt? Cyber Vorfall -Versicherung Fokus Erste Hilfe, Aufklärung und Assistance D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 3

4 Schnittmenge VSV./. D&O Compliance Geht nicht jeder Vermögensabgriff irgendwie auf ein Organ(isations)-Verschulden zurück!? JA! Compliance-Anforderungen wachsen stetig Umsetzungsverantwortung auf der Führungsebene ABER: D&O Keine All-Versäumnis -Versicherung Gefahr des Vorsatzvorwurfs! Inanspruchnahme erfolgt? VSV Vorfall -Versicherung Aufklärung und Assistance Versicherung des Geldabflusses D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 4

5 Schnittmenge VSV./. Cyber Cybercrime Computermissbrauch/ Hacking ist doch in einer guten VSV mitversichert!? JA! VSV wurde um zahlreiche Deckungskomponenten erweitert Auch Eingriffe von außen sind mittlerweile marktüblich mitversichert ABER: VSV Kriminelle Handlungen Bereicherungsabsicht Zielgerichtetheit Versicherung des Geldabflusses Cyber Auch Haftpflicht Auch fahrlässige Verstöße Auch gestreute Angriffe Erste Hilfe, Aufklärung, Assistance D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 5

6 Ausgewählte Deckungskomponenten Organisationsverschulden und 81 Abs. 2 VVG Recht zur Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls Freifahrtschein für D&O-nahe Versicherungsprodukte? Aus einem VSV- oder Cyber-Vorfall kann schnell ein D&O-Schaden werden! Was tun, wenn der D&O-Versicherer sich auf den Vorsatzausschluss beruft und der VSV-Versicherer zugleich die 81 Abs. 2 VVG Karte zieht? Lösungsansätze: Wahl desselben Risikoträgers Verzicht des VSV-Versicherers auf den Einwand aus 81 Abs. 2 VVG Subsidiaritätsregelung in der D&O: D&O-Versicherer leistet vorrangig und sucht in Eigenregie Regress aus der VSV D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 6

7 Ausgewählte Deckungskomponenten Fake President Betrugsmasche von außen : Mitarbeiter werden für einen Geldtransfer instrumentalisiert Kein klassischer Fall der VSV! Schutzrichtung der VSV sind Schäden aus Betrug/ Missbrauch durch Mitarbeiter 1. Erweiterung um externe Betrüger Bedingung: instrumentalisierter Mitarbeiter darf nicht grob fahrlässig gehandelt haben 2. Erweiterung durch Verzicht auf die einschränkende Bedingung: Versicherungsschutz unabhängig von Mitwirken/ Mitverschulden des Mitarbeiters Versicherungsschutz Fake President ist in jeder marktaktuellen VSV enthalten Auf die Formulierung ist zu achten (s. o.) Auf das Sublimit ist zu achten (50% der VSU nicht unüblich) D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 7

8 Ausgewählte Deckungskomponenten MiLoG Inkrafttreten des Gesetzes über den Mindestlohn am Es drohen Lohnnachforderungen und Geldbußen bis zu EUR Arbeitszeiterfassung, Kontrolle, Dokumentation Haftung für alle beauftragten Auftragnehmer und Subunternehmer Unterschiedliche Entschädigungsvoraussetzungen (bloßer Hinweis, schriftliche Verpflichtungserklärung, Wirtschaftsauskunft) Versicherungsschutz MiLoG findet langsam Eingang in die VSV Auf die Formulierung ist zu achten (s. o.) Auf das Sublimit ist zu achten (50% der VSU nicht unüblich) Auf die Selbstbehaltsregelung ist zu achten (z. B. 10% des Schadens, min. 500 EUR) Die Prämienstaffel für MiLoG beginnt bei netto 275 EUR (VSU EUR) D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 8

9 Trends BHV goes Cyber Erweiterung der BHV um eine Cyber-Ausschnittsdeckung Voraussetzung ist eine VSU von 5 Mio. EUR in der BHV Sublimit von EUR, Fest-SB 750 EUR VSV goes Cyber Erweiterung der VSV um Internetkriminalität zielgerichtete Eingriffe in die EDV und digitale Kommunikation Erweiterung der VSV um Kosten und Assistance: - z. B. Bekanntmachung und Meldepflichten (BDSG) - z. B. Ausgleich bei Betriebsunterbrechung - z. B. Public Relations und Reputation D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 9

10 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz Die Notwendigkeit einer D&O steht außer Frage Auch Cyber und VSV sind längst mehr als nice to have Je nach Unternehmensgröße und Risikoappetit kann statt separater Policen der Abschluss eines Kombi-Produktes erwogen werden Zur Vermeidung von Versicherungslücken sind folgende Inhalte besonders zu prüfen: D&O Cyber VSV Versicherungsschutz bis zur rechtskräftigen Feststellung des Vorsatzes Vorleistungsverpflichtung des D&O-Versicherers bei Uneinigkeit über Zuständigkeiten Verzicht auf das Recht zur Leistungskürzung ( 81 VVG) Sublimits, Selbstbehalte Verzicht auf das Recht zur Leistungskürzung ( 81 VVG) Reichweite Fake President, Mitversicherung MiLoG? D&O und Vertrauensschadenversicherung- Was bleibt im Kontext mit Cyber-Risiken noch zu tun? 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. AVW Unternehmensgruppe, Hammerbrookstraße 5, Hamburg Telefon (040) , Telefax (040) , service@avw-gruppe.de,

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