Entwurf Bebauungsplan mit Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften. Spedition Heinrich Hamprecht. Unterlage III.1.1. Schalltechnische Untersuchung

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1 Unterlage III.1.1 Entwurf Bebauungsplan mit Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften Spedition Heinrich Hamprecht Unterlage III.1.1 Schalltechnische Untersuchung In der Fassung vom Entwurfsverfasser:

2 Auftraggeber: Stadt Künzelsau Seite 2 1. Aufgabenstellung Die Stadt Künzelsau beabsichtigt im Ortsteil Kemmeten ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Hier soll der ortsansässigen Spedition Heinrich Hamprecht die Möglichkeit zur Erweiterung gegeben werden. In der Sitzung des Gemeinderates vom hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan Spedition Heinrich Hamprecht aufzustellen. Das geplante Gewerbegebiet liegt am westlichen Ortsrand von Kemmeten, südlich der L Es schließt an das Grundstück der bestehenden Spedition Heinrich Hamprecht an. Im Nordwesten des Gewerbegebietes liegt die Landesstraße L Die L 1051 soll ausgebaut werden. Die aktuelle Planung wurde vom Regierungspräsidium übergeben und in dieser schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt. Der kleinste Abstand von der nordwestlichen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes zum neuen Fahrbahnrand der L 1051 beträgt ca. 1,40 m (in der nordwestlichen Ecke). Aufgrund der Lage des Gewerbegebietes an der L 1051 soll eine schalltechnische Untersuchung nach DIN durchgeführt werden. Hier soll untersucht werden, ob es schädliche Auswirkungen aus dem Verkehrslärm auf das Gewerbegebiet gibt und ob über Festsetzungen im Bebauungsplan evtl. Schallschutzmaßnahmen im Gewerbegebiet zu treffen sind. Aufgrund der Nähe des Gewerbegebietes zur Ortslage Kemmeten und der geplanten Nutzung als Spedition soll eine schalltechnische Untersuchung des an das Gewerbegebiet angrenzenden Mischgebietes durchgeführt werden. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen Nach TA Lärm sind Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Die schalltechnischen Untersuchungen nach TA Lärm, die die Auswirkungen der Anlage auf das angrenzende Mischgebiet untersuchen, werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens vom Betreiber bzw. vom Antragsteller gefordert. Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück im vorliegenden Mischgebiet sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.

3 Auftraggeber: Stadt Künzelsau Seite 3 Diese Untersuchungen werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt. 2. Allgemeines Straßenlärm ist ein mehr oder minder stark schwankendes Geräusch. Vorbeifahrende Pkw und Lkw erzeugen einen alternierenden Geräuschpegel. Um solche Geräusche beurteilen zu können, wird ein Mittelungspegel über die Zeit ermittelt, der sogenannte äquivalente Dauerschallpegel. Durch ihn wird ein in der Störwirkung dem schwankenden Geräusch gleichwertiges, gleichbleibendes Geräusch beschrieben. Um eine übersichtliche Darstellungsweise zu erzielen, wird der Mittelungspegel in logarithmischer Form wiedergegeben. Der Zusatz (A) weist darauf hin, dass der Schallpegel frequenzbewertet ist, d.h. die frequenzabhängige Empfindlichkeit des menschlichen Ohres ist berücksichtigt. Der Pegelunterschied von 1 db ist ein nicht mehr hörbarer Unterschied im Lautheitsempfinden zweier Geräusche, eine Pegeldifferenz von 3 db bedeutet physikalisch die Halbierung bzw. Verdoppelung der Schallenergie und gibt einen hörbaren Unterschied im Lautstärkeempfinden wieder. 10 db bedeuten eine Verdoppelung der empfundenen Lautheit Berechnungsverfahren Die Berechnung der Lärmpegel für den vom Straßenverkehr verursachten Lärm erfolgt im Bauleitplanverfahren nach der DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1, DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 (1) zu vergleichen. Straßenverkehr Die Berechnung der Lärmpegel für den vom Straßenverkehr verursachten Lärm erfolgt nach den einschlägigen technischen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90). Parkplätze / Spedition Die Berechnung der Lärmpegel für den durch die Zu- und Abfahrten der LKW und der PKW verursachten Lärm erfolgt ebenfalls nach den einschlägigen technischen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90). Die lärmtechnische Untersuchung erfolgt mit dem Programm SoundPLAN.

4 Auftraggeber: Stadt Künzelsau Seite 4 3. Ausgangsdaten 3.1. örtliche Gegebenheiten Das geplante Gewerbegebiet liegt am Ortsrand von Kemmeten an der bestehenden Landesstraße L 1051 und befindet sich in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Spedition Heinrich Hamprecht. Die L 1051 soll in naher Zukunft ausgebaut werden. Die aktuelle Planung wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart übergeben, so dass die Ausbautrasse berücksichtigt wurde L 1051 Die Landesstraße L 1051 kommt aus östlicher Richtung von der B 19, führt durch Kemmeten und verläuft dann in westliche Richtung nach Neufels. Sie liegt nordwestlich der bestehenden und der geplanten Speditionsgebäude Emissionsberechnung Verkehrszahlen Die den Berechnungen zugrunde liegende Verkehrsbelastung für die L 1051 wurde dem Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg entnommen. Die aktuellen Zahlen aus dem amtlichen Ergebnis für das Jahr 2010 wurden entsprechend dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2005 (HBS) mit dem Zuwachsfaktor von (1,15/1,11), auf das Jahr 2030 hochgerechnet. Zu den Prognosewerten 2030 wurden die zusätzlichen Fahrten aus dem Gewerbebetrieb (Spedition) hinzugenommen. Verkehrszahlen L 1051 Aktuelle Zahlen 2010: DTV: SV: Kfz/24 h 94 SV/24 h Werte für die Lärmberechnung: M Tag : 161,28 Kfz/h p Tag : 3,5 % Lm (25), Tag : 58,31 db(a) M Nacht : 21,50 Kfz/h p Nacht : 3,5 % Lm (25), Nacht : 49,56 db(a) Damit ergeben sich folgende maßgebende Verkehrsstärken für das Prognosejahr 2030: DTV: 1,15/1,11 x Kfz/24h = Kfz/24 h SV: 1,43/1,14 x 94 SV/24h = 118 SV/24 h

5 Auftraggeber: Stadt Künzelsau Seite 5 Mit den zusätzlichen Fahrten aus dem Gewebebetrieb ergeben sich folgende Verkehrszahlen für das Prognosejahr 2030: DTV: Kfz/24h Kfz/24h = Kfz/24 h SV: 118 SV/24h + 40 SV/24h = 158 SV/24 h Werte für die Lärmberechnung: M Tag : 1,13/1,11 x 179 Kfz/h = 175,50 Kfz/h p Tag : 158 SV/24h / Kfz/24h = 5,4 % Lm (25), Tag : 59,29 db(a) M Nacht : 1,13/1,11 x 179 Kfz/h = 23,40 Kfz/h P Nacht : 1,36/1,14 x 3,4 % = 5,4 % Lm (25), Nacht : 50,54 db(a) Verkehrszahlen Spedition Für die Spedition wurden folgende Verkehrszahlen vom zukünftigen Bauherren angegeben: Halle 1 (westliches Gebäude) Diese ist als reine Logistikhalle mit ca. 5 Beschäftigten vorgesehen. Der tägliche LKW-Umschlag soll ca. 10 LKW/24 h betragen. Halle 2 (östliches Gebäude) In Halle 2 sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze entstehen und zusätzlich ca. 50 Mitarbeiter in der Verpackung tätig sein. Der tägliche LKW-Umschlag soll ca. 20 LKW/24 h betragen. Zusätzlich zu den beiden Hallen sollen noch 9 LKW-Parkplätze und 60 PKW- Stellplätze vorgesehen werden. Diese befinden sich östlich der Halle 1. Geschwindigkeit Für die L 1051 wird innerorts die Geschwindigkeit für PKW mit 50 km/h und für LKW mit 50 km/h angesetzt. Außerorts wird die Geschwindigkeit für PKW mit 100 km/h und für LKW mit 80 km/h angesetzt. Straßenoberfläche Durch das Abrollen der Fahrzeugräder auf den Straßenbelag entsteht je nach Geschwindigkeit und Art des Belages eine Differenz zum Schallpegel auf nicht geriffeltem Gussasphalt. Als Abschlag wurde ein Wert von 2 db(a), anzuwenden für Fahrbahnoberflächen wie Asphaltbetone < 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 bei Außerortsstraßen mit Geschwindigkeiten > 60 km/h, berücksichtigt. Signalgeregelte Kreuzungen Eine lichtsignalgesteuerte Einmündung ist nicht vorgesehen. Ein entsprechender Zuschlag kann deshalb entfallen.

6 Auftraggeber: Stadt Künzelsau Seite 6 Steigungsverhältnisse der Straßentrasse Steigungen über 5 % sind im Bereich der Ausbaustrecke nicht vorhanden. Somit ist der entsprechende Korrekturwert DStg nach "RLS-90" Abschnitt mit "0" zu berücksichtigen Immissionsberechnung Maßgebend für die Schutzbedürftigkeit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Straßenlärm sind die jeweiligen Immissionspegel an den Anwesen. Der wesentliche Einfluss hierauf resultiert aus dem horizontalen Abstand zur Straße, dem Höhenunterschied zwischen Emissions- und Immissionsort und den topographischen und baulichen Gegebenheiten Abstand und Luftabsorption Bei der Schallausbreitung in der Luft wird die Schallenergie in andere Energieformen umgewandelt. Die durch die Verringerung der Schallenergie bedingte Pegelminderung DS ist vom Abstand zur Emissionsquelle abhängig und wird nach RLS-90, Abschnitt berechnet Boden- und Meteorologiedämpfung Die Art der Bebauung bzw. das Geländerelief zwischen Emissions- und Immissionsort sowie der Temperaturverlauf über die Höhe und die Windrichtung haben einen Einfluß auf die Boden- und Meteorologiedämpfung DBM. Sie wird nach RLS-90, Abschnitt bzw bestimmt, ausgehend von einer leichten Inversionslage und einer Schallausbreitung in Windrichtung Topographie und bauliche Gegebenheiten Pegelerhöhungen nach Abschnitt durch Mehrfachreflexionen sind bei den gegebenen Verhältnissen gegeben und wurden bei der Berechnung berücksichtigt. Spiegelreflexion infolge gegenüberliegender Wänden ist ebenfalls berücksichtigt. zu , und Der Einfluss des Abstandes, der Bodendämpfung und der topographischen Gegebenheiten wird im Programm SoundPLAN über digitale Geländeeingaben erfasst und gemäß der RLS 90 eingerechnet Schallreflexion Die Gebäudewände werden in der Berechnung als Reflexionswände angesetzt. Dabei wird bei Mehrfachreflexion ein Reflexionsverlust von 1,0 db(a) zugrunde gelegt Rechtsgrundlagen In der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sollen die schalltechnischen Orientierungswerte nach der DIN Schallschutz im Städtebau eingehalten bzw. unterschritten werden.

7 Auftraggeber: Stadt Künzelsau Seite Berechnungsverfahren Die Berechnung der Lärmpegel für den vom Straßenverkehr verursachten Lärm erfolgt im Bauleitplanverfahren nach der DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die berechneten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1, DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 (1) zu vergleichen. Straßenverkehr Die Berechnung der Lärmpegel für den vom Straßenverkehr verursachten Lärm erfolgt nach den einschlägigen technischen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) Immissionsgrenzwerte In der DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 sind folgende schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung festgelegt. a) Mischgebiet (MI) tags: nachts: b) Gewerbegebiet (GE) tags: nachts: 60 db (A) 45 db (A) 65 db (A) 50 db (A) Die Immissionsgrenzwerte beziehen sich nach der DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 auf folgende Zeiten: 1. tags 6.00 bis Uhr 2. nachts bis 6.00 Uhr 4. Verfahren der Lärmberechnung Die lärmtechnische Untersuchung erfolgt mit dem Programm SoundPLAN, nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90". Die Mittelungspegel an den Anwesen wurden dabei nach dem Verfahren Teilstückverfahren errechnet.

8 Auftraggeber: Stadt Künzelsau Seite 8 5. Lärmberechnungen Es wurden folgende zwei Untersuchungen durchgeführt: A.) Auswirkung des Verkehrslärms auf das Gewebegebiet B.) Auswirkung des Verkehrslärms auf der L 1051 (einschl. An- und Abfahrverkehr) auf das angrenzende Mischgebiet Untersucht wurden die in der Unterlage III.2.2 Lageplan Immissionsorte explizit dargestellten Immissionsorte. Die Ergebnisse sind in der Unterlage III.2.3 Ergebnisse dargestellt. 5.1 Ergebnis Hinweis: Das geplante Gewerbegebiet befindet sich am Ortsrand von Kemmeten. Die angrenzenden Gebäude befinden sich in einem Mischgebiet. Die zum Vergleich herangezogenen Orientierungswerte nach DIN betragen: Mischgebiet (MI) tags: nachts: Gewerbegebiet (GE) tags: nachts: 60 db (A) 45 db (A) 65 db (A) 50 db (A) Ergebnisse: A.) Auswirkung des Verkehrslärms auf das Gewebegebiet Für das Gewerbegebiet wurden exemplarisch Immissionspunkte an den geplanten Logistikhallen untersucht. Es ergeben sich keine Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN Die Berechnungen sind in der Anlage 1 beigefügt. B.) Auswirkung des Verkehrslärms (einschl. An- und Abfahrverkehr) auf das angrenzende Mischgebiet Nullfall 2015 Das Ergebnis der lärmtechnischen Untersuchung zeigt, dass bereits im Nullfall ohne Verwirklichung des Gewerbegebietes - für die Gebäude Dorfstraße 1 (Nacht; MI) = Immissionsort 20 (IO 20), Neufelser Straße 18 Südost (Tag und Nacht; MI) = IO 21 und West (Nacht; MI) = IO 22, Neufelser Straße 32 (Nacht; MI) = IO 26 und Neufelser Straße 34 (Nacht; GE) = IO 27 die Orientierungswerte nachts und teilweise tags überschritten werden. Die einzelnen Ergebnisse sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Überschreitung kommt vom Verkehr auf der L 1051.

9 Auftraggeber: Stadt Künzelsau Seite 9 Nullfall im Prognosejahr 2030 Auch im Nullfall für das Prognosejahr ohne Verwirklichung des Gewerbegebietes - werden für die Gebäude Dorfstraße 1 (Nacht; MI) = Immissionsort 20 (IO 20), Neufelser Straße 18 Südost (Tag und Nacht; MI) = IO 21 und West (Nacht; MI) = IO 22, Neufelser Straße 32 (Nacht; MI) = IO 26 und Neufelser Straße 34 (Nacht; GE) = IO 27 die Orientierungswerte nachts und teilweise tags überschritten werden. Die einzelnen Ergebnisse sind in der Anlage3 dargestellt. Die Überschreitung kommt vom Verkehr auf der L Prognosejahr 2030 mit Vollauslastung der Spedition Bei den Immissionsorten werden für die Gebäude Dorfstraße 1 (Nacht; MI) = Immissionsort 20 (IO 20), Neufelser Straße 18 Südost (Tag und Nacht; MI) = IO 21 und West (Nacht; MI) = IO 22, Neufelser Straße 32 (Nacht; MI) = IO 26 und Neufelser Straße 34 (Nacht; GE) = IO 27 die Orientierungswerte nachts und teilweise tags überschritten. Die einzelnen Ergebnisse sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Überschreitung ist bei allen Immissionsorten identisch mit denen aus dem Nullfall Lediglich beim Immissionsort 20 ist die Überschreitung in der Nacht im 1. OG höher als im Nullfall 2030 (Differenz: +0,1 db (A)). Ein Vergleich der Ergebnisse ist in der Anlage 5 dargestellt. Fazit: Für die Immissionsorte südöstlich des geplanten Gewerbegebietes lässt sich erkennen, dass der Bau der Lagerhallen eine abschirmende Wirkung für den Verkehrslärm der L 1051 hat. Die Werte an den Immissionsorten liegen zum Teil deutlich unter denen aus dem Nullfall 2030 und somit auch unter den Orientierungswerten nach DIN Für die in der schalltechnischen Untersuchung festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte ist nicht das Gewerbegebiet verantwortlich, sondern bereits die Verkehrsbelastung auf der L 1051 ohne Gewerbegebiet. Eine nach TA Lärm durchzuführende Verminderung der Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen durch Maßnahmen organisatorischer Art muss nicht erfolgen, da keine der drei Voraussetzungen vorliegt: der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht wird rechnerisch um maximal 0,4 db(a) (< 3 db(a)) erhöht es erfolgt eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sind bereits überschritten

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