ADSP Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden
|
|
- Harald Simen
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ADSP 2016 Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden Warum neue ADSp? Die Reform des deutschen Seehandelsrechts ( 476 ff. HGB) vom April 2013 und Urteile des BGH (Bundesgerichtshof) lösten den Bedarf aus, die ADSp von 2003 der geänderten Rechtslage anzupassen. Im September 2015 kamen die Verbände der verladenen Wirtschaft zu dem Ergebnis, dass die Vorstellungen über die Neufassung der ADSp zwischen ihnen und dem DSLV nicht unter einen Hut zu bringen waren. Die Verladerverbände erklärten die Verhandlungen als gescheitert und präsentierten ein eigenes Bedingungswerk mit dem Titel Deutsche Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) und empfehlen seitdem ihren Mitgliedsbetrieben, diese Bedingungen zukünftig bei Verträgen mit Speditions- und Logistikunternehmen zu vereinbaren. Der DSLV hat im Gegenzug nun einseitig die Neufassung der ADSp zum in der Fassung vom vorgenommen. Thonfeld TransSecure 2 1
2 Konzept ADSp/DTLB ADSp sind konzipiert für den Einzeltransportauftrag im täglichen Massengeschäft. Ausgewogene Bedingungen, die auch die Interessen der Auftraggeber berücksichtigen. Gleichlauf zwischen Haftung und Versicherung DTLB sind konzipiert für Rahmenverträge, die in der Regel individuell aushandelt werden. >> Kein Bedarf für AGB Extrem einseitig zugunsten der Auftraggeber. Daher viele Klauseln unwirksam. Teils unbegrenzte Haftung, die nicht versicherbar ist. Thonfeld TransSecure 3 DTLB-Konzept DTLB sind konzipiert für langfristige Rahmenverträge, die in der Regel individuell aushandelt werden. >> Kein Bedarf für AGB Mit der vereinbarten Vergütung sollen alle im Zusammenhang mit einem DTLB-Vertrag stehenden Leistungen abgegolten sein. Das bedeutet, dass dem Auftragnehmer das komplette Risiko für vorhersehbare Zusatzkosten infolge eines unregelmäßigen Verlaufs der Beförderung oder Lagerhaltung auferlegt werden. Z.B.: Zollamtliche Behandlung des Gutes. Der anfallende Kostenaufwand kann in einem Rahmenvertrag nicht mit einem Einheitspreis kalkuliert werden. Thonfeld TransSecure 4 2
3 DTLB-Konzept 1.2. DTLB: Sorgfaltspflichten Der Auftragnehmer hat das Interesse des Auftraggebers wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen.(wie Ziff. 1 ADSp 2003) Das ist eine typische Verpflichtung des Spediteurs als Geschäftsbesorger nach 454 Abs. 4 HGB. Die DTLB regeln den Spediteur aber gar nicht! Dafür aber: Frachtführer ist auch der Spediteur zu fixen Kosten nach 459 HGB und der Sammelladungsspediteur nach 460 HGB. 459, 460 HGB setzen jedoch voraus, dass ein Speditionsvertrag abgeschlossen ist. Thonfeld TransSecure 5 Warum sind die DTLB für den Spediteur gefährlich? Die DTLB ignorieren den Speditionsvertrag, legen dem Spediteur jedoch Sorgfaltspflichten auf, die über das gesetzliche Speditionsrecht hinausgehen. Sie sehen keine Haftungsbegrenzung für derartige Pflichtverletzungen vor. Unbegrenzte Haftung ist nicht versicherbar. Deshalb weigern sich die Versicherer, das Haftungsrisiko aus der Vereinbarung der DTLB zu versichern. Thonfeld TransSecure 6 3
4 Konkurrenz ADSp - DTLB Spediteur macht dem Kunden ein Angebot unter Hinweis auf die ADSp. Der Kunde nimmt dies an, jedoch mit dem Hinweis, dass nur seine andersartigen AGB (z.b. die DTLB) zur Anwendung kommen sollen. Der Auftrag wird trotz der widersprüchlichen AGB beider Seiten stillschweigend erledigt, der Dissens wird übergangen. Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn beide Vertragsparteien ihre unterschiedlichen AGB anwenden wollen, sich aber nicht geeinigt haben, wessen AGB denn letztlich gelten sollen? Thonfeld TransSecure 7 Abwehrklauseln in ADSp und DTLB Ziff. 1.1 ADSp: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn sie lediglich ergänzende Regelungen zu den ADSp 2016 enthalten. Ziff. 10 DTLB: Widerspruch entgegenstehender oder ergänzender AGB Der Auftraggeber widerspricht hiermit den DTLB entgegenstehenden oder die DTLB ergänzenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Auftragnehmers enthalten sind und der Auftraggeber diesem nicht widerspricht. Diese Abwehrklauseln bewirken lediglich, dass Bestimmungen, die nur in den AGB des einen Vertragspartners enthalten sind, aber nicht im Widerspruch zu den AGB des anderen Vertragspartners stehen, nicht wirksam werden. Thonfeld TransSecure 8 4
5 Rechtsfolge widersprechender AGB Durch die Abwehrklauseln werden alle Bestimmungen, die nur in den AGB des einen Vertragspartners enthalten sind, aber nicht im Widerspruch zu den AGB des anderen Vertragspartners stehen, nicht wirksam. Die sich widersprechenden Klauseln finden keine Anwendung. Die dadurch entstandenen Vertragslücken werden durch die gesetzlichen Vorschriften ausgefüllt. Was bleibt übrig? Nur die wenigen übereinstimmenden Klauseln. Fazit: es ist unverzichtbar, dass sich die Vertragspartner auf ein Bedingungswerk einigen. Thonfeld TransSecure 9 Warum sollte der Spediteur die ADSp vereinbaren? HGB Unvollständige Regelung des Speditions- und Lagergeschäfts Unbegrenzte Haftung im Speditions- und Lagerrecht Regelhaftung des HGB- Frachtrechts für Güterschäden ist nicht in allen Fällen risikogerecht ADSp Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen Haftungsbegrenzungen ähnlich den Regelungen des HGB- Frachtrechts Reduzierung der Güterschadenhaftung im Rahmen des Haftungskorridors bei Schäden im multimodalen Transport Thonfeld TransSecure 10 5
6 Warum sollte der Auftraggeber die ADSp akzeptieren? Die Vereinbarung von Haftungsbegrenzungen ist im Wirtschaftsleben üblich und sinnvoll, denn Haftung soll Schadenverhütung bewirken (zivilrechtliche Form der Strafe - abgestufte Haftung je nach Schwere der Pflichtverletzung) Haftung soll den vorhersehbaren, typischen Schaden abdecken - nicht den worst case Haftung kostet Geld - meist in Form von Versicherungsprämien Hohe Haftung führt demnach zu höheren Transportkosten Es ist für den Auftraggeber optimaler, das effektive Schadenrisiko selbst zu versichern Haftungsbegrenzung vermeidet Rechtstreitigkeiten Unbegrenzte Haftung ist nicht versicherbar Thonfeld TransSecure 11 Rechtscharakter Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen - kein staatliches Recht. Qualifizierte Vereinbarung der ADSp ist wegen 449, 466 HGB zwingend erforderlich! Aber wie?? Kunden den Text der ADSp zur Verfügung zu stellen und sich bestätigen lassen, dass man für alle zukünftigen Aufträge diese Bedingungen als Vertragsgrundlage akzeptiert oder in Angebot oder Auftragsbestätigung auf die Geltung der ADSp hinweisen und hierbei die vom HGB-Frachtrecht abweichenden Haftungsbegrenzungen aus Ziff. 23 ADSp zitieren. Thonfeld TransSecure 12 6
7 Wirksamwerden der ADSp Allein der formularmäßige Hinweis auf die Geltung der ADSp in den Geschäftspapieren eines Spediteurs Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neuester Fassung" genügt nicht, um diese Bedingungen gegenüber dem Auftraggeber in vollem Umfang wirksam werden zu lassen. Notwendig ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Haftungsbegrenzungen aus Ziff. 23 ADSp! Thonfeld TransSecure 13 Sachlicher Geltungsbereich Die ADSp gelten für alle üblichen Dienstleistungen eines Spediteurs. Als üblich gelten die Leistungsbereiche, die durch die HGB- Vertragstypen Fracht-, Speditions- und Lagervertrag geregelt werden: das Besorgen des Transports, die Ausführung der Beförderung und die verfügte Lagerung. Als unüblich gelten logistische Mehrwertleistungen, durch welche die Güter verändert werden oder Dienstleistungen, die nichts mehr mit der Transportbesorgung zu tun haben. Für solche Zusatzleistungen findet das Werk- oder Dienstvertragsrecht des BGB Anwendung. Dafür enthalten die ADSp keine Regelungen! Ergänzend zu den ADSp können die Logistik-AGB vereinbart werden. Thonfeld TransSecure 14 7
8 Sachlicher Geltungsbereich Logistikleistungen, die nicht unter den Anwendungsbereich der ADSp fallen sind z.b.: Dienstvertragliche Leistungen: Aufbau von Verkaufsdisplays und/oder Preisauszeichnung Erledigung des Bestellmanagements eines Internet-Händlers Werkvertragliche Leistungen: Montage eines kpl. Armaturenbretts für die Automobilproduktion Umstellung elektrischer Geräte auf eine andere Spannung Einbau von Decodern in Fernsehgeräte aus Fernost Montage/Demontage von Maschinen- oder Industrieanlagen Vermischen von 2 Produkten Aufbügeln und Finishen von Textilien Thonfeld TransSecure 15 Sachlicher Geltungsbereich Die ADSp sollen nicht vereinbart werden von Unternehmen, die ausschließlich spezielle Leistungen erbringen wie: Verpackungsarbeiten Beförderung oder Lagerung von Umzugsgut Kran- oder Montagearbeiten, Schwer- und Großraumtransporte Befördern oder Lagern abzuschleppender oder zu bergender Güter Warum?? Für derartige Spezialunternehmen gibt es am Markt speziellere AGB. Thonfeld TransSecure 16 8
9 Personeller Geltungsbereich Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. die ADSp können nicht wirksam mit einem Verbraucher vereinbart werden, weil die ADSp-Haftung in einigen Punkten für den Auftraggeber ungünstiger ist als die gesetzliche Haftung. Das ist nach 449, 466 HGB nicht zulässig! Thonfeld TransSecure 17 Welche Informationspflichten hat der Kunde? Der Auftraggeber hat dem Spediteur bei Auftragserteilung mitzuteilen, dass Gegenstand des Verkehrsvertrages sind: - Gefährliche Güter (> 410 HGB) - Lebende Tiere und Pflanzen - Leicht verderbliche Güter - Besonders wertvolle und diebstahlempfindliche Güter - Geld, Wertpapiere oder Urkunden Thonfeld TransSecure 18 9
10 Was sind besonders wertvolle und deshalb diebstahlgefährdete Güter? Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine Kunstgegenstände, Antiquitäten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Valoren, Dokumente, Spirituosen, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und Zubehör, Güter mit einem Wert von mehr als 50 /kg oder je Packstück. Wenn der Spediteur über den hohen Wert informiert wurde, muss er entscheiden, ob er den Auftrag annehmen will. Dazu muss er zwei Fragen beantworten: Habe ich Versicherungsschutz für derartige Güter? Bin ich in der Lage, besondere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz dieser Güter vor Diebstahl zu bieten? Thonfeld TransSecure 19 Welche Rechte hat der Spediteur, wenn er nicht informiert wurde? Er kann die Annahme des Gutes verweigern, bereits übernommenes Gut zurückgeben bzw. zur Abholung bereithalten eine zusätzliche, angemessene Vergütung zu verlangen, wenn eine sichere und schadenfreie Ausführung des Auftrags mit erhöhten Kosten verbunden ist. Thonfeld TransSecure 20 10
11 Verpackungspflichten des Auftraggebers Packstücke sind so zu verschließen, dass sie nicht geöffnet werden können, ohne das dies Spuren hinterlässt. Daher ist z.b. farblich markiertes Klebeband zu verwenden. Paletten sind zu verschweißen! Thonfeld TransSecure 21 Wo liegen die Schnittstellen? Schnittstellenkontrollen Am Übergang der Obhut von einer Rechtsperson auf eine andere sowie am Übergang aus einer Haftungsordnung in eine andere. Thonfeld TransSecure 22 11
12 Schnittstellenkontrollen Was ist an den Schnittstellen zu kontrollieren? Vollzähligkeit, Unversehrtheit die Identität Bei verplombten Fahrzeugeinheiten muss die Unversehrtheit der Plombe geprüft werden. Fehlmengen oder Beschädigungen sind in den Frachtpapieren zu dokumentieren. Thonfeld TransSecure 23 Welche Haftungsänderungen bewirken die ADSp? Ziff ADSp 2016: Der Spediteur haftet für Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die folgenden Regelungen, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. Der Spediteur haftet - auch wenn die ADSp vereinbart sind im Umfang der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des HGB oder eines internationalen Frachtrechts. Nur wenn der Spediteur nach den Bestimmungen des HGB haftet, ergeben sich durch die ADSp vom Gesetz abweichende Haftungsbegrenzungen. Thonfeld TransSecure 24 12
13 Welche Haftungsänderungen bewirken die ADSp? Haftung als Schreibtisch- Spediteur Haftung als Frachtführer Haftung nur bei Verschulden für andere als Güterschäden: 3-facher Betrag dessen, was bei Verlust zu zahlen wäre, max. jedoch je Schadenfall Güterschäden: je Schadenfall: 2 SZR/kg bei multimodalen Transporten mit Beteiligung eines Seeschiffs max. jedoch 1 Mio., mindestens aber 2 SZR/kg je Schadenereignis: 2 Mio., mindestens aber 2 SZR/kg Thonfeld TransSecure 25 Was gilt bei qualifiziertem Verschulden? Ziff. 27 ADSp: Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs oder seiner leitenden Angestellten (grobes Organisationsverschulden); Diese Regelung gilt für den Spediteur als Geschäftsbesorger und Lagerhalter! Im Anwendungsbereich eines Frachtrechts nach den dort jeweils geltenden Bestimmungen (z.b. 435 HGB). Diese Regelung gilt für den Spediteur als Frachtführer! Thonfeld TransSecure 26 13
14 Qualifiziertes Verschulden 435 HGB: Wegfall der Haftungsbefreiungen und begrenzungen Die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in 428 genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Thonfeld TransSecure 27 Versicherung des Gutes Thonfeld TransSecure 28 14
15 Wann hat der Spediteur Versicherungen zu besorgen? Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z.b. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn vor Übergabe der Güter beauftragt. Kann der Spediteur wegen der Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat der Spediteur dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Thonfeld TransSecure 29 Welche Art von Versicherungen kann der Spediteur besorgen? Transport- und Lagerversicherungen! Die Transportversicherung deckt nur Güterschäden (Beschädigung und Verlust), die während der Beförderung eines Gutes vom Absender zum Empfänger ("von Haus zu Haus") aus einer von außen kommenden Transportgefahr entstehen. Reine Vermögensschäden und Güterfolgeschäden können über eine Zusatzdeckung in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Dies ist wegen der starken Haftungsbegrenzungen für Verspätung und des Haftungsausschlusses für Güterfolgeschäden sinnvoll. Thonfeld TransSecure 30 15
16 Was ist bei der Transportversicherung zu beachten? Der Spediteur hat bei Eindeckung einer Transportversicherung nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden (Versicherungssumme, volle oder eingeschränkte Deckung) und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, (DTV-Güter 2000 oder ADS-Güterversicherung) es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Spediteur unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren schriftlich eine andere Weisung. Thonfeld TransSecure 31 Die Haftungsversicherung des Spediteurs Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr sind zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Schadenbeteiligung des Spediteurs. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Spediteur diesen Haftungsversicherungsschutz durch eine Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Thonfeld TransSecure 32 16
ADSP Warum ADSp 2017?
ADSP 2017 Warum ADSp 2017? Die Reform des deutschen Seehandelsrechts ( 476 ff. HGB) vom April 2013 und Urteile des BGH (Bundesgerichtshof) lösten den Bedarf aus, die ADSp von 2003 der geänderten Rechtslage
MehrDie alte und neue ADSp im Vergleich... was hat sich geändert! ADSp 2002 ADSp 2003
Die alte und neue ADSp im Vergleich... was hat sich geändert! ADSp 2002 ADSp 2003 2. 2.3 3. 3.3 3.4 3.5 3.6 nf Anwendungsbereich Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben
MehrDie ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung,
ADSp 2002 ADSp 2003 2. Anwendungsbereich 2.3 3. 3.3... Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung,
MehrADSp Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017
ADSp 2017 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße 23 42781 Haan-Gruiten Europa-Nr.: 22172 1. Auflage 2016 Druck 5 4 3 2
MehrSPEDITIONSRECHT. 453 ff. HGB. Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 2. Welche Aufgabenstellung hat ein Spediteur?
SPEDITIONSRECHT 453 ff. HGB Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden Welche Aufgabenstellung hat ein Spediteur? 453 HGB Speditionsvertrag (1) Durch den Speditionsvertrag
MehrDie ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung,
ADSp 2002 ADSp 2003 2. Anwendungsbereich 2.3 3. 3.3... Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung,
MehrDie neuen ADSp Dr. Klaus Ramming. ADSp
Die neuen Dr. Klaus Ramming LEBUHN & PUCHTA, 5 April 2017 www.lebuhn.de Der Ursprung der ADSp traditionelles, Jahrzehnte altes Bedingungswerk frühere Grundsätze der Haftung Haftungsersetzung durch Versicherung
MehrWas macht ein Spediteur?
SPEDITIONSRECHT 453 ff. HGB Was macht ein Spediteur? 453 HGB Speditionsvertrag (1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteurverpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird
MehrInformation zur Verkehrshaftungsversicherung
Information zur Verkehrshaftungsversicherung ADSp 2017 KA Köln.Assekuranz Handelsregister Köln: Geschäftsführer: Agentur GmbH HRB 35997 Bastian Biswurm Hohenzollernring 72 Ust-Id Nr.: DE242598509 Karl-Heinz-Schmidt
MehrTRANSPORTRECHT HAFTUNG + VERSICHERUNG. Motivation
TRANSPORTRECHT HAFTUNG + VERSICHERUNG Grundlagen Motivation Haftung und Versicherung beim Gütertransport - was geht mich das an? Das ist doch Sache weniger Spezialisten. Es geht jeden an, der Entscheidungen
MehrDie neuen Bedingungswerke aus der Sicht der Versicherer. Thomas Rosowski
Die neuen Bedingungswerke aus der Sicht der Versicherer Thomas Rosowski 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen DTV-VHV für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter 2003/2011*
MehrINTERMODALE BEFÖRDERUNGEN
INTERMODALE BEFÖRDERUNGEN - MULTIMODALER TRANSPORT 452 452 D HGB - HUCKEPACKVERKEHR ART. 2 CMR, AGB KOMBIVERKEHR Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden Technischer Unterschied:
MehrAllgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH)
Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) in der Fassung der Bekanntmachung 63/98, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 50 Nr. 135, S.10371 Konditionenempfehlung
MehrGleich geht s los Eine Initiative von: Eine Initiative von:
www.logistik-webinare.de Gleich geht s los www.logistik-webinare.de "ADSp 2017" Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM(seit 2006) Vorher: Chefredakteur
MehrLAGERRECHT. HGB und ADSp 2016. Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden. Lagervertrag
LAGERRECHT HGB und ADSp 2016 Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden Lagervertrag 467 HGB Lagervertrag 1. Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut
MehrTRANSPORT- VERSICHERUNG UND WORLDCOVER-PLUS
www.schunck.de TRANSPORT- VERSICHERUNG UND WORLDCOVER-PLUS Praxisbeispiele und Highlights Die Highlights des WorldCover-Plus der SCHUNCK GROUP Höchstversicherungssummen (individuelle Vereinbarungen selbstverständlich
MehrMerkblatt zu den ADSp 2003
Deutscher Industrie- und Handelskammertag Bundesverband der Deutschen Industrie Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels Hauptverband des Deutschen Einzelhandels Bundesverband Spedition und Logistik
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Speditionsleistungen von InstaFreight
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditionsleistungen von InstaFreight Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten zwischen dem Besteller ( Auftraggeber ) und der Instafreight GmbH, Charlottenstr.
MehrEinführung ins Transport- und Speditionsrecht
Einführung ins Transport- und Speditionsrecht Bearbeitet von Sandie Calme 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 116 S. Paperback ISBN 978 3 95934 666 5 Format (B x L): 15,5 x 22 cm Recht > Öffentliches Recht >
MehrADSp 2017 Haftung und Versicherung. Stand
ADSp 2017 Haftung und Versicherung Stand 13.03.2017 Warum ADSp 2017? VBGL ADSp 2003 ADSp 2016 ADSp 2017 Die Koexistenz verschiedener Bedingungswerken erwies sich in der Praxis als äußerst unvorteilhaft.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Speditionsleistungen von InstaFreight (Kunden-AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditionsleistungen von InstaFreight (Kunden-AGB) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten zwischen dem Besteller ( Auftraggeber ) und der Instafreight
MehrINTERMODALE BEFÖRDERUNGEN
INTERMODALE BEFÖRDERUNGEN - MULTIMODALER TRANSPORT 452 452 D HGB - HUCKEPACKVERKEHR ART. 2 CMR, AGB KOMBIVERKEHR Technischer Unterschied: Multimodaler Transport und Huckepacktransport? Es geht um internationale
MehrMediatrans Eich & Zudeick GmbH, Solingen Stand: Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Kurier-, Express- und Postdienste
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten Auftragnehmers, gleichgültig ob Fracht-, Speditions-,
MehrADSp 2017 Haftung und Versicherung
ADSp 2017 Haftung und Versicherung Direktionsbevollmächtigter Klaus Faust Stand 12.10.2017 Warum ADSp 2017? VBGL ADSp 2003 ADSp 2016 ADSp 2017 Die Koexistenz verschiedener Bedingungswerken erwies sich
Mehr180 Tage ADSp 2016 Erste Erfahrungen mit dem neuen Bedingungswerk. 24. Juni Michael Grass, ass. jur. Headquarter München.
www.schunck.de 180 Tage ADSp 2016 Erste Erfahrungen mit dem neuen Bedingungswerk 24. Juni 2016 Michael Grass, ass. jur. Headquarter München Präsentation vom 24.06.2016 Die SCHUNCK GROUP: Zahlen, Daten,
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN. A D S p
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrAllgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der Chemion Logistik GmbH (CHEMION) für die CHEMION-Bahnbetriebe
Die CHEMION-Bahnbetriebe arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Leistungsbedingungen der Bahnen (ALB) unter Verweis auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) und soweit
MehrWozu Transportrecht? Wozu Transportrecht? Warum brauchen wir Gesetze und Allgemeine Geschäftsbedingungen (wie z.b. die ADSp)?
10.12.2009 IBU/ÜBU Das gesetzliche Transportrecht HORST-DIETRICH THONFELD Haftung und Versicherung beim Gütertransport - was geht mich das an? Es geht alle Mitarbeiter an, die im Logistikgeschäft Entscheidungen
MehrDAS NEUE HGB-SEEHANDELSRECHT
DAS NEUE HGB-SEEHANDELSRECHT 1 Die Beteiligten am Seefrachtgeschäft Reeder ist der Eigentümer eines Schiffes. Verfrachter ist, wer verspricht, die Beförderung von Gütern mit Seeschiffen durchzuführen.
MehrPVK Teil 2 14.01.2010. ADSp 2003 und Versicherung. 1 Rechtscharakter / Wirksamwerden der ADSp. 2 Aufbau der ADSp
1 Rechtscharakter / Wirksamwerden der ADSp PVK Teil 2 ADSp 2003 und Versicherung Horst-Dietrich THONFELD, Frankfurt Stand: Januar 2009 Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen - kein staatliches Recht.
MehrTransportrecht. Schnell erfasst. Thomas Wieske. Springer
Thomas Wieske Transportrecht Schnell erfasst Technische Urmert'xiA Darrsistadt Betnöbsw!n:;.::; i,;m;.-:.:;is Bibliothek Inventar Nr.:.. 2>.*SJa4- Absteli-Nr.:..sB..6../.3Z
MehrVerkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab
Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) 1. Begriff Die AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Sie dienen
MehrPanTerra Logistics GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden
PanTerra Logistics GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der PanTerra Logistics GmbH ( PanTerra ) mit ihren gewerblichen
MehrDie Position des Empfängers bei der Durchführung eines Transportes. Hintergrundregelungen des BGB als Idealtypus und ergänzend anwendbares Recht
Die Position des Empfängers bei der Durchführung eines Transportes Hintergrundregelungen des BGB als Idealtypus und ergänzend anwendbares Recht Vortrag anläßlich des Symposiums der DGTR über aktuelle Fragen
MehrWeiterbildung und Beratung für Materialmanagement Einkauf Logistik I H R W EG Z U EXCELLENCE Wissen schafft Zukunft EXCELLENCE Akademie EXCELLENCE NETWORK Basis Line Einkaufs- und spraxis für Einsteiger
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten
MehrDie Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen und die Speditionsversicherung
MERKBLATT Standortpolitik Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen und die Speditionsversicherung ADSp 2003 Nicht zuletzt wegen einer anhaltend negativen Schadensentwicklung und hohen Verlusten in
MehrKommentar zum Transportrecht
Hubert Widmann Kommentar zum Transportrecht 407-475 hhgb und weitere frachtund speditionsrechtliche Bestimmungen 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Luchterhand Vorwort zur 3. Auflage Abkürzungsverzeichnis
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH
STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines
MehrVVW Karlsruhe. Reichweite und Grenzen der Haftungsfreizeichnung. unter dem Einfluß der neugefaßten Speditionsversicherungsbedingungen
Veröffentlichungen des Seminars für Versicherungswissenschaft der Universität Hamburg und des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Hamburg e.v. Reihe A Rechtswissenschaft Heft 80 Herausgeber
Mehr1.2 AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch KombiPort Kiel GmbH.
Anlage 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KombiPort Kiel GmbH, Kiel 1. Geltungsbereich 1.1. Sämtliche Leistungen erbringt die KombiPort Kiel GmbH ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
MehrTransportversicherung
Transportversicherung Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen Spediteurhaftpflicht (ABVH Spediteure 2008) Ausgabe 01.2008 Schweizerischer Versicherungsverband SVV C. F. Meyer-Strasse
MehrNorddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen
Norddeutscher Rundfunk Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1 Leistungen des Auftragnehmers... 1 2 Vertragsbestandteile und Geltungshierarchie... 1 3 Laufzeit...
MehrBONNER PALETTENTAUSCH
BONNER PALETTENTAUSCH Regeln für den Palettentausch mit Rücklieferungspflicht bei dem Transport von Gütern auf genormten, tauschfähigen Mehrweg(pool)paletten. Bonner Palettentausch bedeutet: Kein Einsatz
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
www.felssped.de Fritz Fels GmbH Fachspedition 69124 Heidelberg Hardtstraße 108 Telefon: (06221) 78760 Fax: (06221) 787676 E-Mail: info@felssped.de Allgemeine Geschäftsbedingungen Haftungsinformationen
MehrAGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen. der. Rostock Trimodal GmbH (RTM)
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rostock Trimodal GmbH (RTM) gültig ab 01.01.2018 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Leistungsumfang 3. Auftragserteilung,
MehrRISIKEN bei der Gestaltung von Logistikverträgen
RISIKEN bei der Gestaltung von Logistikverträgen 17. März 2011 Brauhaus Schacht 4/8, Duisburg Frank Braun Aktiv Assekuranz Makler GmbH Inhaltsübersicht 1. Die 3-Ebenen-Theorie und die rechtlichen Auswirkungen
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
MehrMut?»Kleine und große Dinge im Leben zu bewegen.«
Mut?»Kleine und große Dinge im Leben zu bewegen.«helvetia Transportversicherungen Haftung im Güterverkehr. Ihre Schweizer Versicherung. Helvetia Transport versicherungen Übersicht der wichtigsten Haftungsbestimmungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Roecklplatz,dasAusbildungsrestaurant,Isartalstrasse2680469München 089 45217129,kontakt@roecklplatz.de 1. Geltungsbereich AllgemeineGeschäftsbedingungenfürVeranstaltungen 1.1 DieseGeschäftsbedingungengeltenfüralleVerträgezurÜberlassungderRäumedes
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTS - BEDINGUNGEN FÜR VERKEHRE INNERHALB DEUTSCHLANDS
ALLGEMEINE GESCHÄFTS - BEDINGUNGEN FÜR VERKEHRE INNERHALB DEUTSCHLANDS STAND 1. JANUAR 2012 1 VERTRAGSGEGENSTAND (1) Die Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kom binierten Güterverkehr mbh & Co KG, nach
MehrADSp 2016 bringt Vereinfachungen
ADSp 2016 bringt Vereinfachungen Die vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) herausgegebenen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016) werden zum 1. Januar zur unverbindlichen
MehrFragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB
Symposium 2016 der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht Fragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) Auslöser für Artikel 6 EGHGB Transformation
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der TFG Transfracht Internationale Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbh & Co. KG
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der TFG Transfracht Internationale Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbh & Co. KG 1 Anwendungsbereich 2 Abweichende Vereinbarungen 3 Frachtvertrag, Termine,
MehrDas Logistikrecht und die neuen Logistik-AGBs
Das Logistikrecht und die neuen Logistik-AGBs Erfolgreiche Absicherung von Logistik- und Zusatzleistungen von Horst D. Thonfeld 1. Auflage Das Logistikrecht und die neuen Logistik-AGBs Thonfeld schnell
MehrGemäß 1922, 1967 BGB haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. Allerdings kann er diese Haftung beschränken: 1975, 1990 BGB.
4. Haftung des Erben nach 27 HGB Gemäß 1922, 1967 BGB haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. Allerdings kann er diese Haftung beschränken: 1975, 1990 BGB. Dies gilt nicht, wenn 27 HGB eingreift.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
MehrADSp Empfehlende Verbände
33. Internationale Gefahrgut-Tage Hamburg, Haftungsfrage ¼ RA Axel Salzmann Leiter des Kompetenzzentrums für das Straßenverkehrsgewerbe und Logistik Empfehlende Verbände Bundesverband der Deutschen Industrie
MehrDIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES
DIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES Prof. Dr. Dieter Schwampe Szenarien Fallgruppe I: Ferngesteuerte Schiffe Das Schiff kommt von der vorgesehenen Route ab, weil (1) der Remote Controller
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Peter Krings GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peter Krings GmbH & Co. KG 1 Allgemeines Angebot 1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Geschäftsbedingungen ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von
MehrTransportversicherung
Transportversicherung Zusatzbedingungen (ZB) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen (Spediteurhaftpflicht gemäss ABVH Spediteure 2008) Frachtführerhaftpflicht Ausgabe
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN. A D S p
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrVILLA WESCO S.L.U., Calle Bernat de Santa Eugénia 28, Santa Maria del Cami, ES Mallorca, C.I.F.: B
VILLA WESCO S.L.U., Calle Bernat de Santa Eugénia 28, Santa Maria del Cami, ES-07320 Mallorca, C.I.F.: B-57856965 Allgemeine Geschäftsbedingungen (stationärer Handel) Für sämtliche Rechtsgeschäfte, die
MehrPersonalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag zwischen der Traumjobradar UG (haftungsbeschränkt) Sitz: Güstrower Str. 40 17213 Malchow Vertreten durch den Geschäftsführer: André Zimmermann hinfort Auftragnehmer und vertreten
MehrNutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen. DB SCHENKERspeed
Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen DB SCHENKERspeed Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich 3 2. Zusatzleistungen, die in Verbindung mit dem Produkt angeboten werden 3 3.
MehrKaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung
Jürgen Utrata Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung Verkehrsträgerübergreifendes Fachwissen 3. Auflage 2017 Best.-Nr. 2404 3. Auflage 2017 Best.-Nr. 2404 ISBN 978-3-95532-404-9 Titelbild:
MehrVertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München
Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrDiese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband
ADSP Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN. A D S p
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN. A D S p
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrTRANSPORT- UND LAGERVERSICHERUNGEN
TRANSPORT- UND LAGERVERSICHERUNGEN Versicherungen, die der Spediteur nach Ziff. 21 ADSp zu besorgen hat Warum beschäftigen wir uns mit Transport- und Lagerversicherungen? Lernziele: Sie sollten einen Kunden
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN (ADSp)
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN (ADSp) Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrAllgemeine Speditionsbedingungen der Felbermayr Deutschland GmbH. für speditionelle Tätigkeiten Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
Allgemeine Speditionsbedingungen der Felbermayr Deutschland GmbH für speditionelle Tätigkeiten Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) PRÄAMBEL Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1.
MehrBetriebsbeschreibung zur Frachtführerhaftung Allgemeine Angaben
A-I-S Wild Assekuranzmakler GmbH In Lochfeld 4 Tel.: 06784-98395-0 E-Mail: info@ais-w.com 55743 Idar-Oberstein Fax: 06784-98395-50 Internet: www.aiw-w.com Assekuranzmakler Assecuradeur Immobilien Finanzierungen
MehrDer Spediteur hat das Interesse des Auftraggebers wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen.
$//*(0(,1('(876&+(63(',7(85%(',1*81*(1 $'6S 3UlDPEHO Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem -DQXDU empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels,
MehrVertragsschluss mit AGB
Vertragsschluss mit AGB Vertragsschluss mit AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verbreitet anzutreffen Bestandteil des Vertrags, ohne wirkliche Aufmerksamkeit des Kunden Rationalisierungsinteresse
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrInhaltsverzeichnis Lernziele 11 A. Der nationale Straßengüterverkehr 13 I. Der Frachtvertrag, 407 HGB 13 1. Wesen des Frachtvertrages 13 2. Abgrenzung zu anderen Verträgen 13 II. Hauptleistungspflichten
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
3 1 Allgemeine rechtliche Grundlagen... 9 1.1 Besitz und Eigentum... 9 1.1.1 Rechtliche Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum... 9 1.1.2 Erlangung und Übertragung von Besitz und Eigentum... 10 1.2
MehrProfessor Dr. Koenigs Mai Prüfungsschema in Fällen mit AGB; Freizeichnung
Professor Dr. Koenigs Mai 2006 I. Erster Schritt 305 ff. BGB anwendbar Prüfungsschema in Fällen mit AGB; Freizeichnung Ja, wenn Tatbestand des 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt. Gegensatz 305 Abs. 1 Satz 3
MehrDIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!
DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge
MehrDie ADSp 2016 eine Analyse
Die ADSp 2016 eine Analyse RA Hubert Valder Geschäftsführer Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. DGTR-Kolloquium am 2. Februar 2016 in Hamburg Deutscher
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN ADSp
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN ADSp Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrWeiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB
Weiter sehen Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB Rechtsanwalt Thorsten Straßheim Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrADSp ALLG. DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen. ADSp
ALLG. DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN ADSp Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen ADSp Stand 1. Januar 2003 ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN ADSp 2003 1. Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN. A D S p
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
Mehr