TSV Eintracht Wachenhausen von 1908 e.v.

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1 Vorbemerkung: Durch die Vermietung des Sporthauses ermöglicht es der TSV Eintracht Wachenhausen Privatpersonen und Vereinen, in geeigneten Räumlichkeiten Feiern durchzuführen. Die Nutzung der Räumlichkeiten verpflichtet den Mieter zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum. Für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine wird das Sporthaus einmal pro Kalenderjahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner für den Mieter ist grundsätzlich der Sporthaus- und Platzwart Arno Schütze-Schwarz, Tel.: 05552/8487. Allgemeine Angaben Der TSV Eintracht Wachenhausen von 1908 e. V. - vertreten durch den 1. Vorsitzenden als Vermieter - und Herr/Frau Anschrift Telefon Geburtsdatum Mitglied ja nein Mietdatum Anlass... Vereinsveranstaltung ja nein als Mieter, schließen den folgenden M i e t v e r t r a g

2 I. Mieträume 1. Der Vermieter vermietet an den Mieter das Sporthaus am Sportplatz in Wachenhausen. Die Weitervermietung an Dritte wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Der Vermieter stellt dem Mieter den Sportplatz zur Verfügung, soweit kein dringender Eigenbedarf besteht. 3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Räume für die Zwecke des Mieters geeignet sind. II. Mietzeit und Kündigung 1. Das Mietverhältnis beginnt am... um... Uhr und endet am... um... Uhr. 2. Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen grob verletzt, insbesondere - wenn Räume ohne Zustimmung des Vermieters Dritten überlassen werden, - bei einem vertragswidrigen Gebrauch der Räume (siehe auch Besondere Vereinbarungen ), - wenn der Mieter nach Abmahnung eine erhebliche Belästigung des Vermieters oder anderer Personen fortsetzt, - wenn die Räume kommerziell genutzt werden. 3. Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus vereinsinternen Gründen bis zu 4 Wochen vor dem Termin schriftlich kündigen. Der Mieter kann daraus keine Ansprüche geltend machen für Kosten, die ihm durch Planung und Organisation entstanden sind. Eine evtl. gezahlte Miete wird vom Vermieter erstattet. Kündigt der Mieter das Mietverhältnis mindestens 2 Wochen vor Mietbeginn, mindert sich die Miete um 50 %. Bei einer späteren Kündigung ist die volle Miete zu entrichten.

3 III. Miete Die Miete beträgt a) für Vereinsmitglieder 70,-- Euro für Nichtvereinsmitglieder 100,-- Euro pro Tagesveranstaltung b) bei Mehrtagesveranstaltungen wird ein Mietpreis in Absprache mit dem Vereinsvorsitzenden und dem Sporthaus- und Platzwart vereinbart. Die Reinigungskosten betragen 20,-- Euro und sind bei Übergabe direkt an den Sporthaus- und Platzwart zu zahlen. Bei starker Verschmutzung können die Reinigungskosten höher sein. Hier ist eine Absprache mit dem Sporthaus- und Platzwart erforderlich. Der Mieter hat eine Kaution von 150,-- Euro zu hinterlegen, die bei Rückgabe der Mietsache mit dem Mietpreis verrechnet wird. IV. Bereitstellung von Gegenständen Es werden folgende Gegenstände vollzählig und funktionsfähig zur Verfügung gestellt: Küchenzeile Geschirrspüler Stereoanlage Sat-Receiver Fernseher Beamer Kaffeemaschine Bier-Zapfanlage Grillunterstand Feuerstelle nur nach Genehmigung der Gemeinde Außengrill Biertischgarnituren (Anzahl... Einheiten) Holzofen nach Abklärung des Holzbedarfes 4 Kühlschränke Gefrierschrank Tafelgeschirr/Besteck/Gläser nach Auflistung Sitzkissen (Anzahl... Stück) Stehtische

4 V. Beendigung des Mietverhältnisses TSV Eintracht Wachenhausen 1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Schlüssel bis... Uhr zurückzugeben. Die Räumlichkeiten sind besenrein zu übergeben. Die Endreinigung erfolgt durch den Sporthaus- und Platzwart. 2. Eventuelle Schäden muss der Mieter anzeigen. Der Mieter hat Schäden, die er schuldhaft verursacht, zu beseitigen. Gleiches gilt für Schäden, die nicht der Mieter selbst verursacht hat, sondern eine Person, der der Mieter den Zutritt zu den Mieträumen gestattet hat. Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter stattdessen den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrag zahlt. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. VI. Besondere Vereinbarungen 1. Die gesetzlichen Lärmschutzbedingungen sind einzuhalten. Eine Belästigung von Anwohnern und Nachbarn ist nicht gestattet. 2. Dem Vorstand und den Beauftragten des TSV Eintracht Wachenhausen ist der Zugang zum Sportplatz und zu den angemieteten Räumen jederzeit möglich zu machen. Den Anweisungen des Vorstandes und der Beauftragten des TSV Eintracht Wachenhausen ist Folge zu leisten. Offenes Grillen und ähnliches ist in den Räumen untersagt! 3. Das Befestigen von Girlanden etc. mit Reißzwecken oder Nägeln ist unbedingt zu unterlassen. Etwaiges Benutzen von Klebeband ist nur bedingt möglich, sofern keine Beschädigung des Untergrundes zu befürchten ist (z. B. Vertäfelung, Lack etc.). Für die Entsorgung des entstandenen Mülls, hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Müll incl. Leergut und Glas müssen entsorgt werden. 4. Die Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände begrenzt. Deshalb ist die Zufahrt über den Weg am Spielplatz vorbei und parken nur dem Mieter gestattet. Über den Sportplatz besteht absolutes Fahrverbot. Parkplätze stehen am Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung.

5 5. Das Mitbringen von Hunden und Katzen und anderen Haustieren ist innerhalb der Räume nicht gestattet. 6. Alle Außentüren sowie das Tor zum Grundstück müssen nach Beendigung des Aufenthaltes ordnungsgemäß verschlossen werden. Gleiches gilt auch für die Fensterläden des Sporthauses. 7. Putzlappen, Geschirrhandtücher und Wischlappen müssen nicht gereinigt werden. Nach Ende der Veranstaltung bitte die Sachen im Putzeimer auf die Küchenzeile stellen. 8. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet! 9. Verantwortlich ist allein der Vertragspartner bzw. die oben verantwortlich genannte erwachsene Person. Die Aufsichtspflicht über Minderjährige trifft den Mieter. 10. Verwendet werden dürfen in der Schankanlage nur Biere der Einbecker Brauerei über die Firma Holger Wagener Getränkehandel, Lindau. 11. Der Mieter und seine Gäste sollten das Inventar und die Räumlichkeiten sowie die Außenanlage wie ihr eigenes Eigentum behandeln. 12. Allgemeines Rauchverbot im Sporthaus! Bitte beachten Sie, dass der Mieter dafür verantwortlich ist, dass das Rauchverbot in den Räumen eingehalten wird. Verstöße müssen an den Eigentümer, in diesem Falle die Gemeinde Katlenburg-Lindau, gemeldet werden. 13. Nach Gebrauch des Ofens bitte den Aschenkasten und die Feuerstelle des Ofens reinigen und entleeren.

6 Die Schlüsselübergabe erfolgt am um Uhr direkt am Sporthaus. Die Rückgabe erfolgt am um Uhr ebenfalls am Sporthaus. Mit der Unterschrift erkennt der Mieter die ausgehändigten Allgemeinen Hinweise und Benutzungsbedingungen an und verpflichtet sich, diese als Bestandteil dieses Vertrages einzuhalten..... Datum Vermieter Mieter Laufzettel Verein Zahlung Kaution in Höhe von... am... Schlüsselübergabe am... durch... Schlüsselrückgabe am... durch... Sonstige Bemerkungen:... Vom Vorstand des TSV Eintracht Wachenhausen von 1908 e. V. eingesetzt und weisungsbefugt: Sporthaus- und Platzwart Herr Arno Schütze-Schwarz Thiestr Katlenburg-Lindau Tel.: 05552/8487

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