Sachstandsbericht BER
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- Oldwig Baumgartner
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1 Sachstandsbericht BER Stand: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Matthias Platzeck Geschäftsführer Technik / Betrieb: Horst Amann Sitz der Gesellschaft: Schönefeld Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9380 CB
2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Das Unternehmen Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) Finanzierung und Liquidität Finanzierung / Notifizierungsverfahren Liquiditätsentwicklung und -bedarf Finanzbedarf Die Flughäfen Schönefeld und Tegel Verkehrliche Entwicklung Ertüchtigungsmaßnahmen Schallschutzprogramm BER Umsetzungsstand Kosten und Mittelinanspruchnahme Organisation Weitere aktuelle Themen Aktuelle Diskussion zur Nachtflugregelung am BER Forderung nach mehr Schallschutz für die Anwohner des Flughafens Tegel Sonderausschuss BER in Brandenburg Das Projekt Flughafen Berlin Brandenburg BER Aktueller Stand der Baustelle Terminplanung Bauliche Umsetzung Prüfung einer Kapazitätserweiterung Passagierabfertigung BER Prüfung der Sanierung Nordbahn BER Künftige Mieter BER Kostenschätzung Redaktioneller Hinweis Anlagen Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 2
3 1 Zusammenfassung Aufgrund der Ergebnisse der Heißgas-Rauchversuche sowie gutachterlicher Bewertungen konnte der geplante Inbetriebnahmetermin 27. Oktober 2013 nicht aufrechterhalten werden. Wie bereits erläutert, ist die zeitnahe Benennung eines neuen Inbetriebnahmetermins für den Flughafen Berlin Brandenburg zurzeit nicht möglich. Um eine belastbare Grundlage für die Definition von Art und Umfang ggf. notwendiger Umplanungs- und Umbaumaßnahmen zu schaffen, muss nun eine grundlegende Bestandsaufnahme des real gebauten Zustandes erstellt werden. Diese soll bis spätestens Sommer 2013 abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten Verschiebung des Eröffnungstermins wird derzeit geprüft, ob der bereits identifizierte Kapitalmehrbedarf von Mio. EUR ausreichend sein wird. Um die Betriebssicherheit und grundlegende Komfortstandards am Flughafen Tegel für die Zeitspanne bis zur Inbetriebnahme des BER zu erhalten, sind Ertüchtigungsmaßnahmen im Umfang von 10 bis 20 Mio. EUR notwendig. Im Jahr 2012 wurden insgesamt Passagiere an den Flughäfen Schönefeld und Tegel begrüßt. Das entspricht einer Steigerung von 5,1 Prozent. In Tegel wuchs der Verkehr in diesem Vergleichszeitraum um 7,4 Prozent, während in Schönefeld ein Rückgang um 0,2 Prozent zu verzeichnen war. Bei den Flugbewegungen gab es dagegen kaum eine Veränderung. Diese liegen 2012 bei Starts und Landungen (+/- 0%). Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 13. Februar 2013 entschieden, dass der frühere Vorstandsvorsitzende der Fraport AG Prof. Dr. Wilhelm Bender Chefberater der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird. Bender wird ab sofort die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft beraten. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 3
4 2 Das Unternehmen Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) 2.1 Finanzierung und Liquidität Finanzierung / Notifizierungsverfahren Die EU-Kommission hatte im Dezember 2012 festgestellt, dass die Kapitalzuführung von Mio. EUR keine Beihilfe darstellt. Die Entscheidung wurde am 08. Februar 2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und hat ab Ende April 2013 Bestandskraft. Die Entscheidung der EU-Kommission ist keine Genehmigung, sondern dient der Erlangung von Rechtssicherheit für die Kapitalmaßnahme der Gesellschafter. Gegen den Beschluss wurde eine Beschwerde wegen vermeintlich unrichtiger für den Beschluss ausschlaggebender Informationen eingelegt. Hierzu hat der Bund zwischenzeitlich Stellung genommen Liquiditätsentwicklung und -bedarf Aufgrund der gegenwärtig stattfindenden Bestandsaufnahme des BER-Projektes ist eine belastbare Prognose der projektbezogenen Auszahlungen derzeit nur für einen kurzfristigen Zeitrahmen möglich. Deshalb orientiert sich die Einzahlung der Gesellschaftermittel eng am unmittelbaren Liquiditätsbedarf der FBB. Die bereits vorgesehenen Mio. EUR werden für BER-Investitionen und Schallschutzmaßnahmen verwendet. Sämtliche betrieblichen Investitionen und Aufwendungen der Bestandsflughäfen Schönefeld und Tegel werden aus den laufenden betrieblichen Erlösen gedeckt. Die Mindererlöse ergeben sich aus der Differenz zwischen den Erlösen, die an den Bestandsflughäfen erzielt werden und denen, die im Finanzierungsplan für den BER vorgesehen waren. Diese Differenz zwischen den Erlösen an den Bestandsflughäfen und am BER vermindert die Finanzmittel, die der Flughafengesellschaft zur Deckung von zusätzlichen BER-Investitionen zur Verfügung gestanden hätten. Darüber hinaus entstehen durch den Betrieb der beiden Bestandsflughäfen Schönefeld und Tegel im Vergleich zum Single-Airport BER Mehraufwendungen (z.b. Versorgungs- und Unterhaltskosten). Die erwarteten Mehrkosten der Terminverschiebung für das operative Geschäft lassen sich zurzeit mit insgesamt rd. 15 Mio. EUR pro Verzögerungsmonat beziffern. Hierin sind sowohl Mindereinnahmen als auch Mehraufwendungen aus dem Weiterbetrieb der Bestandsflughäfen Schönefeld und Tegel und aufgrund der Nichteröffnung des BER enthalten. 2.2 Finanzbedarf Vor dem unter aufgezeigten Hintergrund wird derzeit geprüft, ob der bereits identifizierte Kapitalbedarf von Mio. EUR ausreichend sein wird. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 4
5 2.3 Die Flughäfen Schönefeld und Tegel Verkehrliche Entwicklung Das Jahr 2012 Im Jahr 2012 wurden insgesamt Passagiere an den Flughäfen Schönefeld und Tegel begrüßt. Das entspricht einer Steigerung von 5,1 Prozent. Bei den Flugbewegungen gab es dagegen kaum eine Veränderung. Diese liegen 2012 bei Starts und Landungen (+/- 0%). Die geflogene Fracht an beiden Flughäfen zusammen lag 2012 bei Tonnen ein Plus von 2,9 Prozent. In Schönefeld wurden Passagiere gezählt (- 0,2%). Die Flugbewegungen sanken um 2,5 Prozent auf Am Flughafen Tegel konnten Passagiere abgefertigt (+ 7,4 %) werden. Die Flugbewegungen stiegen um 1 Prozent auf Starts und Landungen. Januar 2013 Im Monat Januar 2013 wurden an beiden Flughäfen zusammen Passagiere gezählt ein Plus von 0,3 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres. Die Starts und Landungen beliefen sich auf Flugbewegungen (-0,8 Prozent). Die beförderte Luftfracht verzeichnete im Januar eine Steigerung um 4,1 Prozent auf nunmehr Tonnen. In Tegel wurden im Januar Passagiere registriert. Dieses Ergebnis entspricht einer Steigerung von 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auf dem Flughafen Schönefeld wurden im Januar dieses Jahres Fluggäste gezählt. Das sind 9,9 Prozent weniger als im Januar Die Monats- und Jahreswerte basieren auf vorläufigen Zahlen. Die Verkehrsstatistik der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (endgültige Zahlen) finden Sie online unter Ertüchtigungsmaßnahmen Aufgrund der Verschiebung der Inbetriebnahme BER werden Ertüchtigungsmaßnahmen an den Flughäfen Schönefeld und Tegel unumgänglich, um deren Betriebssicherheit und grundlegende Komfortstandards für den Zeitraum bis zu einer Inbetriebnahme BER zu gewährleisten. Die notwendigen Maßnahmen fokussieren auf die folgenden Bereiche: Instandhaltung von Flugbetriebsanlagen und -flächen Instandhaltung des Terminals Ertüchtigung IuK- und Sicherheitssysteme Ggf. verkehrliche Optimierung Der Aufsichtsrat der FBB hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2013 beschlossen, dass Mittel in Höhe von 10 bis zu 20 Mio. EUR für die notwendigen Maßnahmen an den beiden Bestandsflughäfen zur Verfügung gestellt werden. Zur nächsten Aufsichtsratssitzung am 8. März erwartet der Aufsichtsrat der FBB eine beschlussfähige Vorlage über die Festlegung und Priorisierung der Einzelmaßnahmen. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 5
6 Aufgrund der im Vergleich zu Tegel weniger hohen Beanspruchung der technischen Anlagen und Systeme des Flughafens Schönefeld besteht hier weniger ausgeprägter Handlungsbedarf. Gleichwohl erfolgt derzeit eine Prüfung verschiedener Ertüchtigungsmaßnahmen. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor. 2.4 Schallschutzprogramm BER Umsetzungsstand Tagschutzgebiet Die Vollzugshinweise für die Umsetzung des Schallschutzprogrammes BER im Tagschutz vom 15. August 2012 wurden durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) Brandenburg als zuständige Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 13. Dezember 2012 ergänzt. Die Umsetzung dieser ergänzten Vollzugshinweise in eine Lärmberechnung, die als Grundlage für die Bemessung von Schallschutzmaßnahmen dient, ist inzwischen abgeschlossen. Deren Ergebnisse wurden an die seitens FBB gebundenen Ingenieurbüros weitergereicht, so dass nun die Bemessung von baulichen Schallschutzmaßnahmen für den Tagschutz auf Grundlage der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 sowie der Vollzugshinweise des MIL beginnen kann. Insgesamt sind im Tagschutzgebiet die Eigentümer von Wohneinheiten anspruchsberechtigt. Hiervon sind mit Stand 31. Januar 2013 die Antragsunterlagen von ca Anwohnern in Bearbeitung. Die Bearbeitung ist angesichts der erst kürzlich erfolgten Vollzugshinweise des MIL noch nicht abgeschlossen. Nachtschutzgebiet Die Umsetzung des Schallschutzprogramms im Nachtschutzgebiet läuft unverändert weiter. Hierbei ist folgender Bearbeitungsstand zu verzeichnen: Angaben in WE (Wohneinheiten) Nachtschutzgebiet Anzahl Anspruchsberechtigter ca Bisher keinen Antrag gestellt Anträge in Bearbeitung Bearbeitung abgeschlossen 807 Außenwohnbereichsentschädigung Die Umsetzung des Schallschutzprogrammes für die Anwohner mit Anspruch auf Außenwohnbereichsentschädigung läuft ebenfalls unverändert weiter. Hierbei ist folgender Bearbeitungsstand zu verzeichnen: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 6
7 Angaben in WE (Wohneinheiten) Außenwohnbereichsentschädigung Anzahl Anspruchsberechtigter ca Bisher keinen Antrag gestellt Anträge in Bearbeitung Bearbeitung abgeschlossen Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Wannseeroute vom 23. Januar 2013 hat keinen Einfluss auf das BER-Schallschutzprogramm, da die Wannseeroute außerhalb der Schutzzonen für das Schallschutzprogramm liegt Kosten und Mittelinanspruchnahme Die Umsetzung der Vollzugshinweise des MIL vom 15. August 2012 bzw. 13. Dezember 2012 für den Schallschutz am Tag lässt Mehrkosten in Höhe von ca. 305 Mio. EUR erwarten. Diese fließen absehbar in das bisherige Gesamtbudget Schallschutzprogramm BER von ca. 140 Mio. EUR ein, so dass von Gesamtkosten von ca. 445 Mio. EUR auszugehen ist. Eine endgültige Bewertung der Gesamtkosten des Schallschutzprogrammes BER ist erst mit einem Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem OVG Berlin Brandenburg zur Bemessung der Schutzansprüche im Rauminnern tags möglich. 2.5 Organisation Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 13. Februar 2013 entschieden, dass der frühere Vorstandsvorsitzende der Fraport AG Prof. Dr. Wilhelm Bender Chefberater der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird. Bender wird ab sofort die Geschäftsführung der FBB beraten. Außerdem beauftragt der Aufsichtsrat einen Personaldienstleister mit der Suche nach einem neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung. Unter Mitwirkung des neuen Vorsitzenden soll die Geschäftsführung der FBB um ein weiteres Mitglied aus dem Ressort Finanzen unterstützt werden. 2.6 Weitere aktuelle Themen Aktuelle Diskussion zur Nachtflugregelung am BER Die Position der Flughafengesellschaft zu der aktuellen Diskussion um die Nachtflugregelung am BER: Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober 2011 besteht bereits eine letztinstanzlich bestätigte Regelung für die volkswirtschaftlich wichtigen Flüge in den Randzeiten. Die Planfeststellung hat Bestandskraft und könnte auf Antrag der FBB geändert werden. Die Flughafengesellschaft hält es für zielführend, durch die Kapazitäten nicht einschränkende Maßnahmen wie z. B. spezielle Bahnnutzungskonzepte, den Einsatz leiser Flugzeuge und moderner Anflugverfahren, die Lärmbelastung weiter zu senken. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 7
8 Forderung nach mehr Schallschutz für die Anwohner des Flughafens Tegel Die Verpflichtung des Flughafenbetreibers zur Erstattung von Schallschutzmaßnahmen für den Flughafen Berlin-Tegel ist im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Dieses bestand mit Festsetzung des Lärmschutzbereiches in der Schutzzone 1 und war befristet auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach dessen Festsetzung. Am Flughafen Tegel wurde der Lärmschutzbereich im Jahr 1976 festgelegt. In den darauf folgenden Jahren hat die Berliner Flughafengesellschaft bzw. das Land Berlin ein umfangreiches Schallschutzprogramm in den Schutzzonen 1 und 2 durchgeführt. Im Juni 2007 trat das überarbeitete Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in Kraft. Nachwievor sind in diesem Gesetz Bauverbote, Anforderungen an den Schallschutz von Wohnungen und Regelungen zur Entschädigung beschrieben. Ebenfalls festgelegt ist, unter welchen Voraussetzungen ein Lärmschutzbereich neu festzusetzen ist. Danach ist für den Flughafen Tegel, da bereits ein Schließungsverfahren begonnen (und bestandskräftig abgeschlossen) wurde, kein neuer Lärmschutzbereich mehr festzulegen. Bis zur Schließung des Flughafens bleiben demnach die bestehenden Lärmschutzbereiche gültig. Anbei zwei Links bezüglich der Lärmschutzzonen vom Flughafen Tegel: 1. Der Lärmschutzbereich sowie die Koordinaten und eine Beschreibung nach Straßen: 2. Darstellung des Lärmschutzbereichs als Kartierung (aufgrund der Dateigröße kann das Laden etwas länger dauern) _strname.pdf Sonderausschuss BER in Brandenburg Der Sonderausschuss des Landtages zum Flughafen Berlin Brandenburg konstituierte sich am Donnerstag, 14. Februar 2013, in Anwesenheit von Aufsichtsratschef und Ministerpräsident Matthias Platzeck sowie Geschäftsführer Horst Amann. Beide standen dem Gremium ausführlich Rede und Antwort. Ähnlich wie der Bund und Berlin hat nun auch das Parlament in Brandenburg einen federführenden Ausschuss, der sich mit den Verzögerungen beim Bau des neuen Hauptstadtflughafens in Schönefeld auseinandersetzt. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 8
9 3 Das Projekt Flughafen Berlin Brandenburg BER 3.1 Aktueller Stand der Baustelle Terminplanung Bestimmende Grundlage für einen Inbetriebnahmetermin am 27. Oktober 2013 war es, das Fluggastterminal im aktuellen baulichen Zustand zu belassen und durch entsprechende gutachterliche Nachweise von Sachverständigen aufzuzeigen, dass das Gebäude im ausgeführten Zustand den sicherheitstechnischen Erfordernissen entspricht und einer Genehmigung zugeführt werden kann. Diese sichere Funktion muss durch Realversuche (sog. Heißgas-Rauchversuche) nachgewiesen werden. Die bislang durchgeführten Versuche führten allerdings nicht zum Erfolg und zeigten, dass entweder eine Rückführung in den genehmigten Zustand einschließlich entsprechender Umplanung und Umbauten erforderlich ist, oder für immer komplexere Steuerungen der Entrauchung bzw. Nachströmung sehr aufwendige Umplanungen und Umbauten der Steuerung notwendig werden. Für beide Lösungswege wird die bisherige terminplanbestimmende Grundlage verlassen und muss wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen werden. So ist eine bauliche Fertigstellung bis Mai 2013 ausgeschlossen und somit eine Inbetriebnahme des Flughafens BER zum 27. Oktober 2013 unmöglich. Zudem wurden durch intensive Analysen weitere gravierende Defizite und Mängel im Projekt aufgezeigt, die ihre Bedingungen und Ursachen in der Vergangenheit haben (Sprinkleranlage, Datenübertragungsnetze, Konzept Türüberschließung). Wie bereits erläutert, ist die zeitnahe Benennung eines neuen Inbetriebnahmetermins für den BER nicht möglich. Um eine belastbare Grundlage für die Definition von Art und Umfang ggf. notwendiger Umplanungs- und Umbaumaßnahmen zu schaffen, muss die grundlegende Bestandsaufnahme des real gebauten Zustandes zu Ende geführt werden. Diese soll bis spätestens Sommer 2013 abgeschlossen werden. Parallel dazu werden im März und April 2013 weitere Heißgasrauchversuche durchgeführt, um in gleicher Weise eine Grundlage für die belastbare Planung von korrigierenden Maßnahmen an der Entrauchungsanlage (speziell der Nachströmung von Frischluft) zu erlangen. Entsprechende Planungsarbeiten finden teilweise bereits parallel zur Bestandsaufnahme statt Bauliche Umsetzung Nach aktueller Grobterminplanung ist mit dem Beginn der baulichen Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Erlangung der Abnahmefähigkeit der Anlagen und Systeme ab dem 3. Quartal 2013 zu rechnen. Ein Zeitpunkt für den Abschluss dieser Baumaßnahmen kann erst definiert werden, wenn die Bestandsaufnahme abgeschlossen ist. Dies erwartet die Geschäftsführung für den Sommer Daneben finden überall dort, wo bereits belastbare Grundlagen vorliegen und keine Auswirkungen aus der o.g. Bestandsaufnahme zu erwarten sind, weiterhin planmäßig Bauarbeiten statt. Zum gegenwärtigen Stichtag sind rund 300 Bauarbeiter auf der Baustelle beschäftigt. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 9
10 3.1.3 Prüfung einer Kapazitätserweiterung Passagierabfertigung BER Durch die Verschiebung der Inbetriebnahme BER ergibt sich ein noch nicht abschließend bestimmbares Zeitfenster, das potenziell für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen genutzt werden kann, die eine Maximierung der Kapazität der Abfertigungseinrichtungen am BER zum Ziel haben. Dies geschieht vor dem Hintergrund ggf. weiterhin wachsender Passagiernachfrage und damit zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geringerer Kapazitätspuffer (Ausfall- und Dispositionsreserven) der aktuell in Umsetzung befindlichen Abfertigungseinrichtungen. Die damit einhergehenden Prüfungen konzentrieren sich auf folgende Teilsysteme der Passagierabfertigung: Gepäckausgabe Check-in Sicherheitskontrollen bzw. Passagiersteuerung Grundlegende Prämisse für eine Entscheidung zur Umsetzung von kapazitätserweiternden Maßnahmen ist der Nachweis einer baulichen Umsetzbarkeit innerhalb der sich nach Abschluss der o. g. Bestandsaufnahme ergebenden Terminplanung Prüfung der Sanierung Nordbahn BER Die künftige nördliche Start- und Landebahn des Flughafens BER (heutige Start- und Landebahn des Flughafens SXF) wurde im Jahre 1961 errichtet und 1991/92 grundlegend saniert. Der Zustand der Bahn macht eine Sanierung im Jahr 2017 notwendig. Darüber hinaus fordert die Genehmigungsbehörde MIL eine Befestigung der sog. Seitenstreifen neben der Start- und Landebahn entsprechend ICAO-Regelungen mit dem Ziel umzusetzen, im Falle eines Abkommens von Flugzeugen von der Bahn das Eindringen des Bugrades in den Boden auf maximal 15 Zentimeter zu beschränken und damit ein Abbrechen des Bugfahrwerkes zu verhindern. Beide Maßnahmen sollten parallel umgesetzt werden. Nach einer Inbetriebnahme des Flughafens BER können notwendige Sanierungsarbeiten an der Nordbahn nur noch nachts (vgl. Nachtflugregelung lt. Planergänzungsbeschluss) durchgeführt werden. Durch die folglich sehr eingeschränkt verfügbaren Zeitfenster für Baumaßnahmen und die regelmäßigen Unterbrechungen der Bauarbeiten entstehen hohe Kosten für die Sanierung der Start- und Landebahn und die Ertüchtigung des Seitenstreifens. Die Planungen der FBB gehen hier von ca. 140 bis 150 Mio. EUR aus. Aus diesem Grunde wird derzeit geprüft, ob eine Sanierung der Nordbahn im Rahmen des sich aufgrund der Verschiebung der Inbetriebnahme ergebenden noch nicht abschließend bestimmbaren Zeitfensters umgesetzt werden kann. Hierzu sind Vorarbeiten angestoßen, mit denen die betrieblichen Rahmenbedingungen einer solchen Maßnahme geprüft bzw. ein entsprechendes Betriebskonzept erarbeiten soll. Wesentliche Prämisse für ein solches Betriebskonzept ist die potenzielle Nutzung der neu errichteten und betriebsfähigen Startund Landebahn Süd BER. Bei einer Sanierung der Nordbahn und des Seitenstreifens ohne die o.g. Unterbrechungen vor Inbetriebnahme des BER wird derzeit mit Kosten von ca. 80 Mio. EUR gerechnet Künftige Mieter BER Die künftigen Mieter am Flughafen BER wurden über die weitere Verschiebung der Inbetriebnahme schriftlich informiert. Das weitere Vorgehen wurde und wird kurzfristig in persönlichen Gesprächen erörtert. Es ist weiterhin im Interesse der FBB, Härtefälle für Mieter Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 10
11 zu vermeiden. Insbesondere für kleine Unternehmen sollen existenzbedrohende Situationen vermieden werden. Die FBB will alle Mietverträge aufrecht erhalten und auch durch die erneute Verzögerung keinen Mieter verlieren sowie die starke regionale Komponente des Angebotes beibehalten. In den letzten Monaten wurde mit allen Mietern über Vereinbarungen aus Kulanzgründen verhandelt, um die aus der Verschiebung entstandenen Risiken und Unsicherheiten zu reduzieren. Die FBB will diesen Weg in partnerschaftlichen Gesprächen weitergehen und gemeinsam mit den Mietern nach sinnvollen Lösungen suchen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass durch die kurzfristig nicht mögliche Nennung eines neuen Inbetriebnahmetermins einzelne Gespräche nicht im Konsens zu einer Lösung gebracht werden können. Dies ist auch vor dem Hintergrund der eigenen schwierigen finanziellen Situation der FBB zu sehen, die kaum Spielraum für substantielle Zugeständnisse bietet. Sofern Mieter aufgrund der erneuten Verschiebung aus wirtschaftlichen Gründen aus ihrem bestehenden Vertragsverhältnis ausscheiden müssen, würde sich die FBB auf Wunsch des Mieters an der Suche nach einem Investor beteiligen. Zur Entlastung der BER-Mieter hat der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) in Abstimmung und mit Beteiligung der DeHoGa und der Agentur für Arbeit die Informationsplattform BER-HBB-PERSONAL eingerichtet. Für BER-Mieter besteht somit die Möglichkeit, mit dem Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter deren Profile an den HBB zu melden. Der Verband leitet diese Informationen direkt an interessierte Mitgliedsfirmen weiter. Entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen vereinbaren die jeweiligen Unternehmen eine befristete Arbeitnehmerüberlassung oder finden andere Wege, die Beschäftigten vorübergehend in Läden der Region einzusetzen. Die Mitarbeiter konnten sich bei Interesse direkt melden. Dazu wurden Sprechstunden bei der FBB und in der Geschäftsstelle des HBB (Mehringdamm) angeboten. 3.2 Kostenschätzung Derzeit ist keine detaillierte Einschätzung der bauseitigen Kosten der erneuten Verschiebung der Inbetriebnahme BER möglich. Dies gilt sowohl für die zeitlich bedingten Kosten, als auch die Kosten aus ggf. weiteren baulichen Anpassungen. Eine belastbare Bewertung der Kostenfolgen wird erst mit Vorliegen der Ergebnisse der Bestandsaufnahme, ihrer Auswertung und der planerischen Umsetzung sich daraus ergebender, weiterer Baumaßnahmen, und schließlich mit Vorliegen einer neuen Terminplanung bzw. eines neuen Inbetriebnahmetermins BER möglich. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 11
12 4 Redaktioneller Hinweis Die Inhalte dieses Sachstandsberichts geben den Informationsstand vom 22. Februar 2013 wieder. Die Flughafengesellschaft informiert für die Dauer der Realisierung des BER in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand. Den Sachstandsbericht BER finden Sie auch im Internet unter: Mit Nachfragen und Hinweisen bzw. bei gewünschter Aufnahme in den Verteiler zur regelmäßigen Information, wenden Sie sich bitte direkt an: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 12
13 5 Anlagen Parlamentarische Anfragen Januar/Februar 2013 Abgeordnetenhaus Berlin: Drucksache 17/ des Abgeordnetenhauses Berlin; Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE): Umzug und Eröffnung des neuen Flughafens in einem Zug?. Drucksache 17/ des Abgeordnetenhauses Berlin; Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE): Nachfrage zum Probebetrieb am Flughafen BER. Drucksache 17/ des Abgeordnetenhauses Berlin; Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE): Nachtragsmanagement für Vergaben am Flughafen BER. Drucksache 17/ des Abgeordnetenhauses Berlin; Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE): Umzugsszenario Flughafen BER. Drucksache 17/11342 des Abgeordnetenhauses Berlin; Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE): Woher kommen die Fluggäste am Flughafen BER? Landtag Brandenburg: Drucksache 5/6637 des Landtages Brandenburg; Kleine Anfrage 2251 des Abgeordneten Christian Schulze (fraktionslos): Schallschutzprogramm des Flughafens BER (1). Drucksache 5/6636 des Landtages Brandenburg; Kleine Anfrage 2552 des Abgeordneten Christian Schulze (fraktionslos): Schallschutzprogramm des Flughafens BER (2). Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Seite 13
14 Drucksache 17 / Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 27. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2012) und Antwort Umzug und Eröffnung des neuen Flughafens in einem Zug? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wann hat der Aufsichtsrat auf Grund welcher Vorlagen entschieden, dass der Umzug von den Flughäfen Tegel und Schönefeld Alt zum neuen BER in einem Zug und nicht in mehreren Etappen vollzogen werden soll? Frage 2: Welche Gutachten, Machbarkeitsstudien, Folgeabschätzungen wurden von wem vor der Entscheidung des Aufsichtsrats vorgelegt? Frage 3: Hat der Aufsichtsrat zu dieser Frage eigene Erkenntnisse über mögliche Risiken erhoben, wenn ja, welche? Frage 4: Wann wurden im Aufsichtsrat mögliche Alternativen zu einem Eröffnungsszenario "in einem Zug" erörtert? Frage 5: Hat die Geschäftsführung den Aufsichtsrat über mögliche Alternativen informiert, wenn ja, wann und in welcher Weise? Frage 6: Hat die Geschäftsführung den Aufsichtsrat darüber informiert, dass spätestens seit 2010 beteiligte Planungsbüros einen stufenweisen Umzug als weniger risikoreich einschätzten, wenn ja, wann und in welcher Weise, wenn nein, warum nicht? Frage 7: Wurde in der Gesellschafterversammlung jemals über einen stufenweisen Inbetriebnahmeprozess des BER diskutiert, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Frage 8: Warum halten Geschäftsführung FBB und Aufsichtsrat an dem Szenario des Umzugs "in einem Zug" fest, obwohl eine stufenweise Inbetriebnahme die Risiken unvorhergesehener Inbetriebnahmeprobleme minimieren könnte? Antwort zu den Fragen 1 bis 8: Die Planung des Umzugs von den beiden Bestandsflughäfen Tegel und Schönefeld ist kontinuierlich von der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft bearbeitet und auch im Aufsichtsrat mehrfach in ihren verschiedenen Aspekten und Implikationen erörtert worden. Eine Grundentscheidung war dabei zu treffen: Ist es sinnvoller, den Umzug der Flughäfen Tegel (TXL) und Schönefeld (SXF) am gleichen Tag durchzuführen oder ist es besser, schrittweise diesen Umzug vorzunehmen? Sowohl für die eine als auch für die andere Variante gibt es gute Argumente. So ist z.b. bei einem schrittweisen Umzug sicherlich die betriebliche Situation in den ersten Tagen und Wochen nach der Inbetriebnahme des neuen Flughafens deutlich risikoärmer, da der neue Flughafen nicht vom ersten Tag die gesamte Passagierlast zu tragen hätte. Gegen einen schrittweisen Umzug sprechen aber ebenfalls schwerwiegende operative und wirtschaftliche Gründe: - Im Szenario erst SXF, danach TXL besteht für den Flughafen BER die Gefahr, dass nicht genügend personelle und technische Ressourcen bereitstehen, um den Grundbetrieb von Leitstellen, Feuerwehr, Sicherheit und Gebäudemanagement sicherzustellen. Die vorhandenen Ressourcen in SXF reichen aufgrund der anderen Dimensionierung des Flughafens BER dafür nicht aus und die Ressourcen in TXL sind dort gebunden (z.b. Feuerwehr). Mit der sukzessiven Inbetriebnahme von Teilen des Flughafens BER (DFS-Tower, Hangars, Rollwege, Verkehrssteuerungssysteme) haben sich aber mittlerweile diese Gesichtspunkte relativiert. - Im Szenario erst TXL, danach SXF würden am BER prinzipiell genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Allerdings bedeutet ein Umzug TXL auch den Umzug der militärisch/protokollarischen Teile von TXL. Diese sollen in genutzte SXF-Bestandsgebäude einziehen und verdrängen die hier stattfindende Passagier- und Gepäckabfertigung. Es müsste für dieses Szenario also eine neue Übergangslösung zur provisorischen Unterbringung des militärisch/protokollarischen Teils auf dem Flughafen BER gefunden werden, mit erheblichen logistischen und ökonomischen Auswirkungen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
15 Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17 / Der Aufsichtsrat hatte die Geschäftsführung gebeten, die verschiedenen möglichen Varianten zu prüfen und dem Aufsichtsrat zu berichten. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat im Ergebnis darüber informiert, dass sie aufgrund einer Situationsanalyse und einer Machbarkeitsuntersuchung der Flughafen München GmbH (FMG) bei Abwägung aller Argumente, den Umzug beider Flughäfen am gleichen Tag favorisiert. Der Aufsichtsrat hat keinen Grund gesehen, dieser operativen Einschätzung der Geschäftsführung zu widersprechen. Die logistischen und operativen Parameter, die zur Entscheidung über die Umzugsstrategie führten, haben sich während der Projektphase nicht wesentlich verändert. Zum Zeitpunkt der Ergebnisse aus dem Probebetrieb hätte ein kurzfristiger Wechsel der Umzugsstrategie ein mindestens ebenso hohes Risiko dargestellt, wie das Festhalten an der komplett durchgeplanten und vorbereiteten ursprünglichen Strategie. Das Szenario einer schrittweisen Inbetriebnahme des Flughafens BER stellt für die weiteren Planungen jedoch eine mögliche Alternative dar und wird in die Überlegungen zur Inbetriebnahme des neuen Flughafens mit einbezogen bleiben. Berlin, den 07. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2013) 2
16 Drucksache 17 / Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 30. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2012) und Antwort Nachfrage zum Probebetrieb am Flughafen BER Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Ist der Senat nach wie vor der Meinung, dass der Probebetrieb ab erfolgreich absolviert wurde, wie es laut Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11063 zu lesen war? Antwort zu Frage 1: Der Probebetrieb hatte u.a. die Aufgabe, ein deutliches Bild der Situation vor Ort zu zeichnen und die Betriebsfähigkeit zu bewerten. Es konnten so wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, die zu zusätzlichen baulichen und logistischen Aktivitäten der FBB geführt haben. Frage 2: Lag dem Aufsichtsrat der FBB und dem Senat die Einschätzung des Flughafens München als Projektbeauftragter zum Probebetrieb vor, wonach zum Beginn des Basisprobebetriebs wesentliche bauliche Voraussetzungen fehlten und diese auch bis März 2012 nicht geschaffen werden konnten? Antwort zu Frage 2: In den Aufsichtsratssitzungen am und informierte die Geschäftsführung den Aufsichtsrat über den jeweils aktuellen Status des Probebetriebes. Frage 3: Wann und in welcher Weise wurden die konkreten (Zwischen-)Ergebnisse des Probebetriebs (Basisund Integrationsprobebetrieb) direkt von den Projektverantwortlichen der Geschäftsführung FBB und dem Aufsichtsrat vorgestellt? Antwort zu Frage 3: Die einzelnen Probebetriebsläufe wurden ausgewertet und die Geschäftsführung der FBB über die Ergebnisse - meist wöchentlich - durch die Flughafen München GmbH (FMG, Auftragnehmer für das Arbeitspaket Probebetrieb) und die FBB-ORAT Projektleitung informiert. Im Rahmen des regelmäßigen Bürgencontrollings wurde ebenfalls über die Erkenntnisse, Probleme und Lösungsmaßnahmen des Probebetriebs berichtet. Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat insbesondere im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen über die Ergebnisse des Probebetriebs. Im Rahmen der Gespräche über die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel wurde ein weiterer Bericht über die Ergebnisse des Probebetriebs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übergeben. Vor der Projektunterbrechung wurde durch die FMG ein Abschlussbericht erstellt. Frage 4: Wann und wie wurden die deutlichen Hinweise der Projektverantwortlichen über die Undurchführbarkeit eines ordentlichen Probebetriebs bei noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen durch die Geschäftsführung und die Projektsteuerung diskutiert, welche Ad-Hoc- Maßnahmen zur Behebung der Mängel wurden wann durch wen beschlossen, wie wurden sie umgesetzt? Antwort zu Frage 4: Zwar konnten aufgrund des verzögerten Baufortschritts nicht alle Probeläufe wie geplant durchgeführt werden, dennoch war der Probebetrieb grundsätzlich durchführbar. Zur Sicherstellung des Probebetriebes wurden durch den Bereich Planung & Bau BER themenbezogene Arbeitsgruppen für die Beseitigung probebetriebsrelevanter Mängel eingesetzt. Diese Maßnahmen wurden durch die FBB entsprechend den Erfordernissen der Probebetriebsabläufe veranlasst. Die Koordination der Umsetzung oblag der verantwortlichen Objektüberwachung für das Fluggastterminal unter Führung der jeweiligen Fachprojektleitung der FBB. In der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2012 wurden zusätzliche Mittel bewilligt, um die Betriebsaufnahme zu gewährleisten. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
17 Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17 / Frage 5: Welche Schlussfolgerungen aus dem gescheiterten Probebetrieb zum Eröffnungstermin 3.Juni 2012 wurden für die neue Terminsetzung gezogen? Antwort zu Frage 5: Aufgabe des Probebetriebes war es, operative Abläufe zu testen und auf Probleme aufmerksam zu machen. Dementsprechend wurde als eine wichtige Schlussfolgerung aus dem Probebetrieb der Inbetriebnahmeprozess im Rahmen einer neuen Projektstrukturierung nach der Verschiebung der Eröffnung um eine gesonderte Phase für Verbundtests erweitert. So soll sichergestellt werden, dass zu Beginn des Probebetriebs alle Systeme und Anlagen installiert, betriebsfähig und getestet sind. Durch die FBB wurde zudem die Stabsstelle Genehmigungen und Inbetriebnahmen neu etabliert, welche direkt dem Geschäftsführer Technik/Betrieb unterstellt ist. Deren Aufgabenschwerpunkte liegen in der Steuerung der Inbetriebnahmeprozesse am BER für alle relevanten Inbetriebnahmephasen. Berlin, den 07. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2013) 2
18 Drucksache 17 / Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 05. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2012) und Antwort Nachtragsmanagement für Vergaben am Flughafen BER Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie ist das Nachtragsmanagement für Vergaben am BER organisiert? Antwort zu Frage 1: Für die Abläufe und Verantwortlichkeiten gelten die Regelungen des Projekthandbuchs für das Projekt BER. Das Nachtragsmanagement obliegt danach der Bauüberwachung (Prüfung dem Grunde und der Höhe nach), der Projektsteuerung (Koordination Nachtragslauf und Plausibilisierung der Prüfung) sowie den Fachbereichen der FBB. Frage 2: Wem ist das Nachtragsmanagement unterstellt? Welchen Weisungen von wem unterliegt es? Antwort zu Frage 2: Die Verantwortlichkeiten verteilen sich wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt. Die FBB ist als Auftraggeberin gegenüber den Auftragnehmern weisungsbefugt. Frage 3: Wie viele Nachträge zu Auftragspaketen welcher Art wurden durch das Nachtragsmanagement BER bisher verhandelt und abgeschlossen? Antwort zu Frage 3: Bisher wurden 8376 Nachträge beauftragt (Stand Oktober 2012). Frage 4: Welche Mehrkosten gegenüber den ursprünglichen Aufträgen sind dadurch entstanden? Frage 5: Wann wurde die Geschäftsführung FBS/FBB wie und durch wen über die Ergebnisse des Nachtragsmanagements unterrichtet? Antwort zu Frage 5: Nachtragsbeauftragungen über 1 Mio. werden generell durch die Geschäftsführung freigegeben, so dass die Geschäftsführung der FBB bei Vorgängen vorgenannter Größenordnung involviert und informiert ist. Darüber hinaus wird die Geschäftsführung der FBB laufend im Rahmen der monatlichen bzw. vierteljährlichen Berichterstattung (Monatsberichte bzw. Controllingberichte) über die Kostenentwicklung unterrichtet. Frage 6: Wann wurde der Aufsichtsrat über das Nachtragsmanagement und die damit verbundenen Kostensteigerungen unterrichtet? Wann und wie hat der Aufsichtsrat diesbezügliche Beschlüsse gefasst? Antwort zu Frage 6: Die Unterrichtung des Aufsichtsrates zur Kostenentwicklung erfolgte insbesondere im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen. Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages wurden auf der Grundlage von Aufsichtsratsbeschlüssen mehrfach entsprechende Mittel bereitgestellt (siehe KA 17/11065). Zuletzt wurden in der Aufsichtsratssitzung am Mittel bereitgestellt. Frage 7: Welches internes oder ggf. externes Vertragsund Kostencontrolling gibt es beim Nachtragsmanagement und wann wurde wie darüber im Aufsichtsrat unterrichtet? Antwort zu Frage 4: Das derzeit beauftragte Nachtragsvolumen (Eigen- und Fremdinvestition) beläuft sich auf 814,8 Mio. (Stand Oktober 2012). Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
19 Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17 / Antwort zu Frage 7: Das interne Vertrags- und Kostencontrolling der FBB obliegt innerhalb der FBB den Fachbereichen. Als externes Controlling sind Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig. Darüber hinaus ist seit 2005 Transparency International als externer Beobachter involviert. Weitere externe Berater wurden zur grundsätzlichen Validierung des Nachtragsmanagements durch die FBB eingeschaltet. Nach Erfordernis sollen für die stichprobenartigen Nachtrags- und Massenprüfungen externe Experten eingesetzt werden. Die Ermittlung zusätzlicher Baukosten für die Aufsichtsratssitzung im Juni 2012 erfolgte unter Begleitung eines externen Sachverständigen sowie eines Wirtschaftsprüfers. Darüber hinaus wurde die externe Analyse des Nachtragsmanagements von PwC dem Aufsichtsrat am vorgestellt. Berlin, den 07. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2013) 2
20 Drucksache 17 / Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 05. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2012) und Antwort Umzugsszenario Flughafen BER Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer hat wann auf welcher Grundlage beschlossen, dass die Inbetriebnahme des neuen Flughafens BER zeitgleich mit der Schließung des Flughafens Tegel und des Flughafens Schönefeld Alt stattfinden soll? Frage 2: Welche Gutachten, Studien o.ä. lagen dieser Entscheidung zugrunde? Welche Erfahrungen von anderen Flughäfen ähnlicher Größe lagen dem Senat und dem Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein Umzugsszenario vor? Frage 3: Gab es eine Alternativenprüfung dahingehend, dass der neue Flughafen BER zunächst eröffnet wird bei gleichzeitiger Schließung nur eines der beiden o.g. Alt-Flughäfen, wenn ja, welche? Frage 4: Gab es zu späteren Zeitpunkten (z.b. während des Baus) Hinweise oder begründete Bedenken, die ursprüngliche Entscheidung zum Umzug an einem Tag zu revidieren und zu einem stufenweisen Umzugsszenario überzugehen? Wenn ja, welche und wann? Frage 7: Sehen der Senat und die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der FBB Veranlassung, das Thema des Umzugsszenarios im Aufsichtsrat noch einmal aufzurufen und die Alternativenabwägung Komplettumzug./. schrittweiser Umzug noch einmal vorzunehmen, wenn ja, wann wird das geschehen, wenn nein, warum nicht? Antwort zu den Fragen 1 bis 7: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kleine Anfrage weitgehend identisch ist mit der Kleinen Anfrage Nr. 17/ Auf die dort gegebene Antwort wird verwiesen. Berlin, den 10. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 2013) Frage 5: Wurden die Hinweise von D. & S. aus dem Jahr 2008 darüber, dass ein Komplettumzug "in einer Nacht" ein unkalkulierbares Risiko für die Inbetriebnahme impliziert, dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben, wenn nein, warum nicht? Frage 6: Wurden die Hinweise des ORAT-Teams und von McKinsey (siehe Schreiben vom ) über ein sehr hohes Risiko eines Komplettumzugs für die Inbetriebnahme, die sofort an die Kapazitätsgrenzen des neuen Flughafens stoßen würde, dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben, wenn nein, warum nicht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
21 Drucksache 17 / Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 12. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2012) und Antwort Woher kommen die Fluggäste am Flughafen BER? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie viele Fluggäste an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld haben ihr Ziel oder ihren Ausgangspunkt der Reise in Berlin (direktes Fluggastaufkommen Quelle/Ziel Berlin)? Wie hat sich diese Zahl seit 2002 entwickelt? Frage 2: Wie viele Fluggäste an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld kommen aus der Region Brandenburg? Wie hat sich diese Zahl seit 2002 entwickelt? Frage 3: Wie viele Fluggäste an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld kommen aus weiteren Regionen wie Ostdeutschland, West-Polen und anderen Regionen? Wie hat sich diese Zahl seit 2002 entwickelt? Frage 4: Wie wird sich nach den aktuellen Prognosen das originäre Fluggastaufkommen in welchen Jahren am BER entwickeln? Antwort zu Frage 4: Genaue Passagierprognosen werden von der FBB nicht herausgegeben. In den nächsten Jahren wird mit einem Wachstum im niedrigen einstelligen Prozentbereich gerechnet. Berlin, den 10. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 2013) Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Präzise Daten hierzu liegen nicht vor, zumal der FBB keine Buchungsdaten der Fluggesellschaften vorliegen. In den Jahren 2004 bis 2010 hat die FBB jedoch repräsentative Passagierumfragen durchgeführt. Befragt wurden pro Jahr circa Passagiere an den Flughäfen Tegel, Schönefeld und Tempelhof (bis 2008). Diesen Passagierumfragen sind Daten zum Wohnort der Passagiere zu entnehmen. Danach ist die Zahl der Passagiere mit Wohnort Berlin von rund 60% im Jahr 2004 auf ca. 40% im Jahr 2010 zurückgegangen. Für Brandenburg lagen die entsprechenden Werte bei ca. 15 % (2004) und ca. 10% (2010), für Polen bei ca. 1% (2004) und ca. 2% (2010). Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
22 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/6637 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2551 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/6442 Wortlaut der Kleinen Anfrage 2551 vom Schallschutzprogramm des Flughafens BER (1) Nach der nochmaligen Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER hat die Landesregierung die Flughafengesellschaft FBB aufgefordert, einen monatlichen Sachstandsbericht zum Schallschutzprogramm zu übermitteln. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat auf seiner Homepage die Sachstandsberichte vom , und veröffentlicht. Im Sachstandsbericht vom , S. 3, führt die FBB aus, es erfolge die Abstimmung von Zeit und Ablaufplänen zwischen der FBB und den Ingenieurbüros mit dem Ziel sicherzustellen, dass Schallschutz für alle Antragsteller, die 1 Jahr vor Inbetriebnahme einen Antrag gestellt haben, auch gewährleistet wird. Im darauffolgenden Bericht vom schreibt die FBB: Danach ist es das erklärte Ziel sicherzustellen, dass sämtliche ca Antragsteller bis zur Inbetriebnahme des neuen Flughafens im Besitz einer Kostenerstattungsvereinbarung sein werden, Zwischen beiden Formulierungen besteht ein großer Unterschied. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die FBB von dem Ziel, Berechtigten bis zur Inbetriebnahme des Flughafens Schallschutz zu gewähren, abgerückt? 2. Verfolgt die FBB nunmehr nur noch das Ziel, bis zur Inbetriebnahme des Flughafens den Berechtigten Kostenerstattungsvereinbarungen zuzustellen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Änderung der Zielsetzung? 4. Wird die Landesregierung darauf reagieren? Wenn ja, wie? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:
23 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die FBB von dem Ziel, Berechtigten bis zur Inbetriebnahme des Flughafens Schallschutz zu gewähren, abgerückt? Frage 2: Verfolgt die FBB nunmehr nur noch das Ziel, bis zur Inbetriebnahme des Flughafens den Berechtigten Kostenerstattungsvereinbarungen zuzustellen? Frage 3: Wie beurteilt die Landesregierung die Änderung der Zielsetzung? Frage 4: Wird die Landesregierung darauf reagieren? Wenn ja, wie? Zu Frage 1, 2, 3 und 4: Nach Auskunft der FBB ist es weiterhin erklärtes Handeln und Ziel möglichst viele Betroffene durch Abschluss entsprechender Vereinbarungen (KEV) in die Lage zu versetzen, vor Inbetriebnahme baulichen Schallschutz zu realisieren oder aber über Entschädigungszahlungen zu verfügen. Ungeachtet dessen bleibt es dabei, dass der Erhalt von Leistungen einen Antrag auf Gewährung von Schallschutz der Betroffenen voraussetzt und es den Betroffenen auch obliegt, die Beauftragung des baulichen Schallschutzes vorzunehmen und die jeweiligen Terminabsprachen zu treffen.
24 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/6636 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2552 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/6443 Wortlaut der Kleinen Anfrage 2552 vom Schallschutzprogramm des Flughafens BER (2) Bei dem Gerichtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht um den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER hat das Land Brandenburg im September 2011 eine Prozesserklärung abgegeben, die besagt, dass jene betroffenen Wohneinheiten in den Lärmschutzzonen, die nach den alten Schallschutz-Konturen mit gerade verlaufenden An- und Abflugrouten, Anrecht auf bestimmtes Schallschutzniveau haben, auch dann nicht schlechter gestellt werden, wenn sie durch abknickende Flugrouten begünstigt werden. Es wurde also ein Bestandsschutz festgeschrieben. Die Schallschutz-Konturen für die abknickenden Routen sollen laut dieser Prozesserklärung also für die neu Betroffenen gelten. Nach der nochmaligen Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER hat die Landesregierung die Flughafengesellschaft FBB aufgefordert, einen monatlichen Sachstandsbericht zum Schallschutzprogramm zu übermitteln. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat auf seiner Homepage die Sachstandsberichte vom , und veröffentlicht. Diesen Sachstandsberichten ist nicht zu entnehmen, dass die FBB sich an diese Prozesserklärung hält und tatsächlich bei den Wohneinheiten, die schon nach der alten Berechnung mit geraden Flugrouten betroffen waren, den sich daraus ergebenden Schallschutz zubilligt. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass nun nur noch Schallschutz nach den Lärmkonturen der abknickenden Flurrouten gewährt werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass die FBB nur noch den Schallschutz gemäß den Lärmkonturen der abknickenden Flugrouten gewähren will? 2. Wenn nein: Aus welchen konkreten Berichtsquellen der FBB oder welchen anderen Erkenntnissen entnimmt die Landesregierung diese Einschätzung? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:
25 3. Wenn ja: Wie gedenkt die Landesregierung sicherzustellen, dass die abgegebene Prozesserklärung, die bindendes Recht ist, von der FBB umgesetzt wird?
26 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, dass die FBB nur noch den Schallschutz gemäß den Lärmkonturen der abknickenden Flugrouten gewähren will? Frage 2: Wenn nein: Aus welchen konkreten Berichtsquellen der FBB oder welchen anderen Erkenntnissen entnimmt die Landesregierung diese Einschätzung? Frage 3: Wenn ja: Wie gedenkt die Landesregierung sicherzustellen, dass die abgegebene Prozesserklärung, die bindendes Recht ist, von der FBB umgesetzt wird? Zu Frage 1, 2 und 3: Der Umfang dessen, was den Betroffenen an Schallschutz zu gewähren ist, basiert nicht auf einem Wollen der FBB, sondern auf den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen. In den durch die Planfeststellung zum Flughafenausbau ausgewiesenen Tag- und Nachtschutzzonen haben Eigentümer von Grundstücken Anspruch auf baulichen Schallschutz. Die Schutzzonen sind für einen prognostizierten Verkehr berechnet, der auf die Ausnutzung der planfestgestellten Flughafenanlage abstellt. Hinzu kommen ferner alle Berechtigten, deren Grundstücke sich zwar außerhalb der in der Planfeststellung geregelten Schutzgebiete befinden, aber in den gemäß Prozesserklärung des MIL vom 21. September 2011 in den Verfahren BVerwG 4 A , 4 A ermittelten Schutzzonen auf der Basis des für das Jahr 2015 zu erwartenden Flugverkehrsaufkommen liegen. Für alle Berechtigten hat die Flughafengesellschaft zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Schutzziele des planfestgestellten Lärmschutzkonzepts erforderlich sind. Für die Ermittlung der Fluglärmbelastungen, die auf das jeweilige Grundstück einwirken und die auch maßgeblich für die Dimensionierung des baulichen Schallschutzes sind, müssen nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegten Flugverfahren für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg Verwendung finden. Innerhalb der durch Planfeststellung ausgewiesenen Tag- und Nachtschutzzonen sind die im Gutachten M2 der Planfeststellung 2004 zugrunde gelegten Flugzeuggruppenzuordnungen und der Flugzeugmix bei der Ermittlung der Fluglärmbelastungen zu berücksichtigen. Für die Bemessung des baulichen Schallschutzes für alle Berechtigten, deren Grundstücke sich außerhalb der in der Planfeststellung geregelten Schutzgebiete befinden, z.b. auch in den gemäß Prozesserklärung des MIL vom 21. September 2011 in den Verfahren BVerwG 4 A , 4 A von der FBB ermittelten Schutzzonen, können diese Daten zu Flugzeuggruppenzuordnungen und Flugzeugmix ebenfalls Verwendung finden, soweit diese nicht wegen veränderter Flugzeuggruppenzuordnungen und des Flugzeugmixes der Anpassung bedürfen. Das MIL hat diese Position der FBB mit entsprechenden Vollzugshinweisen mitgeteilt.
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