Stellungnahme bzgl. der lufthygienischen Situation im Rahmen des geplanten Bebauungsplanverfahrens Obere Viehweide - Teil 1 in Tübingen

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1 Stellungnahme bzgl. der lufthygienischen Situation im Rahmen des geplanten Bebauungsplanverfahrens Obere Viehweide - Teil 1 in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen Fachbereich Planen Entwickeln Liegenschaften Brunnenstraße Tübingen Datum: Auftrags-Nr.: Fachlich Verantwortlicher: Sachbearbeiter: Dipl.-(Univ.) Biologe Walter Maier Dipl.-(Univ.) Umweltwiss. Tobias Kohn Telefon-Durchwahl: (07 11) Telefax-Durchwahl: (07 11) tobias.kohn@tuev-sued.de Unsere Zeichen: IS-US3-STG/koh Dokument: Stadt Tübingen Obere Viehweide Lufthygienische Stellungnahme_v5.docx Das Dokument besteht aus 8 Seiten Seite 1 von 8 Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sitz: München Amtsgericht München HRB USt-IdNr. DE Informationen gemäß 2 Abs. 1 DL-InfoV unter Aufsichtsrat: Karsten Xander (Vorsitzender) Geschäftsführer: Ferdinand Neuwieser (Sprecher), Dr. Ulrich Klotz, Thomas Kainz Telefon: Telefax: TÜV SÜD Industrie Service GmbH Niederlassung Stuttgart Abteilung Gutachten Gottlieb-Daimler-Str Filderstadt Deutschland

2 Seite 2 von 8 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Lage des Plangebietes Obere Viehweide in Tübingen (rote Markierung). Abbildung 2: Plangebiet Obere Viehweide - Teil 1 in Tübingen Abbildung 3: Zusammensetzung der 20 -Regel. Quelle: Merkblatt Schornsteinhöhenberechnung des Fachgesprächs Ausbreitungsberechnung des LAI Abbildung 4: Synthetische Stärkewindrose der LUBW für den Standort Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Zusammenhang zwischen Schornsteinhöhe, Gebäudehöhe und der resultierenden Gebäudebreite Vorschriften und Richtlinien: Die Begutachtung basiert auf den nachfolgend aufgeführten Vorschriften und Bekanntmachungen: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl S. 511) Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom 02. August (BGBl. I Nr. 40 vom S. 1065)

3 Seite 3 von 8 Aufgabenstellung Die Universitätsstadt Tübingen plant im Zuge der städtebaulichen Entwicklung den B-Plan Obere Viehweide - Teil 1 aufzustellen und den Technologiepark weiterzuentwickeln. Direkt nördlich an das Plangebiet grenzt das Heizwerk Obere Viehweide der Stadtwerke Tübingen an. Hier werden insgesamt 4 BHKW-Module mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 30 MW betrieben. Im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung wurde im Jahr 2013 eine Schornsteinhöhenberechnung sowie eine Immissionsprognose für den Anlagenbetrieb durchgeführt. Für den im Rahmen des B-Planverfahrens zu erstellenden Umweltbericht ist die Beurteilung der lufthygienischen Situation erforderlich. Im Rahmen dessen, ist zu überprüfen ob die bestehende Schornsteinhöhe auch unter Berücksichtigung der neu geplanten Bebauungsstrukturen im Anlagenumfeld ausreichend ist, die Emissionen in die ungehinderte Luftströmung abzuleiten. Zudem werden die im Jahr 2013 prognostizierten Zusatzbelastungen für Stickstoffdioxid und Feinstaub in Zusammenhang mit der regionalen Vorbelastung für das Plangebiet bewertet. Der Standort Obere Viehweide liegt ca. 2,2 km nördlich des historischen Altstadtkerns von Tübingen am Nordring. Der Standort befindet sich auf einer gegenüber dem Stadtzentrum erhöht liegenden Verebnungsfläche auf ca. 475 m ü. NN. Nach Nordosten steigt das Gelände zum Heuberg hin noch leicht bis auf ca. 498 m ü. NN an. Die Lage des Standorts ist in Abbildung 1 rot gekennzeichnet und wird über die Gauß-Krüger- Koordinaten ca. R und H definiert. Das Plangebiet Obere Viehweide - Teil 1 ist in der Abbildung 2 dargestellt. Es soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden.

4 Seite 4 von 8 Abbildung 1: Lage des Plangebietes Obere Viehweide in Tübingen (rote Markierung).

5 Seite 5 von 8 Abbildung 2: Plangebiet Obere Viehweide - Teil 1 in Tübingen Prüfung Ableithöhe bestehender Schornsteine Die bestehende Schornsteinanlage weist nach Angaben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2013 eine Bauhöhe von ca. 32 m über Grund auf. Diese wurde im Jahre 2013 auf Basis der Feuerungswärmeleistung der installierten BHKWs als ausreichend bewertet. Die erforderliche Ableithöhe ergab sich auf Basis der über den Kamin abzuleitenden Emissionen an Stickstoffoxiden. Da sich die Stickstoffoxidemissionen seitdem nicht verändert haben, ist im vorliegenden Fall zu prüfen, ob sich durch eine maximal zulässige Gebäudehöhe des Bebauungsplanes von 21,5 m über Grund darüber hinausgehende Anforderungen an die Schornsteinanlage ergeben. Die maximale Gebäudehöhe innerhalb des Plangebietes soll 499,10 m über NN bzw. 21,5 m über Grund betragen. Da kaum nennenswerte Höhenunterschiede im Geländeverlauf zwischen

6 Seite 6 von 8 Kamin und Plangebiet vorliegen, ergibt sich eine Differenz bezugnehmend auf die höchste durchgehende Dachfläche von 10 m. Gemäß dem Merkblatt zur Schornsteinhöhenberechnung des LAI, ist bzgl. Einzelgebäuden im Nahbereich des Schornsteins zu prüfen, ob die Ableithöhe die Obergrenze der Rezirkulationszone (H 20 ) überschreitet. Diese errechnet sich auf Basis der 20 -Regel (Abbildung 3). Abbildung 3: Zusammensetzung der 20 -Regel. Quelle: Merkblatt Schornsteinhöhenberechnung des Fachgesprächs Ausbreitungsberechnung des LAI Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt und noch keine verbindlichen Planungsunterlagen bzgl. der Bebauungsstrukturen bestehen, wird im Folgenden die maximal zulässige Gebäudebreite berechnet, die zu einer Schornsteinmindesthöhe von 32 m über Grund führt. Berechnung für Gebäudebreite: mit H 20 = 32 m h T = 21,5 m h D = H 20 - h T - 3 m = 7,5 m erhält man unter Verwendung der Formel b s = eine maximale Gebäudebreite von 41 m.

7 Seite 7 von 8 Somit kann generell gesagt werden, dass bei einer maximalen Gebäudebreite von 41 m (unabhängig von der genauen Lage im Plangebiet Obere Viehweide - Teil 1 ) und einer maximalen durchgängigen Gebäudehöhe von 499,1 m (21,5 m über Grund), die bestehende Schornsteinhöhe der Stadtwerke Tübingen von 32 m über Grund ausreichend ist um die Emissionen in die ungehinderte Luftströmung abzuleiten. Durch Solaranlagen und betriebsbedingte Aufbauten (z.b. Lüftungsanlagen oder Aufzugsüberfahrten), die die max. zulässige Oberkante um max. 1,50 m auf 5 % der darunter liegenden Grundfläche des Gebäudes überschreiten und die um mindestens 1,50 m von der Attika eingerückt sind, ergeben sich in der Regel keine weitergehenden Anforderungen an die Schornsteinhöhe. Weitere Varianten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen Tabelle 1: Zusammenhang zwischen Schornsteinhöhe, Gebäudehöhe und der resultierenden Schornsteinhöhe [m] 32 m über Grund Gebäudebreite Gebäudehöhe relativ [m über Grund] Gebäudehöhe absolut [m über NN] Maximale Gebäudebreite [m] 21,5 499, ,0 498, ,5 498, ,0 497, ,5 497, ,0 496, ,5 496, ,0 495, ,5 495, ,0 494, ,5 494, ,0 493, ,5 493, ,0 492, ,5 492, ,0 491, ,5 491, ,0 490, ,5 490, ,0 489, ,5 489, ,0 488, ,5 488, ,0 487,6 104

8 Seite 8 von 8 Prüfung der Immissionssituation In der im Jahr 2013 durchgeführten Immissionsprognose wurden im Untersuchungsgebiet maximale Zusatzbelastungen von 0,4 µg/m³ NO 2 und für Feinstaub 0,0 µg/m³ berechnet. Die maximalen Konzentrationen treten nordöstlich der Anlage auf und sind im Sinne der TA Luft als irrelevant zu bewerten. Aufgrund der vorherrschenden Windverteilung ist eine Beaufschlagung des Plangebietes kaum gegeben (Abbildung 4). Zudem ist für höhere Emissionsquellen, die Zusatzbelastung im direkten Nahfeld vernachlässigbar und der Kontakt der Abluftfahne mit der Erdoberfläche findet erst in weiterer Entfernung zur Quelle statt. Desweiteren befindet sich das Plangebiet gegenüber der Tübinger Innenstadt in Tallage, in einem gut durchlüfteten Gebiet. Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass durch das BHKW im Plangebiet lediglich irrelevante Zusatzbelastungen auftreten. Abbildung 4: Synthetische Stärkewindrose der LUBW für den Standort Filderstadt, Dipl.-(Univ.) Biologe Walter Maier Dipl.-(Univ.) Umweltwiss. Tobias Kohn

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