für Robert Maier geb. am in Rattenberg wh. Weberhäusl 3, Rattenberg
|
|
- Ingrid Beutel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landkreis / Straubing-Bogen Tradition und Zukunft Bescheinigung zum Nachweis der Sachkunde für Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten für Robert Maier geb. am in Rattenberg wh. Weberhäusl 3, Rattenberg Theoretischer Teil: Herr Robert Maier hat am im Veterinäramt Straubing-Bogen die erforderlichen theoretischen Kenntnisse (D.O.Q.- Test PRO) gemäß 11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz nachgewiesen. Die Prüfung wurde von Herrn Martin Sansoni, Amtstierarzt -, Veterinäramtdurchgeführt. Praktischer Teil: Herr Robert Maier hat am die erforderlichen Ausbildung von Hunden nachgewiesen. praktischen Kenntnisse in der Die Prüfung wurde von Frau Roidl, Miltach -externe Sachverständige und Tierärztinund Herrn Sansoni, Amtstierarzt und Herrn Dr. Kitzinger -Landratsamt Straubing- Ba gen, Veterinäramtdurchgeführt. Abteilung Veterinärwesen Straubing, den Sansoni. aroberrat
2 - Ausfertigung zum Mitführen - Landkreis -: ~ Straubing-Bogen Tradition und Zukunft. Postfach Straubing Gegen PZU Herrn Robert Maier Weberhäusl Rattenberg Straubing, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verbraucherschutz Az: Ihr Ansprechpartner: Herr Piendl Zimmer Telefon Telefax / / piendl.christian@landkreisstraubinq-boqen.de Vollzug des Tierschutzgesetzes; Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz zum Ausbilden von Hunden und Anleitung zur Ausbildung von Hunde durch Tierhalter Zum Antrag vom Anlagen: 1 Kostenrechnung mit Zahlschein 1 Sachkundebescheinigung Das erlässt folgenden I. Bescheid: Herr Robert Maier, geb , wh. Weberhäusl 3, Rattenberg wird die Erlaubnis erteilt, gewerbsmäßig 1. Hunde auszubilden 2. den Tierhalter bei der Ausbildung von Hunden anzuleiten. 11. Die Erlaubnis, wie unter Ziffer 1.1. aufgeführt, bezieht sich auf das Anwesen in Weberhäusl Haus Nr. 3, Rattenberg und insbesondere auf den Übungsplatz auf Flur Nr. 407 Gemarkung Rattenberg und auf das Eigenjagdrevier Rattenberg I Die Verantwortung für den Tierbereich trägt Herr Robert Maier Leutnerstraße Straubing Montag bis Freitag Uhr, Montag - Mittwoch Uhr, Donnerstag Uhr Zulassungsstelle und FührerscheinsteIle bieten gesonderte Öffnungszeiten. Sie erreichen uns mit dem Stadtverkehr Straubing, Linie 3 und mit der Bahn, Haltestelle Straubing-Ost
3 Seite 2 zum Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom IV. Die Erlaubnis wird unter folgenden Nebenbestimmungen erteilt: 1. Auflagen Allgemeine Auflagen: Dem ist unverzüglich mitzuteilen, wenn sich Änderung bzql, Ziffer I. bis IV. dieses Bescheides ergeben. Insbesondere ist dem Landratsamt mitzuteilen, wenn neue Tierarten hinzugenommen.werden oder sich Anderungen in der die Tätigkeit ausübende Person ergeben Tierschutzrechtliche Auflagen: Die Ausbildung der Hunde hat tierschutzgerecht zu erfolgen, wobei dies insbesondere bei der Auswahl der Ausbildungsorte und -methoden sowie der Trainingshilfsmittel zu beachten ist Die Durchführung der Ausbildung und die Anleitung zur Ausbildung ist getrennt voneinander zu dokumentieren. Bei der Dokumentation ist der Trainingstag, der Name und die Anschrift des Tierhalters sowie der Name und die Rasse des Hundes aufzuzeichnen. Die Dokumentation ist 3 Jahre aufzubewahren und dem Veterinäramt auf Verlangen vorzulegen Dem Veterinäramt ist es zu ermöglichen, den Ablauf der Ausbildung zu kontrollieren Der Erlaubnisinhaber hat bei der Ausübung eines mobilen Hundetrainings den Erlaubnisbescheid mitzuführen und der Veterinärabteilung sowie auf Verlangen dem Hundehalter zur Einsicht vorzulegen Tierseuchenrechtliche Auflagen: Bei der Zusammenführung und Ausbildung von Hunden unterschiedlicher Tierhalter ist sicherzustellen, dass teilnehmende Hunde einer Gruppe zum Schutz der übrigen Gruppenmitglieder unter wirksamen Impfschutz stehen und ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Hunde gegen Ektoparasiten behandelt wurden. Sofern der Impfzustand bzw. das Auftreten von Ektoparasiten nicht bekannt ist oder dies nicht geklärt werden kann, sind die Hunde getrennt voneinander auszubilden. 2. Auflagenvorbehalt.. Die nachträgliche Aufnahme weiterer Auflagen sowie die Ergänzung und Anderung von Auflagen wird vorbehalten. 3. Widerrufsvorbehalt Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden. V. Kosten Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsteller. Für diese Erlaubnis wird eine Gebühr von 474,80 Euro festgesetzt. Die Auslagen betragen 3,45 Euro. Leutnerstraße Straubing Montag bis Freitag 7 45 _12.00 Uhr, Montag - Mittwoch Uhr, Donnerstag _17.00 Uhr.. Zulassungsstelle und FührerscheinsteIle bieten gesonderte Offnungszeiten. Sie erreichen uns mit dem Stadtverkehr Straubing, Linie 3 und mit der Bahn, Haltestelle Straubing-Ost
4 Seite 3 zum Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom Gründe: I. Herr Robert Maier hat am die Erteilung der Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden und die gewerbsmäßige Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten für den Betriebssitz in Weberhäusl 3, Rattenberg beantragt. 11. Das ist zum Erlass dieses Bescheides nach 1 Abs. 1 der Verordnung zum Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften sachlich und gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich zuständig. Rechtsgrundlage für die Erteilung der Erlaubnis ist 11 Tierschutzgesetz. Nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz ist für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunde und die gewerbsmäßige Anleitung zur Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter eine Erlaubnis erforderlich. Gewerbsmäßig in diesem Sinne handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt (Ziffer der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes). Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wurden die notwendigen fachlichen Kenntnisse sowohl in einem schriftlichen Test (Doq Test Pro Pe-Test) am als auch in einem mündlichen Fachgespräch am in der Veterinärabteilung des Landratsamtes Straubing- Bogen nachgewiesen. Zudem hat Herr Maier am gegenüber der Veterinärabteilung und eines externen Sachverständigen die praktischen Fähigkeiten nachgewiesen. Herr Maier hat damit nachgewiesen, dass der die erforderlichen Kenntnisse un Fähigkeiten hinsichtlich Haltung, Pflege und Unterbringung von Hunden besitzt ( 11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz i.v.m. Ziffer der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Drchführung des Tierschutzgesetzes). Auch ist die persönliche Zuverlässigkeit im Sinne des 11 Abs. 2 Nr. 2 Tiersch tzgesetz bei Herrn Maier gegeben. Dem Landratsamt sind keine Tatsachen bekannt, die zu weifeln an der Zuverlässigkeit im Hinblick auf den Tierschutz Anlass geben (Ziffer der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes ) Herr Maier betreibt zum einen eine mobile Hundeschule und zum anderen die usbildung auf einem Trainingsplatz und dem Eigenjagdrevier 407 der Gemarkung Ratten erg. Eine Überprüfung entfällt somit bzw. wird nicht für erforderlich gehalten. IV. Leutnerstraße Slraubing Montag bis Freitag Uhr, Montag - Mittwoch Uhr, Donnerstag Uhr.. Zulassungsstelle und FührerscheinsteIle bieten gesonderte Offnungszeiten.. Sie erreichen uns mit dem Stadtverkehr Straubinq, Linie 3 und mit der Bahn, Haltestelle Straubing-Ost
5 Seite 4 zum Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom Da nach eingehender Prüfung keine Bedenken seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen bestehen, ist die Erlaubnis wie erfolgt zu erteilen.. Die in Ziffer IV. erteilten Nebenbestimmungen sollen sicherstellen, dass die Erlaubnisvoraussetzungen nach 11 Abs. 2 Tierschutzgesetz erfüllt werden und bleiben. Sie finden ihre Begründung in Art. 36 Abs. 1 BayVwVfG. Weitere Nebenbestimmungen können nach. 11 Abs. 2 a Tierschutzgesetz zum Schutz der Tiere aufgenommen werden. V. Die Nebenbestimmungen wurden nach pflichtgemäßen Err:nessen (Art. 40 BayVwVfG) bestimmt. Da auch nach Erteilung der Genehmigung die Notwendigkeit der nachträglichen Änderung oder Ergänzung der erteilten Auflagen sowie die Aufnahme weiterer Auflagen aus fachlicher Sicht nicht ausgeschlossen werden kann, war nach pflichtgemäßem Ermessen ein Auflagenvorbehalt in Ziffer IV. Nr. 2. des Bescheides aufzunehmen (Art. 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 5 BayVwVfG). Der Widerrufsvorbehalt in Ziffer IV. Nr. 3 dieses Bescheides gründet in Art. 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG und ist für den Fall einer Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften erforderlich, die nicht durch nachträgliche Auflagen ausgeglichen werden können. Des Weiteren können wiederholte Mängel in der Tierhaltung, die trotz Aufforderung nicht beseitigt werden, zum Widerruf der Erlaubnis führen. VI. Die Kostenentscheidung stützt sich auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Satz 2 des Kostengesetzes (KG). Die festgesetzte Gebühr entspricht dem angefallenen Verwaltungsaufwand. Auslagen werden nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KG erhoben. Die Auslagen betragen 3,45 (PZU) Die Gebühren ergeben sich wie folgt: Gebühren: Erlaubnisbescheid Sachkundeprüfung am ,00 Euro 133,80 Euro Fachkundegespräche und praktische Prüfung 291,00 Euro Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach. seiner Bekanntgabe dem Klage bei Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg Haidplatz Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Leutnerstraße Straubing Montag bis Freitag Uhr, Montag - Mittwoch Uhr, Donnerstag Uhr.. Zulassungsstelle und FührerscheinsteIle bieten gesonderte Offnungszeiten.. Sie erreichen uns mit dem Stadtverkehr Straubing, Linie 3 und mit der Bahn, Haltestelle Straubmq-Ost
6 Seite 5 zum Schreiberi des Landratsamtes Straubing-Bogen vom ; Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in diesem Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Kla eerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. - Kraft ndesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grunds' tzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise: 1. Der Betrieb unterliegt der Aufsicht der Erlaubnisbehörde ( 16 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz). Der Veterinärabteilung oder sonst behördlich befugten Personen ist zur Überprüfung und Überwachung Zutritt zu den Räumen und Einrichtungen zu gewähren, Auskunft zu erteilen und geschäftliche Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen zu dulden ( 16 Abs. 2 bis 4 Tierschutzgesetz). 2. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und tierseuchenrechtliche Vorschriften sind besonders zu beachten. 3. Die Aufgabe bzw. Einstellung der Tätigkeit ist dem unverzüglich mitzuteilen. 4. Die Erlaubnis kann ganz oder teilweise nach pflichtgemäßem Ermessen widerrufen werden, wenn Verstöße gegen Auflagen des Erlaubnisbescheides oder Veränderungen wesentlicher Umstände festgestellt werden (Art. 49 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BayVw,VfG). landratsamt Straubing-Bogen leutnerstraße Straubing Montag bis Freitag Uhr. Montag - Mittwoch Uhr, Donnerstag Uhr.. Zulassungsstelle und FührerscheinsteIle bieten gesonderte Offnungszeiten.. Sie erreichen uns mit dem Stadtverkehr Straubing, Linie 3 und mit der Bahn, Haltestelle Straubing-Ost
AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 7 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) und
MehrRechtsbehelfsbelehrung
Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen
MehrFirma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim
Landratsamt Kelheim Postfach 1462 93303 Kelheim Postzustellungsurkunde Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str. 109 93309 Kelheim Sachbearbeiter/in Thomas Luft Telefon
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 105 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Vorbereitende Bauleitplanung der Stadt Deggendorf; Aufstellung des neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Deggendorf; hier: frühzeitige Beteiligung der
MehrSitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg
A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 69 - NHALTSVERZECHNS Seite: Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung
Mehr2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages
40 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13 I n h a l t Sitzung des Kreisausschusses Sitzung des Kreistages Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrA l l g e m e i n v e r f ü g u n g geändert durch Allgemeinverfügung vom
Allgemeinverfügung zur Regelung der Befahrung der Ammer im Bereich der Unterhausener Ammerbrücke, Flußkilometer 126,63, bis zur Wielenbacher Ammerbrücke, Flußkilometer 124,44, wegen Bauarbeiten am Grundwehr
MehrAmtsblatt des Landkreises Ansbach
Amtsblatt des Landkreises Ansbach Herausgeber: Landkreis Ansbach Kontakt: Landkreis Ansbach Crailsheimstraße 1 91522 Ansbach Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00
MehrA l l g e m e i n v e r f ü g u n g
Landratsamt Schweinfurt Az: 32.2 565/1/62 001/2017 Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung); Ausbruch der Geflügelpest
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 2 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Luftverkehrsrecht; Bekanntmachung über die Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) zur Anlage und zum Betrieb eines
MehrAmt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden
gerichtssicheres Vorgehen bei der Erteilung der Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz (TierSchG) ein Fallbeispiel aus Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 6 Dingolfing, 21.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 48 - Vollzug der Jagdgesetze; öffentliche Hegeschau 2012 42-641/4/2/6-B 172 Vollzug der Wassergesetze
MehrLandratsamt München. Mariahilfplatz München. per Telefax an Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren
Kirchheim, den 12.11.2008 Landratsamt München Mariahilfplatz 17 81341 München per Telefax an 089 6221 2278 Ihr Zeichen: 2.1 436-2 Sehr geehrte Damen und Herren Es wird Akteneinsicht in oben genanntes Zeichen
MehrAmtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)
Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 3/2014 Donnerstag, 20. Februar 2014 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (Bodensee), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee) Postfach 3322,
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen):
Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Anwendungsbereich: Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art.
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 119 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung
MehrAMTSBLATT. 73. Jahrgang Nr.15 Datum Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: samt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim samt Dachau, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de; www.landkreis-dachau.de;
Mehrdas Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V.
MehrVollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung zur Durchführung flächendeckender Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Varroa-Milbe im Jahr
A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 12 20.05.2016 Seite Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom
MehrAMTSBLATT. 72. Jahrgang Nr.20 Datum Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: samt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim samt Dachau, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de; www.landkreis-dachau.de;
MehrAmtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)
Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 3/2017 Montag, 20. März 2017 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (Bodensee), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee) Postfach 3322, 88115 Lindau
MehrIII/OA/O 19. Mai 2006
Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de
MehrFÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 15 vom 03.06.2016 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Schwandorf im Rahmen des Vollzugs des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG),
MehrAMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12
AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis
MehrAMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
MehrBescheid: 1.1 Kessel 12, 14, 15, 16 und 17 (Frischlüfterbetrieb) für den Brennstoff Erdgas
Landratsamt Miltenberg - Postfach 1560-63885 Miltenberg Gegen Postzustellungsurkunde Fa. Kraftwerk Obernburg GmbH Herrn Dr. Beugholt Glanzstoffstr. 1 63906 Erlenbach Immissionsschutz Ihre Ansprechperson:
MehrImmissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.
Landratsamt Aichach-Friedberg Postfach 13 40 86544 Aichach Gegen Postzustellungsurkunde Ziegelwerk Peter Kormann GmbH Herrn Geschäftsführer Peter Kormann Zur Ziegelei 2 86453 Laimering Immissionsschutz/
MehrDurchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz
Durchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz Absender: An den Landkreis Cloppenburg 39 Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 39.2 Tierschutz Eschstr.
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrFreiwillige Impfung empfänglicher Tiere (Wiederkäuer) im Landkreis Ebersberg gegen die Blauzungenkrankheit
Landratsamt Ebersberg Öffentliche Sicherheit, Gemeinden Öffentliche Bekanntgabe Landratsamt Ebersberg Eichthalstraße 5 85560 Ebersberg An alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen im Landkreis Ebersberg
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung I Bezeichnung und Anschrift des Betriebes/der Einrichtung Zutreffendes
MehrAmtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012
MehrAmtsblatt des Landkreises Ansbach
Amtsblatt des Landkreises Ansbach Herausgeber: Landkreis Ansbach Kontakt: Landkreis Ansbach Crailsheimstraße 1 91522 Ansbach Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00
MehrInvestitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.
LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen
MehrSeite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,
MehrINHALT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Bekanntmachungen der Gemeinden und Zweckverbände. Nummer Seite
Amtsblatt INHALT Bekanntmachungen des Landratsamtes Nummer 7 03.04.2014 Seite Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten
MehrRechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15.
Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15. Juli 2014, aktualisiert am 7. Dezember 2015 (ISIM 12 316:313*3) 1 Mit
MehrAMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn
AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn Nr. 16 24.04.2013 Seite 78 I n h a l t - Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer, Buchdrucker und Kupferstecher - Wahl der Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht
MehrHaus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm I Postfach 1451 I 85264 Pfaffenhofen Seniorenheim Röhrich GmbH Ziegelstraße 11 85283 Wolnzach Soziales, Senioren Dienstgebäude: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm
MehrAMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab
AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 12 Neustadt a.d. Waldnaab, den 24. November 2016 46. Jahrgang Inhaltsübersicht Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG), der Verordnung zum Schutz
MehrTräger der Einrichtung: Lebenszentrum Ottobeuren GmbH, Am Sonnenbühl 3,
Landratsamt Unterallgäu Postfach 1362 87713 Mindelheim Senioren, FQA Lebenszentrum Ottobeuren GmbH Herr Olaf Roßbach Am Sonnenbühl 3 87724 Ottobeuren Gesch.-Nr. Bearbeiter/in Gebäude/Zi.Nr. Besuchsadresse
Mehr67. Jahrgang Nr. 5 Datum Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: samt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim samt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de; www.landkreis-dachau.de;
MehrAllgemeinverfügung. Das gesamte Gebiet der Stadt Salzgitter mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Heerter See.
Stadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Fachdienst Gesundheit Allgemeinverfügung Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gem. 13 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
MehrAntrag nach 11 Tierschutzgesetz
1. Anschrift des Antragsstellers: 1......... Name, Vorname bzw. PLZ, Wohnort Datum Vereins- oder Firmenbezeichnung............ Geb.datum Beruf Straße Tel. Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Veterinärangelegenheiten
MehrAmtsblatt für den Landkreis Schwandorf
Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld
MehrAmtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)
Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr.13/2014 Donnerstag, 20. November 2014 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (Bodensee), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee) Postfach 3322,
MehrZimmer Unser Geschäftszeichen
Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Luftsport-Verband Bayern e. V. Prinzregentenstraße 120 81677 München Bearbeitet von Marion Klingseisen Telefon I Fax +49 (89) 2176-2416/-402416
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung
Kontakt: Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Telefon 02261 88-3903 Fax 02261 88-3939 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen
MehrRegierung der Oberpfalz
Regierung der Oberpfalz Aufhebungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2014 für die Bundesstraße 8 Nürnberg - Regensburg Ortsumgehung Seubersdorf i.d.opf. Bau-km 0 + 000 (= Stat. B 8_2400_4,103)
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz An den Hochsauerlandkreis Fachdienst 36 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Steinstr. 27 59872 Meschede Zutreffendes bitte ankreuzen
MehrTierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Arbeitskreis 2 (Kleintiere)
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Arbeitskreis 2 (Kleintiere) TVT Stellungnahme der TVT zum Urteil des BVerwG 11- Erlaubnispflicht für tierheimähnliche Einrichtungen vom 23.10.2008 Erarbeitet
MehrDer Bürgermeister der Gemeinde Habichtswald für den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Breiter Weg Habichtswald
Der Bürgermeister der Gemeinde Habichtswald für den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Breiter Weg 4 34317 Habichtswald Auskunft erteilt: Herr Ashauer / Frau Rohm Tel.: 05606/5996-51 / 52 Fax:
MehrVerwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung. (Stand: )
Inhaltsverzeichnis Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung 1. Grundsätze 2. Ermächtigungsvoraussetzungen 3. Ermächtigungsverfahren 4. Nebenbestimmungen 5. Verzeichnis
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrHaushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Schweinbach- Glonngruppe (Landkreis Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr
A m t s b l a t t Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 10 13.06.2017 Seite Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer
MehrHäufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren
Häufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Möglichkeiten, Ihr Prüfungsergebnis im Wege der Klage oder im Rahmen
MehrVollzug des BayMG Hier: Kanalbelegung mit in analoger Technik verbreiteten Hörfunkprogrammen
I. Öffentliche Bekanntmachung an alle Betreiber einer Kabelanlage in analoger Technik in Bayern II. Per Postzustellungsurkunde Adressaten gemäß Anlage Unser Zeichen: 1.5/16.1 e-cf l Kosten-Nr.: l Telefon:
MehrA m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis
A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1Nummer 16 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet:
MehrAmtsblatt der Stadt Werne
Amtsblatt der Stadt Werne Jahrgang: 2005 Ausgabetag: 23.11.2005 Ausgabe: 18 Geltungsbereich: Stadt Werne Dieser Teil enthält: sonstige Bekanntmachung: T e i l B = = = = = (Nicht für die Sammlung des Ortsrechts
MehrLandratsamt. INHALT: Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Antrag auf Neugenehmigung
A M T S B L A T T Landratsamt Pfaffenhofen Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm Verantwortlich: Astrid Appel Tel. 08441/27-394 Fax: 08441/27-271 amtsblatt@landratsamt-paf.de - www.landkreis-pfaffenhofen.de
MehrAllgemeinverfügung: 2. Die unter Nummer 1 erteilte Ermächtigung wird unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt:
5.1-565/BmTierSSchV/Heimtierausweis Gewerberecht, Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz München, 12.02.2015 Tiergesundheit: Heimtierausweise Ermächtigung von Tierärzten / Tierärztinnen Das Landratsamt
MehrLANDRATSAMT FREYUNG- GRAFENAU
LANDRATSAMT FREYUNG- GRAFENAU Landratsamt Freyung-Grafenau Postfach 13 11 94075 Freyung Kreiscaritasverband Freyung-Grafenau e.v. Ludwig-Penzkofer-Str. 3 94078 Freyung Bei Antwort angeben: 40-431 Sachbearbeiter:
Mehr2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen
169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz
Absender Eingangsvermerk/-stempel Straße, Nr. Der Oberbürgermeister der Stadt Offenbach Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Berliner Str. 60 63065 Offenbach am Main Antrag auf Erteilung einer
Mehr2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting
6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
MehrAG Erlaubnispflicht von Hundeschulen. Fragen und Antworten zu 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f TierSchG (n.f.)
AG Erlaubnispflicht von Hundeschulen Fragen und Antworten zu 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f TierSchG (n.f.) 1. Wer benötigt eine Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f TierSchG (n.f.)?
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes für die gewerbsmäßige Hundeausbildung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes für die gewerbsmäßige Hundeausbildung Hiermit beantrage ich die Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte (in Abwesenheit des Hundehalters
MehrSeite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde Martin und Rita Ballauf-Hof GmbH
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen Az.:
Mehrin der Einrichtung wurde am von 11:15 Uhr bis 17:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.
Landratsamt Unterallgäu Postfach 1362 87713 Mindelheim Senioren, FQA Hafner Villa Susanne Vonier Luitpoldstraße 9 87724 Ottobeuren Gesch.-Nr. Bearbeiter/in Zimmer-Nr. Telefon Telefax E-Mail Datum 09.12.2011
Mehr98 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Freitag, 11. August 2017 Nr. 26 I n h a l t Allgemeine Ausnahme vom Alterserfordernis für den selbständigen Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und
MehrRichtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,
MehrA m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim
A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim Nr. 4 vom 27.02.2015 Verleger: Landrat des Landkreises Kelheim Verlagsort: Kelheim Druck: Landratsamt Kelheim Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw. Unterzeichner
MehrBekanntmachung Bürgerversammlung
- - NHALTSVERZECHNS Seite: Bekanntmachung Bürgerversammlung 0... Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Veröffentlichung der Bodenrichtwertliste für den Landkreis Deggendorf (Stand..0) in den
MehrVerantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf
Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Deggendorf Einzelbezugspreis 1,00 Das Amtsblatt ist auch über das Internet unter www.landkreis-deggendorf.de
MehrWeidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de
Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
MehrInhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung
MehrREGIERUNG VON UNTERFRANKEN
REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Regierung von Unterfranken 97064 Würzburg Gegen Empfangsbekenntnis Autobahndirektion Nürnberg Flaschenhofstraße 55 90402 Nürnberg Ihre Zeichen, Unser Zeichen (bitte angeben)
MehrWasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.
Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500 I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.2013 Die Allgemeinverfügung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
MehrKommunale Abfallwirtschaft. Muster. Kundennummer: Gebührenschuldner/in: Wolfgang Mustermann, Musterstr. 24, Musterstadt
Kommunale Abfallwirtschaft Landratsamt Kitzingen - Kaiserstraße 4-97318 Kitzingen Herrn Wolfgang mann str. 97217 stadt Kundenservice: Michaela Meyer Kerstin Koch Tel. 09321 / 928-1202 Tel. 09321 / 928-1203
Mehrin der Einrichtung wurde am von 11:15 Uhr bis 17:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.
Landratsamt Unterallgäu Postfach 1362 87713 Mindelheim Senioren, FQA Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Unterallgäu Herr Lehner Donaustraße 5 87700 Memmingen Gesch.-Nr. Bearbeiter/in Zimmer-Nr. Telefon
MehrMuster für Rechtsbehelfsbelehrungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stand: November 2017
Muster für Rechtsbehelfsbelehrungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stand: November 2017 I. Allgemeine Hinweise 1. Zweck und Rechtsgrundlagen Nach 108 Abs. 5 Landesverwaltungsgesetz
MehrAmtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)
Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 12/2016 Montag, 14. November 2016 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (Bodensee), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee) Postfach 3322, 88115
MehrAllgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 15. November 2016 Aufgrund 13 und 65 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 9.08 OVG 20 A 3885/06 Verkündet am 23. Oktober 2008 Ende als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der
MehrFQA Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht
FQA Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht Gemeinsame Veranstaltung der FQAen Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt am 19.11.2013 Das multiprofessionelle
MehrFür die Erklärung gelten die Angaben in Anlage Trennsystem zu Anlage 6 bzw. Anlage Mischsystem zu Anlage 6.
Absender (Postanschrift) Anlage 6 5fache Fertigung Vorderseite der 1. bis 5. Fertigung Erklärung bitte 4fach der Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Die 5. Fertigung ist für Ihre Akten bestimmt. Die Kreisverwaltungsbehörde
MehrA m t s b l a t t. Nr Juli Jahrgang
A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:
MehrAmtsblatt gegründet 1746
Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther
MehrAmtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN. Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein Traunstein, 22. Juli 2016
Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein 83278 Traunstein, 22. Juli 2016 Zu beziehen unmittelbar beim Landratsamt Traunstein oder über die Gemeindeverwaltung sowie
MehrVerordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien
Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien vom 28. April 1977 I. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFE 1 Grundsatz Dieser Verordnung
MehrTierschutz 11 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz - TierSchG -
Kreis Offenbach Der Landrat FD Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz Gottlieb Daimler Straße 10 63128 Dietzenbach Eingangsstempel: Tel.: 06074/ 8180 63900 Fax: 06074/ 8180 63910
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER
SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 688/10 Verkündet am: 18. Juni 2013 IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. URTEIL Kläger, Proz.-Bev.:
MehrNr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00 Uhr
MehrBetreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG
Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Diakoniewerk Martinsberg e.v. Am Steinbühl 11 95119 Naila Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)
Mehr