1. Vertragliche Grundlagen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Vertragliche Grundlagen 1.1 Präambel Die PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) ist ein Unternehmen, welches IT- Schulungen anbietet, Software entwickelt und IT-Consulting bereitstellt. Der vorliegende Vertrag regelt die Durchführung von Schulungen durch PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt). Die zwei Vertragsparteien sind der Schulungsdienstleister PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) und der Schulungsteilnehmer. Mit der Auftragserteilung erkennt der Schulungsteilnehmer die vorliegenden AGB ausdrücklich an. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt. 1.2 Übertragung von Rechten und Pflichten PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit an Dritte übertragen sowie Subunternehmer bzw. Partner mit der Leistungserbringung beauftragen. 2. Inhalt der Leistungen 2.1 Schulungen durch PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) Allgemeines PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) verfügt über besonderes Know-How im Zusammenhang mit mobilen Smartphone-Technologien und gibt dies in Form von Schulungen weiter. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) bietet sowohl offene Schulungen bei PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) als auch Vor-Ort- Schulungen beim Kunden an. Schulungen können auch als Online-Schulung (z.b. in Form eines Webinar) durchgeführt werden. Die jeweilige Form der Schulung ist PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) Elsa-Brandström-Weg Ulm Germany Geschäftsführer: Attila Teglas, Dr. Andreas Kosmala Tel.: om Internet: Sparkasse Ulm BLZ: KTO: KTO Inh.: PrimExpertise UG haftungsbeschraenkt Steuer-Nr.: 88003/69979 Finanzamt Ulm

2 der Kursbeschreibung zu entnehmen. Im Fall von Online-Schulungen hat der Kunde die für eine Teilnahme auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen (Hard- und Software; Internet- und Telefonverbindung) zu schaffen und seine eigenen Telekommunikationskosten zu tragen. Im Schulungsangebot von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) können weitere vom Kunden zu beachtende technische Anforderungen niedergelegt werden. Es gelten im Übrigen die nachfolgenden Regelungen zu offenen Schulungen und Vor- Ort-Schulungen entsprechend. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) setzt für die jeweilige Schulung fachlich und didaktisch geeignete Referenten ein. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) schuldet keinen Schulungserfolg. Dieser hängt insbesondere von den Vorkenntnissen und vom individuellen Einsatz der Teilnehmer ab. Schulungsleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht nach 611 ff. BGB Schulungsort Offene Schulungen Schulungen bei PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) finden an dem von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) im Schulungsangebot angegebenen Ort statt. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) behält sich eine kurzfristige Änderung des Schulungsortes vor, soweit sie den Teilnehmern zumutbar ist Vor-Ort-Schulungen Aufgrund besonderer Vereinbarung mit dem Kunden können Schulungen bei diesem vor Ort durchgeführt werden. Der Kunde stellt hierfür kostenlos geeignete Räumlichkeiten, Hardware (Laptop/PC für die Teilnehmer, Beamer) und weitere didaktische Utensilien (Flipchart, Tafel, Overheadprojekter) zur Verfügung Zahlungen Offene Schulungen Es gelten die Schulungsgebühren der aktuellen Preisliste von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt). Die Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Schulungsgebühren sind Schulungsunterlagen, Verpflegung in den Kaffeepausen sowie eine 2

3 Teilnahmebestätigung enthalten. Alle weiteren Kosten, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit einer Schulung entstehen (insbesondere Fahrtkosten, sonstige Verpflegungs- und Übernachtungskosten), sind vom Teilnehmer selbst zu tragen Vor-Ort-Schulungen Vor-Ort-Schulungen werden ausschließlich für den jeweiligen Kunden vor Ort durchgeführt. Die Seminargebühren werden individuell vereinbart. Kosten für Anfahrt, Übernachtung und Spesen des Referenten bzw. der Referenten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand unter Vorlage entsprechender Belege abgerechnet. Davon abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer Keine Minderung bei nur teilweiser Teilnahme Eine nur teilweise Teilnahme an einer offenen Schulung oder einer Vor-Ort- Schulung berechtigt nicht zur Minderung der Seminargebühr Zahlungsfristen Seminargebühren müssen vollständig und ohne Abschlag im Voraus per Vorkasse bezahlt werden. Seminargebühren müssen spätestens 15 Tage vor Kursbeginn an folgendes Konto überwiesen werden: Kontoinhaber:PrimExpertise UG haftungsbeschraenkt Kontonummer: BLZ: Kreditinstitut:Sparkasse Ulm Verwendungszweck: Name der Schulung Ihr Name und Nachname Sollte der Seminarteilnehmer die Seminargebühr nicht rechtzeitig und ohne eine schriftliche Rückmeldung bezüglich der Gründe bezahlen, verfällt der Anspruch der Seminarteilnahme. Dies bedeutet, dass der Seminarteilnehmer auch wenn er am ersten Tag der Schulung erscheint nicht teilnehmen darf. Dies entfällt, wenn der Teilnehmer die volle Summe bar am Tag der Schulung bezahlen kann. 3

4 Anteilig in Rechnung gestellte Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen und ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sollte die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, fällt eine Mahngebühr von 10% an. Wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen immer noch nicht bezahlt, fällt eine Mahngebühr von 20% an. Jede weitere verspätete Woche bedeutet, dass sich die Mahngebühr stufenweise um weitere 10% additiv erhöht. Im Falle einer Umbuchung oder Stornierung etwaig zu viel gezahlte Gebühren werden umgehend erstattet. Wenn der Kunde die Schulung wenige Tage vor Kursbeginn absagen muss, fällt eine Pauschale an. Im Folgenden werden die Prozentwerte für die Berechnung der Pauschale aufgeführt: 14 Werktage im Voraus 10% 7 Werktage im Voraus 30% 3 Werktage im Voraus 50% Diese Pauschale kann vermieden werden, wenn der Kunde dem Referenten einen für den Referenten passenden Ersatztermin nennt. Eine Terminverlegung ist einmal gestattet. Mehrmaliges Verschieben einer Schulung ist somit ausgeschlossen. Wenn der Kunde keinen passenden Ersatztermin finden kann oder wenn der Kunde mehr als einmal den Termin verschieben muss, dann fällt eine Unkostenpauschale von 50% zzgl. Mehrwertsteuer an. 3. Sicherung der Leistungen 3.1 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Schulungen Hard- und Software / sonstige Betriebsmittel Offene Schulungen Erfolgt die Schulung bei PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt), ist jeder Teilnehmer verpflichtet, für die Dauer der Schulung einen Laptop mit der für den Kurs obligatorischen Software in einer aktuellen Version mitzubringen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software bereits vor der Schulung zu installieren, damit durch die Installation keine zeitliche Verzögerung in der Schulung entsteht. Die erforderliche Rechnerausstattung ist der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Auf Wunsch kann die notwendige Ausstattung (Hardware und 4

5 Software) vom Auftragnehmer gegen Gebühr gestellt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Leihstellung besteht nicht Vor-Ort-Schulungen Erfolgt die Schulung beim Kunden, stellt dieser die erforderliche Soft- und Hardware sowie sonstige notwendige Betriebsmittel kostenlos zur Verfügung. Die Schulung erfolgt mit der für den jeweiligen Kurs obligatorischen und aktuellsten Software-Version, für die der Kunde über eine Lizenz verfügt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sämtliche Teilnehmer diese Software-Version für die Dauer der Schulung auf ihren Rechnern installiert haben. Falls während der Schulung technische Probleme mit Hard- oder Softwarekomponenten der EDV-Anlage des Kunden auftreten sollten, stellt der Kunde auf seine Kosten fachtechnische Hilfe bereit. Während der Schulung garantiert der Kunde die Verfügbarkeit mindestens eines mit der EDV-Anlage des Betriebes vertrauten Mitarbeiters, der auf Nachfrage fachkundige Auskunft geben kann Vorkenntnisse Soweit für eine offene Schulung bzw. Vor-Ort-Schulung Vorkenntnisse erforderlich sind, wird hierauf im Schulungsangebot hingewiesen. Jeder Teilnehmer bzw. Kunde trägt dafür Sorge, dass er bzw. seine Mitarbeiter über die erforderlichen Vorkenntnisse verfügen. Wenn einer oder mehrere Teilnehmer trotz einer vorigen Befragung oder durch nicht korrekte Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, der Schulung inhaltlich folgen zu können, stellt dies keinen Grund für einen Abbruch oder für eine Preisminderung der Schulung dar. 3.2 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften - für Schäden, die auf einer Verletzung einer von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) übernommenen Garantie beruhen; - wegen Vorsatzes; die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PrimExpertise 5

6 UG (haftungsbeschränkt) oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) beruhen; - für andere als die unter Spiegelstrich 3 aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) beruhen In anderen als den in Ziffer aufgeführten Fällen ist die Haftung von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) kannte oder kennen musste, hätten voraussehen müssen In anderen als den in Ziffer und Ziffer aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand sichergestellt ist. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) übernimmt daher keinerlei Haftung von Datenverlust, Datenbeschädigung oder sonstige datenschädigende Ereignisse, die durch den Seminarbesuch entstehen Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche gegen PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 6

7 3.3 Schutzrechte Rechte an der Software An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen der Schulungen den Kunden und Teilnehmern von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) für die Dauer der Schulung zur Verfügung gestellt werden, stehen PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) das Urheberrecht sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte zu. Die von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung gestellte Software darf insbesondere weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert werden Rechte an Unterlagen PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) hält alle Rechte an Schulungsunterlagen, insbesondere die der Übersetzung und Vervielfältigung. Ohne schriftliche Genehmigung von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) darf kein Teil dieser Unterlagen in irgendeiner Form verarbeitet, vervielfältigt oder weitergegeben werden. 4. Durchführung des Vertrages 4.1 Schulungen Offene Schulungen Der Vertrag kommt auf Basis des Schulungsangebots mit wirksamer Anmeldung des Kunden und Bestätigung dieser Anmeldung durch PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) zu Stande. Dieser Vertrag ist Bestandteil des Schulungsangebots. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist eine Woche vor Beginn der Schulung Vor-Ort-Schulung Der Vertrag kommt mit der Annahme des Schulungsangebots von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) durch den Kunden und anschließender Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zu Stande Teilnehmerzahl Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus dem Schulungsangebot. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss (Ziff ) ist PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) nach Ziff berechtigt, die Schulung 7

8 zu stornieren. Etwaige geleistete Anzahlungen oder Vorauszahlungen werden sofort durch den Auftragnehmer auf ein vom Kunden zu benennendes Inlandskonto erstattet Umbuchungen Offene Schulungen Siehe Ziff des Vertrages Vor-Ort-Schulungen Siehe Ziff des Vertrages. Zusätzlich dazu trägt der Kunde jedoch die nachweisbaren Kosten, die PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) durch die Umbuchung entstehen (insbesondere Stornierungskosten für Fahrt und Übernachtung) Stornierungen Offene Schulungen Der Teilnehmer kann bei Verhinderung eine Ersatzperson für die Teilnahme an der Schulung ohne zusätzliche Kosten stellen. Die Vertragspflichten des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt Vor-Ort-Schulungen Die Stornierung einer Vor-Ort-Schulung ist jederzeit möglich. Der Kunde trägt jedoch die nachweisbaren Kosten, die PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) durch die Stornierung entstehen (insbesondere Stornogebühren für Fahrt und Übernachtung).Die Stornogebühren entsprechen jedoch mindestens 50% der Kursgebühr. Siehe Ziff des Vertrages Stornierung durch PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, eine Schulung zu stornieren, wenn diese aus von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertretenden Umständen nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann, insbesondere ein oder mehrere Referenten unverschuldet ausfallen. Gleiches gilt, wenn die Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht wird. Der Kunde bzw. die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich informiert. Etwaig 8

9 gezahlte Seminargebühren werden erstattet. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Kosten des Teilnehmers, die durch die Stornierung entstehen (z.b. Stornogebühren für Fahrt und Übernachtung), soweit PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) die Stornierung nicht zu vertreten hat. 5. Schulung 5.1. Schulungsinhalt Die in den Schulungen vermittelten Inhalte sind den Kursbeschreibungen zu entnehmen. Individuelle Kursinhalte können auf Wunsch zwischen Kunde und Auftragnehmer vereinbart werden Preis Der Teilnehmergebühren zu den jeweiligen Schulungen sind den Kursbeschreibungen zu entnehmen Ort und Zeit Ort und Zeit der jeweiligen Veranstaltung sind der Kursbeschreibung zu entnehmen Betreuung PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) wird während der Schulung Aufgaben aushändigen, die für den Lernfortschritt und für den Lernerfolg dienen. Die Teilnehmer sind aufgefordert, diese Übungen während der Schulung und/oder bei sich zuhause zu bearbeiten; PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung über den Lernerfolg, insbesondere auch dann nicht, wenn die Teilnehmer diese Aufgaben nicht bearbeiten sollten. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) bietet dem Kunden die Dienstleistung an, Fragen hinsichtlich der im Kurs aufgeführten Aufgaben auch nach Ende der Schulung zu beantworten. Diese Aufgabenbetreuung findet am Tag nach Ende der Schulung statt und endet fünf Werktage darauf. Dies bedeutet, dass PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) Fragen per beantwortet und somit Hilfestellung leistet, wobei zeitnah mit einem maximalen Aufwand von zwei Arbeitsstunden pro Tag kalkuliert wird. 9

10 PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, diese Unterstützung auf einen späteren Zeitraum zu verschieben, wenn dies aus anderen Verpflichtungen seitens PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) nicht realisierbar ist. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) informiert daher zeitnah den Kunden über diesen Umstand und PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) bietet dem Kunden einen Ersatzzeitraum an Änderungen PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, die Themen innerhalb der Schulung inhaltlich zu komprimieren oder gewissen Themen eine stärkere Gewichtung zu geben. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Themenänderungen vorzunehmen, wenn es den Lernfortschritt und den Lernerfolg der Teilnehmer gewährleistet. Wenn der Lernfortschritt der Teilnehmer eine langsamere Behandlung der Themen abverlangt, um die didaktische Qualität und den Lernerfolg zu gewährleisten, behält sich PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, bestimmte Themen nicht oder in verkürzter Form zu behandeln. Daraus resultiert kein Anspruchsrecht auf eine kostenlose und/oder zusätzliche Schulung für die nicht behandelten Themen. 6. Allgemeine Bestimmungen 6.1 Rechtswahl und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit dieses auf andere Rechtsordnungen verweist, ist diese Verweisung ausgeschlossen. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Ort am Sitz von PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt). Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) steht es in diesen Fällen jedoch im eigenen Ermessen frei, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen. 10

11 6.2 Schriftform und Textform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie sonstige rechtlich erhebliche Erklärungen der Parteien, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.b. ). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel; auf das Formerfordernis kann nur durch eine Vereinbarung in Schriftform oder Textform verzichtet werden. 6.3 Auslegung des Vertrages Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt für Lücken einzelner Bestimmungen und / oder Teilen dieses Vertrages Ulm, PrimExpertise UG (haftungsbeschränkt) 11

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