7. Sitzung vom 22. April 2014 INHALTSVERZEICHNIS

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1 GEMEINDERAT 7. Sitzung vom 22. April 2014 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Erneuerungswahlen Gemeindebehörden/Amtsdauer /Erwahrung Ergebnisse Funktionsbeschreibung Präsidium und Mitglieder/Genehmigung Gemeindeorganisation/Gemeinderat/Amtsdauer /Konstituierung Revisionsberichte RPK/Finanztechnische Prüfung Jahresrechnung 2013 Strassenbeleuchtung/Reppischtalstrasse/Ersatz Kandelaber Nrn Arbeitsplatz Tiefbausekretär/Einrichtung/Kreditabrechnung/Genehmigung Werkdienst Strassen-/Tiefbau/Ersatzbeschaffung Aufbaustreuer für Winterdienst Werkdienst Strassen-/Tiefbau/Ersatzbeschaffung Sachentransporter Werkdienst Strassen-/Tiefbau/Ersatzbeschaffung Schneepflug für Kommunalfahrzeug

2 ABSTIMMUNGEN, WAHLEN, GEMEINDEVERSAMMLUNGEN A2 Abstimmungen und Wahlen A2.01 Protokolle, Wahlgenehmigungen A Erneuerungswahlen Gemeindebehörden Amtsdauer Feststellung der Rechtskraft Erwahrung der Ergebnisse Die Wahlprotokolle (GRB Nrn. 52, 53, 54 und 55) der Erneuerungswahlen der Mitglieder des Gemeinderates, der Mitglieder der Bau- und Planungskommission, der Mitglieder und Präsidium der Rechnungsprüfungskommission und der Mitglieder und Präsidium der Primarschulpflege vom (stille Wahlen), bzw. vom (Urnenwahl Gemeindepräsidium) sind am und am im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern publiziert worden. Gegen die Wahlresultate konnte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Rechtskraftbescheinigungen des Bezirksrates Affoltern liegen vor. Überdies ist festzustellen, dass innert Frist keine Wahlablehnungen eingereicht worden sind. Somit können die Wahlergebnisse durch den Gemeinderat erwahrt werden. 1. Nachdem innert der 5-tägigen Frist kein Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Resultate der Erneuerungswahlen der Mitglieder und Präsidien des Gemeinderates, der Bau- und Planungskommission, der Rechnungsprüfungskommission und der Primarschulpflege für die Amtsdauer erhoben worden ist und keine Wahlablehnungen eingegangen sind, werden die Wahlergebnisse im Sinne von 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) erwahrt.

3 BEHÖRDEN, KÖRPERSCHAFTEN B2 Gemeinderat B2.02 Geschäftsführung, Geschäftsordnung, Kompetenzen B Funktionsbeschreibung Präsidium und Mitglieder - Genehmigung Gemäss 39 Gemeindeordnung und im Hinblick auf die Konstituierung (Amtsperiode 2014/2018) soll für das Präsidium und die Mitglieder des Gemeinderates eine Funktionsbeschreibung (in Anlehnung an das Gemeindepersonal) verfasst werden. Darin sollen u. a. die wichtigsten Ziele, Kompetenzen und Verantwortung, Hauptaufgaben, Delegation, Zeitaufwand, Anforderungsprofil sowie Entschädigung jedes einzelnen Ressorts beschrieben werden. Die Funktionsbeschreibungen sollen frei zugänglich gemacht werden, indem sie auf der Homepage aufgeschaltet werden. Interessierte Personen, die sich an einer Behördentätigkeit als Gemeinderatsmitglied interessieren, haben damit die Möglichkeit mehr über das öffentliche Amt zu erfahren. Die Funktionsbeschreibungen sollen regelmässig nachgeführt werden, deshalb sind wichtige Änderungen, vor allem im Bereich der Delegationen, durch die Amtspersonen der Gemeindekanzlei zu melden. 1. Die vorliegenden Funktionsbeschreibungen werden genehmigt: - Gemeindepräsident-/in - Finanzvorsteher/-in - Gesundheitsvorsteher/-in - Hochbauvorsteher/-in - Landwirtschaftsvorsteher/-in - Schulvorsteher/-in - Sicherheitsvorsteher/-in - Sozialvorsteher/-in - Tiefbau- und Werkvorsteher/-in 2. Änderungen der Funktionsbeschreibungen sind laufend der Gemeindekanzlei zu melden.

4 BEHÖRDEN, KÖRPERSCHAFTEN B2 Gremien, Behörden B2.40 Gemeindeorganisation Gemeinderat Amtsdauer 2014/2018 Konstituierung, Bezeichnung Abordnungen und Kommissionen Die heutige Sitzung dient den Beratungen für die Konstituierung der Behörde, der Ressortverteilung, der Bestimmung der Abordnungen und Delegationen, der Bildung der Kommissionen sowie der Bezeichnung der nebenamtlichen Funktionäre. Bei den nach Gemeindeordnung und Personalrecht in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeitern drängen sich aus heutiger Sicht keine Änderungen auf. Die Anstellungsverhältnisse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden stillschweigend im Sinne von Art. 10 der Besoldungsverordnung vom weiter geführt. 1. Gestützt auf Art. 25 der Gemeindeordnung konstituiert sich der Gemeinderat für die Amtsdauer 2014/2018 wie folgt: Gemeindepräsident Werner Michel 1. Vizepräsident Robert Sidler 2. Vizepräsidentin Iris Geissbühler Mitglieder Remo Hablützel Priska Metzger Monika Rohr Gemeindeschreiber Roberto Brunelli - 1. Stellvertreter Patrick Wüthrich - 2. Stellvertreter Peter Müller 2. Die Verwaltungsressorts werden für die Amtsdauer 2014/2018 wie folgt zugeteilt: 1. Finanzvorsteher Werner Michel - Stellvertreterin Iris Geissbühler 2. Sozialvorsteherin Monika Rohr - Stellvertreterin Iris Geissbühler 3. Hochbauvorsteher Remo Hablützel - Stellvertreter Robert Sidler 4. Tiefbau- und Werkvorsteher Robert Sidler - Stellvertreterin Priska Metzger 5. Gesundheitsvorsteherin Priska Metzger - Stellvertreter Werner Michel

5 6. Sicherheitsvorsteherin Priska Metzger - Stellvertreter Werner Michel 7. Landwirtschaftsvorsteher Werner Michel - Stellvertreter Robert Sidler 8. Schulvorsteherin Iris Geissbühler - Stellvertreterin Monika Rohr

6 FINANZEN F3 Rechnungsführung, Buchhaltung F3.06 Finanzaufsicht, Revisionen, Kassensturz F Revisionsberichte Rechnungsprüfungskommission Finanztechnische Prüfung Jahresrechnung 2013 Politische Gemeinde Vormerknahme 1. Von den vorliegenden Berichten (Umfassender Bericht und Kurzbericht) der Rechnungsprüfungskommission Stallikon vom 10./ über die am 08. bis durchgeführte finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2013 wird im Sinne von 129 Abs. 4 KSGH Kenntnis genommen. 2. Die im umfassenden Bericht aufgelisteten Empfehlungen/Hinweise werden auf die Pendenzenliste der Finanzverwaltung gesetzt. 3. Der Kurzbericht vom wird mit der Jahresrechnung 2013 der Gemeindeversammlung vom zur Genehmigung unterbreitet.

7 STRASSEN S4 Einzelne Strassen und Wege S4.03 Strassenbeleuchtung - Reppischtalstrasse - Ersatz Kandelaber Nrn. 199 und Kreditabrechnung - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 10 vom bewilligte der Gemeinderat für den Ersatz der Kandelaber Nrn. 199 und 200 an der Reppischtalstrasse (Hüsli/Wolfenhof) zu Lasten der Investitionsrechnung einen Kredit von Fr. 17' Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten Fr. 19' Das Gemeindebauamt stellt gemäss eigenen Angaben keine separate Rechnung. Der bewilligte Kredit wird um Fr. 2' überschritten. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für den Ersatz der Kandelaber Nrn. 199 und 200 an der Reppischtalstrasse mit Kosten zu Lasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 19' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

8 VERWALTUNGS- UND GEMEINDEORGANISATION V4 Administration, Verwaltungsorganisation V4.01 Anlagen, Mobiliar, Maschinen, Apparate V Arbeitsplatz Tiefbausekretariat - Einrichtung Kreditabrechnung - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 15 vom bewilligte der Gemeinderat für die Ausstattung des Arbeitsplatzes im ehemaligen Sitzungszimmer EG für die von der Gemeindeversammlung bewilligten Stelle des Tiefbausekretärs zu Lasten der Investitionsrechnung einen Kredit von Fr. 6' Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten Fr. 5' Der Drucker HP Laserjet P3015X im Betrag von Fr wurde über die laufende Rechnung verbucht. Der bewilligte Kredit wird um Fr. 1' unterschritten. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Ausstattung des Arbeitsplatzes im ehemaligen Sitzungszimmer EG mit Kosten zu Lasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 5' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

9 WERKDIENST, STRASSENUNTERHALT W2 Fahrzeuge, Maschinen, Material und Ausrüstung W2.03 Werkdienst Strassen-/Tiefbau - Ersatzbeschaffung Aufbaustreuer für Winterdienst - Kreditabrechnung - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 115 vom bewilligte der Gemeinderat für die Ersatzbeschaffung eines Aufbaustreuers für den Winterdienst passend zum Meili VM 1300 H45 zu Lasten der Investitionsrechnung einen Kredit von Fr. 25' Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten Fr. 24' Der bewilligte Kredit wird um Fr unterschritten. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Ersatzbeschaffung eines Aufbaustreuers für den Winterdienst mit Kosten zu Lasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 24' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

10 WERKDIENST, STRASSENUNTERHALT W2 Fahrzeuge, Maschinen, Material und Ausrüstung W2.03 Werkdienst Strassen-/Tiefbau - Ersatzbeschaffung Sachentransporter Kreditabrechnung - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 86 vom bewilligte der Gemeinderat für die Anschaffung eines neuen Sachentransporters (VW Amarok Pick-up 2.0 TDI), inkl. Sonderzubehör, zu Lasten der Investitionsrechnung einen Kredit von Fr. 62' Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten Fr. 62' Der bewilligte Kredit wird um Fr überschritten. Für den seit April 2000 in Betrieb stehenden ersetzten Landrover Defender konnte ein Verkaufspreis von Fr. 7' erzielt werden. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Anschaffung eines neuen Sachentransporters inkl. Sonderzubehör mit Kosten zu Lasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 55' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

11 WERKDIENST, STRASSENUNTERHALT W2 Fahrzeuge, Maschinen, Material und Ausrüstung W2.03 Werkdienst Strassen-/Tiefbau - Ersatzbeschaffung Schneepflug für Kommunalfahrzeug - Kreditabrechnung - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 178 vom bewilligte der Gemeinderat für die Ersatzbeschaffung eines neuen Schneepfluges für das Kommunalfahrzeug "Holder" C870 H zu Lasten der Investitionsrechnung einen Kredit von Fr. 13' Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten Fr. 12' Der bewilligte Kredit wird um Fr unterschritten. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Ersatzbeschaffung eines neuen Schneepfluges mit Kosten zu Lasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 12' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

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