Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. Februar 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Gemeinderätin Birgit Riecker Andreas Bezner, Melanie Schaible, Holger Schön Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:20 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 5. Baugesuche 5.1. Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Flst. Nr. 5537, Bertha-von-Suttner-Str Neubau einer unbeheizten Lagerhalle auf Flste. 720, 645 und 646, Max-Eyth-Str Nutzungsänderung: Einbau einer Küche im UG des Wohnhauses Stangendorfer Str Beschaffung einer neuen Telefonanlage für das Rathaus 7. Spenden 7.1. Spendenannahme Schreibwaren Baumann für die Betreuung 7.2. Spendenannahme Dr. med. Thomas Kinzelmann 7.3. Spendenannahmen für die Sanierung des Goethespielplatzes 8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 5 Baugesuche TOP 5.1 Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Flst. Nr. 5537, Bertha-von-Suttner-Str. 18 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II - Abschnitt westlich des Talhofes, 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Demnach ist das Vorhaben gem. 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) zu beurteilen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans gelten für das Baugrundstück Z = 1, H2 (Zahl der Vollgeschosse, Firsthöhe 8,25 m). Weitere Vollgeschosse sind möglich, wenn die entsprechend festgesetzte Gebäudehöhe nach B) Ziffer 10.3 eingehalten wird. Dies wird mit einer angegebenen Firsthöhe von 8,23 m Höhe eingehalten. Das Pultdach des Carports ist mit einer Dachneigung von 20 Grad geplant. Nach Abschnitt B, Ziffer sind Flachdächer von Garagen und Nebenanalagen sowie flach geneigte Dächer bis 15 Grad extensiv zu begrünen. Ansonsten gibt im Bebauungsplan keine Vorschriften für Dächer von Garagen und Nebenanlagen. Der im Zufahrtsbereich der Garage gepflanzte Baum muss versetzt werden. Dies ist bereits in der 1. Änderung des Bebauungsplans so vorgesehen. Vor Erteilung der Genehmigung durch die Baurechtsbehörde sind von den Antragstellern die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans in Form einer Baulast schriftlich anzuerkennen. Nach vorläufiger Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben so genehmigungsfähig ist. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2

3 TOP 5.2 Neubau einer unbeheizten Lagerhalle auf Flste. 720, 645 und 646, Max-Eyth-Str. 3 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Grundstück Flst. Nr. 720 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Verlängerte Wilhelmstraße und Ehewiesen 2. Änderung, die Flste. Nrn. 645 und 646 liegen im Aussenbereich. Nach Veröffentlichung im Nachrichtenblatt am und Inkrafttreten der Verordnung des Landratsamts am werden u.a. die Flurstücke Nr. 645 und 646 aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Alter Neckarbogen bei Kirchheim am Neckar, Hofen und Hohenstein mit angrenzenden Gebieten heraus genommen. Zu einer entsprechenden Bauvoranfrage hat der Verwaltungs- und Bauausschuss in der öffentlichen Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Die Bauherren werden aufgefordert, die Außenmaße des Gebäudes zu optimieren, damit der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet geringer wird. Bei einer geringen Überschreitung könnte eine Befreiung in Aussicht gestellt werden. Die Bauvoranfrage wurde im Mai 2011 zurückgenommen. Im aktuellen Bauantrag wurde der Grundriss gedreht. Die Flurstücke 645 und 646, die künftig nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet liegen, werden nur minimal in Anspruch genommen. Die geplante Halle ist 10,93 m hoch. Im direkt angrenzenden Bereich des qualifizierten Bebauungsplans Loch-Seele-Ehewiesen 5. Änderung ist eine Gebäudehöhe von 12,5 m zulässig. Die Nachbarhörung wird noch durchgeführt. Nach erster Prüfung durch die Baurechtsbehörde ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Gemeinderat Schneider weist darauf hin, dass es hier eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Planungen sei. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3

4 TOP 5.3 Nutzungsänderung: Einbau einer Küche im UG des Wohnhauses Stangendorfer Str. 6 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Hinter der Kirche 1. Änderung. Nach 4 Abs. 3 BauNVO können in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise u.a. auch nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. Die Antragstellerin beabsichtigt einen Frühstücks-Service anzubieten, um Firmen, die über keine Kantine oder Kiosk verfügen, vor Ort diverse Frühstücksartikel zu liefern. Gekochte Speien sind nicht vorgesehen. Dafür soll im vorhandenen Waschraum im UG des Wohnhauses eine entsprechende Küche eingebaut werden. Dieser Raum wird ausschließlich vom Eigentümer benutzt. Zuständige Fachbehörden werden durch die Baurechtsbehörde beteiligt. Eventuelle Auflagen werden Bestandteil der Baugenehmigung. Da der Bauantrag kurzfristig am eingereicht wurde, muss die Nachbarhörung erst noch durchgeführt werden. Grundsätzlich gibt es von Seiten der Baurechtsbehörde keine Bedenken gegen das Vorhaben. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4

5 TOP 6 Beschaffung einer neuen Telefonanlage für das Rathaus Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Der Mietvertrag über die Telefonanlage im Rathaus mit der Fa. Avaya endet am Zur Zeit wird eine monatliche Miete in Höhe von 522,85 incl. Mehrwertsteuer fällig, pro Jahr 6.274,40. Wie bereits im Jahr 2007 wurde der Dienstleister SCW- Schultz Consulting, Weinsberg, im Oktober 2011 beauftragt für die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen. Es wurden Angebote sowohl für die Anmietung einer Telefonanlage als auch für den Kauf vorgelegt. Im Vergleich der Angebote ergab sich, dass der Kauf einer Telefonanlage, gesehen auf eine Laufzeit von 5 Jahren, die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Bei dem günstigsten Anbieter für die Anmietung, die Firma Avaya, belaufen sich die Kosten über einen Zeitraum von 5 Jahren gesehen auf ,54 brutto, hierin enthalten sind die Montagekosten und die laufenden Kosten (monatliche Miete). Für den Kauf einer Telefonanlage werden beim günstigsten Anbieter, der Firma tsbkorsch, Heilbronn, über einen Zeitraum von 5 Jahren ,80 brutto fällig, dieser Betrag enthält den Kaufpreis, die Montagekosten sowie die laufenden Kosten (Instandhaltung). Die Differenz zu den Mietkosten beträgt 1.664,74. Davon ausgehend, dass die Telefonanlage länger als 5 Jahre genutzt wird, ist der Kauf gegenüber der Miete ggf. noch günstiger. Durch den Kauf entstehen im Jahr 2012 sofortige Kosten in Höhe von 8.984,50 brutto, die nicht eingeplant sind. Im Bereich der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für das Rathaus ist bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen jedoch ein Betrag in Höhe von berücksichtigt. Im Ergebnishaushalt würde im Gegenzug die geplante Jahresmiete entfallen. Die laufenden Kosten betragen künftig 785,40 jährlich, wobei für die ersten 6 Monate der monatliche Betrag für die Instandhaltung vom Anbieter ausgesetzt wird. Die neue Telefonanlage für das Rathaus wird bei dem günstigsten Anbieter tsbkorsch käuflich erworben. Die Auftragserteilung erfolgt sobald der Haushaltsplan für das Jahr 2012 beschlossen ist. 5

6 TOP 7 Spenden TOP 7.1 Spendenannahme Schreibwaren Baumann für die Betreuung Das Schreibwarengeschäft Baumann verteilt jedes Jahr im Dezember Einkaufsgutscheine im Wert von jeweils 50 an die Kindergärten und die Kernzeitbetreuung. Das Kinderhaus Klex hat zwei dieser Gutscheine und die Kernzeitbetreuung einen erhalten. Auch die beiden kirchlichen Kindergärten durften wie jedes Jahr jeweils einen Gutschein im Wert von 50 in Empfang nehmen. Der Annahme der Spende wird zugestimmt. 6

7 TOP 7.2 Spendenannahme Dr. med. Thomas Kinzelmann Herr Dr. med. Thomas Kinzelmann, Buchenweg 10, Neckarwestheim, hat mit Datum vom eine Geldspende in Höhe von 1.368,00 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Kirchheim am Neckar gespendet. Bei dieser Geldspende handelt es sich um den Erlass der Kosten für insgesamt zwölf Atemschutzuntersuchungen in den Jahren 2010 und Herr Dr. med. Kinzelmann hat um eine Spendenbescheinigung gebeten. Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Deisinger) der Der Annahme der Spende wird zugestimmt. 7

8 TOP 7.3 Spendenannahmen für die Sanierung des Goethespielplatzes Eine Elterninitiative ist gerade aktiv, um Spender für die Sanierung des Goethespielplatzes zu gewinnen. Treibende Kraft ist Frau Sandra Paul. Im Januar 2012 sind bei der Gemeinde Kirchheim am Neckar folgende Spenden eingegangen: Hartmann, Achim La Rocca, Salvatore Malik, Awais Ahmad 150,00 EUR 100,00 EUR 100,00 EUR Der Annahme der Spenden wird zugestimmt. 8

9 TOP 8 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Holzpelletheizung Gebäude Alte Post Bürgermeister Seibold informiert das Gremium darüber, dass der eingebaute Schrägbogen durch die aufsteigende Feuchtigkeit zerbrochen ist. Der Schrägbogen wurde vor ca. 5 Jahren eingebaut. Es hat sich herausgestellt, dass das Holz mit einem Schwammpilz befallen ist, obwohl die Bereiche hinter lüftet wurden. (Im Gebäude selber können bis zu 7,5 t Pellets eingelagert werden.) Der technische Leiter Herr Schön stellt ein neues WOK-Lagersystem vor. Für das Holzpelletlager wäre kurzfristig ein Sacksilo erhältlich. Der Nachteil eines Sacksilos ist allerdings, dass die Lagermenge gleich bleibt wie jetzt. Es liegen zwei Angebote für die vollflächige Nutzung des Lagerraums vor. Die Behälter sind komplett aus Kunststoff, so wäre hier kein Feuchtigkeitsproblem möglich. Die Firma schlägt vor, die Wände trotz alledem mit OSB-Wänden ringsum zu versehen und zu hinter lüften, so dass eine ständige Trocknung vorhanden ist. Der Gemeinde liegen zwei Angebote (Anlage 1) der Firma Staiger vor. Variante ,80 oder Variante 2 in Höhe von ,30. Es wird zugestimmt im alten Postgebäude das Wok-Lagersystem zum Preis von ,30 einzubauen. Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 9

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